Kleiner Waffenschein und eine kleine Frage

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. März 2014 um 20:35) ist von Tarkus the Maverick.

  • Hey Ho liebe Co2'ler .. :D

    In wie fern stimmt diese Aussage hier?

    Umgang mit Gas- und Signalwaffen

    1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
    Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition [color=cc0000]ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.[/color]
    2. Führen von Gas- und Signalwaffen
    Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen [color=cc0000]außerhalb[/color] der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), [color=cc0000]bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein[/color]- (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
    Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen [color=cc0000]nur [/color]in [color=cc0000]seiner[/color] eigenen [color=cc0000]Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums[/color] umgehen will, braucht [color=cc0000]keine Erlaubnis[/color].
    3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
    Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
    a) Notwehr, Notstand
    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    FEHLT HIER NICHT WAS?


    Wie sieht es aus mit öffentlichen Veranstaltungen?
    Ich bin der Meinung ich bin schon einmal darüber gestolpert, dass man seine SSW
    nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitbringen darf. (stimmt das oder rede ich mir das nur ein? )

    Wenn ich sie doch zu solchen Veranstaltungen führen darf.
    (ACHTUNG JETZT KOMMTS)

    Osterfeuer sind ja öffentliche Veranstaltungen,..
    Und da wird es ja auch sehr warm :D
    Macht es meiner Waffe was aus ?
    Und wie sieht es da mit den Kartuschen aus?
    Was kann passieren wenn die Kartuschen egal ob Knall oder Reizstoffkartuschen warm/heiß werden?

  • Dein Punkt 3 ist nicht ganz richtig:


    D.h. für dich als Privatperson ist es immer verboten außerhalb eines befriedeten Besitztums zu schießen. Im Notwehrfall wird aber drüber hinweg gesehen.
    Das führen bei öffentlichen Veranstaltungen ist nicht erlaubt, das führen auf fremden Privatbesitz ist nur erlaubt sofern der Besitzer / Inhaber des Hausrechts damit einverstanden ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ja das mit der Notwehr wusst ich.


    Und das mit dem fremden Besitztum auch :D

    Wollte wie gesagt nur auf das mit den Veranstaltungen hinaus.


    Vielen Dank für die schnelle antwort :)

  • Steht auf meinem kws sogar drauf , das es verboten ist ssw auf öffendlichen versammelungen , öffendlichen aufzügen sowie öffendlichen veranstaltungen zu führen .
    Wozu braucht man beim osterfeuer ne waffe??? Da ist ( zumindest bei uns ) auch immer alkohol im spiel ...da würde ich sowiso keine waffe mitnehmen !

    Mfg Timy

  • kommt komisch aber in meinem Freundeskreis/Bekanntenkreis ist es üblich an Ostern bzw zum Osterfeuer nen Knaller zu zünden. (einmal krach machen)

    Und ich trinke kein Alkohol.
    UND wozu braucht man eine Waffe, wenn man weiß dass auf dem Osterfeuer immer Stress entsteht?
    Bzw danach auf dem Heimweg stress entsteht?
    Wozu führt ihr denn eine/eure SSW?

  • Bei uns gibts eigendlich kein ärger beim osterfeuer, jedenfalls keinen wo man ne ssw bräuchte.
    Ist aber auch egal, weils ja ne öffendliche veranstaltung ist , und daher ists eh verboten ne ssw zu führen .
    Übrigens ist es ebenfalls nicht erlaubt feuerwerk zu zünden .so ist (leider) die gesetzeslage in D.

    Mfg Timy

  • kommt komisch aber in meinem Freundeskreis/Bekanntenkreis ist es üblich an Ostern bzw zum Osterfeuer nen Knaller zu zünden. (einmal krach machen)

    Und ich trinke kein Alkohol.
    UND wozu braucht man eine Waffe, wenn man weiß dass auf dem Osterfeuer immer Stress entsteht?
    Bzw danach auf dem Heimweg stress entsteht?
    Wozu führt ihr denn eine/eure SSW?


    Tja so ist es aber da wo Stress entstehen könnre ist es halt verboten :D ,das Teil kannst du halt nur mitnehmen wenn und Abends noch mal ne Runde um den Block machst ;^) .

    Deshalb kann man es sich fast Sparen .

  • Ich wollte jetzt ungern einen eigenen Thread aufmachen und weils eine "kleine Frage" ist und hier sowieso reinpasst..

    Auf diesem Merkblatt zum KWS meines Landkreises steht:

    Zitat

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, dass mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau entspricht. Die Waffen sind auch im vorgenannten Sicherheitsbehältnis in ungeladenem Zustand aufzubewahren. Die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen sind der Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

    Ehm.. bitte? Stehen auf diesen Waschzetteln öfter mal Hinweise für die WKB drauf?!  :D Jedenfalls meine Frage: Solange davon nichts auf dem KWS an sich steht, was ja schon witzig wär, muss ich mir keine Sorgen machen, richtig?

  • Waffe und munition muss auch bei ssw getrennt von einander weggeschlossen werden .
    Dabei reicht aber schon ne einfache geldkasette oder nen abschliessbarer schrank oder einfach nen vorhängeschloss an einem waffenköfferchen .

    Mfg Timy

  • Zitat

    Waffengesetz § 42
    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.


    Ich denke, damit ist die Frage, ob das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen erlaubt ist, recht deutlich mit Nein beantwortet.