Hey Ho liebe Co2'ler ..
In wie fern stimmt diese Aussage hier?
Umgang mit Gas- und Signalwaffen
1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition [color=cc0000]ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.[/color]
2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen [color=cc0000]außerhalb[/color] der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), [color=cc0000]bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein[/color]- (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen [color=cc0000]nur [/color]in [color=cc0000]seiner[/color] eigenen [color=cc0000]Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums[/color] umgehen will, braucht [color=cc0000]keine Erlaubnis[/color].
3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
FEHLT HIER NICHT WAS?
Wie sieht es aus mit öffentlichen Veranstaltungen?
Ich bin der Meinung ich bin schon einmal darüber gestolpert, dass man seine SSW
nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitbringen darf. (stimmt das oder rede ich mir das nur ein? )
Wenn ich sie doch zu solchen Veranstaltungen führen darf.
(ACHTUNG JETZT KOMMTS)
Osterfeuer sind ja öffentliche Veranstaltungen,..
Und da wird es ja auch sehr warm
Macht es meiner Waffe was aus ?
Und wie sieht es da mit den Kartuschen aus?
Was kann passieren wenn die Kartuschen egal ob Knall oder Reizstoffkartuschen warm/heiß werden?