Armbrust im alten Steinbruch erlaubt?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 9.100 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2013 um 22:58) ist von gilmore.

  • Hallo
    Ich Schieße seit ein paar Jahren in einen alten Steinbruch Compound Bogen. Jetzt bin ich an Überlegen ob ich mir eine Armbrust kaufe. In der Nähe von den Steinbruch ist ein Wander weg wo manchmal auch Wander langlaufen. Kanne es Probleme mit den Gesetz geben wenn ich da mit einer Armbrust schieße? Ich bin über 30 Jahre alt und die Mündliche Erlaubnis des Besitzers habe ich auch.

  • Ich weiss nicht ob man in einem Steinbruch schießen darf, aber eines weiss ich seit Montag von einem Polizisten.

    Eine mündliche Erlaubnis ist für die Katz und nichts wert.

    Selbst wenn man in einem umfriedeten Garten mit allen Sicherheitsvorkehrungen schießt, braucht man (so der Polizist) eine schriftliche Erlaubnis, und wenn´s nur ne Softair ist.

  • Klar, schiessen, egal mit was, ist überall verboten,,woes nicht ausdrücklich erlaubt ist. Am besten mit Stempel, ansonsten ist jederzeit mit Beschlagnahmung des Schiessgerats und fetter Geldstrafe mit min 3Nullen hintendran zu rechnen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Ich kann das mal ganz genau erklären.

    Am Montag hatte ich, wie ich hier ja auch bekannt gab, wegen einer Lächerlichkeit Polizeibesuch.

    Ich fragte einen Polizisten, ob ich draußen im umzeunten Garten schießen dürfe.

    Seine Antwort: Ja, wenn keine Kugel das Grundstück verläßt, niemanden gefährdet wird und ich eine schriftliche Erlaubnis des Hausbesitzers habe, eine mündliche würde nicht genügen.

  • Für mich liest sich das wieder wie so ein halbwissen, des Polizisten. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit/Formfreiheit. Sprich auch mündliche Verträge sind gültig. Wenn es in diesem Fall anders sein sollte, muss es ein schriftliches Gesetz geben in dem diese Ausnahme geregelt ist. Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.

    Hab grad noch ein bisschen gegoogeld. Für Grundstücksgeschäfte, z.B Hausverkauf gilt die Vertragsform der notariellen Beurkundung. Stellt sich die Frage ob so eine Nutzung unter Grundstücksgeschäft fällt. Jetzt gibts drei Möglichkeiten:

    Der Polizist hat Recht,
    Grauzone
    oder Unrecht.... Tolles deutsches Gesetz... 8|

  • Leider ist es ein klein wenig schwieriger. Wenn nämlich die mündliche Erlaubnis gilt und dies anwaltlich oder gar richterlich festgestellt wird, dann wird man die "zur Gefahrenabwehr" sichergestellte "Waffe" zwar ordnungsgemäß zurückbekommen. Die Frage ist nur wann und in welchem Zustand.
    Man hatte dann Recht und hat auch tatsächlich Recht bekommen, aber genützt hat's einem kurzfristig nichts.
    Deswegen sind Hosenträger UND Gürtel und vorauseilender Gehorsam im Sinne einer Einholung einer schriftlichen Erlaubnis aus rein praktischen Gründen zweckmäßig.

  • ....

    Seine Antwort: Ja, wenn keine Kugel das Grundstück verläßt, niemanden gefährdet wird und ich eine schriftliche Erlaubnis des Hausbesitzers habe, eine mündliche würde nicht genügen.

    Das stimmt so nicht ganz, es kann auch von einem Inhaber des Hausrechtes sein. Und das Hausrecht hat jeder inne der dort seinen Wohnsitz hat.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • germi: dazu kann ich noch folgendes sagen.

    Unser Hausbesitzer ist gut die Hälfte des Jahres nicht da. Er gab mir aber mündlich sozusagen das Hausrecht. Will heißen, ich kann u.a. jeden Hausverbot (ausgenommen natürlich Personen mit entsprechender Erlaubnis, wie Polizei mit HD oder Gerichtsvollzieher) erteilen und habe auch andere Rechte.

    Das sagte ich auch dem Polizisten, der aber auf dem Standpunkt beharrte dass das alles schriftlich sein müsse.

    Einmal editiert, zuletzt von ceska (10. November 2013 um 01:22)

  • Bogenschießen unterliegt definitiv NICHT dem WaffG.
    edit: Zusatz. Der Bogen ist lt. Gesetz KEINE Waffe! :thumbup:

    DAS weiß ich. Aber es muss jederzeit gewährleistet sein, dass keine Mitmenschen gefährdet werden, usw. (Ich will jetzt kein Juristen-"Deutsch" nachschwätzen)

    AB war doch die neueste Lage so, dass man sie nur auf "behördlich genehmigten" Schießstätten schießen darf?

    LG und LP am besten im eigenen Keller: also nicht nur zum Lachen in den Keller gehen. :D :P

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Da ich mit den Bogen Richtung Fels wand schieße, ist es auf jeden Fall gewährleistet dass keine Mitmenschen gefährdet wird. Die frage ist darf ich da mit einer Armbrust schießen. Ich möchte natürlich nicht irgendwelchen Ärger und dann den Platz verlieren.
    Hast du eine Quelle das man eine AB nur auf Schießständen schießen darf?

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi1111 (10. November 2013 um 10:14)

  • Achtung,
    eine Armbrust unterliegt dem Waffengesetz, darf man nicht einfach so schießen wo mal will! Das gilt nur bei Bögen...

    Armbrust also auf Schießplatz oder halt umfriedetes Grundstück, ein Steinbruch gehört nicht dazu, da nicht umfriedet.


    Gruß, David

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  • Es ist eine Schranke vor den Gelände. Man kann aber leicht daran vorbei gehen.
    Von einer Seite sind dichte Büsche, der Rest der Seiten ist Fellswand mit Zaun.
    Hinter den Büchen ist der Wander weg von denn mann mich Sehen könnte.
    Würde es reichen wenn ich ein Rot Weißes Flatterband an den Büchen und neben der Schranke lang Spanne ?

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi1111 (10. November 2013 um 10:26)

  • Dann kann man das Gelände wohl leider nicht als umfriedet bezeichnen.
    Wäre der Zaun komplett durchgehend, ein richtiges Tor vorhanden und weit und breit kein Weg hintendran,
    würde das anders aussehen...
    Am blödesten ist eben, dass direkt dahinter ein Wanderweg ist.

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • ...
    Würde es reichen wenn ich ein Rot Weißes Flatterband an den Büchen und neben der Schranke lang Spanne ?...

    Nein. Es müsste schon ein richtiger zaun sein, über den man nicht gerade so drüber kommt.
    Ich meine man bewegt sich ja mit solchen Grundstücken immer irgendwo jenseits der gesetzlichen perfektion,
    aber man sollte schon darauf achten dass es etwas abseits ist und direkt hinter Schusslinie keine Wege, Häuser, andere Grundstücke sind.
    Denn...wer kann sich privat schon eine Schießbahn bauen, die wirklich garantiert, dass KEIN Pfeil das Grundstück verlässt.
    In erster linie ist man mal froh, wenn man(dank unserer Toleranten Bogenvereine) überhaupt einen Schießplatz hat! :whistling:
    Man sollte dabei dann eben mit dem größtmöglichen verantwortungsbewusstsein und sorgfalt agieren.

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • Und für alle noch einmal verständlich gemacht,ja eine Armbrust ist ein den Schußwaffen gleichgestellter Gegenstand.Aber man kann immer noch nicht im Sinn des Waffengesetzes mit ihr schießen!Von daher darf man mit einer Armbrust ähnlich wie mit einem Bogen umgehen,wenn man das 18te Lebensjahr vollendet hat.Aber wenn sich jemand durch eine entstehende Situation gefährdet fühlt ist es egal,dann wird es zum Problem!Also immer dafür sorgen das alles abgesichert ist und keine Probleme entstehen können!

  • Das kein Pfeil das Gelände verlässt kann ich Garantieren ich Schieße ja Richtung Felswand.Die Schranke und der Weg ist in meinen Rücken. Ich habe schon Bogenschießanlage gesehen die sind nicht so sicher.


    Was könnte mir passieren wenn ich da Schieße? Nur die AB weck damit könnte ich im Schlimmsten Fall noch leben. Aber ein eintrag wegen verstoß gegen das Waffengesetzt ist nicht mehr akzeptabel.

  • Das kann Dir nur ein Fachanwalt für Waffenrecht oder ein Richter der über so etwas entscheidet 100%ig beantworten,das hier ist nur ein Forum wo wahrscheinlich nur Ottonormalverbraucher fragen beantwortet. :whistling:
    Im Grunde genommen kann alles und gar nichts passieren!Wenn Du die Genehmigung des Grundstückseigentümers hast sollte es eigentlich reichen und es sollte nix negatives passieren können!Aber jeder handelt eigenverantwortlich und muß wissen was er oder sie tut!

  • Hallo Jogi,

    1. Wenn Du die Erlaubnis vom Besitzer, Eigentümer, Verwalter etc. hast (mündlich oder schriftlich ist egal) und der Pfeil das Gelände (umfriedete Schussrichtung) nicht leichtfertig verlassen kann, was ja nicht der Fall ist da sich hinter dem Ziel eine Felswand befindet, so kannst Du beruhigt dort schießen und das so lange Du willst, bzw. solange die Erlaubnis nicht zurückgezogen wurde.

    2. Weiterhin ist es Richtig, dass Polizei und Ordnungsamt die Bildung und Intelligenz nicht gerade mit dem Löffel gegessen haben. Bei Unwissenheit benennt man einfach den betreffenden Paragraphen und die sogenannte Ordnungsmacht macht das, was sie in über 90% der Fälle macht: Per Funk nachfragen, was er zu tun hat. Die Frau/der Mann am anderen Ende prüft den Paragraphen und bestätigt die Angelegenheit. Sollte dann jemand trotzdem irgendwas in Beschlag nehmen (was vielleicht 1/1000 passiert) so dreht sich die Schuldsituation: Der Beamte bricht geltendes Gesetz -> Anwalt -> Auf Aktenvermerk bestehen (beim 2. Mal keine Beförderung mehr lebenslang), Rückgabe der Armbrust und die Entschädigung kassieren, was aber Peanuts sind.

    3. Punkt 2 ist zu vernachlässigen, selbst Polizisten besitzen soviel Kompetenz um einen Armbrustschützen in einem Steinbruch mit Genehmigung in Ruhe zu lassen. Auch was Passanten betrifft, die sowas von weitem beobachten - Ich kann mir vorstellen, dass jemand Polizei etc. ruft wenn er sieht, dass mit Gewehr/Pistole rumgeballert wird. Schätzungsweise sind es vielleicht 2-3% der Bevölkerung, die eine Armbrust mit dem Waffengesetz in Verbindung bringen, aber über 90% die Armbrust und Bogen in die selbe Kategorie verweisen.

    Ich wünsche Dir viel Spaß beim Armbrustschießen und lade mich mal ein, ich hatte (leider) bislang noch nicht das Vergnügen :)