Frage zum Kws die

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.245 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2013 um 05:52) ist von disher.

  • Hallo,

    mir ist bewußt,das dies schon 10.000 mal besprochen wurde,aber habe keine Antwort passend zu meiner Frage noch nicht gefunden,also bitte entschuldigt mich dafür.

    Ich spiele mit dem gedanken mir einen Kws zu beantragen,nun ist die frage was "Vorbestraft" heißt im bezug auf den Kws???Ich musste im Jahr 2004 meinen Führerschein für ein Jahr abgeben ---> Geldstrafe...(zu schnell unterwegs und bisschen drüber über die promille Grenze)
    Keine MPU,nur ein Jahr Fahrverbot+ Geldstrafe.

    Habe in meiner Jugend "öfters" probleme mit der Polizei gehabt und habe einen Eintrag: "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz"-----------> Hört sich jetzt schlimm an,aber ich habe mir in einem Internetshop(Deutschland) u.a. "Vogelschreck" bestellt und wurden mir auch geliefert,nur das dumme war,ich hätte die ja nicht bekommen dürfen....Habe bei dem Shop nur bestätigt,das ich 18J. alt bin,mehr nicht und mir war das damals nicht so klar mit den VS....

    War aber noch nieee vor Gericht---> d.h. bin nicht Vorbestraft,oder??

    Wie dem auch sei,bin Erwachsen geworden und habe mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen und meine frage ist: Wie sieht es in meinem Falle aus??????

    Wenns wichtig ist,komme aus München.

    Schon mal danke!

    Gruß

    Michi

  • Klär das doch mit dem freundlichen SB deiner örtlichen Waffenbehörde ab. Frei nach dem Motto: Versuch macht kluch.... :D

    Zitat

    Wie dem auch sei,bin Erwachsen geworden....

    ...da muß man differenzieren zwischen "erwachsen" und "volljährig". ;^)

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Wieviel Tagessätze bei dem etwas zu schnell, mit etwas "Sprit"? Alkohol ist immer schlecht, aber Du warst Ersttäter sonst MPU,

    Wieviel Tagessätze beim Verstoß Sprengstoffgesetz? München ist streng. Da würde ich mal mit dem SB reden, bevor Du den beantragst. Aber persönlich vorstellig werden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wieviel Tagessätze bei dem etwas zu schnell, mit etwas "Sprit"? Alkohol ist immer schlecht, aber Du warst Ersttäter sonst MPU,

    Wieviel Tagessätze beim Verstoß Sprengstoffgesetz? München ist streng. Da würde ich mal mit dem SB reden, bevor Du den beantragst. Aber persönlich vorstellig werden.

    LG Andreas :^)


    War ca. 30 km/h zu schnell,genau weiß ich das nicht mehr....lange her..
    Was das Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz angeht,ich habe die restlichen VS zur Polizei gebracht und gut war es..Ich vermute die waren eher auf den Händler aus...Ich habe keine Geldstrafe oder sonstiges bekommen...Gut ich bin halt auf den kosten was die VS angeht sitzen geblieben,aber nunja....

    Gruß

    Michi

  • Bei dem Alkoholdelikt wurden Tagessätze verhängt, dazu noch zu schnell, die Erfahrung sagt mir dass es über neunzig Tagessätze sein müssten und damit wärest Du rechtlich gesehen vorbestraft. Das ist die Grenze. Aber Es wird ja Deine persönliche Zuverlässigkeit geprüft §§ 5 und 6 WaffenG und noch Vieles mehr. Da bitte ich einfach mal nachzulesen. Vor wenigen Tagen hatten wir einen ähnlichen Thread.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die erste Antwort zu diesem Thema sagt eigentlich schon alles aus was man wissen muss. Den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen. Hier gibts keine rechtssichere Beratung, von daher ist das alles nur Mutmaßung was hier betrieben wird.

    Letztendlich liegen manche Dinge auch im Ermessen des Sachbearbeiters und können hier gar nicht voraus gesehen werden.

  • Führerschein für ein Jahr abgeben ---> Geldstrafe...(zu schnell unterwegs und bisschen drüber über die promille Grenze)

    Und damit war deine Zuverlässigkeit weg. Das Tempo könnte man übersehen aber Alkohol am Steuer ist ein Aus und Vorbei Kriterium.

  • Naja ich hatte eine Kollegen dem Wurde die zuverlässigkeit wegen alkohol entzogen. Laute Party unter Alkohol Einfluß und dann halt dämlicher Spruch an die herren in dunkle blau

  • Die KWS Antragsfragen von "Vorbestraften" häufen sich hier in letzter Zeit ja richtig :D Spaß bei Seite. Wie bei allen anderen Vorbestraften auch würde ich hier einfach empfehlen erstmal anzufragen und ggf. dann den Antrag abzugeben. Ansonsten ist das Geld nur aus dem Fenster geworfen. Ob diese Art von "Straftaten" für den KWS relevant sind enscheidet letztendlich eh dann wieder die Person die deinen KWS-Antrag bearbeitet. Man kann hier sowieso nichts definitives sagen. Entweder du kriegst ihn, oder halt nicht.

  • Bei der Zuverlässigkeit dürfte es keine Probleme geben.
    Bei der persönlichen Eignung sieht es schon anders aus. Alkohol am Steuer ist echt ein "no go". Du wirst sehr wahrscheinlich ein Gutachten abgeben müssen. Dies ist aber kein Problem wenn du nicht Rauschmittel- oder Alkoholabhängig bist. Da wird quasi geschaut ob du noch alle Tassen im Schrank hast. Ist zwar jetzt etwas hoch gegriffen, aber wenn du alle Sinne beisammen hast und ein "normaler" Mensch im Sinne der Gutachter bist, wirst du keine Probleme haben  ;^) 


    Gruß

  • Ich würde sicherheitshalber erst nächstes Jahr anfragen, denn nach zehn Jahren sind solche Sachen in der Regel aus den Akten wenn man sich zwischendrin nichts zuschulden kommen lässt. Und das ist in deinem Fall nächstes Jahr...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich warte auch schon einige Zeit, muss noch bis 2016. 1,2 promille im Jahr 2006.
    -> 40 Tagessätze a 20€ Geldstrafe + MPU

    Würd gern §27 Erlaubnis machen, aber ob man mal nachfragt oder besser erstmal die 10 Jahre abwartet, weiß ich auch nicht.
    Habe mich für´s Warten entschieden. :S

    *edit: Sammle Vorderlader durch die lange Wartezeit häuft sich da schon einiges an, und jedes Jahr kommen 2-3 hinzu. :love:

    2 Mal editiert, zuletzt von Tearchen (22. Oktober 2013 um 19:52)

  • Warte und wenn der KWS klappt dürfte das nadere auch eher möglich sein mußt halt einfach deine weste blütenweis nun halten auch wenn die Politik es einem nicht erleichtert