Hallo,
mir ist bewußt,das dies schon 10.000 mal besprochen wurde,aber habe keine Antwort passend zu meiner Frage noch nicht gefunden,also bitte entschuldigt mich dafür.
Ich spiele mit dem gedanken mir einen Kws zu beantragen,nun ist die frage was "Vorbestraft" heißt im bezug auf den Kws???Ich musste im Jahr 2004 meinen Führerschein für ein Jahr abgeben ---> Geldstrafe...(zu schnell unterwegs und bisschen drüber über die promille Grenze)
Keine MPU,nur ein Jahr Fahrverbot+ Geldstrafe.
Habe in meiner Jugend "öfters" probleme mit der Polizei gehabt und habe einen Eintrag: "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz"-----------> Hört sich jetzt schlimm an,aber ich habe mir in einem Internetshop(Deutschland) u.a. "Vogelschreck" bestellt und wurden mir auch geliefert,nur das dumme war,ich hätte die ja nicht bekommen dürfen....Habe bei dem Shop nur bestätigt,das ich 18J. alt bin,mehr nicht und mir war das damals nicht so klar mit den VS....
War aber noch nieee vor Gericht---> d.h. bin nicht Vorbestraft,oder??
Wie dem auch sei,bin Erwachsen geworden und habe mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen und meine frage ist: Wie sieht es in meinem Falle aus??????
Wenns wichtig ist,komme aus München.
Schon mal danke!
Gruß
Michi