Shiessen in Wald

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 8.988 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2013 um 21:56) ist von Eastwood.

  • Also Leute es ist mir Passiert.

    Gekauft Weinrauch Luftgewehr per Internet. Wollte ausprobieren in Wald. Geschossen auf Plastikflasche. Beobachtet von Bauer. Dann kommt eine Person Jager Aufsicht oder so was. Schreit zuerst hysterisch und alarmierte Polizei.

    Heute erhalten Strafbefehl: Gewehr weg und 40 Tagessätze 100EUR Tagessatz......4000,00 EUR....wie finden sie das? ?(

  • Falls das kein Scherz sein soll.....

    Wie finde ich das? Schade, aber Normal! Die Gesetze in Deutschland sind nunmal so. (Ist bei mir in AT auch ähnlich)

    Offenbar sind Sie nicht in Deutschland aufgewachsen, gerade DANN wäre es sehr wichtig gewesen sich vorher zu informieren was man mit der Waffe darf und was nicht.... Kann ja sein dass das in ihrer alten Heimat erlaubt ist, aber in DE nunmal nicht.

    Freie Luftwaffen bis 7.5j dürfen sie unter bestimmten Vorraussetzungen zuhause in ihrem Garten oder im Keller schiessen.... Alles was stärker ist sowieso nur auf dem Schiesstand.

    Redneck - Hillbilly

  • Ich bezweifle den Inhalt deines Threads einfach mal......
    Irgendwie nicht schlüssig für mich....
    Wie auch immer, wenn's so gewesen sein sollte, geschieht dir Recht.
    Wer das Süpchen kocht, muss es auch auslöffeln ;)

    Saalach

  • Hallo,
    ...4000€ ist schon heftig, finde ich sehr übertrieben.
    Ich denke wenn man sich ein Luftgewehr kauft sollte man sich auch informieren wo man damit schießen kann.
    Wenn du dann kein geeignetes Grundstück / Wohnung hast und dann in den Wald gehst und dich erwischen läßt bist du selber schuld!

    Wo wohnst du denn und wie lautet die genaue Anklage?

    gruß

  • wie finden sie das? ?(


    SAUBER! :thumbsup:

    Meine Meinung: Hier brauch man nicht lange über Sinn oder Unsinn des geltenden Rechts diskutieren, dessen Inhalte bekannt sind (sein sollten!), und das Thema schließen.
    Als abschreckendes Beispiel taugt es alle Mal.

    Grüße
    Christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Das ist der Satz (die 100,-) den der Staatsanwalt nimmt wenn er keinen Anhaltspunkt hat.
    Ist ganz schön krass. Gegen den Strafbefehl Rechtsmittel einlegen- und zwar Rechtzeitig!!

    Dann geht die Geschichte zum Gericht. Mit einem guten Anwalt lässt sich so etwas gegen
    Geldauflage einstellen (ist dann keine Vorstrafe, dafür ist der Anwalt nicht billig) oder selbst
    hingehen und dem Richter erklären daß du das nicht besser gewusst hast. Wird dann in
    der Regel deutlich billiger (ohne Gewähr).

    lg

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Falls das kein Scherz sein soll.....

    Wie finde ich das? Schade, aber Normal! Die Gesetze in Deutschland sind nunmal so. (Ist bei mir in AT auch ähnlich)

    Offenbar sind Sie nicht in Deutschland aufgewachsen, gerade DANN wäre es sehr wichtig gewesen sich vorher zu informieren was man mit der Waffe darf und was nicht.... Kann ja sein dass das in ihrer alten Heimat erlaubt ist, aber in DE nunmal nicht.

    Freie Luftwaffen bis 7.5j dürfen sie unter bestimmten Vorraussetzungen zuhause in ihrem Garten oder im Keller schiessen.... Alles was stärker ist sowieso nur auf dem Schiesstand.

    es war legale Waffe unter 7,5Joul.....gerade 1 Woche gekauft....Nie gedacht dass kann so was sein.....Einfach wusste nicht....Spielzeug....

  • Das ist der Satz (die 100,-) den der Staatsanwalt nimmt wenn er keinen Anhaltspunkt hat.
    Ist ganz schön krass. Gegen den Strafbefehl Rechtsmittel einlegen- und zwar Rechtzeitig!!

    Dann geht die Geschichte zum Gericht. Mit einem guten Anwalt lässt sich so etwas gegen
    Geldauflage einstellen (ist dann keine Vorstrafe, dafür ist der Anwalt nicht billig) oder selbst
    hingehen und dem Richter erklären daß du das nicht besser gewusst hast. Wird dann in
    der Regel deutlich billiger (ohne Gewähr).

    lg

    danke

  • Tjo, man darf alles machen, nur sich halt nicht erwischen lassen.

    Da der Herr daoben alles sieht, kann es durchaus sein das der eingreift. Aber nur bei Aktionen wie: Tankinhalt eines Autos mit einem Feuerzeug prüfen, oder russisches Roulette mit einer Glock spielen.

    Von daher........versuch den Betrag irgendwie zu senken, und beim nächstenmal einfach die grauen Zellen vorher zu benutzen.

  • Hallo,
    ...4000€ ist schon heftig, finde ich sehr übertrieben.
    Ich denke wenn man sich ein Luftgewehr kauft sollte man sich auch informieren wo man damit schießen kann.
    Wenn du dann kein geeignetes Grundstück / Wohnung hast und dann in den Wald gehst und dich erwischen läßt bist du selber schuld!

    Wo wohnst du denn und wie lautet die genaue Anklage?

    gruß


    Kelheim

    Beschuldigt: ohne Erlaubnis nach§2 Abs.2 Waffengesetz eine Schusswaffe geführt zu haben

  • Sei froh das dich kein schießwütiger Jäger erwischt hat,und im nachhinein behaubtet Du hättest auf ihn gezielt :wacko: !
    Da sind die 4000 Euros doch noch akzeptables Lehrgeld gegen ;^) !
    (Nur wenige Jäger sind schießwütig ,noch lang nicht alle,bevor hier irgendwelche Missverständnisse aufkommen)


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Bei 4000 Euro lohnt es sich wohl wirklich, dem Strafbefehl zu widersprechen. Dann geht die Sache aber vor Gericht. Ohne Rechtsberatung zu geben: Es gibt etwas, das nennt sich Verbotsirrtum. Im Grunde ist so ein Verbotsirrtum immer vermeidbar. Insbesondere bei einem Gewehr (egal welcher Art) wird man von einer erwachsenen, erwerbsberechtigten Person erwarten, dass sie sich zumindest per Google kurz informiert - das ist der Fluch der breiten Verfügbarkeit von Informationen.
    Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass die 4000 Euro gerne gewollt sind - am Ende kommt hoffentlich bedeutend weniger bei raus ODER eine Einstellung gegen Auflage (Geldzahlung an eine Einrichtung usw).

  • Oh Gott, Kelheim :nuts: :new16:

    4.000 Öken für sowas? Finde ich schon arg happig, da hats die Justiz mal wieder sauber übertrieben. Gesetzbruch hin oder her. Du kriegst nichmal ansatzweise soviel Geldstrafe wenn du mit 200 durch ne 30er Zone brennst. Und das finde ich unverhältnissmäßig gefährlicher!
    Deutschland eben *seufz*