...Junge, soll heissen: Ich glaub dir kein Wort. ;^)
Deine Zitaten unverständlich und nicht Informativ. Was glaubst Du ohne Bedeutung :^)
...Junge, soll heissen: Ich glaub dir kein Wort. ;^)
Deine Zitaten unverständlich und nicht Informativ. Was glaubst Du ohne Bedeutung :^)
Alles anzeigenHallo allerseits,
also wenn an der Geschichte wirklich was dran ist und es nicht doch anders gelaufen ist als der TE geschildert hat, dann sind meines Erachtens € 4000 doch sehr happig. Fakt ist aber auch, dass genau durch solche "Kandidaten" der Gesetzgeber sehr sensibel darauf reagiert, wenn das Wort Waffe im Tatbestand auftaucht!
Zumal es ja noch gar nicht lange her ist, wo durch Kurzschlussreaktionen Waffen zum Einsatz kamen, die ihre Opfer forderten!! Wenn ich mich mit dem Gedanken trage, mir eine Waffe zu kaufen, dann habe ich die Pflicht mich vorher über die Gesetzeslage zu informieren. Dabei ist es egal, ob ich Bürger dieses Landes bin oder Zugereister.
Mal ganz abgesehen davon, jeder halbwegs vernünftige Mensch kann sich denken, dass man nicht einfach mit einer Waffe durch die Gegend spaziert und auch noch der Meinung ist, im Wald kann mir ja nix passieren, da sieht mich ja keiner.......
Wie hier schon mehrere User geschrieben haben, jeder, der sich mit Waffen, egal welcher Art, beschäftigen will, muss sich über die Rechtslage entsprechend informieren und kann nicht hinterher das Heulen anfangen, wenn es in die Hose gegangen ist!!
Ich habe für diesen Vorfall, wenn er denn tatsächlich so stimmt, kein Verständnis. Die "Bewegungsfreiheit" unseres Hobbys wird durch solche Vorfälle mehr und mehr abgeschnürt.
Pardon wer heult?....man lässt sich informieren.....de Fakto etwas zu spät (Preis 4000)...aber ausreichend
hase30,
ich persönlich glaube, daß du und hier einen wunderbaren Bären aufgebunden hast. Als Startpost gleich mit so einer Räuberpistole aufzuwarten, das hat schon was. Auch deine krampfhaften Versuche, falsch zu schreiben, sprechen für sich.
?
Was ist ein Dult?
AHHH ein Jahrmarkt in Bayern. Jetzt wieder ein Vorurteil: Du bist Ausländer in Bayern. Kein wunder das du da so hart bestraft wirdst.Sorry aber nicht so ernst nehmen, ist eine Art Humor.
Ja korrekt....
Könnte es sein das Mitbürger die aus den östlichen Regionen kommen evtl. gerne Hasen essen?
Ein Schelm wer böses dabei denkt. Die leben aber eh eher auf dem Feld und reichen mag es maximal für Karnickel, wenn überhaupt.Tz immer diese Vorurteile. Sorry
Man spürt Sarkasmus.....aber weniger verständlich. Ja ich bin ausländischer Mitbürger und?
hallo hase30
blöd, blöder am blödesten....schiessen im Wald...hallo ???? Hinterlandgefährdung....mal daran gedacht ? Waffenbesitzer wie Du geben Anlaß unser Waffengesetz zu verschärfen. Aber Du denkst, hier im Forum bist Du der coole.
Auf gar keinen Fall cool....mich empfinde....wusste ich nicht. Nie gedacht dass so ein Problem kann sein. Mit so einem Gewehr schießt man am Dult.
Alles anzeigenNettoeinkommen / 30 = Tagessatz.
Wenn du verheiratet bist und deine Frau nicht arbeitet
schuldest du Ihr Unterhalt. Der beträgt 3/7 deines Netto-
einkommens. Das darfst du abziehen.Der Tagessatz wird dann mit der Anzahl die der Richter
festlegt multipliziert.Beispiel:
Nettoeinkommen 7000,- Euro, verheiratet.
abzgl. 3/7 = 4000,- Euro.
durch 30 = 133,33 Euro = TagessatzWie man sieht sind die 100,-€ die der Staatsanwalt
zugrundegelegt hat durchaus sportlich...
(machen die aber immer so)Für Harz4-Empfänger wird in aller Regel ein Tagessatz
von 10,-€ zugrunde gelegt.Ich würde dir raten das mit einem Strafverteidiger zu
besprechen. Die Erstberatung ist nicht so teuer.
Aber entscheiden kannst du dann besser.
Der Wald ist nun mal Öffentlich und für jeden zugänglich,daher!
Und tuhe uns bitte allen den Gefallen,und schreib die angefangenden Sätze mal aus, und mach nicht immer die Pünktchen dazwischen,da bekommt man ja Zahnschmerzen beim lesen!
Gruß Marcus
Jetzt Ich verstehe mehr. Danke
Der Wald ist nun mal Öffentlich und für jeden zugänglich,daher!
Und tuhe uns bitte allen den Gefallen,und schreib die angefangenden Sätze mal aus, und mach nicht immer die Pünktchen dazwischen,da bekommt man ja Zahnschmerzen beim lesen!
Gruß Marcus
ok
Alles anzeigen
Naja, versprechen kann dir niemand etwas, aber 1500,-€ statt 4000,- ist
doch mal was (wens klappt).
Und das bedeutet: Nicht verurteilt, nicht schuldig, kein Eintrag irgendwo!
Es muss übrigens unbedingt ein Strafverteidiger sein, kein allgemeiner
Rechtsanwalt.
Vor einem Gericht würde ich 25 Tagessätze kalkulieren. Da ich dein Ein-
kommen nicht kenne musst du selber rechnen.
Ich bin kein Jurist...
@ hase30
Mit Verlaub, aber deiner Schreibweise nach zu urteilen, scheinst Du vollkommen schmerzfrei zu sein.
Verstehe Frage nicht....
Für jeden der mit den Gesetzen vertraut ist: Ja.Ich habe vor einigen Tagen in einem PW-Shop (die Mitarbeiter dort sind sehr gut
geschult und haben eine Sachkundeprüfung abgelegt) eine AM850 gekauft.
Kein Wort über die "Verwendbarkeit", auch kein "Waschzettel" im Karton.
Woher soll also ein unbedarfter Mensch wissen, daß er sich strafbar macht?Es ist immer sehr leicht über andere zu urteilen, insbesondere anonym ...
Kein Zettel in Karton....Klick Waffe meins.....Hab ich in Fachgeschäft Koffer gekauft.....Aussage war Brauchst du keine Schiessanlage Waffe verschlossen transportieren getrennt von Munition....kannst in eigenem Garten schießen aber nicht in Öffentlichkeit.... das was......
Wald hab ich gedacht keine Öffentlichkeit....speziell weit in Pampa gefahren.
Unsinn und Polemik
Rauskommen nicht, aber es wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.Allein die Reduzierung des Tagessatzes von 100,- auf realistischere 30,- Euro reduziert den Spass schon mal auf 1400,-€.
Wenn es dann noch 25 Tagessätze werden war die Lektion wohl deutlich genug.hase30
Und denk an die Möglichkeit mit einem Anwalt die Einstellung nach §153a zu erreichen.
Das klappt bei Ersttätern eigentlich immer.
Ich bin Ersttäter....Und dass klingt plausibel....Danke Soll das Rechtsanwalt angeschaltet werden....dass plus Kosten....Lohnt das sich?
Danke.....2 Jahre hinter schwedische Gardinen.....Das ist Punktum Maximum...
Dass für Gewehr welche kann bei jedem Dult schiessen....
Also, wenn denn die Story stimmt, dann sind die 4000 Taler eben unter eigener Blödheit zu verbuchen und derjenige kann auf keinerlei Mitleid von mir hoffen.
Egal, ob man das Strafmaß für hoch oder niedrig hält, egal, ob man unser Waffengesetz zu streng findet oder nicht, so ist es doch für uns alle, die eine Waffe besitzen, bindend. Basta!
Mit einer Geldstrafe fährst Du noch gut. Es hätten auch zwei Jahre Gitterheim werden können. Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein.
Mit dem Spruch: "...hab ich nicht gewusst..." ist bei Verstößen gegen das Waffengesetz noch keiner durchgekommen. Solche Leute sind Wasser auf die Mühlen der Waffengegner.
Wenn die Story nicht stimmt, dann haben wir ein weiteres Exemplar für unseren Trollzoo.
Danke.....2 Jahre hinter schwedische Gardinen.....Das ist Punktum Maximum...
Die Strafe hätte auch doppelt so hoch sein können. Ich habe kein Verständnis und Mitleid für Leute, die einfach so in der Öffentlichkeit / Wald rumballern. Was sollen da unbedarfte Spaziergänger denken?
danke
War keine...Gänger...ganz weit in Busch....Nur ein Partisan...vorbei mit Buldog gefahren und meine Auto gesehen.....dann ganz aktiv geworden.....
Na, ich habe da auch meine Schwierigkeit mit, vor allem mit diesen 4000 Euro.Unter Verhältnismäßigkeit verstehe ich sowas: http://www.echo-online.de/region/bergstr…o;art1146,47375
Wobei der erwähnte Schießkünstler in dem Artikel zugegebenermaßen günstig mit der angegebenen Strafe davongekommen ist.
Wau....deutlich günstiger....Ich wollte niemanden verletzen, bedrohen, keine Schaden...
Ich glaub kein Wort von der Geschichte.
Warum.....alles wie geschehen....
Verdacht auf Wilderei und Gefährdung der Öffentlichkeit wurde ja gar nicht erwähnt.
Gar keine....weitere Verdachte...
Ein Strafbefehl ist kein Urteil.
Ich denke die Woche war zw. Kauf und Tat...
Genau
Eine Woche von der Straftat bis zum Urteil Das kommt mir aber etwas zu schnell vor
Eine Woche von der Straftat bis zum Urteil Das kommt mir aber etwas zu schnell vor
1 Woche gehabt....bis Strafbefehl (heute) gewartet......von14.08......Es ist noch kein Urteil......Strafbefehl