Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 206.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Genau. Soll er halt aufschreiben und später merken, dass es sinnlos war. Er kann den Zettel nur wegschmeißen. Ich denke halt, die wissen manchmal selbst nicht was sie tun.

    Übrigens kann man dadurch, dass man den Antrag PERSÖNLICH abgibt in den meisten Fällen einen Besuch der Polizei vermeiden. Der Sachbearbeiter will ja einen Eindruck der Person haben. Wenn ihm das reicht erfolgt nur die Anfrage auf dem zuständigen Wohnsitz-Revier quasi im Hintergrund, aber es kommt dann die Polizei nicht vorbei. Das ist keine Vermutung, das ist Fakt. Das entspricht der gemachten Erfahrung.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bleibt noch zu erwähnen, dass alle drei Jahre auch noch die Kosten für die Zuverlässigkeitsüberprüfung dazu kommen. Ende dieses Jahres werde ich wieder 30 Euro abdrücken dürfen... :cursing:

  • Bleibt noch zu erwähnen, dass alle drei Jahre auch noch die Kosten für die Zuverlässigkeitsüberprüfung dazu kommen. Ende dieses Jahres werde ich wieder 30 Euro abdrücken dürfen... :cursing:

    Echt? Die Überprüfen die Zuverlässigkeit persönlich? Heißt: die kommen vorbei und schauen sich um und wehe da liegt eine Schreckschusswaffe einfach so in der Wohnung oder wie?

    Ich dachte Zuverlässigkeitsprüfung wäre lediglich die Überprüfung ob man inzwischen straffällig geworden ist?!

  • § 5 Zuverlässigkeit
    ...
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
    Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.



    Da steht doch nichts von einer persönlichen Überprüfung am Ort des Antragsstellers?
    Gibt es denn überhaupt Vorschriften zur Aufbewahrung von Schreckschusswaffen? Sicher und für andere nicht greifbar quasi. Aber das ist ja klar. Aber das man zwingend einen Tresor oder ein anderes abschließbares Behältnis braucht steht nirgends oder?


  • Da steht doch nichts von einer persönlichen Überprüfung am Ort des Antragsstellers?


    Damit ist die Stellungnahme der örtlichen Polzei gemeint. Denn nicht alle Sachen sind gleich im BZR eingetragen, die aber dennoch zur Versagung der Erlaubnisse führen. Ein Beispiel: Hein rote Nase wird des öfteren besoffen aufgegriffen und sitzt dann zur Ausnüchterung in der Zelle ein. Oder jemand randaliert öfters und wird präventiv in Gewahrsam genommen. Das sind dann noch keine Straftaten, führen auch nicht zu Verurteilungen und sind flaglich auch nicht im BZR eingetragen. Dennoch sind sie unzuverlässig bzw. (wegen Alkohol) nicht persönlich geeignet.

    Gibt es denn überhaupt Vorschriften zur Aufbewahrung von Schreckschusswaffen? Sicher und für andere nicht greifbar quasi. Aber das ist ja klar. Aber das man zwingend einen Tresor oder ein anderes abschließbares Behältnis braucht steht nirgends oder?


    Schau mal in $ 36 WaffG, § 13 Awaff und der Verwaltungsverfügung des WaffG. Dort ist auch der Einschluss freier Waffen bzw. abschließbarer Halterung gefordert.


  • Damit ist die Stellungnahme der örtlichen Polzei gemeint. Denn nicht alle Sachen sind gleich im BZR eingetragen, die aber dennoch zur Versagung der Erlaubnisse führen. Ein Beispiel: Hein rote Nase wird des öfteren besoffen aufgegriffen und sitzt dann zur Ausnüchterung in der Zelle ein. Oder jemand randaliert öfters und wird präventiv in Gewahrsam genommen. Das sind dann noch keine Straftaten, führen auch nicht zu Verurteilungen und sind flaglich auch nicht im BZR eingetragen. Dennoch sind sie unzuverlässig bzw. (wegen Alkohol) nicht persönlich geeignet.


    Schau mal in $ 36 WaffG, § 13 Awaff und der Verwaltungsverfügung des WaffG. Dort ist auch der Einschluss freier Waffen bzw. abschließbarer Halterung gefordert.

    Ja okay. Das ist klar, wenn ich dort als Trinker bekannt bin bekomm ich das nicht. Aber das die Polizei zu mir Heim kommt und überprüft (anhand von was auch immer?!) ob ich zuverlässig bin oder nicht kann doch nicht sein oder?

    Zur Aufbewahrung: Verstehe ich absolut nicht. Ich darf die SSW zur SV erwerben und mit KWS sogar in der Öffentlichkeit führen. Aber ich darf sie daheim nicht geladen im Schreibtisch liegen haben? Das ist doch widersprüchlich... Verstehe ich ehrlich gesagt nicht...

  • Aber das die Polizei zu mir Heim kommt und überprüft (anhand von was auch immer?!) ob ich zuverlässig bin oder nicht kann doch nicht sein oder?


    Das hatte ich an anderer Stelle auch schon geschrieben. Das Waffenrecht sieht einen persönlichen Besuch nicht vor. Den tieferen Sinn dieser Maßnahme kenne ich nicht. Ich kenne auch keinen Grund, eine Zuverlässigkeit anhand einer Wohnsituation eines Antragstellers herleiten zu wollen.

    Es geht wohl darum, dass Du die Waffe beaufsichtigst und vor Zugriff schützt.


    Das kann's eigentlich auch nicht sein. Zwar muss mit dem Antrag einer WBK ein Nachweis der sicheren Lagerung erbracht werden, aber bei einem KWS geht ja nicht zwangsläufig der Erwerb einer SSW einher, wie das bei einer WBK der Fall ist.

  • Also ich habe den KWS seit seiner Einführung 2003. In dreizehn Jahren wurde niemals überprüft, wie sicher ich meine SSW verwahre. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beziehen sich ausschliesslich auf die persönliche Eignung des Inhabers (polizeiliche Führung etc.). Ich weiss nicht, ob sich das bei heutigen Neuanträgen geändert hat und die Ordnungsbehörden bei den Antragsstellern die Wohnsituation inspizieren, aber bei langjährigen KWS-Inhabern ist das offensichtlich nicht der Fall.

  • Zitat

    Also ich habe den KWS seit seiner Einführung 2003. In dreizehn Jahren wurde niemals überprüft, wie sicher ich meine SSW verwahre. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beziehen sich ausschliesslich auf die persönliche Eignung des Inhabers (polizeiliche Führung etc.). Ich weiss nicht, ob sich das bei heutigen Neuanträgen geändert hat und die Ordnungsbehörden bei den Antragsstellern die Wohnsituation inspizieren, aber bei langjährigen KWS-Inhabern ist das offensichtlich nicht der Fall.


    Hast du jemals eine Rechnung bekommen bezüglich einer Nachprüfung der Zuverlässigkeit? Wenn ja, wie viel hats gekostet? Würde mich mal interessieren. ...

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    PTB: RG 96 / Umarex, Zoraki 914, Weihrauch HW 37 :thumbup:

  • Hab meinen per Email beantragt, mit dem Formular, das war vor knapp 3 Wochen.

    Hab seitdem nichts mehr gehört und soll morgen ein Einschreiben abholen. Könnte er das sein?

  • Hab meinen per Email beantragt, mit dem Formular, das war vor knapp 3 Wochen.

    Hab seitdem nichts mehr gehört und soll morgen ein Einschreiben abholen. Könnte er das sein?

    Ich bin auf gut Glück beim LKA vorbeigefahren und habe festgestellt, dass ich außerhalb der Öffnungszeiten der Waffenbehörde dort bin. Daher wollte ich meinen Antrag unter Vorlage des Persos unten abgeben (es gibt mehrere Behörden in dem Gebäude und eine Pförtnerin). Der Antrag wurde nicht angenommen, da man diesen - zumindest in Berlin - persönlich abgeben muss. Also war ich einen Tag später nochmal dort, bin persönlich hoch zum LKA und habe den Antrag dort abgegeben. Die Sachbearbeiterin hat jede einzelne Zeile mit den Angaben auf meinem Personalausweis verglichen, jeweils einen Haken gemacht und nochmal per Unterschrift bestätigt, dass sie meinen Perso gesehen hat.

    Es würde mich daher wundern, wenn man den KWS anderswo per E-Mail beantragen könnte.

  • Ah ok, na dann. Bei uns steht "Eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.", aber das ist wahrscheinlich wieder je nach Wohnort unterschiedlich geregelt. Geh zur Post und guck nach. Woher sollen wir wissen, ob dein Einschreiben der KWS ist? :P

  • Hab seitdem nichts mehr gehört und soll morgen ein Einschreiben abholen. Könnte er das sein?


    Das ist bestimmt das Bußgeld vom Überholverbot vorletzter Woche, zudem du auch noch zu schnell und ohne Gurt geblitzt wurdest. :D
    Spaß beiseite - natürlich kann es das sein. Warum auch nicht.
    Ob eine Behörde nun Anträge per Email annimmt, ist unterschiedlich geregelt. Zwar ist wegen möglicher Anhänge an einem Antrage nicht generell alles per Email beantragbar, aber ansonsten warum nicht.
    Mit nicht per Email beantragbar meine ich z.B. eine Baugenehmigung, wo i.d.R. große Zeichnungen dem Antrag beigefügt sein müssen. Ach ja, Waffenein- und Austragungen geht auch nicht, weil die WBK im Original vorliegen muss.

  • Hallo werte Kameraden, :winke:

    meint Ihr nicht auch diese Diskussion widerspricht ein wenig dem Sinn des Threads?


    Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht
    Mit Verlaub - der Übersicht ist das nun ja nicht gerade förderlich,
    Treads zur Diskussion um den KWS haben wir doch eigentlich auch.

    Ein wenig Respekt vor der Intention des TS wäre vielleicht angebracht. :huldige::^)