Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 205.045 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Hamburg online beantragt:

    Nach einer Woche Gebührenbescheid von 57€

    Soweit ich das aus dem Schreiben verstanden habe wird der KWS erst ausgestellt nachdem die Überprüfung stattgefunden hat, die erst nach Zahlungseingang durchgeführt wird.

  • Ich habe meinen KWS erst dann ausgehändigt bekommen, als ich an der Kasse bezahlt habe. Also alle Überprüfungen wurden im Vorfeld schon bei der Antragsstellung ausgeführt. Aber das wird wohl überall verschieden sein.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Ja gut, ich habe jetzt noch einmal die Unterlagen herausgesucht und nachgelesen.

    In den beiliegenden Informationen der Gebührenerhebung heißt es:

    ...die Waffenbehörde muss eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister und aus den polizeilichen Auskunftssystemen einholen und auswerten. Diese Prüfung hat die Hamburger Waffenbehörde bezüglich Ihrer Person durchgeführt....

    Ein paar Zeilen später:

    Die Überprüfung, ob Ihnen eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, kann erst nach Eingang der mit diesem Bescheid geforderten Gebühr durchgeführt werden.

    Na was denn nun? :thumbsup:

  • 2016 in Januar auf dem Amt bezahlt und ausgehändigt bekommen, seit der Zeit nix mehr gehört und gesehen.

    Im BLK.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Gleiches Jahr und ich auch nicht.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Meine dreijährige "Überprüfung" war heute.

    Mit zweiten Beamten ein freundliches Gespräch von

    wenigen Minuten geführt, alles gut.

    Rechnung folgt. Bin gespannt ob es wie die Jahre

    davor, bei den 25€ bleibt.

  • Meine dreijährige "Überprüfung" war heute.

    Mit zweiten Beamten ein freundliches Gespräch von

    wenigen Minuten geführt, alles gut.

    Rechnung folgt. Bin gespannt ob es wie die Jahre

    davor, bei den 25€ bleibt.

    Auf dem Amt, zu Hause oder wie?

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • Die haben wohl nix besseres zu tun ,vor allem nur weil man den Schein hat muss man noch lange kein Zink besitzen ,was wollen die denn da überprüfen :confused2: .

    Wenn irgendwas gewesen wär würde das ja Aktenkundig sein .

    Oder überprüfen die jetzt schon die Seriennummern die auf das Zink Aufgelasert sind :lol:

  • Meine dreijährige "Überprüfung" war heute.

    Mit zweiten Beamten ein freundliches Gespräch von

    wenigen Minuten geführt, alles gut.

    Rechnung folgt. Bin gespannt ob es wie die Jahre

    davor, bei den 25€ bleibt.

    Ein persönliches Gespräch? Eigentlich völlig unüblich...! Normalerweise wird ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis angefordert und überprüft ob Einträge im staatsanwältlichen Zentralregister vorhanden sind. Dann hat der Sachbearbeiter noch einen gewissen Ermessensspielraum... Danach geht der Gebührenbescheid raus! Wenn die noch zusätzlich zu den Neuausstellungen bei der Überprüfung ein persönliches Gespräch führen haben die aber sonst nicht viel zu tun??

  • Bei mir wurde sich seit dem Erwerb des KWS 04/2016 nicht mehr gemeldet. Es gab bisher keinen Gebührenbescheid oder eine Anhörung. Es wird anscheinend alles von Bundesland zu Bundesland anders behandelt. Bzw. von Landkreis zu Landkreis.

  • Bei mir wurde sich seit dem Erwerb des KWS 04/2016 nicht mehr gemeldet. Es gab bisher keinen Gebührenbescheid oder eine Anhörung. Es wird anscheinend alles von Bundesland zu Bundesland anders behandelt. Bzw. von Landkreis zu Landkreis.

    Interessant wär zu wissen ob es einen unterschied zwischen eher Ländlichen Gebieten gibt und Städten .

  • Der Unterschied ist eher ob die Gemeinden die Überprüfung berechnen oder nicht? Machen tun es vermutlich alle weil es Vorschrift ist, berechnen sie allerdings nichts könnte man meinen das keine Überprüfung stattfindet! ;)

  • Die haben wohl nix besseres zu tun ,vor allem nur weil man den Schein hat muss man noch lange kein Zink besitzen ,was wollen die denn da überprüfen :confused2: .

    Die Waffenbehörden wissen in der Regel nicht, wie sie die anfallenden Aufgaben bewältigen sollen, weil zu wenig Personal da ist.

    Der Unterschied ist eher ob die Gemeinden die Überprüfung berechnen oder nicht? Machen tun es vermutlich alle weil es Vorschrift ist, berechnen sie allerdings nichts könnte man meinen das keine Überprüfung stattfindet! ;)

    Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz empfiehlt eigentlich, keine Gebühren für Kontrollen zu erheben, weil diese im öffentlichen Interesse stattfinden.

    Aber sie empfiehlt es halt nur und so ist die Empfehlung nicht rechtlich bindend.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die "Überprüfung" hätte wohl auch auf dem Amt

    stattfinden können, da ich aber zeitlich nicht kompatibel

    zu deren Sprechzeiten bin, kamen sie frühs vor der Arbeit

    kurz zu mir. Natürlich nach Absprache.

    Es ging dabei nicht um irgendwelche SSW oder sonstiges!

    Die wollten mich nur in Augenschein nehmen,... Verwahrlosung,

    Anzeichen von Drogen, Suff u.s.w.

    Das Prozedere war vor drei Jahren das gleiche.

    Einmal editiert, zuletzt von Gubi (24. März 2022 um 06:40)

  • Zu der Verfahrensweise sagen wir mal lieber nix!

    Einem Sachbearbeiter für Waffenrecht, fehlt es schlicht und ergreifend an Fachkompetenz, um medizinische oder psychologische Diagnosen zur Zuverlässigkeit eines Erlaubnisinhabers zu stellen.

    Er hat auf Grundlage der Abfragen im Zentralregister, bei der örtlichen Polizei, Verfassungsschutz... zu bewerten.

    Das obige Vorgehen, nehmen sich auch viele Jagdbehörden heraus, obwohl es genügend Gerichtsurteile dazu gibt, dass ein persönliches Vorsprechen zur Inaugenacheinnahme bei Verlängerung nicht notwendig ist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Zu der Verfahrensweise sagen wir mal lieber nix!

    Einem Sachbearbeiter für Waffenrecht, fehlt es schlicht und ergreifend an Fachkompetenz.

    Nein, kein Sachbearbeiter, sondern Beamte in blauer Uniform.

    Zudem ist es mir herzlich egal, ob mich jemand in Augenschein

    nimmt oder nicht. Oder denkt ihr, ich lasse die Blauen mit irgendwelchen

    schlauen Sprüchen abtreten...?

  • Das finde ich wirklich krass und habe ich auch so noch nie gehört.

    Ich würde da nicht mitspielen. Nicht, weil ich etwas zu verbergen habe, sondern weil ich das für einen kleinen Waffenschein zum Führen einer SSW völlig überzogen finde! Was ein Affentheater... :rolleyes: :thumbdown: