Frage zum aufbewahren von SSW in der Wohnung

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 8.189 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2014 um 22:07) ist von Breakshot.

  • Der Gesetzgeber sagt nur verschlossenes Behältnis. Nur wenn du SSW mit passender Munition zusammen lagerst bzw die Waffen geladen sind, brauchst du einen Safe mit Widerstandsgrad 0.

    wer hat dir denn den bären aufgebunden??
    wir sprechen hier von SSW, nicht von scharfen waffen :new16:


    Grüßle Torro

  • Das WaffG § 36 Abs.1
    Sobald Waffe und Munition zusammen gelagert werden wird es dort verlangt, egal ob SSW oder scharf.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Was manche Leute einfach vergessen, was vielleicht auch nie wirklich ins Bewusstsein eingedrungen ist,
    Kartuschenmunition ist sehr wohl Munition im Sinne des WaffG !

    Ob nun eine Aufbewahrung der Munition in der Waffe in einem Schrank ab Widerstandsgrad 0 zulässig ist,
    dessen bin ich mir nicht sicher.

    Ist mir eigentlich auch egal, ich würde so nicht aufbewahren.
    Nennt mich ruhig spießig, aber eine geladene Waffe gehört m.E. in die Hand oder ins Holster. :whistling: ;^)

  • Wie muss man den Schlüssel der abschließbaren Vitrine lagern? Brauch ich jetzt einen Tresor oder eine Geldkassette mit Nummernschloss oder kann ich den auch verstecken? Ein weiterer Schlüssel am Schlüsselbund ist mir einfach zu viel.

    die Hoffnung stirbt zuletzt....aber sie stirbt

  • Dein Schlüssel kannste hinpacken wo du willst. Solange er nicht im schloss steckt oder neben der vitrine hängt mit einer leuchtreklame dran "Schlüssel zu der vitrine mit waffen drin"

  • egal obs nun getrennt sein muss oder nicht, meine SSW sind in der vitrine und die munition im büro, lediglich zwei sorten pfeffermurmeln sind in der schublade unter der vitrine.
    und meine vitrine hat kein schloss, denn jeder der mich kennt weis genau das er was auffe fingers bekommt wenn er die vitrine öffnet.

    Grüßle Torro


  • Wenn man das so liesst denkt man glatt er möchte Kriegswaffen ausstellen ;^) !

    Meine Meinung,stell sie einfach in die Vitrine und gut!
    Es sind und bleiben Schreckschusswaffen wenn sie so gefährlich sein würden dürften wir sie nämlich nicht haben,bzw. jeder der über 18 ist!

    Sehe das ähnlich, wir sprechen hier von Schreckschusswaffen. Ich wohne ohne Minderjährige im Haus und habe auch einige SSW in der Vitrine stehen (die im Übrigen nicht abgeschlossen). Logischerweise sind diese NICHT geladen und die entsprechende Munition ist sicher anderweitig verstaut. Demnach sollte jeder, der auf der Suche nach einer brauchbaren "Waffe" ist, lieber mal in der Küche oder in der Werkstatt nachschauen, denn das was er da findet ist zu 100% gefährlicher als eine ungeladene Schreckschusswaffe.

  • Eigentlich müsste man über dieses Thema nicht großartig diskutieren, weil mit gesundem Menschenverstand dürfte jeder zu einer geeigneten Lösung gelangen :!:


    Dass, was der gesunde Menschenverstand einem sagt, muss leider nicht unbedingt mit den rechtlichen Regelungen übereinstimmen.

    Ich habe zwei abschließbare Stahlkassetten. Eine für den Revolver und eine für die Munition. Ich hoffe, das reicht aus.

  • Ich trage meine SSW den ganzen Tag geladen in meinem Holster, manchmal im Auto (auch geladen), oder auch geladen auf dem Tisch.
    Ist das verboten ?

    In den eigenen 4 Wänden "darfst" du sie tragen wie du willst, nur kanns sein, wenn da ein Nachbar durchs Fenster blickt, du "Besuch mit hoheitlichen Aufgaben" bekommst, die du garnicht so hoheitlich angenehm finden wirst. ;^)

    Das Tragen außerhalb deines befriedeten (komplett Umzäunten) Grundstück, auch im Auto außerhalb deines Geländes, bedarf den kleinen Waffenschein.

    Schau mal hier, vielleicht ist deine Stadt ja dabei:
    KWS - Antrag in meiner Stadt

  • ich muss diesen alten Thread nochmal hervor holen, da mir bei den ganzen Diskussionen zur Aufbewahrung (nicht zugriffsbereit, verschlossen, getrennt von Muni etc.) eins immer noch nicht so ganz klar ist. Ich möchte eine meiner SSW zur SV geladen und zugriffsbereit in der Wohnung haben, damit im Falle eines Einbruchs ich nicht noch erst die Waffe aus dem Tresor holen und laden muss, sondern den Einbrecher sofort erschrecken und vielleicht verjagen kann. Mit KWS darf ich sie doch auch außerhallb geladen und zugriffsbereit führen, warum nicht in der Wohnung liegen haben ? (Es haben keine Minderjährigen irgendwie Zutritt bei mir)
    Wenn ich eine SSW zur SV haben darf, dann muss ich doch auch im Notfall schnell darauf zugreifen können ?(

    "Wer im Leben selbst kein Ziel hat,
    kann wenigstens das Vorankommen der anderen stören"

  • Recht einfach :
    Dein KWS berechtigt dich zum führen.
    Wenn deine SSW in der Wohnung liegt und Du schläfst führst Du sie nicht.
    Abgesehen davon :

    Zitat

    führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

    , das ist die Definition im WaffG.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ich muss diesen alten Thread nochmal hervor holen, da mir bei den ganzen Diskussionen zur Aufbewahrung (nicht zugriffsbereit, verschlossen, getrennt von Muni etc.) eins immer noch nicht so ganz klar ist. Ich möchte eine meiner SSW zur SV geladen und zugriffsbereit in der Wohnung haben, damit im Falle eines Einbruchs ich nicht noch erst die Waffe aus dem Tresor holen und laden muss, sondern den Einbrecher sofort erschrecken und vielleicht verjagen kann. Mit KWS darf ich sie doch auch außerhallb geladen und zugriffsbereit führen, warum nicht in der Wohnung liegen haben ? (Es haben keine Minderjährigen irgendwie Zutritt bei mir)
    Wenn ich eine SSW zur SV haben darf, dann muss ich doch auch im Notfall schnell darauf zugreifen können ?(


    Ich übernehme keine Garantie für das nun folgende, aber soweit ich weiß, ist in der eigenen Wohnung nur die Lagerung der geladenen SSW unverschlossen nicht erlaubt. solang du selbst allerdings im Haus bist, lagerst du die Waffe nicht. - meine SSW liegen hier auch in einer unverschlossenen Vitrine, eine liegt meist geladen auf dem Tisch (im Holster, fürs schnelle mitnehmen). Wenn allerdings, wie bei dir (und bei mir) ja nicht der Fall ist, Minderjährige zugang hätten, sähe das wohl nochmal anders aus.

  • solang du selbst allerdings im Haus bist, lagerst du die Waffe nicht


    Kann ich so nicht stehen lassen!
    Sie muss sich in deinem direkten Zugriff befinden, damit sie geladen rumliegen darf.
    Also nicht im Nachbarzimmer.
    Und während du schläfst, wäre sie nur unter deinem Kopfkissen vor Fremdzugriff sicher.
    Wobei ich den Wunsch nach Verfügbarkeit einer Waffe an dieser Stelle doch für recht paranoid halten würde.


    Stefan

  • Also ich interpretiere das Waffengesetz so, dass Schusswaffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen. Bei SRS-Waffen sind zwar keine Tresore mit bestimmter Sicherheitsstufe erforderlich, aber es müssen zumindest verschlossene Behältnisse sein. Als solches gilt kein betrebarer Wohnraum. Es reicht also nicht das Haus, die Wohnung oder das entsprechende Zimmer abzuschließen, sondern es ist wirklich ein spezielles Behältnis erforderlich. Bei einem Schrank oder einem Kasten reicht es nicht, wenn Tür oder Deckel einfach nur zugeklappt sind, sondern es darf auch nicht mit einfachen Mitteln zu öffnen sein. Das Schloss sollte sich also bespielsweise nicht schon mit einem passend gebogenen Draht oder die Tür mit einem kräftigen Ruck öffnen lassen.

    Ich kann mir vorstellen, dass eine gut verschließbare Glasvitrine ausreichen würde, allerdings wäre mir dabei nicht wirklich wohl. Statt dünner Glasscheiben, die schon durch ein kleines Missgeschick brechen können, würde ich da etwas dickerem Plexiglas schon mehr vertrauen.

    Was das Lagern geladener Waffen angeht, ist das Waffengesetz bzgl. SRS-Waffen sicherlich völlig überzogen, aber das ändert nichts daran, dass es befolgt werden muss. Ob man das wirklich tut, oder das Risiko erwischt zu werden und die möglichen Konsequenzen in Kauf nimmt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Wir sollten hier allerdings Niemanden zu Sorglosigkeit verleiten, indem wir die Sache herunter spielen. Letztlich kann sich Niemand darauf berufen, dass es Andere hier auch nicht besser machen.