Frage zum aufbewahren von SSW in der Wohnung

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 8.305 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2014 um 22:07) ist von Breakshot.

  • Ich habe mir als Themenstarter mittlerweile einen mittelgrossen Tresor gegönnt, wo alle meine SSW verschlossen gelagert sind. Munition habe ich seoarat in einem ebenso verschlossenen Schrank.

  • Tach Zusammen!
    Hatte vor einiger Zeit mal das BKA bei mir mit nem Durchsuchungsbefehl weil ich mir bei eBay aus Amerika eine Taktiklampe mit eingebautem Laserpointer bestellt hatte. (Verdacht auf illegalen Waffenbesitz) 8|
    Die hatten mir die komplette Wohnung auf den Kopf gestellt obwohl meine ganzen Waffen mit geladenem Magazin an meinem Regal hängen! Sie haben alle SSW kontrolliert und mir sogar noch einige Waffen durchgeladen. :thumbup: Die einzigste Strafe die ich bekam war eine Geldstrafe wegen der verdammten Taktiklampe, wegen den SSW mit vollem Magazin und unverschlossen hatte keiner ein Wort drüber verloren!
    Und das ist echt kein Witz!!!!!

  • Zitat

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Zitat

    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Ich les das so, dass ich eine SSW so mit Munition vollstopfen kann wie ich will und mir keiner was kann.

    EDIT: grad weitergelesen... Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil :D

    Einmal editiert, zuletzt von Eisenschwein (24. Januar 2014 um 21:49)

  • Ich hatte Sie noch garnicht erhalten! :D Ist am Frankfurter Zoll hängengeblieben und hatte laut Sendungsverfolgung 3-4 Wochen stillstand in der Lieferung, ja und dann bekam ich auch schon Besuch. Muss mit dabei sagen das unsere Polizei hier in NRW nicht gerade die schnellsten sind!

    Man sollte schon sehr darauf achten wem man sein Schwert leiht, man könnte es unversehens in die Rippen gesteckt zurückbekommen!!!
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  • WaffG


    Das klärt, glaube ich, die Frage ob SSW Schusswaffen sind.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat


    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Zitat


    1.1 Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Ich les das so, dass ich eine SSW so mit Munition vollstopfen kann wie ich will und mir keiner was kann.


    Mach mir ehrlich gesagt über die Lagerung keinen Kopf mehr, solange ich hier keine Kinder oder extrem labiele Personen in der Wohnung habe, lagere ich meine SSW so wie ich es für richtig halte. Außerdem wer will es kontrollieren? Wie schon eben erwähnt, hatte das BKA hier und die haben sich daran auch nicht gestört!!

    Man sollte schon sehr darauf achten wem man sein Schwert leiht, man könnte es unversehens in die Rippen gesteckt zurückbekommen!!!
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  • was heisst eigentlich geladener Zustand?
    Wenn sich ein volles Magazin in der Waffe befindet, sie aber nicht durchgeladen ist, also keine Patrone im Patronenlager, gilt sie dann schon als geladen?

  • (Fertig)Geladen ist die Waffe erst wenn sich die Patrone im Patronenlager befindet. Ist nur das Magazin in der Waffe ist sie unterladen. Das macht im Sinne des WaffG aber eigentlich keinen Unterschied.

    Einmal editiert, zuletzt von pb207.2 (26. Januar 2014 um 21:31)

  • und wie ist es bei Revolvern?

    Aber überhaupt: über sowas mache ich mir keine Gedanken. Wenn ich meine SSW geladen in meiner Wohnung halten will, mache ich das auch. Aber ich mache es nicht tatsächlich, weil ich keinen Sinn darin sehe.

    Ich bin gerade auf der Suche nach einem Wandkasten (so ne Vitrine), bislang halte ich meine paar SSWs (von denen die meisten Schrott sind) in den Koffern.

  • Also ich habe in meiner Küchenschublade wesentlich gefährlichere Waffen UNVERSCHLOSSEN und UNGESICHERT aufbewahrt, zumindest kann ich mit diesen größere Schäden anrichten als mit einer Platzpatrone (aufgesetzter Schuß mit einer 9mm natürlich ausgenommen).

    Wenn ich eine SSW mit Platzpatronen geladen habe, treibe ich kein Projektil oder Reizstoff durch den Lauf, sollte diese abgefeuert werden. Wir haben hier einige Oberstreber, mit denen in der Schule schon keiner spielen wollte, wie es mir scheint. Spannenderweise geben sich einige davon den geradewegs richtigen Nicknamen hier im Forum, meinen Glückwunsch :thumbsup:

    Nee, mal im Ernst, in meiner Wohnung läuft kein Unbefugter herum, also liegen meine SSWs auch da, wo ich sie mal gerade eben hingelegt habe, die meisten in meinem Wohnzimmertisch, wo diese unverschlossen und ungesichert durch eine Glasplatte anzuschauen sind. Einige in ihren Plastik-Köfferchen im Schrank, wieder andere in Ihren Holstern, für den Fall, dass ich sie wirklich mal mitnehmen möchte. Ich bin selber im Schützenverein, habe die Waffensachkundeprüfung nahezu fehlerfrei absolviert und bin trotzdem der Meinung, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte.

    Es steht jedem frei, eine andere über dieses Thema zu haben ;^)