nicht schlagen
Vor ewigen Jahren hatte ich mal eine g. WBK mit zwei Einträgen.
Ich besitze noch die Kauf.- u. Verkaufsdokumente sowie eine Kopie der WBK:
Müsste ich u.U. "erneut" (aufgrund meiner langen und "intensiven" Bundeswehrzugehörigkeit musste ich damals keine) eine Sachkunde ablegen?
Merci