Grüne WBK mal anders

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.605 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juli 2013 um 13:18) ist von Marksman1863.

  • :huh: nicht schlagen :thumbup:

    Vor ewigen Jahren hatte ich mal eine g. WBK mit zwei Einträgen.

    Ich besitze noch die Kauf.- u. Verkaufsdokumente sowie eine Kopie der WBK:

    Müsste ich u.U. "erneut" (aufgrund meiner langen und "intensiven" Bundeswehrzugehörigkeit musste ich damals keine) eine Sachkunde ablegen?

    Merci

  • gleich mal ne Frage dazu, mein Ordnungsamt rief mich an und meinte ich sollte die grüne WBK zurückbringen, da ich nichts mehr auf der eingetragen habe. Auf Gelb und "Rosa" ist noch was drauf..Die darf ich hier behalten..ist das rechtens??? Gruss

    Haenel, what else?

  • Danke für den prompten Tipp MarcKA.

    Ich wollte vorbereitet (wenn es da hinsichtlich ein Leitwerk gäbe) vorsprechen.

    Mittlerweile sitzen dort nur noch Frauen (ich liebe Frauen)...
    Dem Herrn damals reichte eine schriftl. Bekundung meiner Einheit aus - eigentlich müsste das Ordnungsamt ja auch entscheidende Dokumente 10 Jahre aufheben.

    Vllt. kennt sich ja wer direkter aus; trotzdem danke dir!

    Wenn du keine EInträge mehr hast erlischt dein Bedürfnis daron01

  • Müsste ich u.U. "erneut" (aufgrund meiner langen und "intensiven" Bundeswehrzugehörigkeit musste ich damals keine) eine Sachkunde ablegen?

    Jein. Vor 2003 wurde Sachkunde von den Vereinen bescheinigt. Damals gabs solche Regelungen wie Mindeststundenzahl, Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes und Behörde kann der Prüfung beisitzen noch nicht.

    Wie Marc schon sagte: Frag den SB doch einfach, ob die Sachkunde aufgrund früherer waffenrechtlicher Erlaubnisse Bestand hat.
    Evtl. haben sie Deine alte Akte noch.

    €: Ronny, wenn Du vorhast, in nächster Zeit was zu kaufen, würde ich mit der Behörde reden. Kann sein, das es Kosten spart, keine neue WBK ausstellen zu müssen. Die Kosten richten sich nach Landesrecht. Du könntest Dir auch eine 4 mm M20 voreintragen lassen.
    Sonst ist die Einziehung der Karte schon rechtens.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (16. Juli 2013 um 20:00)

  • Meine persönliche Erfahrung mit Beamten und besonders aus so Sparten wie dem Bereich Waffen:

    Wer meint schlauer zu sein als der zuständige Beamte erfährt ruckzuck ordentlichen Gegenwind. Ist man nett und freundlich, schätzt und fordert sein Gegenüber laufen manche Sachen viel einfacher und leichter. Auch deshalb pflege ich immer guten Kontakt zu meiner Sachbearbeiterin. Deshalb auch mein Vorschlag direkt beim zuständigen Amt nachzufragen. Es lässt sich keiner gern das eigene Unvermögen vorhalten, sollte man den mal im Recht sein.

  • Hallo Gemeinde !

    Ich kenne sehr viele Leute, die aufgrund ihrer BW-Jahre / Tätigkeiten dort usw. die Sachkunde anerkannt bekamen von ihren Behörden. Immerhin hat man als BW-Soldat eine Waffen-Sachkunde-Ausbildung. (Die wahrscheinlich besser, oder zumindest genauso gut ist, als die zivile). Wo das im Gesetz verankert ist, i don´t now.

    Ich war selber jahrelang aktiver Soldat, auch Ausbilder im Bereich Waffentechnik; das konnte ich anhand von Schreiben, ATN´s, Zertifikaten usw. meiner Behörde nachweisen. Das langte meinem Sachbearbeiter damals völlig.

    Grüsse,...:winke:

  • Die erworbenen Fähigkeiten und das Wissen zu den Waffen was der Soldat bei der Bundeswehr erworben hat, hat kaum Gemeinsamkeiten zu dem, was heutzutage in der WSK verlangt wird. Ich nenne da die Notwehr und die "normalen" Waffen im zivilen Bereich (Flinten, kombinierte Waffen, Matchwaffen, freie Waffen). Weiterhin fehlten den Soldaten alle Kenntnisse über alle Arten von waffenrechtlichen Erlaubnissen und die Wege diese zu erlangen, insbesondere auch das Wissen, was die einzelnen Erlaubnisse dem Besitzer erlauben. Als Beispiel mag da der Jagdschein herhalten. Denn der Waffenbesitzer muss wissen, was er einem Jäger überlassen darf und dass er auf den Gültigkeitszeitraum im JS zu achten hat. Weiterhin kennt der Soldat keine verbotenen Gegenstände, keine Fristen im Waffenrecht u.v.m.
    Der Soldat mag das ihm vermittelte Wissen mit dem aktuellen Fragenkatalog vergleichen. Dieser ist ja der Maßstab zur Vermittlung und Prüfung der Teilnehmer eines WSK Kurses. Den Fragenkatalog kann man als PDF vom BVA saugen.
    Wenn der Soldat sein ausschließlich dienstliches Wissen mit dem Fragenkatalog vergleicht, wird er schnell feststellen, warum das ihm vermittelte Wissen der BW im Sinne einer WSK nicht anerkannt werden kann.
    Bitte aber nicht dienstliche Kenntnisse mit dem mittlerweile erworbenen Wissen der WSK - auch hier aus dem Forum belesen- vermischen.

    Wenn man obige Fragestellung sieht, könnte man auch auf den Gedanken kommen, ob ein Soldat, der an Sprengmitteln als Pionier hoch speziell ausgebildet ist, auch die Fachkunde für den Pulverschein zum Wiederladen, Böllern und Vorderlader automatisch besitzt. Gleiche Analogie, gleiche negative Antwort.

    Gleichwohl gibt es einige sehr wenige Ausnahmen, wo dessen (dienstliche) Ausbildung auch zur WSK genügt. Ein Beispiel ist die Ausbildung zum Büchsenmacher oder - das ist aber wenig verwunderlich - die Jagdscheinausbildung. Irgendeine polizeiliche Ausbildung zählt auch darunter, jedoch nicht die Ausbildung eines jeden Polizisten. Es stimmt auch, dass früher die Behörden "gnädiger" waren und haben die Ausbildung spezialisierter Soldaten und Polizisten als WSK anerkannt. Heute darf man da nicht mehr drauf hoffen.

  • Zusatz zu dem, was Floppk geschrieben hat:
    Die Sachkunde ist in § 7 WaffG, sowie in der derzeit gültigen WaffVwV vom 22.03.2012 zu § 7 gesetzlich geregelt.
    Hier Klicken: http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…_22_03_2012.pdf
    Der Punkt 7.2. der WaffVwV (hier Seite 6 + 7 des o.a. PDF-Dokumentes) regelt die anderweitigen Anerkennungen i.V.m. § 3 AWaffV.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (19. Juli 2013 um 09:09)

  • Ich nenne da die Notwehr..

    Hi, erst noch einmal danke für eure Einsätze und ich möchte auch keine Haarspalterei betreiben!

    Dennoch, alleine hierbei (dem Auszug aus dem Zitat) schließt bereits die unterste Laufbahn mit einer/mehreren Prüfungen ab.

    Leider hab ich es heute versäumt rechtzeitig vor Ort zu sein - und werde es nächste Woche nachholen.

    Ich sehe es wie bereits erwähnt mit dem Zitat eines Freundes --ich muss nicht alles wissen, aber wissen wo es steht--
    Gemeint ist hierbei jegliche Wissensüberprüfung die wo und wer auch immer u.U. verlangt, aber nicht verlangen wird, wenn es im Nachhinein um eine erneute Abfrage von Wissen sich drehen soll.
    ________
    Auch ohne Blumen :thumbup:
    Wohl von Amtswegen her, benötige ich keinen formunellen Nachweis - insofern fehlt der Karte "nur" noch das Bedürfnis.

    Danke allen Beiträgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Marksman1863 (23. Juli 2013 um 00:02) aus folgendem Grund: Ausgang