......... brauche eure Hilfe zu Verletzungen Co2 Kurzwaffe

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.735 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2013 um 14:08) ist von Paramags.

Wir sind kurz weg ...

Wegen Wartungsarbeiten bei unserem Hosting-Provider wird CO2air heute (Mittwoch, 8. 5), in der Zeit von 23:30 h bis Mitternacht voraussichtlich nicht erreichbar sein. Wir bitten um Geduld. (O_S)

  • Mahlzeit liebe User,

    folgendes heisse Robin 21 Jahre Jung komme aus dem Münsterland.

    ich habe ein Problem. und zwar wird mir vorgeworfen dass Ich am 31.12.2011/2012 also Silvester einmal mit einer SSW und zum anderen mit einer Co2 Pistole geschossen zu haben.

    Da ich ein ehrlicher Mensch bin. Ja ich habe mit der SSW Walther P22 geschossen. Wohnte zum Tatzeitpunkt in einer Wohnung ehemaliges Kasernen Gelände der BW hinterm Haus. Ich habe keinen kleinen Waffenschein.

    2. Ich soll mit der Co2 Pistole auf vier Jugendliche Geschossen haben aus 25 Metern. Ich habe es nicht getan.


    Relativ spät so um 7-12.1.1.2012 war dann ein netter Kripobeamter bei mir vor der Tür. Da ich leider schon mal mit einer SSW aufgefallen war ohne Besitz des kleinen Waffenscheines war ich natürlich schon bekannt.

    Der Polizist fragte mich ob Ich Silvester mit einer SSw schoss ich Ja hinterm Haus wieso ist das Verboten ist doch Privat Gelände und hinzu durch Bäume und Sträucher verdeckt.

    Er sagte ja bräuchte einen kleinen Waffensch. dafür. Dann fragte er mich nach ob ich weitere Waffen hätte ich sagte Ja und gab ihm sowohl meine SSw als auch meine Co2 Pistole. darauf hin fragte er mich ob ich auf Menschen geschossen hätte. Da ich im Rettungsdienst zum Zeitpunk arbeitete beneinte ich dies ziehmlich erschrocken.

    Dann kam ein wenig guter Bulle böser Bulle von wegen Geständniss die Gerichtskosten blabla.

    Ich sagte nichts mehr.

    Ich erfuhr das die Geschädigten bzw eins dieser Jugendlichen am 3.1.2012 zum Arzt ging dieser Arzt ihm ein Artest ausstellte mit der Diagnose Schussverletzung. am 5.1.2012 sind die Geschädigten erst zur Polizei und erstellten Anzeige gegen unbekannt.

    Es wurde ein Medizinisches Gutachten und ein Ballistisches Gutachten erstellt. Das Med. Gutachten machte eine Professor vom Universitäts Klinikum Münster dass Ballistische das Landes Kriminal Amt (LKA).

    Ich bekam dann irgendwie beide Gutachten ausgehändigt durch welche Mittel sage ich hier nicht ! Ich konnte mich so einlesen da ich von beiden Materien Ahnung habe, konnte ich dass alles auch verstehen. Bei Bedarf stelle Ich das Gutachten hier rein, 1. nur mit Erlaubnis eines Admins und Namen Geschwärzt da Minderjährige. Sowie Die Namen der Gutachter.

    Der Professor Dr Dr Schlag mich tot. ging nach Lehrbüchern von 1960-1990 und verglich die dort beschriebenen Symptome mit dem Artest des hausarztes der Geschädigten. Die Bücher Handelten alle ohne Ausnahme von Schussverletzungen mit Luftdruckwaffen und Luftgewehren. Sowie Schussverletzung von EWB Waffen.


    Er sagte in seinem Gutachten dass man mit einer Co2 Waffe mit 2,2 Joule so eine Verletzung hervorrufen kann. Hierbei sei Angemerkt dass er sagte dass man auf den Beweisfotos der Polizei keine Verletzung sehen kann !  8|  :whistling:


    Nun zum LKA.


    Der LKA beamte misste aufgrund der Fotos vom Tatort die geschätzte Entfernung zwischen Täter und Opfer und kam bei seinem ersten Gutachter auf 10 meter. Er hat die gefundenen Spitzkopf Diabolos mit den neu abgefeuerten Diabolos unterm Mikroskop verglichen, um zu sehen ob den diese Diabolos von meiner Waffe her abgeschossen wurden, wegen den Feldzügen im Lauf die ja einen Abdruck auf den Diabolos hinterlässt der wie ein Fingerabdruck jeder Waffe ist.
    Raus kam. Dass eins der Diabolos eine Ähnlichkeit aufweist aber keine identische Übereinstimmung, hinzu dass die anderen Diabolos zu Stark Deformiert sind um sie meiner Waffe zu zu ordnen. Er schoss mit meiner Waffe auf ein mit Stoff bespannten Plastilin Block auf 10 Metern auch dort stellte er Fest das keins der Geschosse den Stoff durchdringen. Anmerkung laut dem Geschädigten hätte er das Diabolo Geschoss Typ Spitzkopf aus seinem Rücken gezogen. Es soll eine dicke Jacke einen Pulover und ein T-Shirt durchdrungen haben und dann noch Komplett eingedrungen sein.   :huh:


    Da aber der LKA beamte 10 meter anstatt den 25 Meter nahm, wurde das ganze nochmal neu gemacht. dabei kam dann raus dass er ca 20 Schuss abgab davon 5 Diabolos den 50cmx50cm großen Plastilin Block in 25 metern aufliegend Freihand geschossen trafen,der Rest ging daneben von den 5 Treffern konnten nur 3 genutzt werden da die anderen beiden zu weit am Rand waren Streukreis betrug 40 cm.


    alle 5 Projektile prallten ab und hinterließen eine kleine delle von einen halben milimeter und die Original Jacke wurde nicht beschädigt.


    Fakt ist der Mediziner sagte wäre dennoch Möglich und wurde wegen unerlaubten Führenseiner SSW und Gef. Körperverletzung zu 14 monaten Haft verurteilt. Job im Rettungsdienst ist futsch. Bin in Berufung gegangen und sammle nun Beweise zu meiner Unschuld.


    Ich frage mich nun. ein Projektil was Stark deformiert ist dass das LKA es nicht mehr untersuchen kann muss dementsprechend ja gegen einen sehr hartes Material geschossen worden sein. Meiner Meinung nach müsste doch wen ich auf ein Organisches Material schieße da kleines Projektil usw. dieses fast unversehrt sein. Vorallem wenn der Geschädigte es sich aus dem Rücken ziehen konnte ohne Chirugischen eingriff. Was meint ihr dazu ?


    zweitens habt ihr Fotos oder Videos von Verletzungen mit einer CO2 Pistole. besten Youtube weil ich da dann den Link direkt am Anwalt weiter schicken kann.


    Ich selber Bin Airsoft Spieler und habe die CO2 pistole dazu auch genutzt. Dort ist nie so eine Verletzung passiert. angemerkt sei. Laut Polizei soll ich aus dem 1. obergeschoss aus einem Fenster geschossen haben. die Jugendlichen waren 25 meter entfernt und haben mit Böllern hantiert ( frechheit böller ab 18 die bekommen kein Urteil wegen unerlaubten besitz von Schwarzpulver da verkauf erst ab 18 )


    Es war also Dunkel, wäre ja blöd würde ich Licht anmachen und Schiessen  :D und soll dann auf Bewegliche Ziele geschossen haben. Wenn der Lka Beamte schon probleme hat wie soll ich dass denn bitte schön schaffen als nicht Vereinsmitglied von Sportschützen schützen verein Polizeieinheit oder genossener Militär ausbildung. ?


    Sagt mir mal bitte eure Meinungen dazu wäre nett wen ihr mir helfen könnt oder Ratschläge etc. habt


    Gruß


    Robin

  • Lieber Robin,

    Wir werden Dir in der Sache kaum helfen können! Such Dir so schnell wie möglich einen guten Anwalt, der sich im Waffenrecht auskennt. Ich halte es auch nicht für sinnvoll den ganzen Vorgang hier im Forum zu schildern.

    beste Grüße und viel Glück, Macbeth

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Ein guter Freund von mir hatte bzgl. der SSW genau dasselbe Problem wie du. Ich fasse mich kurz:

    Wurde verurteilt, war Erstvergehen: 150 Stunden Gemeinnützige Arbeit sowie keine Chance mehr auf eine WBK o. kleinen Waffenschein, da die Eignung nicht mehr gegeben war.

    Gruß,
    David

    Deko: Glock 17, Glock 23, H&K P30, Taurus PT99 / SSW: P99, P88, P22, P22Q, S&W CS, RG59, RG96, GPDA9, Colt 1911, P239 / CO2: P38

  • Hi,

    denke nicht, dass sich hier jemand dazu auslässt....ab zum Anwalt!!!!

    ABER -> jemand, der schreibt, dass er eine CO2-Pistole mit Diabolos zum Softair spielen nutzt......SORRY.........der hat echt den Knall überhört..... würde ich dich damit auf einem Skirm sehen, könntest du SOFORT nach hause fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Gruß
    Tom

  • Du widersprichst dir selber, freiermaurer92, dein alter und neuer Thread im Vergleich:


    Er hat genau das selbe schonmal geschrieben,
    aber er widerspricht sich.
    Erst war der Kripobeamte am 3.1 bei Besuch und hier schreibst du, am 3.1 wären die zum Arzt und am 5.1 Anzeige und dann erst der Kripo-Besuch...
    Vielleicht bisschen vergesslich, aber ok..
    Aber erst ist die rede von 3 Personen, jetzt von 4.
    Laut altem Post war Anfang des Jahres schon die Hauptverhandlung am 14.1. Also quasi 2 Wochen nach dem geschehen. (Ging ja recht schnell).
    Jetzt aber liegt sie noch vorraus?

    Ich verstehe nichts mehr...
    Hier sein anderer Thread:
    Gerichtsverfahren wegen co2 schussverletzung

    Einmal editiert, zuletzt von medo (20. Juni 2013 um 00:39)

  • Da nutzen unsere Einschätzungen nichts und so können wir auch keinen (ballistischen) Rat geben. Wenn die schriftliche Befragung als Beschuldigter zu einem konkreten Tatvorwurf schon angekommen ist, bleibt nur der Gang zum Anwalt, der was vom Waffenrecht versteht. Er wird sicherlich ein Gegengutachten machen lassen müssen.
    Übrigens darf das hier Geschriebene nur als persönliche und private Meinung verstanden werden. Eine Rechtsberatung darf in Foren gar nicht erfolgen, bzw. als solches bewertet werden.

    Aber wir dürfen dir viel Glück zum gutem Ausgang für dich wünschen!

  • Tja, was willst du jetzt hören?
    Schon mal mit SSW aufgefallen, nichts dazu gelernt, wieder Sche!ss gebaut. Klar, dass es da aufn S**k gibt. Sagt ja auch schon ein wenig über deinen Charakter aus.

    Die Geschichte mit der CO2 Pistole... naja. Du solltest dich nicht darauf verbeißen, ob es möglich ist zu treffen oder nicht. Wer besoffen aus dem Fenster ballert, kann durchaus jemanden treffen, auch aus Zufall. Nicht dass ich dir das unterstelle, aber es ist, aus Sicht der Polizei, nicht abwegig.
    Allerdings macht mich eine Sache stutzig: Du versuchst die ganze Zeit zu erklären, dass 1. so ein Schuss nicht durch Kleidung geht, 2. Er nicht in der Haut stecken bleiben würde, 3. es schwierig wäre das Ziel überhaupt zu treffen, anstatt davon zu überzeugen, dass du gar nicht geschossen hast. Und wenn du nicht geschossen hast, erübrigen sich doch die ganzen Rechtfertigungen. Es hört sich mehr an wie "Ja, ich hab geschossen. Aber die Jugendlichen wollen mich nur fertig machen und übertreiben, was die Auswirkungen angeht"


    Sorry, aber deine Ausführungen sprechen halt nicht wirklich für dich.


    Trotzdem alles Gute für die Zukunft


    Heinzzz

  • Du hast also bereits eine Freiheitsstrafe bekommen, welche 14 Monate beträgt, jedoch nicht vollstreckt wird, also Bewährung. Wegen was denn? Laut Deinen Ausführungen ist es völlig unmöglich schlüssig zu beweisen daß Du geschossen hast. Es ist unerheblich was ein Mediziner zur Verletzung sagt, da das nichts, aber auch rein gar nichts mit dem eigentlichen Vorwurf zu tun hat. Hier muß also noch irgendwas fehlen.

    Hast Du denn bereits einen Anwalt und wurde jetzt wirklich bereits ein Urteil gesprochen? Amtsgericht mit einzelnem Amtsrichter oder mit Schöffen? Wurdest Du anwaltlich vertreten? Wie lautete die Urteilsbegründung, bzw welcher Tatbestände wurdest Du schuldig befunden?

    Hast Du gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben und Einlassungen gemacht, die über das oben geschilderte hinausgehen?

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • dieses Jahr am 14.1 war der erste Gerichts Tag. wurde Vertagt da Lka beamter Falsche Daten hatte. am 4.2 war dann der 2. mit neuem Gutachten. Ich wurde dann zur Freiheitsstrafe von 14 monaten verurteilt nichts mit Bewährung da angeblich keine posetive sozial Prognose usw... klar arbeitete nur zu dem Zeit punkt seit drei jahren im Rettungsdienst.

    Anwalt habe ich ehmaligen Oberstaatsanwalt vom Landgericht Osnabrück. der selber Jäger ist Waffenschein hat usw... also sich auskennt.

    was meinen ersten Post angeht. mit den zeit daten die daten heute sind aktuell sind ausem Urteil abgeschrieben !!!!

    was meine Vorstrafe angeht. Hatte damals eine SSW transportiert von Freund zu mir nach hause. Polizeikontrolle und SSW lag im Handschuhfach nicht geladen ohne munition aber da handschu Fach nciht abgeschlossen und Waffe nicht im Waffenkoffer A....karte. direkt 100 sozialstunden bekommen und 1 woche Arrest.

    Was Co2 waffe auf Airsoftspielen angeht. Sie sind bei manchen Spielen erlaubt als Backup darf dann aber nicht mehr als 2,5 joule überschreiten meine hat 2,2 laut gutachten oder 2,3 kb wieder nach zu kucken 94 m/s aufjedenfall.

    Was das schiessen auf die Kinder angeht nein habe ich nciht. ich frage mich selber nur da ich wie gesagt im Rettungsdienst gearbeitet habe bis zur verurteilung und schonmal ne Schussverletzung sah und wo ich dann die Fotos der Jugendlichen sah ich mir dachte kann nicht.

    1. damals sagte die Polizei 3 jugendliche in der Anklage waren es 4 Geschädigte aber nur 1. hat dann als nebenkläger geklagt.

    Ich bin nun selber für mich an zusammenfassen. zB muss jeder Arzt eine Schussverletzung die durch Fremdeinwirkung diagnostiziert wird der Polizei melden udn ein ausfühliches Protokoll führen. dies Passierte nicht. 2. die Jacke wurde untersucht vom LKA man fand keine Beschädigung. Wenn man wie der Geschädigte sagt am Abend wo er angeschossen wurde nach hause zu seinen Eltern geht und die da was rausholen der Vater des Geschädigten ist Britischer Ex Soldat von Royal Engerneers. würde ich sofort die Polizei rufen direkt zum arzt fahren... aber nein sie ließen sich zeit.

    Meine Frage an euch ist kein Rechtlicher Rat. sondern ob ihr Ideen habt wie ich meine Unschuld beweissen kann. den ich habe Zeugen gehabt aus der Nachbarschaft die bezeugen können mich erstens nicht gesehn zu haben mit einer Co2 pistole. 2. sagen können dass die Jugendlichen keine Anzeichen machten getroffen worden zu sein sprich schmerzschrei o.ä. was sagt das Landgericht die zeugen waren ja sicherlich betrunken und werden somit nicht annerkannt.

    habe dann selber Freunde gefragt vom Segelflugverein ob Sie die Geschädigten kennen einer sagte ja ging sogar gleiche schule eine klasse höher. er klaute das Klassenbuch und schaute den Januar nach ob der Geschädigte eine Krankmeldung hatte nein hatte er nicht den er nahm am unterricht teil sogar am sport unterricht. Trotz diagnose vom arzt schussverletzung ?

    Hoffe ihr versteht was ich meine ich sammle Fakten die meine Unschuld beweissen. und wollte euch da um Hilfe bitten. wo ich eventuell hilfe bekommen kann. zumal auf den Fotos die der Klageakte beigefügt waren man den Rücken sehen kann des Geschädigten jungen man darauf aber keine verletzung sieht. jetzt habe ich grade via youtube solche verletzungen gesehn und denke mir da ernsthaft ob Polizsiten augen im Kopf haben oder Ärzte ernsthaft ein Studium gemacht haben. weil in den Videos sieht man richtige einschüsse wo die projektiele nur durch hilfe chirugischen werkzeuges entfernt werden konnte. auf ein Video sieht man sogar wie sich ein psycho mit nem co2 revolver auf dem arm schießt und sieht deutlich einen durchschuss im unterarm.

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (20. Juni 2013 um 12:39) aus folgendem Grund: Dutzend falsche Quote-Tags entfernt, dazu: YT-Verletzungs-Videos haben wir hier nicht so gerne, wir sind keine Forensiker und wollen es auch nicht werden.

  • Ich weiß nicht was für Pillen du nimmst, aber die Dosis stimmt nicht mehr. Entweder zuviel oder zuwenig....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • sorry wollte nicht zittieren und mhh pillen heissen wut auf die justiz angst vor Knast und enteuschung übers Rechtssystem polizei und Justiz

    davon ne überdosis.

    will hier nur hilfreiche antworten aber keine bescheuerten antworten. denke wir sind hier alles waffen sammler sportschützen und wenn man zur unschuld verklagt wird und sich dann bei seinem gleichens rat holt was man jetzt noch machen kann ist dass nicht bescheuert. wen ich hier sagen würde ey jungs habe auf kinder geschossen. schei.e könnt ihr mir sagen wie ich da mit nem blauen auge raus komme dann sind gewisse antworten sehr wohl angebracht. aber noch einmal auch für die die heir denken sei bescheuert. ich habe mich beruflich als auch privat durch ehrenamt dafür entschieden leben zu retten das seit über drei jahren. und habe viele Leben retten können und auch manchmal verloren. ich finde es 1000 mal geiler ein lächeln oder ein danke zu bekommen und zu sehen dass man einen Menschen irgendwo leiden nehmen konnte oder auf dem Weg zum Tod hat zum Teil die angst nehmen können. Ich würde keinster weiße irgendjemanden schaden zufügen egal ob Tier oder Mensch ein grund wieso ich mit 21 kein wehrdienst habe geleistet oder zeitsoldat etc. bin war.

    von daher vielen dank Vanguard für deine Antwort. lass uns ein Bier trinken und dann ist wieder alles im lot.

  • Ich sag es nur ungern aber du solltest weniger wütend und enttäuscht über Justiz und Rechtssystem sein, als darüber das du da nicht das richtige getan hast. Gerade als Waffenbesitzer (SSW, Co2) solltest du dir im klaren sein in welchem rechtlichen Rahmen du dich bewegen darfst.. Das du dich engagierst um anderen zu helfen ist zwar ehrenvoll, das ist aber nichts was dir bei dieser Straftat helfen wird.

    Hier kann dir jetzt keiner helfen, es sei denn es weiß jemand einen Anwalt der sich in dem Rechtsbereich auskennt.
    Deswegen werden die hilfreichen Antworten hier auch recht rar sein, vor allem wenn man liest das du schonmal wegen unerlaubter SSWbenutzung aufgefallen bist. Wer hier nicht antwortet, der wird zumindest mit dem Kopf schütteln.

  • Ich verstehe jetzt nicht so ganz was du willst,
    weil du wurdest vor einem Jahr (!!!) laut deiner Aussage zu 14 Monaten (2 Jahre) Haft verurteilt.
    Theoretisch müsstest du doch schon grad mitten im Bau sitzen?
    Desweiteren, nach einem Jahr des gefallenen Urteils, was willst du da noch reisen?
    Das gehört den Akten an der Justiz mittlerweile.

    Zu den Videos:
    Du musst bedenken, diese Verletzungen sind alle aus kürzester Distanz (weniger als 10 cm alle).
    Bei dir wurdest du "verklagt" wegen 10-25m...
    Das sind ganz andere Welten.

  • Geh zum Anwalt !
    Nebenbei mal so angemerkt : Eine Jacke / T-Shirt können mal hoch rutschen, gerade wenn man sich hin kniet / beugt um Feuerwerkskörper an zu zünden.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Als Backup bei Softair eine CO2 Waffe mit Diabolos??? Wenn du mich damit einmal treffen würdest, würde dir die Antwort nicht gefallen!

    Ansonsten haut bei deiner Geschichte irgendwas nicht hin! Man konnte anscheinend nicht nachweisen, das du der Schütze mit den Dias warst?
    Mir kommt es eher so vor, als ob du wegen wiederholt falschem Umgang mit einer SSW eine 'rüber bekommen hast!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Hi!

    Also die Angaben was wann vorgefallen bzw. geschehen sein soll, sind etwas konfus!

    Tatzeitpunkt war der 31.12. 2011?

    Gerichtsverhandlung mit Schuldspruch im Jänner 2013?

    Ist das so richtig?


    Was ich auch nicht ganz verstehe. Die Diabolos konnten deiner Waffe nicht eindeutig zugeordnet werden und deine Waffe soll laut Gutachten 2,2 J haben.

    Ich denke nicht, dass 2,2 J ausreichen um Winterjacke, Pullover und T-shirt zu durchdringen und dann noch im Rücken stecken zu bleiben! Zumindest nicht auf 25 m!

    Wie groß ist die Distanz vom Fenster aus von wo du geschossen haben sollst zu dem Ort wo sich die Jungendlich aufgehalten haben sollen denn nun wirklich?

    Meiner Meinung nach kann hier etwas nicht ganz stimmen, denn anhand dieser Fakten, kann ich mir nicht vorstellen, dass dich ein Gericht zu 14 Monaten unbedingt verurteilt, nicht mal wenn du schon bezüglich einer SSW vorbelastet bist!

    Was ist mit Gegengutachten deines Anwalts, der ja anscheinend Ahnung von der Materie haben soll?

    1. Bezüglicher der Diabolos vom Tatort und der bei dir zuhause beschlagnahmten? Gleiche Sorte? Materialgutachten, Bleizusammensetzung ect.
    2. Beschusstest um auszuschließen, dass aus deiner Waffe ein Schuss aus 10-25 m die Kleidung überhaupt durchdringen könnte?

    Ganz ehrlich, wenn ich an deiner Stelle wäre, und auch tatsächlich unschuldig, also gar nicht geschossen habe, würde es solche Gegengutachten längst geben! Auch wenn ich sie selbst bezahlen müsste und es mir ein paar Tausender kosten würde!


    Wünsch dir alles Gute und dass die Gerechtigkeit siegt, sollte sich einwandfrei beweisen lassen dass du nicht der Schütze warst!


    edit:

    Was Pupsnase geschrieben hat ist richtig! Wo genau soll denn das Dia beim Opfer im Rücken gesteckt sein? Im Bereich der Lenden oder weiter oben? Das sind doch alles Fakten die zumindest hier nie genannt wurden!

    Ich denke auch das Ganze geht eher in die Richtung wie Oneshot geschrieben hat! Zumindest was die Verurteilung bzw. den Schuldspruch angeht!
    Es konnte ja offensichtlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Beschuss mit Diabolos aus deiner Waffe stattgefunden hat! Und im Zweifelsfall wird meines Wissens immer noch für den Angeklagten entschieden!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

    Einmal editiert, zuletzt von brunes01 (20. Juni 2013 um 07:24)

  • Und im Zweifelsfall wird meines Wissens immer noch für den Angeklagten entschieden!

    Diese Zeiten sind schon lange vorbei.
    Heute zählt nur noch eines: Ein guter Anwalt.

    Ich habe auch lange Zeit an ein funktionierendes Rechtssystem geglaubt. Inzwischen weiß ich es besser.
    Recht und Gerechtigkeit sind nicht wichtig. Es ist wichtig Verfahren schnell abzuschliessen, oder gar nicht erst zu eröffnen und zum nächsten Fall zu kommen.
    Ich durfte in letzter Zeit sehr viele Fälle lesen, da stäuben sich mir die Haare, was für unsinnige oder widersinnige Begründungen geschrieben werden, nur um ein Verfahren abschliessen zu können.


    Gruß Udo

  • Hatte zum Glück erst einaml was mit der Justiz zu tun und das ist schon 13 Jahre her und hatte nichts mit Waffen zu tun!

    Klingt aber auf jeden Fall plausibel was du sagst!

    MfG brunes01

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    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Lieber Freimaurer,

    wenn du Rat unter deines gleichen suchst, warum dann ausgerechnet hier ? Typen von deinem Schlag wirst du hier wohl kaum finden. Ansonsten wurde je bereits alles zum Thema Rat gesagt: A n w a l t.
    Zu deinen Pillen, je nach dem was das für welche sind, solltest du sie entweder absetzen oder die Dosis gleich verdoppeln, allein für deine Zitiererei und sinnfreie kaum lesbare Schreiberei (Beitrag 10 u 11) gehörst du hinter Gitter. Deine ganze Geschichte an sich ist verrückt und widersprüchlich, daher mein Respekt an die , die das hier wirklich ernsthaft diskutieren. Das mag nett gemeint sein Leute, ist unterm Strich aber nur Perlen vor die Säue.
    Diskussionen über Justiz an sich? Warum nicht? Mir egal, aber dann nicht mit diesem gequirltem Verdauungsendprodukt als Referenzfall. Wenn ich schon 1000 Rufzeichen in der Threadüberschrift sehe, weiß ich doch, daß da nur Mist kommt.

    Schönen Tag, macht euch nicht verrückt mit dem Jungen u. Grüße,

    Dan

    --- Field Target :W: iesloch - Da werden Sie geholfen :new2: ! ---

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Dan (20. Juni 2013 um 08:24) aus folgendem Grund: Ergänzung eingefügt