Verkauft Amazon Ilegale Gegenstände?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 5.054 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2013 um 03:51) ist von Jhary.

  • Kannst Du belegen, dass diese Aussage in dieser Form korrekt ist? Ich denke nicht (wenn ich da falsch liege - bitte konkrete Quellen nennen).

    Die Quelle ist alt wie Methusalem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Und ich kann in der eBay-Suche genauso "Laser Scope" eingeben und bekomme dann von "ausländischen Anbietern" Zielfernrohre mit angebautem Laser angezeigt. Ich kann den Kauf auch dort abwickeln, spätestens wenn das Ding aus China kommt und beim Zoll landet gibt es Theater. Das Thema des Threads ist ob Amazon illegale Gegenstände verkauft. Nein, tun sie nicht. Schon heute morgen habe ich beim eingeben des Suchbegriffes nur einen italienischen Händler gefunden, der auch klar als solcher zu erkennen ist. Ich habs mal ausgeschnitten und hochgeladen, damit man nicht suchen muss...

    Nur weil man es über das Internet kaufen kann muss noch lange nicht der Verkäufer dafür Sorge tragen das es beim Empfänger ein legaler Artikel ist. In seinem Land ist es legal, also darf er es verkaufen. Aber wie so oft stellen sich hier manche Leute an, möchten Paragraphen vorgekaut und am besten noch Gerichtsentscheide vorgelegt in denen das so steht. Diskutieren um des Diskutierens willen....

    Ich hab' schon auf die übliche Verschwörungstheorie gewartet, das das wahrscheinlich das BKA ist das Schleuderkäufer in den Knast bringen möchte... :smash:


  • ........Es kann doch nicht angehen das nur weil jemand zu blöd ist oder den Unwillen hat mal zu lesen was so alles auf einer Internetseite steht......beispiel Abofalle.......in 80% der Fälle klicken die Leute doch ohne zu lesen was sie überhaupt zustimmen.
    Wer bitte ließt denn überhaupt AGB`s? Wenn wir erlich sind keiner. Aber genau da fängt das Problem an ;^)

    Ich will beileibe nicht polarisieren - aber in meinen Augen hat eine Gesellschaft das gesunde Rechtsempfinden vollkommen verloren, die ein Rechtssystem zuläßt das nicht reagiert wenn jemand der etwas bestimmtes erwerben will, dabei durch Kleingedrucktes in AGB´s in eine Falle gelockt wird, und dadurch etwas bezahlen muß was er nicht haben will.

    Anders ausgedrückt: In einem Staatssystem wie ich es mir vorstelle würde auch der Unbedarfte, der nicht, oder nur unzulänglich in der Lage ist solche dubiosen Geschäftspraktiken zu durchschauen, vom Gesetz geschützt. AGB´s dieser Art wären per Gesetz nichtig.

    Und bei den illegalen Gegenständen?

    Inhaber von deutschen Waffenshops, die z.B. Exportfedern an deutsche Bürger/innen verkaufen, würden in dem angedachten Rechtssystem reihenweise vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
    Das Abwälzen der Verantwortung auf den Kunden würde bei gesundem Rechtsempfinden vor allem der Legislative in der jetzigen Form nicht mehr stattfinden.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Tja.
    Auf der einen Seite schreien sie nach persönlicher Selbstbestimmung ohne Bevormundung vom Staat. Auf der anderen Seite wollen sie aber das der Staat alles so reglementiert das der Bürger keine Fehler aus Dummheit und Faulheit machen kann.
    Poke Yoke 8)

  • zählen jagdmesser zu deiner frage???? also bestellte bisher 2 bei amzon... linder mark 2.
    besittz legal? FÜHRUNG verboten...???? renn nich wie rambo auf der sreaße mit rum??? wo führt diese diskusion hin?
    welchen hintergrund hat sie? amazon schlecht machen? dann anderst ! amazon als ausbeuter sehn! !!!!

  • Nur weil man es über das Internet kaufen kann muss noch lange nicht der Verkäufer dafür Sorge tragen das es beim Empfänger ein legaler Artikel ist. In seinem Land ist es legal, also darf er es verkaufen.

    Das ist nicht der Punkt. Und was ich dazu geschrieben habe, macht meinen persönlichen Standpunkt doch auch deutlich.
    Mir geht es um die Verantwortung deutscher Plattformen, welche fragwürdige Angebote zulassen. Das ist immer noch eine sehr fragwürdige Sache, und Du hast keine wirklichen Quellen genannt, wonach derartige Angebote in .de rechtlich einwandfrei sind.
    Bedauerlich an der Geschichte ist, dass in Deutschland zu sehr vielen Sachlagen keine wirklich rechtlich verbindlichen Urteile oder Aussagen existieren...
    Mich persönlich würde das wirklich interessieren, aber wahrscheinlich würde nicht mal ein Rechtsanwalt konkrete Aussagen treffen können.

    Gruß
    Eastwood

  • Naja, Amazon.De ist schon eine deutsche Firma, und einige der Marketplace-Anbieter verkaufen verbotene Gegenstände... Ich hab aber auch schon Totschläger in Läden rumliegen sehen.

    Wer hier im Forum ist weiß was er kaufen darf - kauft er was anderes ist er selbst Schuld.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Eastwood
    Ich verstehe nicht was an dem Angebot fragwürdig ist? Nichts, wenn du mich fragst. Der Anbieter kommt aus Italien, logischerweise hat er sich nur an italienisches Recht zu halten. Bis zur Grenze ist der Artikel sein Problem, aber der Grenze deins.

    Es gibt mit Sicherheit dazu Urteile, e-Commerce ist ja nun nichts neues. Aber 1. interessiert mich das nicht so sehr und 2. ist hier sowieso keine Rechtsberatung möglich. Klingt doof, ists vielleicht auch, aber so ist es nun mal. Die Frage die im Thread-Titel gestellt wurde kann man mit "Nein" beantworten.

    Wenn man fragt "Kann man im Ausland Gegenstände erwerben die in Deutschland als verbotene Gegenstände angesehen und somit illegal sind?" dann kann die Antwort lauten "Ja". Aber das ist wirklich schon altbekannt und wer sich dafür wirklich interessiert, ohne in bester Bild Zeitung-Manier in der Kacke zu rühren bis es stinkt, der kann ja beim Zoll nachfragen, oder bei der Polente, oder beim BKA oder beim Fachanwalt für Waffenrecht oder sonstwo und sich die Sache bestätigen lassen.

    Um das jetzt mal zu verdeutlichen noch mal das eGun-Beispiel: Was soll eurer Meinung nach passieren wenn ein Holländer auf egun.de surft und eine Schreckschussplempenauktion anklickt? Soll sein Bildschirm schwarz werden und danach (natürlich) in Orange blinken "Frau Antje sagt: Das darfst du nicht angucken, nicht kaufen, nicht haben!". Sonst sind wir so für liberales Waffenrecht, für Freiheit im Internet. für Angucken aus Interesse und hier soll dann, der Benutzer könnte ja blöd sein, mit vorauseilendem Gehorsam das Angebot zensiert werden?

  • Hm nach erweiterten Schengner Abkommen darfst man aber nicht aus einem Schengener Land in ein anderes dort Verboten Gegenstände verkaufen. Nachzulesen erweitertes Schengener Waffen abkommen.

  • Nur weil man es über das Internet kaufen kann muss noch lange nicht der Verkäufer dafür Sorge tragen das es beim Empfänger ein legaler Artikel ist. In seinem Land ist es legal, also darf er es verkaufen.

    Aha.
    Eben mal schnell in die Ebay-AGB geschaut (welche ja jeder Ebay-Nutzer akzeptiert hat), und was steht da? Zitat: "Grundsatz zum internationalen Verkaufen .... Beim Einstellen und Verkaufen müssen Sie sicherstellen, dass Sie sowohl die geltenden Gesetze des Landes beachten, in dem Sie Ihre Artikel auf der eBay-Website einstellen und des Landes, in das Sie sie verkaufen möchten."
    Weiterhin sind auch ganz klar jene Sachen aufgeführt, welche nicht angeboten werden dürfen, wie eben z.Bsp. "Sonstige durch das Waffengesetz verbotene Gegenstände und Zubehörteile -->
    Präzisionsschleudern ... Für Schusswaffen bestimmte Zubehörteile wie Zielscheinwerfer, Laser, Zielpunktprojektoren, Nachtsicht- und Nachtzielgeräte
    "
    Das es immer wieder mal Anbieter aus dem Ausland gibt, welche auf ebay.de hierzulande verbotene Sachen einstellen, ist leider eine Tatsache, allerdings werden solche Angebote meist zügig entfernt, nachdem sie gemeldet wurden.
    Grundsätzlich will man da also durchaus rechtlich einwandfreie Geschäfte garantieren, und ich vermute, dass man es bei amazon.de nicht anders hält. Und das ist im Sinne aller Nutzer - von denen halt nicht jeder z.Bsp. das deutsche Waffenrecht und dessen tw. seltsamen Bestimmungen kennt.
    Die Frage ist natürlich, in wie weit das hilfreich ist, falls das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich: jemand aus Deutschland hat einen jener Artikel erworben, bevor das Angebot entfernt wurde. :S

    Aber wie so oft stellen sich hier manche Leute an, möchten Paragraphen vorgekaut und am besten noch Gerichtsentscheide vorgelegt in denen das so steht. Diskutieren um des Diskutierens willen....

    Nein, Diskutieren, um Sachfragen zu klären. Leider verwechselst Du gerade Diskutieren mit Polemik. :^)

    Gruß
    Eastwood

  • Und jetzt versuchen wir mal zu klären was die AGB von einem Unternehmen mit dem Rechstsystem des Staates zu tun hat :S

    Um es auf den Punkt zu bringen - NIX!

    In meiner Wohnung raucht keiner weil meine Wohnungs-AGB das vorschreibt. Wem das ned passt den schmeiß ich raus.
    Wenns doch einer macht ist es weder eine Ordnungswiedrigkeit noch eine Straftat.

    Wenn meine Wohnungs-AGB den Kokain Konsum erlaubt..........

    Also wen interessieren da im zusammenhang die AGB`s?

  • Was eine jede eCommerce Plattform in ihren eigenen AGB's ausschliesst ist doch allein deren Bier. Es gibt genügend Artikel die rechtlich absolut unproblematisch wären, aber eben durch die AGB von eBay vom Verkauf ausgeschlossen wären.

    Es obliegt dem Käufer(!) sich in unklaren Fällen vorher(!) zu informieren ob das seine Richtigkeit hat. Was hat das mit Polemik zu tun? Nichts. Du, lieber Eastwood, möchtest wie so oft das das alles verstanden wird wie du dir das denkst. Das ist eben das Problem, so läuft der Hase nicht. Wenn die Präzisionsschleuder mit Armstütze oder das Zielfernrohr mit angebauten Laserpointer aus China beim Zoll liegt und man dich auffordert dich dazu zu äussern, was bleibt dir übrig? Ich werds mit Sicherheit nicht ausprobieren. Ich habe schon wegen einer simplen ZF-Montage beim Zoll gestanden und eine WBK(!) vorlegen müssen.

    Die Ursprungsfrage des Threads wurde für mich bereits geklärt, den Verkaufen tut den Artikel (den ich meine) nicht Amazon, sondern ein Händler in Italien. Nach seinem geltenden Recht ist dies dort kein verbotener Gegenstand. Selbst wenn du bei ihm als Deutscher in den Laden gehst wird er dir das Ding verkaufen. Ob du es dann einführen darfst oder nicht, dein Problem.

    Ich frage noch mal, was wollt ihr? Punktuelle Zensur des Internets damit ihr eventuell bei uns verbotene Gegenstände nicht ansehen oder kaufen könnt?

    Witzig...

  • nur mal als Anmerkung. ."com"steht nicht für U.S.A.
    .com = keinerlei Beschränkungen bei der Registrierung. Jede natürliche oder juristische Person kann Inhaber einer .com-Domain sein.

    Es ist auch egal ob der Store EU, DE, Com oder TO als suffix hat. Entscheidend ist was im Impressum steht bz.w. wo der Firmensitz ist. Ebay hat mittlerweile eine Niederlassung in Deutschland. Allerdings sitzt der Diensteanbieter in der Schweiz

    Diensteanbieter gemäß TMG:
    eBay International AG
    Helvetiastrasse 15/17
    3005 Bern
    Schweiz

    Die Artikel sind aber z.b. bei Ebay über die Artikel ID in allen Stores, also .com und .de und was es sonst noch gibt, aufrufbar. Also biete man einen Artikel der in Deutschland legal ist weltweit an, auch in Ländern wo er verboten ist.


    .... In meiner Wohnung raucht keiner weil meine Wohnungs-AGB das vorschreibt. Wem das ned passt den schmeiß ich raus.
    Wenns doch einer macht ist es weder eine Ordnungswiedrigkeit noch eine Straftat.

    Wenn meine Wohnungs-AGB den Kokain Konsum erlaubt..........

    Also wen interessieren da im zusammenhang die AGB`s?


    Naja, aber dein Beispiel mit dem Koks legt es ja schon dar. Du darfst in deinem Haus keine Regeln einführen die nicht mit dem Gesetzt konform sind. Klar kannst du Rauchen dort verbieten, aber Drogenkonsum kannst du dort nicht erlauben, bzw. du kannst es erlauben es bleibt aber trotzdem per Gesetz verboten.
    Das war ja auch immer die ganze Geschichte mit dem Kopieren von VHS/Video/Cd u.s.w. die konnte noch so oft drauf schreiben das sie das nicht wollen, das recht auf Privatkopie konnten sie nicht verbieten. (bitte das nicht mit der derzeitigen Gesetzeslage zum Kopierschutz diffamieren)

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (4. Juni 2013 um 12:24)


  • Anders ausgedrückt: In einem Staatssystem wie ich es mir vorstelle würde auch der Unbedarfte, der nicht, oder nur unzulänglich in der Lage ist solche dubiosen Geschäftspraktiken zu durchschauen, vom Gesetz geschützt. AGB´s dieser Art wären per Gesetz nichtig. [...] Inhaber von deutschen Waffenshops, die z.B. Exportfedern an deutsche Bürger/innen verkaufen, würden in dem angedachten Rechtssystem reihenweise vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
    Das Abwälzen der Verantwortung auf den Kunden würde bei gesundem Rechtsempfinden vor allem der Legislative in der jetzigen Form nicht mehr stattfinden.

    Seit wann sind solche AGBs denn nicht (teilweise) nichtig? Im Gegensatz zu anderen Staaten sind die Möglichkeiten von AGBs in Deutschland ziemlich stark eingeschränkt. Vgl mal 305 ff BGB.

    Außerdem, jetzt auf einmal willst du also ein Umgangsverbot mit Exportfedern? Denn nur so könnte man irgendwen "reihenweise vor Gericht stellen und aburteilen".

    Mal davon abgesehen, dass man dann auch jeden Shop im Grunde gleich dicht machen könnte, weil sie im Grunde zu 95% Messer verkaufen, die man nicht führen darf ... der Unbedarfte kann auch das kaum durchschauen.

  • Wenn die Präzisionsschleuder mit Armstütze oder das Zielfernrohr mit angebauten Laserpointer aus China beim Zoll liegt und man dich auffordert dich dazu zu äussern, was bleibt dir übrig? Ich werds mit Sicherheit nicht ausprobieren.

    Ich auch nicht. Schließlich bin ich u.a. auch dank CO2air in den letzten Jahren etwas schlauer geworden, was unser tolles Waffenrecht betrifft. :^) Und nein, ich bin ganz bestimmt kein Paragraphenreiter... mich interessiert einfach nur, wie die Rechtslage ist, wenn halt z.Bsp. jemand in gutem Glauben über eine Internetplattform eine garstige Präzisionsschleuder oder einen hochgefährlichen Laser mit Waffenmontage gekauft hat (obwohl das laut AGB hätte gar nicht angeboten werden dürfen) und dann plötzlich mit einer Anzeige konfrontiert wird. Z.Bsp., ob sich so eine arme Sau dann unter Umständen auf die AGB jener Plattform berufen kann, über welche die Ware gekauft wurde.... ob sich sowas im Fall der Fälle strafmindernd auswirken kann oder zur Einstellung eines Verfahrens führen kann etc.

    Gruß
    Eastwood

  • ... Eben mal schnell in die Ebay-AGB geschaut (welche ja jeder Ebay-Nutzer akzeptiert hat), und was steht da? Zitat: "Grundsatz zum internationalen Verkaufen .... Beim Einstellen und Verkaufen müssen Sie sicherstellen, dass Sie sowohl die geltenden Gesetze des Landes beachten, in dem Sie Ihre Artikel auf der eBay-Website einstellen und des Landes, in das Sie sie verkaufen möchten." [/i]"


    Stimmt, aber eigentlich kauft sich Ebay damit nur Frei.
    Und wie soll man als Verkäufer das alles Beachten, bzw. Ebay bietet gar nicht die technische Möglichkeit solche Artikel für bestimmte Länder nicht anzubieten.
    Und was passiert wenn man es nicht beachtet? Der Account wird stillgelegt. Oder wird man nur Verwarnt? Verklagt Ebay den Verkäufer? Selbst wenn Ebay den Verkäufer verklagt wird der Grund sein der verstoß gegen die AGB. Oder gibt es ein Gesetz in Deutschland das verbietet in Deutschland Legale Artikel z.b. Kinder-Überachungseier in den U.S.A. über Ebay anzubieten?
    Derjenige der Kauft sollte doch besser über die gesetzliche Lage in seinem Land informiert sein als der Verkäufer im Ausland.

    Also macht man es wie Ebay selbst. Hätte ich z.b. einen Artikel der in meinem Land legal ist jedoch ich mir nicht sicher bin ob er das auch in allen anderen ist, würde ich in meine AGB schreiben das jeder der den Artikel Kauft sich darüber klar sein soll das der Artikel in seinem Land eventuell nicht erworben werden darf.

    I

    ...Weiterhin sind auch ganz klar jene Sachen aufgeführt, welche nicht angeboten werden dürfen, wie eben z.Bsp. "Sonstige durch das Waffengesetz verbotene Gegenstände und Zubehörteile -->
    Präzisionsschleudern ... Für Schusswaffen bestimmte Zubehörteile wie Zielscheinwerfer, Laser, Zielpunktprojektoren, Nachtsicht- und Nachtzielgeräte
    "


    Das gild dann aber nur für Deutschland. Und wäre ja auch nicht legal. Aber wird das den Amis auch untersagt, per AGB?
    wie gesagt ich kann ja mit meine normale Ebay.de ID auch bei Ebay.Com kaufen, und das ist weder per Gesetz noch per AGB verboten. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (4. Juni 2013 um 13:24)

  • Das gild dann aber nur für Deutschland. Und wäre ja auch nicht legal. aber wird das den Amis auch untersagt per AGB?

    Ja. Jene AGB gilt für ebay.de sowie auch für ebay.at und ebay.ch.
    Und auf ebay.com steht z.Bsp. auch: "Listing items globally can be a fun and rewarding experience and is one
    of the unique benefits of using eBay. At the same time, it's important
    that all listings and transactions comply with applicable laws. Members
    are responsible for making sure their transactions are lawful in both
    the country of the seller and the country of the buyer.
    "
    Jetzt müssten sich nur noch alle daran halten. ;^)

    Gruß
    Eastwood

  • Manchmal könnte man heulen. ;( ;( ;(
    Einer stellt eine Frage und am Ende des Threads gehts um die Kartoffelpreise an der Börse... 8o

    Nichts für ungut.

    Viel Spaß weiterhin wünscht

    der Schelz

  • Hi Micha, :^)

    mich interessiert einfach nur, wie die Rechtslage ist, wenn halt z.Bsp. jemand in gutem Glauben über eine Internetplattform eine garstige Präzisionsschleuder oder einen hochgefährlichen Laser mit Waffenmontage gekauft hat (obwohl das laut AGB hätte gar nicht angeboten werden dürfen) und dann plötzlich mit einer Anzeige konfrontiert wird. Z.Bsp., ob sich so eine arme Sau dann unter Umständen auf die AGB jener Plattform berufen kann, über welche die Ware gekauft wurde.... ob sich sowas im Fall der Fälle strafmindernd auswirken kann oder zur Einstellung eines Verfahrens führen kann etc.

    grundsätzlich wird niemand von seiner Eigenverantwortlichkeit entbunden. Nichts anderes besagen ja die AGB. Es ist tatsächlich so, dass jemand, völlig unbedarft und in Unkenntnis der Gesetzeslage eben verbotene Gegenstände erwirbt, zunächst einmal strafbar macht. Aber: Unser StGB bietet einige Möglichkeiten, dass solche Verfahren dann auch wieder eingestellt werden können.

    Hoffentlich verwechsle ich jetzt nicht wieder beide Begriffe, aber man könnte sich auf einen "Verbotsirrtum" berufen. Dann kommt noch dazu, dass er tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln muss. Bei einer Ordnungswidrigkeit anstatt schuldhaftes Handeln dann "vorwerfbares".

    Das sind die drei Elemente, dass es überhaupt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist. Und da wird dann ein Rechtsanwalt vermutlich ansetzen, nämlich, dass sein Mandant gar nicht schuldhaft handelte, weil er sich des Unrechts seines Handelns zur Tatzeit gar nicht bewusst war.

    Es gibt also Möglichkeiten, dass auch ein eröffnetes Ermittlungsverfahren einfach wieder eingestellt werden kann. Aber grundsätzlich handelt man eigenverantwortlich.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.