Waffe beim Büma lagern....?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.865 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2013 um 11:55) ist von gilmore.

  • Das mit dem kaufen macht leider nicht jeder Verein. Ist auch mit einigem Aufwand verbunden.
    Wollte ich auch bei "meinem" Verein machen. Bei dem Verein eines Kollegen ist es ganz normal. Da ist aber auch ein Waffengeschäft Inhaber des Standes.

    Si vis pacem para bellum

    Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz - Schoppenhauer

  • Nicht jeder Verein hat da ja auch die Lagerkapazitäten für. Wenn der Stand vom einem Händler betrieben wird ist so was ja meist kein Problem.
    Bei einem Verein der nur Gast auf einen Stand ist kann das schon schwerer werden. Bei uns sind die "Vereinswaffen" auf den WBKs von den Vorständen, die lagern die Waffen zuhause ein und müssen sie bei Bedarf jedes mal mitbringen. Als Privatperson unterliegt man da ja auch der 2/6 Regel und man braucht ja auch noch das Bedürfnis für die Waffe, Ok das ist bei uns einfacher die Waffen gehen alle auf Gelb.
    Ein Händler hat das da bedeutend einfacher mit seinen Waffenhandelsbuch.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Das schwerste daran ist die 1-jährige "Wartezeit", bis man endlich beim Amt beantragen darf...hat sich angefühlt wie 5 oder 10 Jahre.... ;^)

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Der Eigentümer ist nach dem Waffengesetz eigentlich recht egal da geht es nur darum wer sie Besitzt.

    Moment mal... hab ich da jetzt was falsch verstanden?
    Um eine Waffe zu kaufen und eintragen zu lassen brauche ich doch die entsprechende Erwerbsberechtigung.
    Der "Erwerb" ist aber genau der Eigentumsübergang einer Sache. Der Besitz wird da nicht geregelt. Es heißt zwar Waffenbesitzkarte aber nicht Besitzberechtigung.
    Somit ist es in meinen Augen nicht möglich eine Waffe ohne WBK zu erwerben egal in wessen Besitz sie bleibt. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

    Man kann hingegen sicher die Waffe "reservieren". Aber im dümmsten Fall blecht man und der BüMa hat Kohle und Knifte. Dann vor Gericht gehen und da erklären wie man eine Waffe erworben hat ohne erwerbsberechtigt zu sein ist wieder eine ganz andere Sache.

  • Der "Erwerb" ist aber genau der Eigentumsübergang einer Sache. Der Besitz wird da nicht geregelt. Es heißt zwar Waffenbesitzkarte aber nicht Besitzberechtigung.
    Somit ist es in meinen Augen nicht möglich eine Waffe ohne WBK zu erwerben egal in wessen Besitz sie bleibt. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?


    Wie ich schrieb hat der Erwerb und Besitz im Sinne des WaffG nichts mit dem Erwerb / Besitz nach BGB (Kauf) zu tun. Sobald du eine Waffe in die Hand nimmst (die tatsächliche Gewalt darüber erlangst), hast du sie im Sinne des WaffG erworben, egal wem sie im Sinne des BGB gehört.

    Sobald du also einen Kaufvertrag abschließt, bist du Eigentümer der Waffe. Wenn du aber keine Erwerbsberechtigung nach WaffG hast, darf der berechtigte Besitzer (im Sinne des WaffG) sie dir aber nicht aushändigen (Außnahme: auf dem Schießstand).

    Hier gibts ein paar Infos dazu.

  • Ach Leute, (der Rest wurd ja schon gesagt) ma ne Geschichte aus dem Leben:

    Kaufen kannste alles, aber mitnehmen nich.
    Mein 30M1 stand da beim Händler, bis ich das Ding in "Murmeln" umgetauscht hab.
    War wunderschön, und das Warten hat nix gekost, kann man ja aushandeln.

    Weil, ich war im falschen Verband. DAS Kaliber is Pöse, sowas schießen wir nich.
    (Lachhaft 30M1 Böse)

    Seht euch den Verein an, und fragt genau, welcher Verband und was geht an Waffen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Shoppen und Spaß haben ist bei den EWB-Waffen wesentlich erschwert. "Kann man ja mal ....." wie bei den freien ist nicht angesagt.

    - Ein Fehlkauf führt zu Transaktionskosten von bis zu über 100 € (Gebühren für Erwerbs- und Überlassungsanzeige, Overnite, Bedürfnisbescheinigung)

    - Der Markt ist voll von wenig gefragtem und abgenudeltem Gerät, aber die Interessenten dafür sind rar. Daher wird der Verkauf schwierig.
    Dieser Trend wird im Laufe der nächsten Jahre vermutlich zunehmen.

    - Die 2/6-Regel hemmt.

    - Bei Einzelbedürfnis entsteht ein ziemlicher Wickel: Erst verkaufen, dann neues Bedürfnis (das der Verband, wenn er doof ist, nur alle 6 Monate ausstellt) , falls die günstige Kurzwaffe nun doch nicht so der "Burner" ist.

    Andreas