Nachtsichtgerät besfestigen

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2013 um 23:06) ist von TORENG.

  • Huhu :)

    Ich habe beim rumkramen ein altes Nachtsichtgerät gefunden & kam auf die Idee das Teil vor mein Reddot auf eine 22mm Schiene zu tun.
    Funktionieren tut es, allerdings halte ich das Gerät beim schießen mit der Hand :rolleyes:

    Die zur 22mm Schiene gewandte Seite ist Plastik, gibt es dort eine Möglichkeit solche "Klemmen" dran zu machen um es das Gerät an die Schiene zu befästigen?

    Reinboren kann ich nicht, da ich sonst wahrscheinlich in die Optik reinboren würde.

    Also zwei Fragen:

    Mit was könnte ich das Nachtsichtgerät an der Schiene befästigen?
    Wie bekomme ich diese Befästigung an das Nachtsichtgerät?

    Wär sehr dankbar wenn mir da jemand helfen könnte ... würde mal so gerne mit Nachtsichtgerät schießen ohne dafür mehrere 100€ ausgeben zu müssen.

    Lg

    Schnitzel ^^

  • Wenn du das Nachtsichtgerät auf einer Waffe "befästigst" wird bald eine Handschelle an dir "befästigt", das ist nämlich verboten.

    Ansonsten hilft wie bei allen Befästigungsproplemen das gute alte Panzertape.

  • Böse Falle.
    Nachtsichtgeräte an Waffen sind verboten.

    Joachim

    Ups, da war ich zu langsam.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Taschenlampe mit Kabelschalter

    Auch eine Taschenlampe ohne Kabelschalter, mit Vorrichtung zur Montage an einer Waffe, ist nicht gestattet.

    Ich frage mich gerade was man den mit einem Luftgewehr in der Nacht schiessen will? :rolleyes: Es gibt so kleine LED-Klemmleuchten die man über den Zielen, am Kugelfang oder sonstwo befestigen kann, damit wird dann auch das Ziel gesetzeskonform beleuchtet.

  • Es war ja nur als Spaß gedacht.

    & soweit ich weiß sind ALLE Lichtquellen, egal ob sichtbar oder nicht, die für Waffen konzipiert sind und/oder die das Ziel beleuchten, d.h. in Schußrichtung sind, verboten.

    Ich glaube Nachtsichtgeräte für Waffen sind genau aus diesem Grund verboten, die IR Lampe am Nachtsichtgerät würde natürlich auch in Schußrichtung leuchten. Schade eigentlich.


  • Ich frage mich gerade was man den mit einem Luftgewehr in der Nacht schiessen will?

    Na was wohl? Einmal Zero Dark Thirty spielen. da werden dann kleine Papp-Osamas am Kugelfang befÄstigt und los gehts...

    --- Field Target :W: iesloch - Da werden Sie geholfen :new2: ! ---

  • Und dann gleich wieder abgeknöpft, wenn man sieht, was z.B ein für die Entwicklung sowichtiger Kindergartenplatz kostet.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Z.B. Kindermachen. :D
    Wird sogar belohnt.
    Mit Kindergeld.


    Und das sogar erlaubnisfrei, ohne Alterersbeschränkung, unabhängig von Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde ;D

    Verbot steht übrigens hier:
    WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Zitat

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

    Einmal editiert, zuletzt von alexandru (16. Mai 2013 um 18:22)

  • Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine gehört zu haben das es verboten ist weil Tiere eine Chance haben sollen schnell wegzurennen was sie im Lichtkegel einer Lampe nicht machen würden und bei einem nachtsichtgerät würden sie ein garnicht sehen ....
    MfG Schmidt