Mal wieder Sv mit Gaswaffen

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.903 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2013 um 15:28) ist von Knallebum.

  • Wenn ich das schon wieder lese, dass eine SSW gesucht wird , mit der man sich gegen viele Angreifer verteidigen kann und die man die ganze Zeit zum Schutz mitführen will, da frag ich mich, wie lange es noch dauert, bis der Erwerb und Besitz der schönen SSW verboten wird.
    Nicht mal zu Sylvester darfst mit denen auf dem Gehweg schießen.
    Ist es in Ubstadt Weiher so gefährlich auf den Strassen?

    MfG,
    2fast4you

  • Ich hatte meiner Frau auch den HW37 gekauft, das einzige was sie nervt ist der Griff. der ist ihr zu klein. Ansonsten eine klare, bezahlbare Empfehlung!

  • Wenn ich das schon wieder lese, dass eine SSW gesucht wird , mit der man sich gegen viele Angreifer verteidigen kann und die man die ganze Zeit zum Schutz mitführen will, da frag ich mich, wie lange es noch dauert, bis der Erwerb und Besitz der schönen SSW verboten wird.
    Nicht mal zu Sylvester darfst mit denen auf dem Gehweg schießen.
    Ist es in Ubstadt Weiher so gefährlich auf den Strassen?


    Na ja, ich kann da schon einige verstehen!
    Für mich ist zwar SV mit einer SSW auch kein "wirksames" Thema!
    Aber nur, weil es hier in Hannover doch recht ruhig ist!
    Seit ein paar Tagen durchwühle ich nun YT-Videos!
    Alle Jahre wieder wird hier mal in Hannover jemand wegen
    einer Familienfehde erschossen oder meist anderer Kleinkrams!
    Doch die meisten Videos und Dokus betreffen immer Berlin und Umgebung! 8|
    Ganz ehrlich, würde ich da wohnen...SSW, Reservemagazin und
    Pfefferspray wären mir bestimmt auch nicht fremd!
    Allein was in Berlin an Jugendgewalt los ist!
    Was ist mit dieser einst so schönen Stadt passiert?

    Ubstadt Weiher kann ich nicht bewerten, weil für mich unbekannt!
    Mittlerweile sehe ich das Thema SV etwas anders, mehr ortsabhängig und
    beschränke es nicht mehr allein auf das ruhige "Dörfchen" Hannover!

    Sicher, man sollte die typische Berichterstattungen nicht bedingungslos hinnehmen!
    Doch es scheint nicht mehr nur vereinzelte Problemviertel, sondern ganze Problemstädte zu geben!
    Und wenn man dann Dokus sieht, wo Zivilpolizisten nun Kiddis ab 12 Jahren filzen und
    bei denen Messer, Schlagringe und SSW findet...echt super Gesellschaft! :wogaga:

    Für manch einen scheint die SSW "der Fels in der Brandung" zu sein, wenn nichts mehr geht...!

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • Wenn ich das schon wieder lese, dass eine SSW gesucht wird , mit der man sich gegen viele Angreifer verteidigen kann und die man die ganze Zeit zum Schutz mitführen will, da frag ich mich, wie lange es noch dauert, bis der Erwerb und Besitz der schönen SSW verboten wird.
    Nicht mal zu Sylvester darfst mit denen auf dem Gehweg schießen.
    Ist es in Ubstadt Weiher so gefährlich auf den Strassen?


    Wieso gibt es denn den KWS, außer zum Mitführen einer SSW zur Verteidigung? Es dürfte daher der Politik, den Behörden und der Justiz und insbesondere allen engagierten Waffengegnern bekannt sein, daß SSW auch zur Verteidigung geführt werden. Ob da ein weiterer eine mitführt oder nicht, ist belanglos. Die Waffengegner werden auch sicher nicht auf das Verbot von SSW verzichten, ob sie nun geführt werden oder nicht, denn es geht vornehmlich um Ideologie, nicht um realistische Bedrohungen.


    @ OP: Ich würde schon Kartuschen mixen, ich hab z.B. 3 mal Pfeffer und 2 mal CS im HW 88. Denn es gibt Angreifer, die gegen Pfeffer ziemlich unempfindlich sind, dann hat man noch das Tränengas als gewisse Hilfe. Hunde reagieren oft nicht auf CS, aber manche sind auch gegen Pfeffer unempfindlich. Ich betrachte die Mix-Möglichkeit als den eigentlichen Vorteil einer SSW gegenüber Pfefferspray oder Jet-Geräten. Rechtlich sehe ich da nicht so ein Problem; gesetzt man kommt in eine der sehr seltenen Personenkontrollen (mir in 48 Jahren noch nie passiert), dürfte die Polizei nach Ausklappen der Trommel nur schwer feststellen können, welche Kartusche denn nun als erste verschossen worden wäre. Und selbst wenn, keiner verbeitet einem, mit Mischladungen auf Hunde zu schießen.

    CN als das eigentliche Tränengas würde ich nicht nehmen, es wirkt in den kleinen Mengen, die uns zur Verfügung stehen, erheblich langsamer als CS.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (15. März 2013 um 11:23)

  • Wieso gibt es denn den KWS, außer zum Mitführen einer SSW zur Verteidigung? Es dürfte daher der Politik, den Behörden und der Justiz und insbesondere allen engagierten Waffengegnern bekannt sein, daß SSW auch zur Verteidigung geführt werden. Ob da ein weiterer eine mitführt oder nicht, ist belanglos. Die Waffengegner werden auch sicher nicht auf das Verbot von SSW verzichten, ob sie nun geführt werden oder nicht, denn es geht vornehmlich um Ideologie, nicht um realistische Bedrohungen.

    Der KWS und das damit erlaubte Führen von SSW wurde meines Wissens selbst von den Verbotsideologen bislang noch nicht direkt in Frage gestellt*. Allerdings wurde (von wem wohl?) schon mal die Forderung erhoben, den Erwerb von SSW nur noch gegen Vorlage eines KWS zu erlauben, sozusagen als "Erwerbserlaubnis light". Nun kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen.

    * Wenn ich hier nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein sollte (was mich nicht wundern würde), bitte ich um ein entsprechendes Update ;^)

    Die Möglichkeit, im Notfall mehrfach hintereinander schießen zu können, ist bestimmt nicht verkehrt. Eine Notwehrsituation, in der man mit 5 Schuss noch den Kürzeren zieht, mit 15 Schuss jedoch "siegreich" hervorgeht, ist m.E. zwar denkbar, klingt aber doch etwas sehr nach OK Corral. Für weitaus wichtiger halte ich das Überraschungsmoment, wenn der/die Angreifer nicht damit gerechnet hat/haben, dass sich das auserwählte Opfer plötzlich mit einer Waffe gegen ihn/sie zur Wehr setzt. Egal, ob mit 5 oder mit 15 Schuss. Aber wer sich mit 15 besser fühlt, muss halt eine SSW mit entsprechendem Magazin mitschleppen. In die Vektor CP1 z.B. passen 15 Kartuschen 'rein. Ich habe auch so eine, aber nur zum Angucken und Anfassen. Für unterwegs tut's mir entweder der HW88 (besonders im Sommer), weil er in jede Tasche passt, oder die PK380 im Holster, wenn ich was drüberziehen kann.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Nimm einen HW 37 / 88 oder alternativ Pistolen wie RG 800/ 100, RG 9/ RG 90, damit machst du nichts falsch.

    Am besten vorher noch testen und was du mit mehr als 5/6 Schuss möchtest verstehe ich nicht, man schießt bei der SV 1, 2 vielleicht auch 3 ! Schuss ab und entfernt sich dann, man holt nicht 25 er Mags raus und entleert diese :P ;^)

    Also am besten einen neuen HW 37 für 100 euro , Abwehrkartuschen für ca. 20 euro und dazu noch ein passendes Holster :thumbup:

  • Demjenigen, der mit einer Gaspistole zur SV loszieht, wünsche ich alles erdenkliche Glück der Erde, den das wird er brauchen!!!
    Wir trainieren (Alpha System) regelmäßig unter Einfluß von Pfeffer und CS und es dauert nicht lange bis man unter Beschuß selbiger ein Szenatio zu Ende bringen kann(Gewöhnung).
    Wenn das Gegenüber neben Adrenali noch illegale Substanzen intus hat juckt ihn die Gaswumme gleich null.
    Wenn dieser sich dann aber durch die Gasknarre dazu genötigt fühlt seine scharfe zu ziehen und, im schlimmsten Fall, abzudrücken, dann hätte man die Gasknarre besser nie gezogen.
    Meiner Meinung nach tragen in der heutigen Zeit diese" SSV- Waffen" mehr zur eigenen Gefährdung als zum Selbstschutz bei.

    Meine, auch auf eigene Erfahrungen aufbauende, Meinung.

    Eiserner

  • ich dachte an die pp mit 9mm pak (die aktuelle mit strohhalmlauf) :vierk: . Die 8mm ist ja nur noch gebraucht erhältlich.


    Die Umarex Walther PP gabs nur in 9mm PA, die PTB 620 hat keinen Strohhalmlauf und auch 9mm PA.

    "Ich hab da mal was vorbereitet"... 8)

    Und eine PP würde ich nie im Leben zur SV mitführen....außer das linke bzw. obere Exemplar wenn es im Originalzustand wäre. Das wäre dann aber keine SSW mehr, die Waffe ist mit einem durchge-x-ten "ByP" gestempelt...also ehemals Eigentum der Landespolizei Bayern.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (15. März 2013 um 22:35)

  • Wenn das Gegenüber neben Adrenali noch illegale Substanzen intus hat juckt ihn die Gaswumme gleich null.
    Wenn dieser sich dann aber durch die Gasknarre dazu genötigt fühlt seine scharfe zu ziehen und, im schlimmsten Fall, abzudrücken, dann hätte man die Gasknarre besser nie gezogen.

    Wenn, wenn, wenn...

    Es gibt aber auch genügend Szenarien, wo das Gesagte eben nicht zutrifft und der/die Angegriffene durchaus eine realistische Chance hat, durch Einsatz der SSW die Notwehrsituation erfolgreich zu bestehen. Man kann sich's halt nicht immer aussuchen. Mir geht es so: Seit ich die SSW führe, bin ich wesentlich aufmerksamer geworden, was das aktuelle Umfeld angeht, um möglichst gar nicht erst in die Nähe einer SV-Situation zu geraten. Ich vergleiche es gern mit dem Sicherheitsgurt (jaja, Vergleich hinken immer ein wenig...): Bei Tempo 100 gegen einen Brückenpfeiler nutzt der Gurt auch nix mehr, aber bei weniger heftigen "Kollisionen" kann er mir durchaus mal den A... retten. Wer allerdings von seiner SSW absolute persönliche Unverwundbarkeit erwartet, sollte dringend nochmal drüber nachdenken. Meine Meinung.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Ich führe eine sig sauer p239 p.a.k . ok viele werden jetzt sagen boa sowas schweres. ok ist geschmack sache.
    8 schuss im magazin 1 im lauf gleich 9schuss .
    Die erste patrone bitz stop von walther danach abwechselnd
    pfeffer und gas . Erklärungs not gibts nicht es ist nicht vorgeschrieben was ich laden tue
    haubtsächlich ist es gedacht wenn ich im wald spazieren gehe gegen wilde tiere. (hunde)
    Ich lade aber nicht nur pfeffer das währe nicht so klug den wenn man sich gegen menschen
    sich verteidigen müsste könnte man mir vorwerfen das ich es vorsetztlich nur pfeffer
    Geladen hätte.
    Und im notfall falls doch mal 9schuss net reichen solten . kann man mit der waffe noch zuschlagen
    wegen dem hohen eigengewicht.
    Ich habe auch eine p22 funktioniert 100% aber besteht zum teil nur aus plastik.
    Da finde ich schon die p239 sehr gut man hat was in der hand .

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

  • Demjenigen, der mit einer Gaspistole zur SV loszieht, wünsche ich alles erdenkliche Glück der Erde, den das wird er brauchen!!!
    Wir trainieren (Alpha System) regelmäßig unter Einfluß von Pfeffer und CS und es dauert nicht lange bis man unter Beschuß selbiger ein Szenatio zu Ende bringen kann(Gewöhnung).
    Wenn das Gegenüber neben Adrenali noch illegale Substanzen intus hat juckt ihn die Gaswumme gleich null.

    So hart es klingen mag: Wenn dir einer aus 30cm oder weniger mit ner Gaswaffe als ultima ratio (und natürlich nur dann!) auf die Augen schießt hast du GANZ ANDERE Probleme als ein "Szenario zu Ende zu bringen".

    Vielleicht kannst du dich gegen den Wirkstoff ein wenig immunisieren durch Training, nicht aber gegen Gasdruck.

    Und eben dieser Gasdruck ist das absolute K.O.-Kriterium gegenüber dem Spray was den Vorzug der Waffe bringt (ohne jetzt an dieser Stelle weiter auf diese leidige Diskussion einzugehen was besser/effektiver ist)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • So hart es klingen mag: Wenn dir einer aus 30cm oder weniger mit ner Gaswaffe als ultima ratio (und natürlich nur dann!) auf die Augen schießt hast du GANZ ANDERE Probleme als ein "Szenario zu Ende zu bringen".

    Da kann ich nur beipflichten.
    Nur wirst Du danach mit der Justiz solche Probleme bekommen das dir kein Hut mehr paßt wenn Du aus dieser Entfernung ins Gesicht schießt.
    Und dem Richter wird das egal sein ob Du das als ultima ratio angesehen hast.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Da kann ich nur beipflichten.
    Nur wirst Du danach mit der Justiz solche Probleme bekommen das dir kein Hut mehr paßt wenn Du aus dieser Entfernung ins Gesicht schießt.
    Und dem Richter wird das egal sein ob Du das als ultima ratio angesehen hast.

    Warum führt man eine Waffe? Um ggf. seine Haut oder sein Leben zur retten.

    Und irgendwas pauschalisieren wie du es gerade machst bringt rein gar nichts. Jeder Fall ist oder wäre anders und eine Einzelfallentscheidung.

    Dann dürfte ja auch niemand einen Waffenschein für eine scharfe Waffe bekommen, nach deiner Argeumentation. Die "Teile" richten schließlich noch mehr Schaden an wenn man nicht mit Absicht daneben schießt im Notwehrfall.

    Was soll ich denn machen wenn es solange gedauert hat die Waffe zu ziehen bis er schon so nah wahr mit seinem Messer oder sonstwas? Soll ich deshalb etwa auf mein Recht auf Notwehr verzichten weil ich solange zum ziehen gebraucht?!? :D Also bitte... ;^)

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  • @ knallebum

    Ich sehe da keine Pauschalierung, außer das der Gesetzgeber einen Mindestabstand von einem Meter ab Laufmündung vorschreibt, wenn ich das richtig gelesen habe.
    Ob das nun sinnvoll ist oder nicht.
    Außerdem kann ich mir bei diesem Scenario vorstellen das bei einer sicher folgenden Verhandlung grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt, wo dann keine Versicherung bezahlt, wenn etwa durch solch eine Aktion das Augenlicht des Gegners zerstört wird.
    Würde also u.U. bedeuten bis an sein Lebensende für sämtliche Folgekosten aufkommen zu müssen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Also soll ich mich lieber abstechen lassen bevor ich die knarre unter ein meter benutzen tue.
    Ich denke wenn einer auf dich mit dem messer los geht muss er auch davon ausgehen das er auch verletzt wird.
    Wenn die voll betrunken sind bring gas e nichts da hilft nur pfeffer und wenn es mehrere sind und dich packen kann ich keinen abstand einhalten . soll ich dann nicht abdrücken ? Bullshit der druck der machts und nicht die gas wolke .
    Den kws bekommt man um sich zu schützen oder nicht sonst würde keinen den schein bekommen.

    Ich bin kein frend von gewalt , bin immer ärger aus den weg gegangen.
    Ich bin 42 jahre alt 1,80m und habe ein kapfgewicht von 92kg
    habe kraftsprort und ca 1 jahr geboxt . Kann mich schon verteidigen auch ohne waffe aber bei mehreren leute lasse ich mich nicht abstechen oder totschlagen . Wenn ich merke das ich mich nicht gegen 2oder 3 wehren kann kommt mein freud zum einsatz und dann ist der abstand mir auch egal.

    Du siehste es nicht kommen :schiess1:

  • Ich sehe da keine Pauschalierung, außer das der Gesetzgeber einen Mindestabstand von einem Meter ab Laufmündung vorschreibt, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Hallo Zündnadel, wo hast Du das gelesen? Würde mich interessieren.


    Außerdem kann ich mir bei diesem Scenario vorstellen das bei einer sicher folgenden Verhandlung grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt, wo dann keine Versicherung bezahlt, wenn etwa durch solch eine Aktion das Augenlicht des Gegners zerstört wird.

    Würde also u.U. bedeuten bis an sein Lebensende für sämtliche Folgekosten aufkommen zu müssen.

    Deshalb hat der Gesetzgeber klugerweise den Tatbestand der Notwehr sowohl im Strafrecht wie auch im Zivilrecht vorgesehen, und zwar gleichlautend:

    § 32 StGB
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Und dasselbe in Grün im Zivilrecht

    § 227 BGB Notwehr

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Liegt also eine strafbefreiende Notwehr vor, gibt es auch zivilrechtlich keinen Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung (§823 BGB).

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Nur wirst Du danach mit der Justiz solche Probleme bekommen das dir kein Hut mehr paßt wenn Du aus dieser Entfernung ins Gesicht schießt.
    Und dem Richter wird das egal sein ob Du das als ultima ratio angesehen hast.

    Mit Verlaub: Das ist Quatsch.

    Entweder es war Notwehr oder es war keine Notwehr. Wenn es keine Notwehr war, sondern die Waffe im z.B. Streit eingesetzt wurde, nachdem die Argumente ausgegangen waren, dann kann die Entfernung, aus der geschossen wurde, tatsächlich eine Rolle spielen und den Unterschied zwischen einer einfachen und einer schweren Körperwerletzung ausmachen. Wenn es Notwehr war, (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, Verteidigung geboten und erforderlich) spielt das überhaupt keine Rolle.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §