Outdoor legal schießen auf dem eigenen Grundstück - wie habt ihr das gelöst?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.587 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2013 um 00:52) ist von Musashi.

  • Nur mal so am Rande, Google gibt beim Begriff schießstandrichtlinien ein schreiben wo alle möglichen stände, auch die Luftgewehr, Pistole und mobilen Schießstände aufgeführt werden. Da sind sämtliche Vorschriften für eine ordentliche Abnahme vom Ordnungsamt enthalten :)
    Danach gibts auch keinen Ärger mit den Streifenhörnchen ;)

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Wenn Dir Deine Nachbarn zuschauen können, können diese bestimmt auch ein Diabolo auffangen, das aus einer Deiner heruntergefallenen Gewehre rauskommt. Von daher kannst Du Dein Vorhaben legal vergessen.

    Falls Du aufs Polizeirevier gehts, nimm in jedem Fall Deine Gewehre mit, damit sich die diensthabenden Beamten auch von deren Ungefährlichkeit überzeugen können. :pinch:

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Und dann hast du nur das Rohr da?
    Oder auch die Seiten irgendwie ab geschirmt?
    Würde mich ja mal interessieren, wie das rechtlich aus sieht.
    Dir könnte ja die Waffe herunter fallen und sich dadurch ein Schuss lösen,
    bevor du die Waffe zum Zielen ins Rohr steckst.
    Vielen Dank auch an alle Anderen für die Anregungen.
    Ich denke, ich werde die Lösungen mit dem Staubschutznetz weiter verfolgen.
    Hat da schon jemand praktische Erfahrungen damit bei 7,5 J?

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Ich könnte in die 10m lange Garage schießen, aber ber der lieben Nachbarin lass ich da lieber und bleibe im Keller.
    Auf permanenten Besuch der Leute in grün, ach nein jetzt sind sie ja wieder blau ( aussen), habe ich keine Lust.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Man merkt das du sehr wahrscheinlich noch nie auf einem Schießstand warst. Wenn Dir da ein geladenes und ungesichertes Gewehr aus der Hand fällt kann es auch die Leute neben Dir treffen. 8|

    Weshalb sollte ich die Seiten abschirmen? Meinst du das Diabolo schlägt einen Haken nachdem er das Rohr verlassen hat. ?(
    Meine Gewehre lade ich erst nachdem ich den Lauf in das Rohr gehalten habe. Mit Pressluftgewehren ist das kein Problem.
    Bei meiner HW97 geht das nicht. Die muß ich vorher laden. Die hat aber auch eine Sicherung, die ich erst dann löse, wenn ich den Lauf im Rohr habe.

    Zitat: Würde mich ja mal interessieren, wie das rechtlich aus sieht.

    Lies das Waffengesetz :!:

    Gruß Udo

  • Die Ausnahmebedingung für das erlaubte Schießen steht im § 12 WaffG, Abs. 4
    So sind 4 Bedingungen einzuhalten (in Kurzform):
    Das Grundstück muss Eigentum sein oder der Besitzer hat sein Einverständnis erklärt. (Das sollte schriftlich erfolgt sein, sonst streitet der Eigentümer im Streitfall sein mündlich gegebenes Einverständnis ab.)
    Das Grundstück muss umfriedet sein. (Damit nicht jemand ohne Überwindung einer Umzäunung oder ähnliches versehendlich in die Schusslinie läuft)
    Die Schusswaffe hat unter 7,5 Joule Schussenergie (das belegt das F-Zeichen)
    Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen können! (Entweder wird in einem Raum geschossen (Keller, Dachboden, ect.) oder im Freien. Im Freien bedeutet es nicht, dass man ein so guter Schütze ist und man prinzipiell nicht neben dem Kugelfang schießt, sondern es müssen bestimmte Gegebenheiten vorhanden sein oder geschaffen werden, dass ein Überfliegen eines Geschosses auch bei einem versehentlich abgegebenen (Steil-)Schuss sicher verhindert wird. Das geht nur mit der Bedingung, dass man vom Schützenstandort keinen Himmel sieht oder das Grundstück ist so groß, dass es die Reichweite des Geschosses überragt.
    Deswegen besitzen alle Außenschießstände der Schützenvereine längs entlang Erdwälle und in Schussrichtung oberhalb der direkten Richtung zum Kugelfang, durchschusssichere Blenden. Wie man das nun im heimischen Garten umsetzt, ist das Problem des Schützen.)
    Evtl. kommt noch Punkt 5 dazu. Nämlich wenn dem Nachbarn das andauernde "Pling" im Kugelfang missfällt. Dann kann er das Schießen trotz beachteter obiger Punkte untersagen lassen und sich auf § 117 OWiG berufen. Denn zu jeder (!) Tages- und Nachtzeit ist das unnötige Lärmen verboten. Aber das kann man ja recht einfach dämpfen.

  • Im Freien bedeutet es nicht, dass man ein so guter Schütze ist und man prinzipiell nicht neben dem Kugelfang schießt, sondern es müssen bestimmte Gegebenheiten vorhanden sein oder geschaffen werden, dass ein Überfliegen eines Geschosses auch bei einem versehentlich abgegebenen (Steil-)Schuss sicher verhindert wird. Das geht nur mit der Bedingung, dass man vom Schützenstandort keinen Himmel sieht oder das Grundstück ist so groß, dass es die Reichweite des Geschosses überragt.
    Deswegen besitzen alle Außenschießstände der Schützenvereine längs entlang Erdwälle und in Schussrichtung oberhalb der direkten Richtung zum Kugelfang, durchschusssichere Blenden. Wie man das nun im heimischen Garten umsetzt, ist das Problem des Schützen.)

    ...und wo steht geschrieben das im Garten so ein abnahmefähiger Außenschießstand errichtet werden muß?
    Ich wiederhole es nochmal: wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, dann stünden solch hohe Anforderungen auch so im Gesetz. Alles andere wäre unsinnig.

    Aber wir brauchen es nicht zu diskutieren, sollte man mit sowas mal Ärger bekommen, dann kommt es wie immer nur auf den Anwalt und den Richter an was am Ende dabei herauskommt. ;^)

    Gruß Udo

  • und wo steht geschrieben das im Garten so ein abnahmefähiger Außenschießstand errichtet werden muß?
    Ich wiederhole es nochmal: wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, dann stünden solch hohe Anforderungen auch so im Gesetz. Alles andere wäre unsinnig.

    Du Udo, das Steht ganz klar im Gesetzestext:
    4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern " die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, "

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Genau so ist es.
    BTW: Mir wird oft vorgeworfen, ich solle nicht so viele Zitate aus den Gesetzestexten machen. Wenn ich das nun nicht mache, passiert dieses... 8)

  • Ich habe einen recht langen Garten, links zum Nachbar Hecke und rechts entlang einen Maschendrahtzaun. Wenn ich mal im Garten schieße, dann auf den Kugelfang und wenn ich den verfehlen sollte dann landet sie winkelbedingt im Gras.Bis zum Ende kann ich sowieso nicht zielgerichtet und mit "Power" schießen. Wenn die Kinder vom Nachbarn im Garten sind packe ich natürlich zusammen bzw schieße gar nicht.
    Da ich ländlich lebe und keine Dummheiten mache, habe ich keine Probleme.

  • Du Udo, das Steht ganz klar im Gesetzestext:
    4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern " die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, "

    Ganz genau und mit meiner Rohrlösung können die Geschosse das Besitztum nicht verlassen. Damit ist dem Gesetz absolut genüge getan.
    Was will man noch mehr?

    Vorab habe ich ja deshalb extra gefragt ob man mit einem ungeladenen Gewehr im Garten herum hantieren kann.

    Gruß Udo

    PS: Irgendwie habe ich das Gefühl hier dreht man sich ständig im Kreis. ;)

  • Ich habe einen recht langen Garten, links zum Nachbar Hecke und ....


    Einfache Frage: Kannst du über die Grundstücksgrenze schießen, auch wenn der Schuss rein theoretisch völlig blöde und vielleicht völlig unabsichtlich schief abgegeben wurde?
    Wenn du das mit einem - vielleicht, oder ja beantworten kannst, ist das Schießen unter diesen Bedingungen schlicht und einfach unzulässig.

  • Die Ausnahmebedingung für das erlaubte Schießen steht im § 12 WaffG, Abs. 4
    ...
    Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen können! Entweder wird in einem Raum geschossen (Keller, Dachboden, ect.) oder im Freien.


    Also wie kann ein Geschoss das Grundstück verlassen, wenn ein Kugelfang z.B. an einer Mauer hängt? Was ist hier unter dem "können" gemeint?

    In einer Wohnung darf man F-Waffen schießen, aber in der Wohnung auch besteht Wahrscheinlichkeit, dass ein Geschoss durch die Fensterscheibe oder sogar das Schlüsselloch die Wohnung verlässt.


  • ................Also wie kann ein Geschoss das Grundstück verlassen, wenn ein Kugelfang z.B. an einer Mauer hängt? ....................

    Indem man in die Luft schießt.
    Gewollt oder ungewollt spielt dabei keine Rolle.

    Und wenn man zufällig den Rand des Kugelfangs trifft, so ein Geschoß lenkt der Teufel.


    Obba Gerrit

  • Indem man in die Luft schießt.
    Gewollt oder ungewollt spielt dabei keine Rolle.

    Und wenn man zufällig den Rand des Kugelfangs trifft, so ein Geschoß lenkt der Teufel.


    Obba Gerrit

    Wie sieht es dann mit der Wohnung aus? Man kann zufällig ins Fenster schießen, offene Balkontür oder sogar ins Schlüsselloch... Also ein Geschoss kann immer die Wohnung verlassen.

  • Schießen in der Wohnung ist Nicht gut. Vermieter kommt wegen nicht Vertragsrechter Nutzung Odrnungsamt wegen nicht abgenommenen Schießstand und die Polizei macht eine Razia da die glauben wer ein LG besitzt besitzt auch eine Ilegale Waffe. Einem Kumpel von mir passiert er hatte Softair als Wandschmuck vermieter bei besuch sah die und sand ihm die Kündigung und gab dem Ordnungsamt bescheid wegen schießn in der Wohnung darauf hin gabs eine Anzeige und die Polizei machte das Räumungskomando.

  • Wie sieht es dann mit der Wohnung aus? Man kann zufällig ins Fenster schießen, offene Balkontür oder sogar ins Schlüsselloch... Also ein Geschoss kann immer die Wohnung verlassen.


    Das ist ein übertriebenes Beispiel. Schlüssellöcher, durch die ein Diabolo fliegen könnte, gibt es allenfalls nur in Zimmertüren. In den Haustüren zum Ausgang sitzt in aller Regel ein Sicherheitsschloss. Dort geht bekanntlich kein Dia durch.
    Ähnlich ist das mit der Fensterverglasung. Heutige Isolierverglasung besteht aus zwei- manchmal drei Glasscheiben. Die werden zusammen niemals von einem F-Gewehrgeschoss komplett durchschlagen.
    Und eine Balkontür hat während des Schießens eben nicht offen zu stehen, wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass ein Dia dadurch ins Nachbargründstück fliegen kann.
    Wie auch schon öfters zu dieser Frage immer wieder gleich geantwortet wird: wenn auch nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass das Geschoss über die Grundstücksgrenze fliegen kann, ist das Schießen unter diesen Bedingungen halt unzulässig und kann untersagt werden. Dabei spielt es ken Rolle unter welchen Umständen der Schuss abgegeben worden ist. Das schließt versehentlich abgegebene Steilschüsse fernab des vorbestimmten Kugelfanges ein. Daher wurde völlig richtig früher schon gesagt, dass man vom Schützenstandort keinen Himmel oder die Grundstückgrenze sehen darf. Außnahme wäre nur bei ausreichend großem Grundstück über dem Gefahrenbereiches des Geschosses zulässig, wobei die Umfriedung als Bedingung trotzdem erfüllt sein muss.

  • Ich trage im Garten immer meinen XXL Sombrero. Damit kann ich unter Garantie keinen Himmel sehen :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!