Outdoor legal schießen auf dem eigenen Grundstück - wie habt ihr das gelöst?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.636 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2013 um 00:52) ist von Musashi.

  • Wenn der Gesetzgeber das Schießen auf dem eigenen Grundstück hätte unmöglich machen wollen, dann wäre das längst mit einigen ganz klaren Begifflichkeiten im Gestzestext geschehen. Da dies nicht der Fall ist, sondern reichlich Raum zum Interprätieren vorhanden ist, sollte man die mangelnde Präzision im Gesetzestext als gewollt:eeeevil: auslegbar betrachten. Sofern man sich nicht selbst im vorauseilenden Gehorsam zusätzlich einschränken will, sollte man lieber diese Möglichkeit in Deutschland (verantwortlich) nutzen, schweigen und genießen!

    In meinem Fall existiert eine Garage (ca.15m) mit dahinter liegendem Hof von ca. 38m und 4m hoher Mauer am Ende. Senkt man das Garagentor ab, so ist der Himmel nicht mehr zu sehen. Aus der Garage gefeuert, hört man aus der HW 100 mit SD nichts mehr. Das ist auch der Grund, warum ich sehr gern auf Knete schieße (keine Sauerei von den Dias und sehr leise ist`s auch).

    Deshalb gibt`s von mir auch kein Gemeckere wegen der vermeintlichen 7,5 J, so lange es in Deutschland noch dieses kleine Stückchen Privatfreiheit gibt.

    Gruß, Volker

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Das ist ein übertriebenes Beispiel.


    Natürlich ist das ein übertriebenes Beispiel.


    Aber das "dass man vom Schützenstandort keinen Himmel sieht" klingt auch übertrieben.

    Ich wohne bei einem Baur und schieße mit seiner Erlaubnis gegen einen alten gemaurten Schuppen in 10 m Entfernung, rechts ist auch ein Schuppen, hinter mir noch ein, links Nachbars Kartoffelfeld. Auf der linken Seite habe ich noch eine Brettwand 2x2m gebaut, so sieht mich der Nachbar nicht. Außerdem schieße ich nicht, wenn der Nachbar im Feld arbeitet. Hinter den Schuppen sind Bauernhöfe mit Landmaschienen. Lärm machen meine F-Waffen nicht mehr als eine Kreissäge oder ein Traktor. Aber rein teorethisch können meine 0.45g Geschosse über die Schuppen fliegen und die Landmaschienen zu Schrott machen. :D Jetzt überlege ich mir, ob ich wirklich eine Straftat begehe, wenn ich mit meinen F-Luftdruckwaffen schieße. Vielleicht soll ich damit aufhören und meine Gewehre und Pistolen schnellstmöglich verkaufen und das Schießen einfach vergessen. Das macht mich ganz traurig.

  • Früher hat man sich auf ein Bier getroffen und unter 4 bis 10 Augen über solche Dinge geredet, das war und ist auch heute noch okay.

    Die Gesetzeslage ist absolut eindeutig:

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    .....

    Um wirklich absolut sicher gesetzestreu zu handeln, sind besondere Vorkehrungen zu treffen, die nicht in jedem speziellen Fall einfach zu realisieren sind.
    Nutzt man diesen gesetzlich ausdrücklichen erlaubten Gebrauch von 7,5J Schusswaffen, ohne dass man im Schadensfall oder bei einer Anzeige diese besonderen Vorkehrungen rechtssicher nachweisen kann, so handelt man auf eigenes Risiko und ist womöglich für die Gefährdung von Personen oder Sachen voll verantwortlich.

    Dieses Thema könnte man endlos ausdehnen und wir hatten es hier in den letzten Jahren so oder ähnlich schon mindestens ein dutzend Mal.

    Man kann diesen Thread gut mit einer Diskussion vergleichen, bei der es um die Einhaltung der Höchstgeschwindkeit beim Autofahren geht.

    Muss ich in der Stadt, bei vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auch wirklich 50km/h fahren,
    - wenn es eine schnurgerade, vierspurige Allee ist?
    - wenn ich der einzige Autofahrer weit und breit bin?
    - wenn es 03:30 Uhr in der Früh ist?
    - wenn ich mit meiner hochschwangeren Frau ins Krankenhaus zur Entbindung fahre?
    - wenn ich mir ein Beschleunigungsspaß mit dem Porsche neben mir an der Ampel gönnen möchte?
    - wenn mir aufgrund aller möglichen Umstände die Begrenzung von 50km/h völlig unsinnig erscheint und ich das sogar nachweisen kann?
    - wenn mein Auto, weil die Schaltung kaputt ist, nur im 1. Gang bis 30km/h erreicht oder im 5. mindestens 60km/h fahren muss.
    - wenn ich der Agent 008 im Dienste seiner Majestät bin, mit der Lizenz zu 100km/h

    Immer und immer wieder lautet die einzige juristisch richtige Antwort: JA, du musst dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h halten!
    Es gibt Fragen, die sollte man nicht stellen (weil es nur eine Antwort gibt).

    Da ich diesen Thread seit dem Start beobachte und mir mit dieser Antwort wirklich Mühe gegeben habe, und hoffe, dass jeder die Antwort versteht, mach ich jetzt mal hier dicht, bevor noch jemand nachfragt.

    Gruß,
    Musashi