Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2013 um 03:15) ist von Jhary.

  • Nö, wenn Du die Behörde davon überzeugen könntest und die dir dafür einen Waffenschein ausstellen würden dürftest Du.
    Es ist zwar so das nie jemand einen Waffenschein für eine Lupi bekommt aber nach dem WaffG wäre es möglich.

    Insofern ist die Feststellung völlig korrekt.
    Für das führen einer Lupi braucht man einen Waffenschein und den hatte der Täter nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Klapper mal die Waffengfeschäfte in der Umgebung ab, vielleicht hat er die Sachen auch vertickt. Solche Gesellen brauchen immer Geld ich denk mal der hat das zu verscheuern mitgenommen, nicht zum blödsinn machen.
    Wenn doch, umso besser, dann ist er für den Einbruch auch noch dran.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Na ja,im Fall es wäre meine heißt das ja nich zwangsläufig das er bei mir im Haus war. Könnte ja schon n Käufer sein von dem Gerät.Ne Wohnungsdurchsuchung (sofern er eine hat X( ) Würden die ja erst machen wenns tatsächlich meine Knispel war. Heißt entweder bekomme ich ne Einladung zum Lupi Identifizieren oder es verläuft doch im Sande weils seine war. War ja heute nochmal auf der Dienststelle um den Kaufbeleg nachzureichen und die Vg-Nr für die Versicherung zwecks Glasschadens zu erfragen,da hab ich aufgrund der Pressemitteilung gleich nochmal gefragt. Die wußten woll noch nix,war ja erst heute nacht um halb eins.

  • Mh,auch auf die Gefahr hin das ich nerve, vllt könntet ihr trotzdem mal mit n Auge drauf werfen was da in Puncto Walther LG55 zumindest in Braunschweiger Raum angeht.Viele mehr Augen sehn mehr wie 2..... Wo kann man denn noch sowas verhökern außer eGun?


    Noch hab ich keine Post von der Polizei,nur die rennen hier im Mom zwischen den zig Gartenanlagen hin und her bei den Temperaturen. :S

  • Mh,auch auf die Gefahr hin das ich nerve, vllt könntet ihr trotzdem mal mit n Auge drauf werfen was da in Puncto Walther LG55 zumindest in Braunschweiger Raum angeht.Viele mehr Augen sehn mehr wie 2..... Wo kann man denn noch sowas verhökern außer eGun?


    Noch hab ich keine Post von der Polizei,nur die rennen hier im Mom zwischen den zig Gartenanlagen hin und her bei den Temperaturen. :S

    War Munition mit dabei oder nur die Waffen? Wenn´s ein Tippelbruder war könnte es sein das er damit sich irgendwo an nem Kiosk ne Flasche eintauscht.

  • Also Mun war dabei,beim Walther Spitzkopfdias, Bei der Baikal Standarddias und ne Testpackung Jagddias von Frankonia,diverse Formen Gewichte,Materialien,wegen dem Hochschuss,wollte mal schwerere testen. Hier hat ja auch son Trottel ca 3 Tage später mit ner LP und Mun in der Tasche mitten in der Innenstadt rumgeballert,erst in die Luft,dann aufn Hund. Die is nu in Gewahrsam aber wer weiß ob und wann ich erfahre obs meine war Das war definitiv n Tippelbruder? Gibts da nochmehr davon und geht der in meinen Garten hat der fertig getippelt!!!!!!!!!!!!!

  • Er hat die Waffe schuss- und zugriffsbereit geführt....wahrscheinlich im Hosenbund oder in die Innentasche der Jacke gesteckt...

    Und für eine Druckluftwaffe braucht man in so einem Fall theoretisch den "großen" Waffenschein, der einem für eine solche Waffe aber sicherlich nicht erteilt wird...

    Das ist dann fast wie beim Ü-Ei...nur nicht drei sondern zwei Sachen auf einmal:

    -Schuss- und zugriffsbereites Führen einer Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis (Waffenschein).
    -Schießen außerhalb einer zugelassenen Schießstätte bzw. umfriedetem Besitztum

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Genau das mein ich doch.
    Wird ein WS zudem nicht Waffenbezogen ausgestellt?
    WS für LuPi ist Blödsinn - es gibt dafür keinen.

    Darum meine Verwunderung, diesen Satz ausgerechnet in einem Organ für Polizeinachrichten zu lesen.

  • Nö, wenn Du die Behörde davon überzeugen könntest und die dir dafür einen Waffenschein ausstellen würden dürftest Du.
    Es ist zwar so das nie jemand einen Waffenschein für eine Lupi bekommt aber nach dem WaffG wäre es möglich.

    Insofern ist die Feststellung völlig korrekt.
    Für das führen einer Lupi braucht man einen Waffenschein und den hatte der Täter nicht.


    Joachim


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da war nix angeblich! Das war schon die Presseabteilung der Polizei. Und klar,wenn du ne Knarre mitführst und damit rumballerst brauchste nen Waffenschein,auch für ne SSW! Mit ner Lupi kannste ja auch keinen umlegen wies beim großen Waffenschein der Fall wäre also warum sollteste die geladen und schußbereit mitnehmen? Hatte den SV schonmal angespochen hier und hoffe wenns meine war da etwas weiter zu kommen,früher oder später.Na ja,gucken wir mal............

  • Ach so,heute bei Koblenz in den Pol.nachrichten derselbe Spruch. Link reiche ich glatt nach!

    Da isser http://www.rhein-zeitung.de/region/mayen_a…rid,546002.html

    Und das schreiben gestandene Polizeibeamte!!!!!!!!!!!!!! Wie halt hier. Scheint doch nich alles so glasklar zu sein!

  • Doch,die rechtliche Lage ist glasklar.Nur,das was Polizei und Journalisten der Öffentlichkeit mitteilen entspricht nicht immer den Tatsachen.Aber das es höchst illegal ist,ausm Fenster zu schiessen,sollte ja wohl jedem klar sein.Oder der Spinner,der mit ner Softair-Kalaschnikow durchs Städchen gelaufen ist und Autos angehalten hat mit vorgehaltener Waffe-da fehlen einem echt die Worte...wenn ich Richter wäre,würde ich den in die geschlossene Psychiatrie einweisen-für die nächsten Jahre!

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Der Zeitungsschnipsel mit dem kaputten Fensterladen ist aus der Feder einer Provinzjournalistin. Sieht für mich wie eine umgestrickte Polizeipressemeldung aus. Der Nachsatz mit dem Waffenschein hat offensichtlich NICHTS mit dem Sachverhalt zu tun und dient nur der Sensationsmache. Sie schreibt nicht welche Frage dem "Polizeisprecher" gestellt wurde! "Braucht man zum führen eines Luftdruckgewehrs einen Waffenschein ?" Ja, braucht man...
    Webster, irgendwie steigerst du sich da ziemlich rein! Der Verlust deiner Waffen ist ärgerlich, aber letztlich pillepalle...
    Das die Einbruchsgefahr für Lauben ziemlich hoch ist, wusstest du, hast deine Sachen aber trotzdem dort gelassen...

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Doch,die rechtliche Lage ist glasklar.Nur,das was Polizei und Journalisten der Öffentlichkeit mitteilen entspricht nicht immer den Tatsachen.Aber das es höchst illegal ist,ausm Fenster zu schiessen,sollte ja wohl jedem klar sein.Oder der Spinner,der mit ner Softair-Kalaschnikow durchs Städchen gelaufen ist und Autos angehalten hat mit vorgehaltener Waffe-da fehlen einem echt die Worte...wenn ich Richter wäre,würde ich den in die geschlossene Psychiatrie einweisen-für die nächsten Jahre


    Ist leider Häufiger als man denkt das irgend welche spinner sich als Hobby Jäger üben und mit einem LG versuchen Hund Katze Maus zu erlegen. Und den Tiere Schmerzen und Qualen bereiten. Da würde ich mir wünschen ein US Richter zu sein da kann man andere Strafen verhängen.