Nö, wenn Du die Behörde davon überzeugen könntest und die dir dafür einen Waffenschein ausstellen würden dürftest Du.
Es ist zwar so das nie jemand einen Waffenschein für eine Lupi bekommt aber nach dem WaffG wäre es möglich.
Insofern ist die Feststellung völlig korrekt.
Für das führen einer Lupi braucht man einen Waffenschein und den hatte der Täter nicht.
Joachim