Schreckschusswaffen vor der Wohnung

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2013 um 00:30) ist von merkur75.

  • Eiskalte weibliche Logik-unser Gesetzgeber muss ne Frau gewesen sein....nichtsfürungut,liebe Monika.Guten Rutsch allen-und lasst euch net erwischen!Edit-Huch-hier riechts so schwefelig-ist doch glatt n Böller vor mein Zippo gelaufen und wollte ausm Fenster raus.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (31. Dezember 2012 um 07:08)

  • Das Thema ob Waffe oder nicht ist allgemein ein sehr heiß umstrittenes Thema. Ich zum Beispiel bin kein Fanatiker von Waffen aber ich muss trotzdem ehrlich sagen das der deutsche Bürger kaum möglichkeiten hat sein Hab und Gut zu schützen. Ich bin der Meinung das auch in dieser BRD jeder Bürger das Recht haben sollte, zumindest in seinen eigenen vier Wänden sich zu Verteidigen, auch legal mit scharfen Waffen.

    Hier sollte das Gesetz gelockert werden, das Führen solcher sollte aber verboten bleiben außer man hat einen richtigen Waffenschein. Die SSW Gesetze finde ich allerdings absolut korrekt, nur Führen mit einen kleinen Waffenschein und der Besitz in den eigenen vier Wänden ebend, auch ohne erlaubt. Das gleiche sollte auch für scharfe Waffen gelten. Man sollte sich mal vor Augen halten und viele Wissen das sicherlich auch selber, das jeder Kriminelle an solche scharfen Waffen jederzeit rankommt, das ist alles nur eine Frage des Geldes und der Kontakte und ja solche Kriminellen haben diese Möglichkeiten da macht euch mal keine Sorgen. Wer andere Schaden will, der tut das auch egal wie, ob mit scharfer Waffe oder Stein das ist völlig gleich und davor schützt auch kein Gesetz dieser Welt.

    Eine Waffe ist absolut harmlos, harmloser als wir Menschen. Erst der Mensch macht sie gefährlich und wenn jemand bereit ist diese Waffe einzusetzen dann wird er das wie ich schon schrieb auch tun. Es ist egal ob man dich vor einen Zug wirft, dir den Schädel zertrümmert, dich erstechen oder mit einer Kugel tötet. Das Ergebnis ist in allen Fällen das selbe und hier schützt auch kein Verbot von scharfen Waffen.

    Zum Thema Silvester, ja ich bin der Meinung hier sollte das benutzen einer SSW erlaubt sein. Viel gefährlicher als manche Böller und anderes Feuerwerk ist eine SSW im ordentlichen Umgang auch nicht.

    So und nun noch einen guten Rutsch euch allen......

    Beste Grüße Maximum

    Meine aktuellen Schätzchen:
    Walther PPQ M2(brüniert SSW), HK P30(brüniert SSW)


  • Edit-Huch-hier riechts so schwefelig-ist doch glatt n Böller vor mein Zippo gelaufen und wollte ausm Fenster raus.....

    Um zehn vor sieben morgens?

    Freak! :D:D:D:P:P:P

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (31. Dezember 2012 um 09:06) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Ich besitze ein ländlich gelegenes Haus. Mit rundherum 10.000 Quadratmeter Grund , eingezäunt .

    Und besitze auch einen kleinen Waffenschein .

    Mein Waffenhändler ,der auch Jägerausbilder ist . Und für mich auch ein richtiger Bürokratenhengst ist , teilt mir ( die letzten Jahre ) mit ,das seit man Gasschreckschusswaffen in fast allen Bereichen

    den Scharfen Waffen gleichgesetzt hat, ich eine Genehmigung haben müsste ,trotz eingezäuntem Grundstück , trotz kleinen Waffenschein , Silvester zu schießen . :cursing:

    Ich habe gerade bei uns die Polizei angerufen . Und konkret gefragt ,was jetzt Sache ist. Der nette Polizeibeamte hat mir erklärt, das ich auf meinem Grundstück ,wenn es eingezäunt ist, mit einer PTB- Waffe schießen darf.

    Auch ohne kleinen Waffenschein . :thumbsup: Und das ich mit kleinen Waffenschein NICHT außerhalb meines eingezäunten Grundstücks schießen darf . :cursing: Das wäre die momentane Rechtslage.

    Und die Auskunft ist 10 Minuten alt.

    Also Leute denkt dran . Wir sind doch froh ,das wir unseren kleinen Waffenschein haben .

    Ob es uns den Spaß wert ist , ihn zu verlieren .Zumal es genug Alternativen gibt. :D

    Und bitte die Ohrstöpsel nicht vergessen . ;^)

    Meine Frau hat schon Tinnitus

    Gruß

    Mamut

  • Willst du damit ausdrücken, es ist gesunder Menschenverstand die nun mal geltenden Gesetzte zu ignorieren, bzw. das zu empfehlen?
    Es mag ja sein, dass gerade die Berliner Polizei es leid ist diese doch recht geringen Verstöße zu ahnden. Denoch kann man auch mal an einem misepetriegen Polizisten gelangen, der halt mal schnell mit dem Bleistift und Block ist.

    Also ich würde jetzt nicht unbedingt einen Polizeibeamten, der einfach nur seine Arbeit korrekt macht, "misepetrig" nennen. Sicher versucht jeder hier im Forum tagsüber auf der Arbeit alles korrekt zu erledigen und will deshalb bestimmt nicht als "misepetrig" tituliert werden. Im Übrigen sollte man hier im Thread bedenken, dass die Polizei gem. § 163 StPO eine sogenannte gesetzliche Strafverfolgungspflicht (Legalitätsprinzip) hat, die beinhaltet, Straftaten verfolgen und zur Anzeige bringen zu müssen. Es gibt dort leider keinen Spielraum, ansonsten macht sich der Beamte selber strafbar. Ferner sollte man immer bedenken, dass der Polizeibeamte selber nicht das Waffengesetz "erfunden" hat. Ob er es selber gut oder schlecht findet, spielt absolut keine Rolle, er hat lediglich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Insofern kann ich Floppy teilweise zustimmen, dass es gefährlich ist, eine stillschweigende Erlaubnis davon abzuleiten, nur weil einem selber Fälle bekannt sind, bei denen es nicht zur Anzeige kam, als Silvester außerhalb des befriedeten Besitztums mit einer SSW geschossen wurde. Gerade in den Großstädten herrscht bei der Polizei und den Rettungskräften an solchen Abenden Ausnahmezustand. Da ist ein Polizeibeamter einfach gezwungen, nach der Schwere abzuwägen, um das Chaos einigermaßen unter Kontrolle zu halten, ansonsten bräuchte man fünffach so viele Beamten auf der Straße und eine Silvesternacht, die 50 Std. dauert um alles anzuzeigen und abzuarbeiten. Da bleibt schonmal etwas liegen oder außer Acht und das ist dann vielleicht mal so ein Fall, bei dem jemand einfach nur "Glück" hatte und nicht beim Schießen mit einer SSW auf der Strasse angezeigt wurde...

    In diesem Sinne! Ein frohes und gesundes neues 2013 :thumbsup:

    MAMUT: Völlig korrekt so !

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (31. Dezember 2012 um 10:04)

  • MAMUT

    Naja, dein Waffenhändler hat dennoch Unrecht, eine SSW rechtlich einer scharfen Waffe rechtlich gleichzusetzen. Da gibt es noch einiges mehr, was eine scharfe Waffe einer SSW unterscheidet. Ich nenne da mal den Erwerb mit Erwerbserlaubnis und. teilweise höheren Alterserfordernissen, die Aufbewahrung und das Schießen. Eine SSW verlangt allerdings eine Führerlaubnis ähnlich des großen Waffenscheines, auch wenn dieser sich auch wieder gründlich unterscheidet. Für den großen WS sind neben strengem Bedürfniscoraussetzungen auch noch eine Haftpflicht nötig. Letztlich ist der große WS immer nur 3 Jahre gültig und kann nur zweimal verlängert werden.
    Somit bleibt da nicht viel, was eine SSW mit einer scharfen Waffe im rechtlichen Sinne gleich hat.

    Nachsatz: Da hat sich die Polizei als erstaunlich sachkundig gezeigt.

  • MAMUT

    Naja, dein Waffenhändler hat dennoch Unrecht, eine SSW rechtlich einer scharfen Waffe rechtlich gleichzusetzen. Da gibt es noch einiges mehr, was eine scharfe Waffe einer SSW unterscheidet. Ich nenne da mal den Erwerb mit Erwerbserlaubnis und. teilweise höheren Alterserfordernissen, die Aufbewahrung und das Schießen. Eine SSW verlangt allerdings eine Führerlaubnis ähnlich des großen Waffenscheines, auch wenn dieser sich auch wieder gründlich unterscheidet. Für den großen WS sind neben strengem Bedürfniscoraussetzungen auch noch eine Haftpflicht nötig. Letztlich ist der große WS immer nur 3 Jahre gültig und kann nur zweimal verlängert werden.
    Somit bleibt da nicht viel, was eine SSW mit einer scharfen Waffe im rechtlichen Sinne gleich hat.

    Nachsatz: Da hat sich die Polizei als erstaunlich sachkundig gezeigt.

    Floppy: Er meinte sicherlich, dass es mittlerweile Grundsatzurteile der Gerichtsbarkeit gibt, in denen Schreckschusswaffen scharfen Schusswaffen gleichgestellt sind, vor allem, wenn man eine Straftat damit begeht. Sicherlich sind vorallem die Zugangsvorraussetzungen und die Lagerbestimmungen, u.a. grundsätzlich verschieden.

  • Wenn man vernünftig ist, nicht unfähig und besoffen und niemanden gefährdet oder einschüchtert (vor Fenster und Balkone schießen, mit der Waffe auf Menschen zeigen etc) sollte man auch vor dem Haus, in der Nähe keine Probleme bekommen. Auf Menschenmengen muss man ja prinzipiell verzichten wegen der SSW.
    Wenn was fahrlässig passiert ist man der Depp, aber in welchem Fall ist man das dann nicht?!
    Meine Erfahrung nach sind unsere Gesetze so detaillliert damit man Unfähige leichter rausfiltern kann, und um Schadensersatzansprüche auf den Verursacher abzuwälzen. Jedes Jahr reißen sich Kinder die Finger ab an Polenböllern, die sie nie haben dürften, Feuerwerk wird von den Ultras missbraucht als Waffen, Tierhasser schießen auf Katzen mit dem Luftgewehr usw...
    Die Polizei hat sich im vernünftigen Gespräch immer zurückhaltend und freundlich gezeigt.
    Also verhaltet euch professionell, knallt sicher und seid Vorbild!

    Guten Rutsch! :thumbsup:

  • Der nette Polizeibeamte hat mir erklärt, das ich auf meinem Grundstück ,wenn es eingezäunt ist, mit einer PTB- Waffe schießen darf.
    Auch ohne kleinen Waffenschein . Und das ich mit kleinen Waffenschein NICHT außerhalb meines eingezäunten Grundstücks schießen darf . Das wäre die momentane Rechtslage.
    Und die Auskunft ist 10 Minuten alt.
    Also Leute denkt dran . Wir sind doch froh ,das wir unseren kleinen Waffenschein haben .


    Der KWS berechtigt seit jeher ausschließlich zum führen von Waffen mit dem PTB-Schriftzug im Kreis. Da ist dein Händler aber nicht sehr gut informiert :huh:

    Wer die SSW ausschließlich für Silvester nutzen will, für den ist der KWS ohnehin rausgeworfenes Geld. Auf dem eigenen Grundstück braucht wie gesagt niemand einen KWS und für den Transport zu einem befreundeten Grundstückbesitzer auch nicht.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Wer natürlich in einem Mehrfamilienhaus ohne vorgelagertes Grundstück zur Straße hin wohnt, hat leider da ein bisschen die "Ar***karte" gezogen. Zu Silvester werden solche Verstöße zwar üblicherweise - an den meisten Orten - ignoriert. Aber darauf verlassen kann man sich leider wirklich nicht.

    Am besten man sieht sich also das Grundstück an. Wenn es einen kleinen Rasenstreifen vor dem Gebäude gibt oder ähnliches, dann gehört das mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Grundstück. Dort kann man dann problemlos schießen. Es gibt natürlich in Städten auch Gebäude, deren Außenmauer unmittelbar an öffentlichen Grund grenzt.

    Und richtig ist, wer mit KWS außerhalb eines solchen Grundstücks schießt, begeht nur eine OWi. Dann ist aber danach der KWS weg ;^)

    Ohne KWS sogar eine Straftat. Der KWS bewahrt einen also einmal vor einer Straftat :D


  • Am besten man sieht sich also das Grundstück an. Wenn es einen kleinen Rasenstreifen vor dem Gebäude gibt oder ähnliches, dann gehört das mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Grundstück. Dort kann man dann problemlos schießen. Es gibt natürlich in Städten auch Gebäude, deren Außenmauer unmittelbar an öffentlichen Grund grenzt.

    So einfach ist das nicht. Das Grundstück muss befriedet sein. Ein Stück Rasen gilt streng genommen nicht. Und die Pyros dürfen die Rasenfläche auch nicht verlassen. Bitte keine Halbwahrheiten streuen. ;^)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • "Pyros dürfen das Grundstück nicht verlassen" gilt als erfüllt, wenn der Abschuss nach Oben erfolgt. Der verglühte Rest darf dann ruhig woanders runterkommen. Also beim Gehorsam nicht immer vorauseilen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • "Pyros dürfen das Grundstück nicht verlassen" gilt als erfüllt, wenn der Abschuss nach Oben erfolgt. Der verglühte Rest darf dann ruhig woanders runterkommen. Also beim Gehorsam nicht immer vorauseilen.

    Mag sein. Das größere Problem sehe ich darin was die Befriedung angeht.

    WENN die Rennleitung nachts wegen des Schießens ärger macht, dann deshalb- und nicht weil das Grundstück als "Landeplatz" für die Pyros zu klein ist.

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  • Wie schon angedeutet, Ordnung und Sicherheit ja, aber irgendwann wird es lächerlich. Ab wie viel cm Höhe ist es eine Umfriedung? Wer haftet wenn ein Wind kommt und den Pyro von der umzäunten Fläche rüberweht?Und wie viel Km hoch gilt mein Grundstück noch als mein Grundstück und wann ist es deutscher Luftraum?
    Muss man immer alles so zerpflücken? Macht einfach keinen Unsinn!

  • insomnia8611, so war das von mir gar nicht gemeint.

    Ich halte nichts von vorauseilendem Gehorsam und Zerpflücken von Gesetzen.

    Aber einfach zu behaupten man dürfte vor dem Haus schießen wenn man ein Stück Rasen davor hat ist schlichtweg falsch. Mehr wollte ICH persönlich damit gar nicht ausdrücken. ;^)

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  • ...
    Ohne KWS nicht mal ins Treppenhaus geschweige vor die Tür. Platzer vom Balkon aus ( unfriedetes Besitztum Wohnung ) kein Problem wenn der Eigentümer das erlaubt....

    Warum macht man hier eigentlich das Gesetz immer strenger als es tatsächlich der Fall ist?? Der Eigentümer muss das nicht erlauben...als Inhaber des Hausrechtes darf man das auch so, und wenn man bei jemandem in einer Mietwohnung zu Gast ist reicht dessen Einverständnis als Inhaber des Hausrechtes. Und das Hausrecht hat man wenn da wohnt, auch wenn einem das Haus nicht gehört, man also Mieter ist. Und Treppenhaus ist noch befriedetes Besitztum, mindestens bis zur Haustür, auch dort übt man noch das Hausrecht aus. Allerdings gemeinsam mit den anderen Mietern. Was nach der Haustür kommt liegt dann alleine an der baulichen Beschaffenheit ob da nun ein Zaun mit Tor ist oder nicht.

    Was diese Korinthenkackerei jedes Jahr aufs neue soll weiß ich auch nicht...

    Zitat

    §12 WaffG, Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    ...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (31. Dezember 2012 um 18:10)

  • wenn es eine kleine ortschaft ist und nur ein oder zwei polizisten, die all die letzten jahre das zwar mitbekommen haben, jedoch nichts gesagt haben, wirds zu gewohnheitsrecht....aber wie die anderen schon meinten - ist alle ein wenig schwammig was das angeht.

    in meinen augen ist ne SSW das sicherste gerät um an sylvester spass zu haben(kann dir eben nicht in der hand hochgehen - ausser es ist bruni)

  • Zitat

    wenn es eine kleine ortschaft ist und nur ein oder zwei polizisten, die all die letzten jahre das zwar mitbekommen haben, jedoch nichts gesagt haben, wirds zu gewohnheitsrecht....


    Nein, wird es leider nicht :thumbdown: auch dann gelten immer noch das Waffengesetz und seine dazugehörigen Verwaltungsvorschriften :!: