Das leidige Thema Waffentransport

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.241 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2012 um 16:42) ist von Medjay.

  • Hallo, co2air-Gemeinde!

    Habe lange hier mitgelesen, muss mich aber jetzt hier doch mal zu Wort melden und leider gleich was fragen.
    Ich hab die Suchfunktion benutzt, zig Foren, Themen und Posts gewälzt, jedoch keine passende Antowrt auf meine Frage gefunden.
    Habe mir für meine Walther P22 PAK (und meine CP88, aber um die gehts nur zweitrangig) einen ähnlich Koffer wie den hier zugelegt:

    Ein Koffer mit zwei getrennten Fächern, jeweils 2 Schlösser, jedoch beide Seiten mit dem selben Schlüssel absperrbar.
    Ich weiss, dass ich beim Transport ohne KWS (leider noch in Arbeit) die Munition getrennt von der Waffe aufbewahren muss. Denkt ihr, dass ich auf einer Seite die Kartuschen und auf der anderen Seite die Waffe aufbewahren kann? (Idealerweise eine "Überkreuzlagerung" mit den Diabolos und den CO2-Kartuschen der CP88).

    Mir ist klar, dass man eine verbindliche Rechtsberatung nicht erwarten kann, aber vielleicht sind hier ja Leute anwesend, die (speziell mit diesem Thema) Erfahrung haben.

    Vielen Dank fürs Lesen (vielleicht auch fürs Antworten ;) ) und seid bitte gnädig zu mir, ist mein erster Post ;)

    Gruß
    schousta

  • Hm... Entscheidend ist ja der gesicherte Transport der Waffe. Unbedarfte Polizisten KÖNNTEN Dir daraus einen Strick drehen wollen, daß Mun und Waffen im gleichen Koffer sind. Ich würds so machen, die Platzpatronen seperat wegzupacken und den Koffer für die Waffe lassen. Die Diabolos für die CP zählen übrigens NICHT als Munition. Die kannst Du sogar auf dem Amaturenbrett liegen lassen, ohne daß man Dir was dafür kann. Ist nämlich rechtlich betrachtet nur ein halbes Pfund Blei...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Vorab: Es gab in der VISIER vor einer Weile mal einen sehr guten Beitrag zum Thema "Waffentransport" ... weiß aber spontan leider nicht mehr, welche Ausgabe. Vielleicht hat jemand die Jahres-CDs und kann fix schauen?

    Generell:

    Bei SSW gilt, dass Du sie ohne kleinen WS nicht führen darfst außerhalb Deines umfriedeten Besitztumes oder dem Besitzum in/auf welchem der Hausrechtsinhaber oder das Gesetz es Dir erlaubt (Freund, Schießstand, etc.) haben bzw. erlauben - also nicht in der Hosentasche auf der Straße auf dem Weg zum Schießstand oder in einer nicht abschließbaren Aktentasche oder Einkaufstüte, etc. Im Hausflur Deines Bekannten z.B. kannst Du sie gleich wieder geladen in den Gürtel stecken sofern er es gestattet ...

    Daher gilt: Die SSW muss in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit transportiert werden. Es gibt im Gesetz keine Vorschrift, die beim Transport den gemeinsamen Transport von Waffe und Munition (egal ob SSW oder WBK) verbietet! Das sind alles Falschbehauptungen von typischen Forenbesserwissern und Halbwissern. Die Waffe darf nur nicht geladen sein; aber ein geladenes Magazin daneben wäre wiederum kein Problem. Auch eine einzlene Patrone in der Revolvertrommel ist verboten - auch wenn es sich dabei gar nicht um die "Abschusskammer" vor dem Lauf handelt. Ansonsten ist die 50er Schachtel 9mm P.A.K. neben der Waffe mit leerem Magazin kein Problem im selben Behältnis. Beispiel: Kauft man beim Waffenhändler eine scharfe Langwaffe und hat keinen Koffer dabei ist Usus, dass diese in einen Plastbeutel gepackt wird, der mit Paketklebeband verschlossen wird ... dem Gesetz ist Genüge getan, denn die Waffe ist nicht zugriffsbereit ohne dass das Behältnis mit mechanischer Gewalt zerstört wird. Theoretisch würde auch ein Schuhkarton ausreichen, der ordentlich mit Paketband zugeklebt ist - aber man muss es ja nun auch nicht auf die Spitze treiben.

    Praktisch:

    Da sich um den Waffentransport viele Mythen und Unwissenheiten ranken und leider hartnäckig halten, würde ich praktisch zum Vermeidung aller eventuellen Probleme (Polizeikontrolle, Weltuntergang oder Besserwisser bzw. Klugscheixxer an der Theke im Schützenhaus) dazu raten, das Ganze rein und völlig pragmatisch anzugehen. In Deinem Fall mit dem praktischen Doppelkoffer würde sich empfehlen: Beide Pistolen auf eine Seite und SSW-Munition, Diabolos und CO2 auf die andere Seite. Beide Seiten abschließen und man ist zu 120% auf der sicheren Seite beim Transport.

    (Diabolos kann man sich auch als Kette um den Hals hängen oder in die Boxershorts kippen zum Transport, denn Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG sondern bloß geformtes Blei. Gleiches gilt für CO2 Kartuschen ... kriegt man ja sogar im Supermarkt für Sahnesprühgeräte - ganz ohne Zuverlässigkeisprüfung)

    Have fun ...

    Einmal editiert, zuletzt von DeadPoet (20. Dezember 2012 um 17:13)

  • Danke für die Antworten, Aber:

    Die Diabolos für die CP zählen übrigens NICHT als Munition.

    Ich dachte dabei eher an die Co2-Kapseln, die meines Wissens nach durch ihre Funktion "Treibladung" als Munition angesehen wird. Und so wie ich die WaffG-Kenntnisse unserer Freunde in Grün kenne, geh ich lieber auf Nummer sicher und sehe BEIDES als "Munition".

    Beide SSW auf eine Seite und Diabolos und CO2 auf die andere Seite

    Kleines Missverständnis, es ist eine SSW und eine Co2-Pistole.

    Also, Pistolen auf eine Seite und Co2, Diabolos, Platzpatronen und evtl. Signalmunition (hab gerne alles hübsch beisammen :D), sowie Reinigungsbürsten, Abschussbecher, Ersatzmagazine, Beschreibungen, Öl, blablabla auf die andere? (Ist ein verhältnismäßig großer Koffer, sah im Internet kleiner aus :D)

    Gruß,
    schousta

  • Wie wäre es denn mit einem abschließbaren Munitionsfach im Koffer?
    Wie im Waffenschrank.
    Dann kann niemand was dagegen sagen.

    Obba Gerrit

  • 3 Mal editiert, zuletzt von DeadPoet (20. Dezember 2012 um 17:49)

  • Diabolos kann man sich auch als Kette um den Hals hängen oder in die Boxershorts kippen zum Transport, denn Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG sondern bloß geformtes Blei.

    Das werd' ich versuchen, aber vorher kleb' ich die Beinlöcher mit Panzer-Tape an die Oberschenkel :D


    Wie wäre es denn mit einem abschließbaren Munitionsfach im Koffer?
    Wie im Waffenschrank.
    Dann kann niemand was dagegen sagen.

    Obba Gerrit

    Hm, ich hab den Koffer ja bereits und da ist denk ich nicht wirklich Platz für 'n extra Einbaufach.


    Meine größten Bedenken waren eben, dass für beide Fächer im Grunde ein Schlüssel reicht und dass das dann von unwissenden Polizisten (solls ja geben) als EIN Behältnis angesehen wird. Was nicht so toll wäre und hier auch schon erwähnt wurde.

    DeadPoet: Hätte kein Angriff sein sollen, mir war klar was du meintest, aber hier lesen ja vielleicht auch noch Leute mit, die NOCH weniger Erfahrung haben in dieser Hinsicht als ich. Insofern das möglich ist. ;)

    Gruß,
    schousta

  • Machs so wie ich ein Baumarktkoffer für 14 Euro darin Pistolen und zur Sicherheit eine kleine Geldkasette mit rein mit Munition, die Losten für alles liegen bei ca. 20 Euro.


    Apro pro unwissende Polizisten mein Nachbar ist Polizist und seine Frau Revierleiterin bei uns im Ort, er meint: "Ja solche Knallpistolen darf mna nicht kaufen, auch nicht mit PTB, das ist wie ne Echte, da bekommt man eine Strafe von bis zu 10.000 Euro wenn se einen mit soner Knallpistole erwischen, egal ob Silvester oder nicht, die sind illegal"
    Das Hat mir schon sehr zu denken gegeben, wenn ich wegen der Unwissenheit eines Polizisten am Ende noch eingesperrt werde X( :thumbdown: 8| ?( :S

  • Apro pro unwissende Polizisten mein Nachbar ist Polizist und seine Frau Revierleiterin bei uns im Ort, er meint: "Ja solche Knallpistolen darf mna nicht kaufen, auch nicht mit PTB, das ist wie ne Echte, da bekommt man eine Strafe von bis zu 10.000 Euro wenn se einen mit soner Knallpistole erwischen, egal ob Silvester oder nicht, die sind illegal"
    Das Hat mir schon sehr zu denken gegeben, wenn ich wegen der Unwissenheit eines Polizisten am Ende noch eingesperrt werde


    Oje ... ich befürchte, das war/ist kein ganz schlechter Witz?

  • Das wäre mal was Neues.
    Silvester im Knast.
    Da kann später Opa noch den Urenkeln spannende Geschichten erzählen.
    "Wie Opa hinter Gittern saß." :D

    Obba Gerrit

  • Oha, wo ist der Kollege denn übrig geblieben, klingt ja finster! :wacko:
    Mach es wie du es selber vorgeschlagen hast, die leeren Kanonen in die eine, den Rest in die andere Hälfte, fertig.
    Wichtig ist hier nur, dass die Waffen nicht mit wenigen Handgriffen einsatzbereit gemacht werden können, da ist ein abschließbarer Koffer mit zwei Hälften schon "Eins plus mit Sternchen"! :thumbup:

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf


  • Oje ... ich befürchte, das war/ist kein ganz schlechter Witz?


    War kein Scherz, ich hatte mich nur mal über Silvester und Knaller unterhalten mit meinen Nachbarn und habe mal nebenbei das Thema SSW angesprochen.

    Schon peinlich wenn man seine eigenen Gesetze für die man ja verantwortlich ist, das diese eingehalten werden nicht richtig kennt.
    Über sowas könnte ich mich tierisch aufregen, sowas darf einfach mal nicht sein! :thumbdown:

    GPB Ja, wie Opa hinter Gittern saß, ich lach mich weg :D
    Nur traurig wäre das schon, wenn ich mir vorstelle, die ganzen Säufer und andere Gewalttätige die da mal übernachtet haben, ich würde meinen den Geruch bekommt man nicht so schnell raus außerdem wer will schon hinter Gitter, dann noch zu Silvester und auch noch zu unrecht.


    Aber ich habe schon was dagegen unternommen, ich habe mal einen Auszug aus dem Waffengesetz ausgedruckt und ihm in die Hand gedrückt 8) :thumbsup:

  • @schousta:
    Um die lange Diskussion sehr kurz zu machen:
    So, wie du es am Anfang vorhattest, ist dem Gesetz vollumfänglich genüge getan.
    Punkt, fertig, aus.

    Die erste Antwort von MarcKA war also schon die richtige.

    Wieviel verschiedene Schlüssel oder wieviele Schlösser oder wie gute Schlösser ist absolut und völlig unerheblich, dazu gibt es keinerlei gesetzliche Forderungen.

    Zitat

    13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.


    Die Überkreuzlagerung wäre übrigens tatsächlich nicht nötig, "nicht schussbereit" bedeutet laut WaffG einfach "ungeladen":

    Zitat

    12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    Und im Luftdruckbereich gibt es keine Munition im Sinne des WaffG.


    Stefan

  • Der Koffer erfüllt die Vorschriften zum erlaubnisfreien Führen zu 200%.
    Dem Gesetz nach muß nur die Waffe nicht (schnell)zugriffsbereit sein und sich in Ihr keine Munition oder Geschoss befinden.
    Munition oder Geschosse neben der Waffe sind nach dem Gesetz i.O.

  • Somit wäre also auch bei dem Transport von Munition und entladener SSW im verschlossenen, abschließbaren Handschuhfach dem Gesetz genüge getan?
    Natürlich bei Einlagerung und Entnahme auf dem eigenen Grundstück?

  • Danke für die rege Teilnahme!

    1.4
    pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische – pyrotechnische Sätze, Schwarzpulver – enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört

    Folglich müsste ich meine Leuchtkugeln (für gewisse Feiertage) auf jeden Fall in das gegenüberliegende Fach der SSW packen, seh ich das richtig?

    da ist ein abschließbarer Koffer mit zwei Hälften schon "Eins plus mit Sternchen"!

    Danke, hatte ich seit der Schule nicht mehr :love:

    @schousta:
    Um die lange Diskussion sehr kurz zu machen:
    So, wie du es am Anfang vorhattest, ist dem Gesetz vollumfänglich genüge getan.
    Punkt, fertig, aus.

    Der Koffer erfüllt die Vorschriften zum erlaubnisfreien Führen zu 200%.

    Danke für die Sicherheit!


    Meine Frage ist somit beantwortet, falls noch jemand eine andere Meinung hat als "ist ok", bitte jetzt raus damit ;)

    Bedanke mich für die Antworten, falls wieder mal was anfällt werd ich sofort posten.

    Gruß,
    schousta

    P.S: Seh' ich das falsch oder gibts hier wirklich kein "Marktplatz"-Forum? EDIT: Hat sich erledigt, hab den entsprechenden Thread gefunden...

    Einmal editiert, zuletzt von schousta (20. Dezember 2012 um 20:02) aus folgendem Grund: Regeln zu spät gelesen :(