Hallo, co2air-Gemeinde!
Habe lange hier mitgelesen, muss mich aber jetzt hier doch mal zu Wort melden und leider gleich was fragen.
Ich hab die Suchfunktion benutzt, zig Foren, Themen und Posts gewälzt, jedoch keine passende Antowrt auf meine Frage gefunden.
Habe mir für meine Walther P22 PAK (und meine CP88, aber um die gehts nur zweitrangig) einen ähnlich Koffer wie den hier zugelegt:
Ein Koffer mit zwei getrennten Fächern, jeweils 2 Schlösser, jedoch beide Seiten mit dem selben Schlüssel absperrbar.
Ich weiss, dass ich beim Transport ohne KWS (leider noch in Arbeit) die Munition getrennt von der Waffe aufbewahren muss. Denkt ihr, dass ich auf einer Seite die Kartuschen und auf der anderen Seite die Waffe aufbewahren kann? (Idealerweise eine "Überkreuzlagerung" mit den Diabolos und den CO2-Kartuschen der CP88).
Mir ist klar, dass man eine verbindliche Rechtsberatung nicht erwarten kann, aber vielleicht sind hier ja Leute anwesend, die (speziell mit diesem Thema) Erfahrung haben.
Vielen Dank fürs Lesen (vielleicht auch fürs Antworten ) und seid bitte gnädig zu mir, ist mein erster Post
Gruß
schousta