Darf ich eine Armbrust mit 16 Jahren besitzen/erwerben?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.903 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2012 um 10:48) ist von Jochnachel.

  • Der Abschnitt ist auch schwer zu verstehen und hat sich ja auch in der letzten Waffenrechtsänderung geändert.
    Er regelt die "besondere" Aufsichtsführung durch Aufsichten mit besonderer Jugendausbildung, jedoch nicht die generelle Aufsichtspflicht auf den Schießstätten.

  • Armbrust ist eins der widersprüchlichsten Themen in der WaffVwV.

    Schießen darf er ja

    Zitat

    27.4.2.3
    Für den Umgang mit Armbrüsten auf Schießstätten gelten die Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) entsprechend.

    Zitat

    Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 7
    Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen. ..........
    Da Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 aber als den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Gegenstände eingestuft werden, gilt jedoch das Alterserfordernis von 18 Jahren.


    und wenn o.g. sonstige Schusswaffen schon Kleinkaliber und Flinten sind, sicher auch ohne besondere Obhut, aber mit verantwortlicher Aufsicht i.S. der AWaffV.

    So blöd und verwirrend es sein mag: Umgang unter 18 J. außerhalb von Schießstätten geht wohl nicht.

    Andreas

  • Seltsam. Beim Führerschein haben sie es begriffen - Fahren ab 17 mit einer Aufsichtsperson auf dem Beifahrersitz. Wichtige Erfahrungen sammeln, bevor man selber loslegt.
    Und der Threadstarter? Wenn Mutter oder Vater das Ding kaufen, unter Verschluß halten und ihn beim Schießen baufsichtigen ist das doch besser, als wenn er sich - nach dem Motto endlich 18 - eine Armbrust holt, im Fertighaus eine Strohscheibe an die Wand hängt und anschließend kann man im Nachbarraum einen Hut aufhängen. Was spricht dagegen in seinem Alter Schießerfahrung mit freien Waffen zu sammeln? Verwaltungsvorschriften, Gesetze und ein heilloser Paragraphenwirrwar, der sich auch noch selber mehrfach widerspricht. An gültiges Recht muß man sich zwar halten, aber der gesunde Menschenverstand rebelliert.
    Nicht vergessen, die Wehrpflicht ist weg. Die 18 jährigen von Morgen haben daher zukünftig garkeine Grundkenntisse mehr im Umgang mit Waffen.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Stimmt schon, aber :
    Gerade dann ist es wichtig den richtigen Umgang aus erfahrener Quelle zu lernen.
    Mama und Papa können da wohl kaum unterstützen, es sein denn Sie haben selbst Erfahrung damit.
    Das Problem ist ja eigentlich nicht das WaffG sondern die fehlenden, zugelassenen, Schießstände.

    Und Armbrüste gehören nun mal leider zu den am meisten unterschätzten Gegenständen.
    Ich glaube kaum das viele Wissen wie viel Energie und Reichweite so ein Pfeil hat.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kann das nicht mal die Freizeitindustrie entdecken und solche Schießstände eröffnen?!

    tja, das hört sich einfach an, aber ist in der Umsetzung schwierig.

    Ich hatte vor 3 Jahren auch die Idee gehabt, einen Bogensportladen mit Gelände im Raum Berlin zu eröffnen. Allein das Gelände zu finden ist schon fast unmöglich im gewerblichen Bereich. Als e.V. wäre da mehr machbar, aber davon kann dann keiner Leben. Allein die Kosten für das Einzäunen eines halbwegs großen Geländes für Bogen und Armbrustsport kam damals schon auf 25.000 €. Nebenbei wollte das Bezirksamt eine kleine Pacht von 50.000 € im Jahr haben. Ackerland ist billiger zu bekommen :whistling:

    Schon diese Vorlaufkosten überzeugen einen, die Finger davon zu lassen. Das spielt man nicht ein. Der Bogensport wird zwar als steigender Trend seit Jahren erwähnt, aber ist immer noch zu dünn, um solche Schießstände halten zu können. In Berlin gab es ein kleines Gelände auf gewerblicher Basis. Der konnte sich nur halten, weil das Gelände (alter ungenutzter Parkplatz einer Badminton Anlage) für schmales Geld pachten konnte. Nur weil er eine Rente erhielt, konnte er sich dieses Gewerbe leisten. Inzwischen hat er aufgegeben.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Mama und Papa können da wohl kaum unterstützen, es sein denn Sie haben selbst Erfahrung damit.


    Lieber Joachim.
    Im Gegensatz zum Sohnemann hat Papa aber ewentuell gedient. Er weiß, daß man beispielsweise, nachdem man die Waffe geladen und entsichert hat, die nicht mehr vom Ziel abwendet. Ich habe seinerzeit auch das Schießen im heimischen Garten begonnen unter Aufsicht meines Vaters und beherzige seine guten Ratschläge noch heute. Wie lange das her ist? Bestimmt 50 kg! ?(

    Du bist ja Schulinsider. In einem Vorort unserer Kreisstadt warb der damalige BGS vor bestimmt ca. 25 Jahren um Nachwuchs. Neugierig erkundigten sich die Kids nach den Dienstwaffen. Ein Kollege des Sprechers entnahm das Magazin und die Kinder nahmen sie in Augenschein. Dann richtete ein Schüler aus Spaß die Waffe gegen einen Mitschüler, drückte ab und schoß ihm durch den Kopf denn es war noch eine Patrone im Lauf.

    Gebetsmühlenartig predigte mein Vater mir stets, daß man einfach nie irgendeine Waffe gegen einen Menschen richtet. Somit wäre dieser Unfall für mich ausgeschlossen gewesen. Wie das damals ausgegangen ist,kann ich nicht sagen. Ich denke, alle Anwesenden waren mit dem Erlebten gestraft genung. Stell Dir vor, Du erwachs morgens und musst Dir eingestehen, daß durch Deine Nachlässigkeit solch ein Drama entstanden ist. Puh!

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (6. Dezember 2012 um 14:21)

  • Also da hier die Meinung dazu sehr verschieden ist, habe ich meinen Bogenschiesslehrer gefragt. Er sagt, es ist OK wenn ich mit der Armbrust schieße. Man darf sie nur erst mit 18 erwerben damit nicht kleine Kinder ohne Mitwissen ihrer Eltern eine kaufen und Unfug damit machen. Er ist sich da sehr sicher und ich halte mich an das, was er darüber gesagt hat.


    Dennoch vielen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. :thumbsup:

  • Wichtig! Es darf eben nichts passieren, Das Du mit dem Ding über der Schulter nicht im Schulbus nach Hause fahren darfst ist hoffentlich klar geworden, oder? Am besten hält Dein Lehrer sie unter Verschluß.

    Gruß Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das ist ja wohl selbstverständlich, dass ich nicht mit einer gespannten, geladenen Armbrust durch die Stadt laufe!
    Wie ich das mit dem Transport mache, muss ich noch schauen....

  • Nebenbei wollte das Bezirksamt eine kleine Pacht von 50.000 € im Jahr haben.


    das ist die typische Vorgehensweise unserer Behörden - Aktivitäten die denen nicht passen zu verunmöglichen, dabei gehören solche Initiativen gefördert - ist schließlich ein aktiver Sicherheitsaspekt auf geeigneten Plätzen der Pfeilbeschleunigung nachzugehen!

    Gruß Robert

  • ...das ist die typische Vorgehensweise unserer Behörden - Aktivitäten die denen nicht passen zu verunmöglichen...

    Ganz genau so ist es! Und wenn man zurückblickt weis man auch wie sich das ganze in Zukunft weiterentwickelt, nämlich so dass sich diese Schlinge immer weiter
    zuzieht!

    Aber um mal etwas zusammengefasst auf die derzeitige Waffengesetz-/Verwaltungsvorschrifts- lage einzugehen, so scheint es als hat man hier auf diese bisherige
    Lücke des "nicht Schießens mit der Armbrust" reagiert zu haben indem man es weiter definiert/eingeschränkt hat stimmts?!!

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • Duderino

    Es erstaunt mich ja doch SEHR, dass Dein Lehrer Dir das Schiessen mit der AB zugesteht....bei all den verworrenen Gesetzen dazu.
    Letztendlich wird ER jedoch dann auch die Verantwortung tragen wenn irgendwas passiert....und ich hoffe nur, dass er WIRKLICH weiss, was er da tut.

    Im Grunde muss ER ja die AB dann auch kaufen und Dir zur Verfügung stellen - oder ?

    So oder so....es freut mich, dass Du anscheinend eine Möglichkeit gefunden hast, Dich mit der AB anzufreunden und den Umgang damit zu lernen.

    SEI VORSICHTIG mit dem Ding....aber habe auch viel Spass daran !

    LG

    Krischan

  • Ihr Lieben.
    Genau das ist was ich meine. Wo ein Wille, da ein Gebüsch. Es wird doch Niemand in Frage stellen, daß es besser ist, er schießt unter Aufsicht des Lehrers, als wenn er vielleicht irgendwoher illegal so ein Ding bekommt und eigene Versuche anstellt, die dann wohlmöglich in der Notaufnahme enden.
    Aus eigener Erfahrung: Kinder und Jugendlich sind nun mal neugierig, das ist vollkommen normal. Neugierde mit einem Verbot zu befriedigen wird absolut nicht funktionieren, da bin ich mir sicher.

    Gruß Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Aber um mal etwas zusammengefasst auf die derzeitige Waffengesetz-/Verwaltungsvorschrifts- lage einzugehen, so scheint es als hat man hier auf diese bisherige
    Lücke des "nicht Schießens mit der Armbrust" reagiert zu haben indem man es weiter definiert/eingeschränkt hat stimmts?!!


    Das ist so nicht korrekt,man hat es nicht weiter definiert.Laut Definition Waffengesetz schießt man immer noch nicht mit einer Armbrust,auch wenn in der WffvwV anderes geschrieben steht.(Und noch gelten in Deutschland Gesetze und keine willkürlich verfaßten Vorschriften die am Wortlaut des Gesetzes vorbei argumentieren) :whistling: Aber das ist natürlich meine Meinung!

    Von daher ist es nur die Einstellung einiger das es so sein könnte wie dort geschrieben steht,allerdings rechtlich ist das noch lange nicht so klar!

  • Ganz genau so ist es! Und wenn man zurückblickt weis man auch wie sich das ganze in Zukunft weiterentwickelt, nämlich so dass sich diese Schlinge immer weiter
    zuzieht!

    Aber um mal etwas zusammengefasst auf die derzeitige Waffengesetz-/Verwaltungsvorschrifts- lage einzugehen, so scheint es als hat man hier auf diese bisherige
    Lücke des "nicht Schießens mit der Armbrust" reagiert zu haben indem man es weiter definiert/eingeschränkt hat stimmts?!!


    Hi,
    habe vor ein paar Monaten auf einer Seite des Deutschen Schützenbundes gelesen, dass der Gesetzgeber eingesehen haben soll, was für ein Wirrwar er bei den Definitionen die Armbrust betreffend angerichtet hat. Danach soll die Gleichstellung mit Schusswaffen bei der nächsten Novelle rückgängig gemacht werden und es dabei bleiben, dass man mit der Armbrust nicht schießt. Daher gilt auch das Faltblatt der Polizei von 2008 weiter und wurde nicht neu aufgelegt.
    Gruß Finnmaster :wickie:

  • Ja, klar und ich habe mal gelesen das Schweine fliegen können.
    Gesehen habe ich bis heute leider keine.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • BMP I

    Zitat """Genau das ist was ich meine. Wo ein Wille, da ein Gebüsch. Es wird doch
    Niemand in Frage stellen, daß es besser ist, er schießt unter Aufsicht
    des Lehrers, als wenn er vielleicht irgendwoher illegal so ein Ding
    bekommt und eigene Versuche anstellt, die dann wohlmöglich in der
    Notaufnahme enden.

    Aus eigener Erfahrung: Kinder und Jugendlich sind nun mal neugierig, das
    ist vollkommen normal. Neugierde mit einem Verbot zu befriedigen wird
    absolut nicht funktionieren, da bin ich mir sicher. """"


    Jaaaa...so denkt man.....die Gesetzgebung denkt jedoch anders.

    Stell Dir mal vor, Du gibst nem Minderjährigen Schnaps, Zigaretten und Drogen......frei nach dem Motto: BESSER er / sie lernt unter Aufsicht damit umzugehen....als die Neugierde woanders - und damit gefährlicher - zu befriedigen.

    Gut gedacht.....und Strafbar gemacht !!

    Vernünftig zu denken ist in Deutschland anscheinend ABgesagt.....dafür hat man ja schliiesslich Politiker und Gesetzgeber, die sich mit sowas AUSkennen...oder ??


    Glaub es mir....ich bin selbst immer wieder schockiert über die heutigen Gesetze....soviel Dumpfbackentum passt in mein Maul garnicht rein...selbst wenn ich Mumps und Hamsterbacken zugleich hätte.


    Mein Vater hat mir als 10-Jährigem noch beigebracht, wie man Schrotpatronen herstellt....ich sass den halben Tag an der Maschine und füllte Schiesspulver ab....stopfte Kartuschen in die Hülse und dann ne abgemessene Ladung Schrot. >>>> Damit habe ich mein Taschengeld aufgebessert...
    Von meiner Grossmutter erbte ich den Dolch meines ( im Krieg gefallenen Grossvaters )....ein Fettes Teil mit Hakenkreuzsymbol.....damit ging ich stolz zur Schule....und KEINER sagte was wegen dieses Teils an meinem Gürtel....ganz im Gegenteil...mein Klassenlehrer lieh sich das Ding zum Apfelsinenschälen aus...ich hatte Zwillen und baute sogar Flugfähige Raketenmodelle mit Press-Schwarzpulver.............in den USA bekam man dafür sogar einen Tag SCHULFREI....wenn man so ein Ding hochgehen liess....
    Meine erste Tontaube schoss ich mit 12 Jahren ( STIMMT nicht...weil ich sie nicht getroffen habe )......und geangelt habe ich ohne Angelschein, wie ein Weltmeister....

    HEUTE bin ich 44 und darf GARNIX mehr.....alles nur zu meiner eigenen Sicherheit...wie Politiker und Gesetzgeber mich glauben machen wollen....und genausowenig darf jugendliche Neugierde auch nicht mehr befriedigt werden......

    Die Verkaufsstrategien moderner Computerspielanbieter gepaart mit dem "Sicherheitswahn" seit "" 9.11"" werden da ihren Anteil dran haben und Guut dran verdienen....einerseits die totale Knebelung des Bürgers und dessen Überwachung....andererseits den Verkauf von Alternativ"drogen" wie LARP-Games und Computerschlachten.

    Die Entmündigung der Menschen ist ein HOHN.....und zukünftige Generationen tun mir ECHT leid !!

    Traurige Grüsse

    Krischan

  • Ja, klar und ich habe mal gelesen das Schweine fliegen können.
    Gesehen habe ich bis heute leider keine.


    Joachim


    Hi Joachim,
    kann nur wiedergeben, was ich da gelesen habe. Ich gehe aber davon aus, dass hier im Forum der eine oder andere Ministerialdirektor des Innen- oder Justizministeriums liest, was für einen Blödsinn sie da verzapft haben und meine Hoffnung ist, dass es diesen Beamten evtl. peinlich ist, soetwas über sich zu lesen, was nur über eine Korrektur zu beseitigen wäre ( bin hoffnungsloser Optimist ).
    Fakt ist jedoch, dass das Faltblatt der Polizei nicht überarbeitet wurde..............!
    Gruß Finnmaster :wickie:

  • Was mich hier an der Sache etwas wundert ist, dass in einem tollen Forum wie hier, für freie und auch WBK-Waffen, bis jetzt kein spezialisierter Jurist vorhanden zu seien scheint!?, der explizit Auskunft und Klarheit in eine Sache wie diese bringt/bringen kann? ?(

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

    Einmal editiert, zuletzt von upsma (7. Dezember 2012 um 22:20)