Frage zur praktischen Sachkundeprüfung

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 8.065 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 20:44) ist von Jhary.

  • *gg* gerne

    naja, die Handhabung wird an EWB-Waffen geprüft. Und aus Kostengründen wird mit Druckluftwaffen geschossen.


    Wie kein Geld für Munition? Ist doch bei einem Schützenverein da sollten doch 2 oder 3 9mm im Schrank liegen. der nächste macht die WSK mit SSW und Softair. :thumbdown:

    Auserdem steht auf der WSK auch wofür sie gedacht war Verein Beruf usw. Bei meiner steht drauf womit ich Schoß.schießen.

  • @ Nachtmahr - wie lange geht der Kurs?
    Was wird auf der Prüfung gemacht, bzw. wie lange dauert diese?
    Und was für Unterlagen wurden bereitgestellt?


    D.h. Du wirst gleichzeitig (wie in unserem Landesverband) zur Aufsicht qualifiziert ?

    Andreas

    Mit bestandener Sachkundeprüfung darf ich auch die Standaufsicht machen

  • Dann seien Eurem Ausbilder noch die Qualifizierungsrichtlinien für Standaufsichten mit auf den Weg gegeben. ;^)

    Standaufsicht finde ich noch viel heikler als mit der eigenen Kniffte sicher umgehen. Ich erlebe gerade, wie Frischqualifizierte sich in die Praxis hineinfinden.
    Für alles ein Auge haben, alten Hasen beibringen, die Finger von den Waffenablagen zu lassen, wenn Sicherheit ist, Waffenstörungen bei einem wenig vertrauten Gerät, Neulinge einzelbetreuen usw. braucht Nerven.

    Andreas

  • Habe ich - ebenfalls DSB - komplett anders erlebt.
    Drei komplette (!) Wochenenden jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr, ein Berg an Unterlagen, zwei Lehrer/Prüfer und JEDER mußte bei der praktischen Prüfung KK-Kurzwaffe, KK-Langwaffe und 2 verschiedene
    GK-Kurzwaffen schießen. Die Prüfer waren kompetent - aber auch streng. Wer Faxen machte oder meinte neunmalklug labern zu müssen, wurde ganz schnell mit sachlichen Argumenten "geradegerückt"
    Ohne Mist: wer bis dahin relativ wenig Ahnung von der Materie hatte, mußte wirklich aufpassen und was tun für die Prüfung.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Dazu sei erwähnt, dass der Lehrgang von einem störrischen älteren Herrn abgehalten wird, für den es ausserhalb des DSB keinen Schiesssport gibt. Ausserdem zitiert er sehr gerne Paragraphen und die SpO.

    Das Restliche, was Nachtmahr geschrieben hat, kann ich auch so bestätigen.

    Ich persönlich habe auf dem Lehrgang, abgesehen von einigen rechtlichen Regelungen und verwaltungstechnischen Abläufen, nicht viel gehört, was ich nicht vorher schon wusste. Aber da waren echt Leute bei, die noch nie 'ne GK-Pistole in der Hand hatten.
    Daher rührte dann auch die Aussage "Kommt mir ja keiner in der Prüfung, dass er keine Pistole bedienen kann"

    Sollte man aber wirklich können, oder zumindest mal gemacht haben, wenn man schon ein Jahr im Verein ist.


    Alles in allem fand ich die ganze Show etwas dürftig und hatte mir mehr darunter vorgestellt. Zumindest von der Praktischen Seite.


    Und zum Leerschuss:
    Versuch erst garnicht den davon zu überzeugen. Machs einfach, bei einem mal wird dir keine Kolbendichtung um die Ohren fliegen.
    Es soll sicherstellen, dass sich kein Geschoss oder Patrone mehr in der Waffe befindet, wenn diese weggepackt wird.
    Er hat halt etwas komische Ansichten.

    Achja:
    Ich hab's dir doch vorhergesagt ;^)

  • Aber da waren echt Leute bei, die noch nie 'ne GK-Pistole in der Hand hatten.
    Daher rührte dann auch die Aussage "Kommt mir ja keiner in der Prüfung, dass er keine Pistole bedienen kann"


    So sollte es sein.
    Man kann eben nicht voraussetzen, dass alle Teilnehmer GK-Waffen kennen oder gar bedienen können. Viele Sportschützen kennen erst Druckluftwaffen oder allenfalls KK-Waffen und letztere auch nur als Einzellader Langwaffe. Das ist auch völlig normal, weil eben die Vereine mit GK-Schießständen in deutlicher Minderheit sind. Und mit Waffen af dem Tisch rumfummeln ist halt etwas völlig anderes, als diese auch im scharfen Schuss zu schießen. Das wird immer wieder deutlich, dass Anfänger zwar die trockene Handhabung schnell und locker drauf haben, aber sobald die Waffe scharf geladen ist, kommt der (gesunde) Respekt, manchmal auch die (unnötige) Angst. Daher ist es absolut wichtig, dass ein Schütze auch GK Waffen im Schuss kennengelernt hat. Es ist eben was völlig anderes als eine KK Matchlangwaffe, die sich im Prinzip wie eine Druckluftwaffe ohne Rück- und Hochschlag schießt und die allenfalls laut "Patsch" macht.
    Deswegen schreibt der Gesetzgeber das Schießen mit gutem Grund in einer WSK vor.

    Übrigens - wer mit staatlicher Anerkennung WSK schulen und prüfen will, muss im Antrag einen geeigneten GK-Schießstand schriftlich nachweisen. Dazu wird die Schießstandgenehmigung nebst Nutzungsvertrag für diesen und geeignete Raummöglichkeiten für die Unterrichtung selbst verlangt. Damit will man verhindern, dass die sachgerechte Unterrichtung und Prüfung nicht an mangelnden Möglichkeiten leiden. Dieses wird auch vom SB der genehmigten Behörde vor Ort und unangemeldet überprüft, wie auch der Prüfungsablauf selbst.

    Nachtrag: Auf meiner ersten WSK Veranstaltung (als Teilnehmer) mussten wir sogar eine Lang- und Kurzwaffe zerlegen und wieder zusammenbauen können. Das halte ich nach wie vor für Unsinn, zumal jeder Waffe anders zerlegt wird und eine Anleitung beiliegt. Aber der Typ war halt Büchsenmacher und bestand drauf. Schießen mussten wir GK Pistole, sowie Revolver.

  • Hi Floppy,

    du hast recht, genau so sollte es imho eigentlich ablaufen.
    Ich hätte mir auch etwas mehr Praxis und Handhabung beim Schiessen gewünscht.
    Weniger für mich als für die anderen Lehrgangsteilnehmer.

    Vielleicht kann Nachtmahr an der Stelle ja mal nachharken, warum das so gehandhabt wird?

  • Vielleicht kann Nachtmahr an der Stelle ja mal nachharken, warum das so gehandhabt wird?


    Er dürfte froh über den Umstand der vereinfachten Prüfung und dem günstigen Preis sein.
    Mich ärgert nur die Tatsache, dass der DSB andere Sachkundeschulunge nicht oder nur teilweise anerkennt, zumal DSB Schulungen mehr oberflächlich sínd, wie sich hier wieder einmal bestätigt. Die kommen mir so überheblich daher, als wenn ihre Schulungen über allen andern stehen. Dem ist mitnichten so. Denn ihr Zeugnis findet allenfalls im Rahmen der Sportschützenbelange eine Gültigkeit. Immer öfters werden mir Fälle angetragen, wo ein solches Zeugnisse nicht mehr ausreichen. Das insbesondere wenn derjenige Bewacher werden will. Aber auch für die Beantragung eines Bedürfnisses als Sammler wurde das schon mal abgelehnt.
    Anfragen meiner seits bezüglich der Anerkennung von "fremden" WSK seitens des DSB wurden nicht beantwortet.

  • Mich ärgert nur die Tatsache, dass der DSB andere Sachkundeschulunge nicht oder nur teilweise anerkennt, zumal DSB Schulungen mehr oberflächlich sínd, wie sich hier wieder einmal bestätigt.


    Sollte das beim DSB von Landesverband zu Landesverband tatsächlich so unterschiedlich gehandhabt werden? ?(

    Ich habe meine WSK beim KSSV Hameln-Pyrmont 2010 gemacht.
    4 volle Tage von 09:00 bis 18:00 + 1 Tag Prüfung.
    Kosten: 70,- + Lizenzgebühr, inkl. kompletten Fragenkatalog

    Befingert haben wir im Unterricht Walther GSP, Beretta 92FS, S&W 686, Marlin UHR, K31.
    Geschossen wurde mit der GSP, S&W Revolver und der Beretta. :thumbsup: Langwaffe leider nur KK.

    Also mir persönlich hat dieser Lehrgang wirklich was gebracht.

    Hier mal die aktuelle Ausschreibung:
    http://www.kssv-hameln-pyrmont.de/pdf/Waffensach…hrgang_2012.pdf


  • Erstens gibt es keine rein privaten Veranstaltungen. Eine Waffensachkundepüfung dürfen nur drei Stellen abnehmen:
    Erstens die Vereine und nur für ihre Mitglieder im Rahmen für Dportschützen. Diese wird auch nicht für Bewacher und beispielsweise Signalpistole für Sportbootsinahber anerkannt. Und auch öfters nicht für Waffen- und Munitionssammler.
    Zweitens dürften die Behörden selbst die Prüfung abnehmen. Aber da die Saxhbearbeiter oft nicht selbst sachkundig sind, ist das eher selten.
    Drittens die Personen mit staatlicher Anerkennung mit je dem genehmigten Gebiet.
    Egal sollte dir das auch nicht sein, denn eigentlich muss dann das Zeugnis auf die Waffenart beschränkt werden, auf die geprüft wurde. Somit darfst dann Druckluftwaffen erwerben.


    Meiner Meinung nach wäre es nicht schlecht, wenn die Prüfungen mehr auf das entsprechende Ziel ausgelegt wären.

    Wer nur Sportschiessen möchte und eine WBK nur für 16 Joule Waffen z. B. für FT braucht muss nach meiner Meinung nicht KK oder GK geprüft werden. Natürlich sollte die WBK damit dann auch auf den Erwerb der 16 J Waffen beschränkt sein. Die Schulung und Prüfungen könnten dann viel mehr auf die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden.

    Wer dann später doch noch mehr will (KK, GK usw) könnte ja das entsprechende "Modul" nachkaufen oder eben einen komplett Lehrgang machen.

    Ich verstehe natürlich das man den organisatorischen Aufwand klein halten möchte, aber wenn die Leute sicher auf die Anforderungen vorbereitet und dazu geprüft werden sollen, sollte man nicht am falschen Ende sparen. Man lässt ja auch niemanden mit einem Rollerführerschein nen Omnibus oder Panzer fahren (zumindest nicht auf öffentlichen Straßen).

  • Meiner Meinung nach wäre es nicht schlecht, wenn die Prüfungen mehr auf das entsprechende Ziel ausgelegt wären.


    Das ist heute bereits so und macht zumindest in Teilbereichen Sinn. Immer daran denken, es gibt auch Bedürfnisse, die nur für einen Einzelfall Sinn machen. Man denke da an Signalpistole für Sportbootbesitzer oder das Betäubungsgewehr für den Tierarzt. Beide dürften keine allgemeine Sachkunde zum Erwerb von sonstigen (GK-)Waffen benötigen.
    Aus diesem Grund erlaubt die AWaff §1 auch eine Eingrenzung:

    Zitat

    § 1 Umfang der Sachkunde
    ...
    (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die
    beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im
    Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.
    ...

    So findet sich auch in der WaffVwV diese mögliche Einschränkung wieder:

    Zitat


    ...
    Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnis-se nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusam-menhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden, die der Prüfling angibt. Die Schusswaffen- und Muniti-onsarten (z. B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patro-nenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Abs. 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sach-kundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten.
    ...
    Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe; der Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus ist ebenfalls abhängig von dem mit dem Bedürfnis geltend gemachten Zweck. So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen. Bei Waf-fensammlern, die keine Munitionserwerbsberechtigung besitzen (s. auch Nummer 10.10), kann ggf. auf den Nachweis von Schießfertigkei-ten verzichtet werden.

    Allerdings muss das auf dem Zeugnis vermerkt sein und schließt dann einen Waffenerwerb außerhalb dieser Eingrenzung aus. Deswegen ist eine WSK auch nicht pauschal für alles gültig, wie ich vorher in diesem Fred schon mal geschrieben habe. So kann die Behörde ein WSK Zeugnis für Sportschützen für die Belange für andere Sachgebiete ablehnen.

  • Auf welcher Grundlage wird vom DSB eigentlich eine Behördliche WSK nicht anerkannt.


    Mit dem eigentlichen Waffenerwerb hat der DSB wie auch andere Verbände nichts zu tun, denn sie bescheinigen nur das Bedürfnis. Die Waffenbehörde prüft die sachkundigkeit des Antragstellers einer Waffe.
    Aber für die internen Belange des DSB, wie Schießleiter, Jugendbasislizenz und die Standaufsicht erkennt der DBS fremde Sachkundeprüfungen oft nicht an, obwohl die ruhig "nach den Vorgaben und Regeln des DSB" o.ä. ins Zeugnis schreiben können. Dabei steht sogar in den Statuten des DSB, dass fremde Sachkunde nach Möglichkeit im Bereich des DSB auch anerkannt werden sollen, sogar Jägerprüfungen.

  • Das Problem dabei ist einfach immer, dass es immer wen gibt der jeder erlassenen Forschrift auch im Verband selber meint selber noch einen draufsetzen zu müssen und daher kommt es zu dieser Art der Umsetzung ,- traugig aber wahr.

  • Naja, Biertischmeinungen kommen noch dazu. Mancherorts hat sich sogar die falsche Behauptung gefestigt, dass man erst ein Jahr LG schießen oder bestimmte Ringzahlen mit LG erreichen muss, um dann mit erlaubnispflichtigen Waffen anfangen zu dürfen, wie auch andere unsinnige und frei erfundene Bestimmungen.

  • Bei uns hier ist es so, dass man ein jahr dabei sein muss. Dire wollen, dass man eben praktische Erfahrung mitbringt, aber was die an Erfahrung hatten, so ergings mir als ich die Sachkunde machte, ging bei denen nicht über Luftdruck und KK Waffen hinaus.