Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2012 um 17:16) ist von Kentucky.

  • Guten Morgen,

    heute habe ich einmal eine Frage fernab des Luftgewehrs.

    Ich sammle nicht nur Luftgewehre, sondern auch allgemein, schöne und alte Dinge. Nun wurde mir von einem Herrn seine alte Dienstwaffe angeboten die mir in einer meiner Vitrinen gut gefallen würde.

    Es handelt sich um eine frühe Astra 3000; also Vorkrieg. Da ich kein Sportschütze bin und auch nicht werden möchte nun die Frage ob sich ein Umbau auf Deko oder Salut lohnen kann ?

    Oder gibt es andere Wege ? Der Landrat, mit dem ich vor 10 Minuten telefoniert habe, hat mir eine WBK schon ausgeredet.

    Bin, was "echte" Waffen anbelangt absoluter Neuling.

  • Ein Umbau auf Salut ist nur bei Langwaffen möglich.
    Deko Kurzwaffen sind meiner Meinung nach Unsinn, die Änderungen die durchgeführt werden müssen sind doch recht umfassend.
    Ich würde ist jemanden in die Hände geben der sie so wie sie ist lassen darf.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Jupp, bei Kurzwaffen müssen die Teile so verhunzt werden, dass sie zum hinlegen nicht sooooooo lohnt. Zumal der Umbau sehr teuer dadurch ist. Bei eGun laufen solche Dekos bei etwa 150€. Musste nur fragen, ob er dir die Pistole schenkt und dann nen BüMa fragen was er für den Umbau haben will.
    Denn eine Astra ist ja auch so nicht der Hit.

  • Wie Pubsnase bereits schrieb, ist der Umbau einer Kurzwaffe auf Salut nicht möglich. Aber die Deaktivierung zu einer reinen Dekowaffe ist möglich. Allerdings dürfen das nur bestimmte, zertifizierte Büchsenmacher durchführen. Da bei Kurzwaffen das Griffstück auch ein waffenwesentliches Teil ist, muss das mit anderen wesentlichen Teilen funktionsuntüchtig gemacht werden.

    Welche Änderungen gemacht werden, steht im WaffG:

  • Wenn die mit dem Dekoumbau fertig sind, dann hast du ein ziemlich teures Stück Stahlschrott in der Vitrine.
    Aus der Waffe ein Schnittmodell zu machen halte ich für interessanter als den Dekoumbau. Wie sähe es da denn eigentlich mit den rechtlichen Bestimmungen aus? Ausführen muss das wahrscheinlich ein Büchsenmacher oder?

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    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"


  • Wenn die mit dem Dekoumbau fertig sind, dann hast du ein ziemlich teures Stück Stahlschrott in der Vitrine.


    Darüber kann man ja geteilter Meinung sein. Es ist ja kein historich wertvolles Stück, wie eine P08 oder gar eine C96. Die hätte ich gerne (funktionsfähig) auf meiner Roten. Sowas zu zerstören würde mein Sammlerherz bluten.


    Aus der Waffe ein Schnittmodell zu machen halte ich für interessanter als den Dekoumbau. Wie sähe es da denn eigentlich mit den rechtlichen Bestimmungen aus? Ausführen muss das wahrscheinlich ein Büchsenmacher oder?


    Die Herstellung von Schnittmodellen ist aufwändig und teuer. Ich habe da mal was gesehen. Da liegt man schnell bei 250 - 500 €. Aber auch der Dekoumbau würde ich mit mindestes 50 - 100 schätzen.
    Und richtig. Solche Umbauten dürfen nur dafür zertifizerte Büma durchführen. Meines Wissens muss ein Büma eine umgebaute Waffe prüfen lassen, worauf er dann eine Zulassungsnummer bekommt. Diese muss er dann auf jedem Umbau mitstempeln. Habe mich diesbezüglich aber nicht eingehend belesen.

  • Zitat

    Und richtig.
    Solche Umbauten dürfen nur dafür zertifizerte Büma durchführen.

    Nein. Darf jeder machen. Hab mich bis zur Erschöpfung mit dem Thema beschäftigt. Mein Bericht steht ja noch aus.
    Klare Aussage Beschussamt: Muss Büchsenmacher oder zertifizierter Betrieb machen. Ein Privatier darf das nicht machen.
    Klare Aussage Wafffenamt: Darf jeder selber machen.
    Erstes Problem, Beschussamt nimmt einen Privatumbau vielleicht nicht zur Prüfung an.
    Zweites Problem, kein Büchsenmacher nimmt den Auftrag zum Umbau an.
    Aber es gibt in D zwei Betriebe die so was machen. Einer in München. Der andere Betrieb macht für so was keine Reklame.
    Waffe muss, wenn es kein zertifizerter Salutwaffenumbau ist, hinterher zum Beschussamt, die prüfen sehr genau und machen einen Steckbrief der Waffe den
    sie wohl irgendwo hinerlegen. Kostet so, habs vergessen, mir allem um die 180 Euro. Also nur die Prüfung Beschussamt kostet so viel.
    Fällt die Prüfung Beschussamt negativ aus geht es wieder von vorne los.
    Was der Umbauer verlangt weiss ich nicht.

    Zitat

    Meines
    Wissens muss ein Büma eine umgebaute Waffe prüfen lassen, worauf er dann
    eine Zulassungsnummer bekommt.

    Dieser Umbau für die Prüfung, also Einzelprüfung, kann in Ausnahmefällen die mit dem Beschussamt voher abzuklären sind, auch ein Privatier machen. Der muss aber ganu wissen was er macht.
    Man kann aber auch behaupten die Waffe wäre von Unbekannt mal umgebaut worden. Dann kommt es auf das Entgegenkommen vom Beschussamt an.

  • In einer älteren Visier-Ausgabe wurde mal über einen Büchsenmacher berichtet,der Schnittmodelle aus den Waffen machte,war,meine ich,auch so um die 150Euro-kommt natürlich auf die Waffe an.Man müsste per Pc mal diese Gesamtjahresverzeichnisse durchforsten.Es war das Titelthema und ging ums Sammeln im allgemeinen.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Danke, mich würden da mal schriftliche Aussagen zum Thema interessieren.
    Die Aussage des "Waffenamtes" - was auch immer das sein soll - kann insofern nicht stimmen, da waffenwesentliche Teile bearbeitet werden müssen, was ja der Erlaubnispflicht nach § 21 bzw. § 26 WaffG unterliegt. Weiterhin muss eine vormals scharfe Waffe aus der WBK des Besitzers ausgetragen werden, was wiederum nur über eine Bestätigung des Bümas geht. Ob ein/alle SB so sachkundig sind und unter Vorlage der waffenwesentlichen Teile dieses veranlässt, habe ich so meine Zweifel.

  • Medjay:
    Ich meine, das war Waffen Eschbach in Leverkusen-Opladen.

    Aber den Laden gibt es nicht mehr, jedenfalls nicht so wie früher.


    Floppyk:
    Man müsste eigentlich nur einen Büma finden, der einen selbst kurzfristig anstellt (Aushilfsquittung oder so), um den Umbau durchzuführen.
    Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind ja keine waffenrechtlichen Erlaubnisse nötig...


    Stefan

  • Ich muss mich mal selber zitieren:

    Zitat

    Klare Aussage Wafffenam: Waffenbehörde: Darf jeder selber machen.

    Das gilt nur wenn man die Klappe hält.
    Sonst fängt irgendwann mal einer an nachzufragen ob die Person die den Umbau gemacht hat überhaupt das Recht hatte die Waffe zu führen.
    Alle Klarheiten beseitigt? :D

    Und, Waffenamt Waffenbehörde A sagt so, Waffenbehörde B sagt anders, Beschussamt C sagt so, Beschussamt D sagt anders.

    3 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (27. September 2012 um 14:03)

  • Es würde mich auch Wundern wenn das jeder dürfte.
    Auch in der WaffVwV steht : " Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen
    bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten."

    Ich weiß aber z.b. das der Büma hier in Bremen sowas macht, also kann ich mir nicht vorstellen das es dafür ein Zertifikat braucht.


    Joachim

    Edit :

    die den Umbau gemacht hat überhaupt das Recht hatte die Waffe zu führen.


    Was hat führen mit Umbauen zu tun ?

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten."

    Aussage vom Waffenamt von der Waffenbehörde, sinngemäß, nicht wörtlich: Alles was der Zerstörung dient gilt nicht als bearbeiten, solange ich die eingeschlagenen Nummern bzw Stempel nicht verändere.
    Wenn das stimmt was du sagst daß das so im Waffenrecht steht, dann wurde ich falsch informiert.

    Führen hat schon was mit Umbauen zu tun wenn ich dem Schlosser im Ort eine Waffe bringe und sage: Nu mach mal!
    Das deutsche Waffenrecht geht sogar so weit daß ich mich strafbar mache wenn ich eine total verrostete unbrauchbare Waffe finde und zur Polizei bringe.
    Waffenrechtlich spielt es keine Rolle ob die Waffe nicht benutzbar ist.

    4 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (27. September 2012 um 14:04)

  • Büroklammer:
    Was ist eigentlich das Waffenamt?

    Und noch ein Zitat:

    Zitat

    1.4 Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
    1.4.6 dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.

    Eine Schusswaffe kann sich also alleine durch Alterung unbrauchbar machen.
    Ab einer gewissen Veränderung kann sie der Finder also problemlos führen.
    Den ausreichenden Grad der Veränderung muss aber ggf. erst ein Sachverständiger klären.
    Das äußere Erscheinungsbild des Fundstücks kann aber auch bei endgültiger Unbrachbarkeit ein Führverbot bedeuten!


    Stefan

  • Führen hat schon was mit Umbauen zu tun wenn ich dem Schlosser im Ort eine Waffe bringe und sage: Nu mach mal!


    Ich denke Du wirfst da einiges zusammen was miteinander nichts zu tun hat.
    Hast Du keine WBK darfst Du eine scharfe Waffe außerhalb eines Schießstands weder erwerben noch besitzen.
    Das gilt auch wenn Du sie nur zu einem Handwerker bringen willst.
    Auch der Handwerker darf sie nicht besitzen ( auch nicht wenn es nur für die Zeit der Umarbeit ist, es sein denn er wurde unter gewissen Umständen von einem Büma beauftragt )
    Geführt werden darf eine Scharfe Waffe nur mit einem Waffenschein !
    Solange Du keine Abnahme hast zählt die Waffe als scharf.
    Wenn Du damit beim Amt auftaucht um sie abnehmen zu lassen werden die Wissen wollen welcher Büma die Arbeit gemacht hat.


    Ich glaube auch nicht das dir irgend ein " Waffenamt " offiziell erlaubt hat gegen das WaffG zu verstossen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (27. September 2012 um 14:44)

  • Auf den Ausasagen einer Waffenbehörde würde ich mich nicht verlassen. Selten sind die dortigen Sachbearbeiter wirklich sachkundig und werden sich in solchen speziellen Fällen auskennen. Ich habe da schon haarsträubende Aussagen gehört. Üerhaupt muss die Auskunft schriftlich vorliegen, sonst kann man sich darauf nicht berufen.

  • Zitat

    Ich glaube auch nicht das dir irgend ein " Waffenamt " offiziell erlaubt hat gegen das WaffG zu verstossen.

    Genau das habe ich den Mitarbeitern von der Waffenbehörde auch gesagt nachdem ich mich andersweitig informiert hatte.
    Aber die haben drauf bestanden. Ich kann es nicht ändern.
    Ich könnte noch viel mehr sagen aber wenn es wirklich so ist wie ihr sagt bekommt einer großen Ärger. Ich meine nicht mich.

    Ich ziehe als meine Aussage zurück und rate jedem, sich erst mal mit seinem Waffen.... Quatsch, seiner Waffenbehörde in Verbindung zu setzen.

    Das was die sagen ist verbindlich.

    Quatsch, auch das nicht. Die Waffe muss sowieso zum Beschussamt. Was DIE sagen ist verbindlich!

    und nochmal edit
    Ich habe bei 41.3 nochmal selber nachgelesen.

    Zitat

    Auch
    das Umarbeiten scharfer Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen ist ein Bearbeiten im Sinne des § 41 WaffG. ......... Das Zerstören einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile von Schusswaffen ist keine
    erlaubnispflichtige Tätigkeit.

    Ich würde mal sagen da haben meine Sachbearbeiter von der Waffenbehörde die Gesetze etwas weit ausgelegt........ :wacko: :D Aber wenn das denen egal ist........... mir kanns recht sein. :D
    Vermutlich unterscheiden die die Begriffe Von Schusswaffen und Von einer Schusswaffe. Umarbeiten einer einzelnen Schusswaffe kommt einer Zerstörung gleich. Vom Beschussamt abgesegnet? Dann ist dem Gesetz
    Genüge getan. So scheint man dort zu denken..Aber es stimmt auch. Wenn ich selber eine Schusswaffe in eine Zier- oder Sammlerwaffe umbaue, dann ist sie das nicht. Sie ist es erst nachdem
    das Beschussamt seinen Stempel drauf drückt. Was allerdings nichts draran ändert daß nur Büchsenmacher Veränderungen an einer Waffe vornehmen dürfen. Da kann man im Kreis diskutieren. Die Waffenbehörde hat unrecht.

    5 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (27. September 2012 um 16:09)

  • Wow. Das war viel zum lesen. Danke dafür !

    Der Mann vom Amt sagte daß ich a) in einem Schützenverein sein müßte, b) mind. 18mal im Jahr mit dem Teil dort nachweislich geschossen haben, c) eine Waffenkundeprüfung ablegen muß und d) wenn die Waffe in einer Vitrine liegen soll ich den Raum mit einer Panzertür nach bestimmten Vorschriften sichern muß und der Raum entweder keine oder vergitterte Fenster haben muß.

    Da drehe ich echt durch und habe echt keine Lust mehr auf das Teil das mir in der Tat geschenkt werden würde. Habe unserer regionalen BüMa gefragt...Er veranschlagt für das zerstören dieser Antiquität ca,. 200 - 250€.

    Ich denke...damit bleibt das Teil wo es ist... :(

  • Vermutlich unterscheiden die die Begriffe Von Schusswaffen und Von einer Schusswaffe.


    Nein, der Unterschied ist das was dabei rauskommt.
    Schmeißt Du eine Waffe in z.B. einen Schredder kommt hinten nur noch Schrott raus. ( Darf jeder )
    Baust Du eine Waffe zu einer Deko um bleibt sie nach Anlage 1, Abschnitt1 weiterhin eine Waffe. ( Darf nur ein Berechtigter )
    Es ist ja nicht so das Dekowaffen, die mal scharf waren, aus dem WaffG raus fallen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/