Kolbendichtung selbst herstellen - legal?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2012 um 20:38) ist von brunes01.

  • Hallo zusammen,

    nutzt man die Suchfunktion findet man zum Thema "Herstellen von Kolbendichtungen" einiges
    an Treffern. Das reicht von professionellen Methoden mit Drehmaschine und Elastomeren über
    die Wiederverwendung von Gürteln oder Schuhen, bis hin zu Ersatzteilen aus Luftpumpen.

    Was ich aber nicht gefunden habe, ist eine Aussage darüber, ob so eine selbst angefertigte
    Dichtung LEGAL von einem Nicht-Büchsenmacher in eine F-Waffe eingebaut werden darf.
    Handelt es sich bei der Dichtung um ein 'relevantes' Teil?
    Man könnte sich ja vorstellen, daß man durch eine Optimierung der Dichtungsform thoretisch
    einen geringen Leistungszuwachs erreichen könnte. Rein hypothetisch!

    Wie sieht es mit Laufdichtungen aus? Standard O-Ringe passen manchmal hervorragend.
    Aber darf man die einbauen? Oder nur die vom Hersteller/Händler, die wahrscheinlich
    aus der gleichen Maschine gefallen, aber 10x so teuer sind.

    Kann jemand hierzu eine fundierte Aussage machen?

    Danke!

    Lothar

  • Hallo Garuda
    Also,...wenn nirgends steht, daß es erlaubt ist, ....dann wird es wohl verboten sein... 8)

    :thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Die Aussage gefällt mir, muß ich mir unbedingt merken. ;^)

    Gruß Udo

    PS: Garauda, du kannst andere Ringe einbauen als vom Hersteller vorgeschrieben. Im Zweifelsfall verlierst du höchstens die Garantie.

  • Die Kolbendichtung gehört doch zur Antriebsvorrichtung eines Luftgewehres, oder?

    Damit wäre es ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und darf nur von einem Büchsenmacher bearbeitet oder getauscht werden. El Lobo hätte Unrecht, wenn es explizit verboten wäre.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    Eine Druckfeder gehört auch zur Antriebseinrichtung, ist aber letztendlich ein freies Teil.

    Mag schon sein. Gekaufte Dichtungen würde ich ja auch einbauen, ohne mit der Wimper zu zucken.

    Es geht aber um selbst hergestellte Elemente. Und eine selbst hergestellte Feder wäre sicherlich nicht legal, oder?

  • Wenn man das so auslegt gehört ja auch das Fett zur Antriebseinheit (macht ja auch bei Prellen ganz schon was aus). die Fettung darf also auch nur vom Büma "bearbeitet" werden.
    Und ohne eingesetzten Diabolo baut sich ja auch kein Druck auf, also gehört das Diabolo auch zur Antriebseinheit und darf nur vom Büma eingesetzt werden. ;)
    Das würde einen ganz schönen Boom im Bümajob auslösen. Bei jedem Schiessen steht einer neben jeden Schützen jemand der berechtigt das neue Dibolo einführt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Es geht aber um selbst hergestellte Elemente. Und eine selbst hergestellte Feder wäre sicherlich nicht legal, oder?

    Da es sich bei Federn um einfache Maschinenelemente handelt, die keiner Auflage unterliegen, bin ich der Meinung ist auch die Art der Herstellung egal, sofern die bauartbedingte oder maximale V0 nicht überschritten wird.

    Ob die Feder nun von einer Maschine gewickelt wird oder von Hein-Knut, der mit Kneifzange und Schraubstock sich im Hobbykeller die Pfoten bricht, wo ist der Unterschied?

  • Ich habe hier einen Pilzhammer

    Wenn ich damit jetzt eine Flasche Export auf mache ist das doch auch ein Exporthammer. Das ist bestimmt nicht Legal !

    Unsinn.
    Aber genauso Unsinnig ist es davon aus zugehen das eine Dichtung nur durch einen Büma gewechselt werden darf. ( Bzw nur durch einen Büma gebaut werden darf )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich finde es unsinnig hier darüber zu diskutieren ob man eine selbstgemachte Dichtung in sein LG einbauen darf oder nicht.

    Ist doch gar nicht so schwer:
    Einbauen, Ausprobieren, Schnauze halten. ;^)

    Gruß Udo

    EDIT: Glauben, Vermutungen und Meinungen, mehr wird hier nicht herauskommen, solche Diskussionen zur relevanz von Waffenteilen, gab es schon oft hier. Aber trotzdem nett wenn man mal wieder drüber spricht. ;^)

    2 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (24. September 2012 um 16:07)

  • Der Dichtungswechsel ist ein Wartungsvorgang, also meiner Meinung nach erlaubt. Auch bei selbst gebauten Dichtungen.
    Man darf ja auch eine selbst gebaute Kolbenfeder einbauen, solange sie nicht leistungssteigernd (>7,5J bei :F: -Waffen) ist.

  • Nachtmahr,

    ich glaube genau das ist der Punkt.

    Die Verwendung selbst hergestellter Kolbendichtungen müsste legal im Sinne des WaffG sein.
    Sinn der einschlägigen Paragrafen des WaffG ist es letztendlich, die Leistung einer freien
    Waffe auf einen Maximalwert von 7,5 Joule zu begrenzen, um die von einer solchen Waffe
    ausgehende Gefahr zu beschränken.
    Eine signifikante Leistungssteigerung durch die Modifikation der Kolbendichtung ist aber
    nicht möglich - anders als z.B. bei der Feder.

    Da Dichtungen (anders als z.B. Schalldämpfer) im Gesetz nicht explizit erwähnt werden,
    gibt es hier einen gewissen Ermessensspielraum, der im Sinne des Gesetztes auszulegen ist.

  • Wo kein Kläger da kein Richter!

    Ich möchte nicht wissen wieviele "Straftaten" täglich hinter verschlossenen Türen geschehen, wovon nie jemand was erfährt und es deshalb auch kein Schwein interessiert!

    Im Fall der Kolbendichtung allerdings würd ich auch mal drauf tippen das es kein explizites Gesetz gibt welches den Tausch bzw. Einbau einer Kolbendichtung verbietet!

    Und wer mit der Fähigkeit gesegnet ist für sein LG selbst eine Kolbendichtung herzustellen, sollte verdammtnochmal auch das Recht haben diese zu verwenden! :thumbup:


    MfG brunes01

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