Wie ist das eigentlich mit dem "Vorsatz zur Verwendung" in Bezug auf Polizei oder Sicherheitskräfte
rechtlich gedeckt? Werden die Sprays von diesen Personenkreisen auch zur Tierabwehr geführt?
Und alles weitere(Notwehrsituation) ergibt sich dann und wird rechtlich individuell behandelt?
Ich mein, es ist doch offentsichtlich, wofür diese Personen die Sprays führen...
Gruß Klaus
Das hatten wir schon öfter. Manche (hier) sind der Ansicht, dass allein der Vorsatz, das Spray auch gegen Menschen einzusetzen, veboten sei. Dagegen sprechen aber ganz deutlich einfache rechtliche Erwägungen. Denn wenn ich mit einem Pfefferspray das Haus verlasse, würde alleine die Gesinnung (die ich jede Sekunde ändern kann) zu einer Strafbarkeit führen. Da zu einem Delikt neben dem Vorsatz aber auch noch tatsächliche Tatbestandmerkmale gehören, kann dieses allein nicht ausschlaggebend sein, sondern erst im Moment des Pfeffersprayeinsatzes relevant werden (in dem Moment liegt aber dann ja die Notwehrlage vor). Reine Vorsatzdelikte gibt es nämlich nicht (die Gedanken sind frei! ;)).
Wird man von der Polizei angehalten, und äußert, das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen zu wollen, erfüllt das ebenso keinen Straftatbestand. Sie können dir das Spray dann aber unter Umständen abnehmen (präventiv).
Aus diesen Gründen ist es auch für Sicherheitskräfte unproblematisch, wenn sie das Spray führen. Die Polizei führt schließlich auch Schusswaffen mit dem Vorsatz, sie gezielt einzusetzen.