Bestes Pfefferabwehrspray ?

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 9.364 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. September 2012 um 08:22) ist von FlorianD.

  • Wie ist das eigentlich mit dem "Vorsatz zur Verwendung" in Bezug auf Polizei oder Sicherheitskräfte
    rechtlich gedeckt? Werden die Sprays von diesen Personenkreisen auch zur Tierabwehr geführt?
    Und alles weitere(Notwehrsituation) ergibt sich dann und wird rechtlich individuell behandelt?
    Ich mein, es ist doch offentsichtlich, wofür diese Personen die Sprays führen...
    Gruß Klaus

    Das hatten wir schon öfter. Manche (hier) sind der Ansicht, dass allein der Vorsatz, das Spray auch gegen Menschen einzusetzen, veboten sei. Dagegen sprechen aber ganz deutlich einfache rechtliche Erwägungen. Denn wenn ich mit einem Pfefferspray das Haus verlasse, würde alleine die Gesinnung (die ich jede Sekunde ändern kann) zu einer Strafbarkeit führen. Da zu einem Delikt neben dem Vorsatz aber auch noch tatsächliche Tatbestandmerkmale gehören, kann dieses allein nicht ausschlaggebend sein, sondern erst im Moment des Pfeffersprayeinsatzes relevant werden (in dem Moment liegt aber dann ja die Notwehrlage vor). Reine Vorsatzdelikte gibt es nämlich nicht (die Gedanken sind frei! ;)).
    Wird man von der Polizei angehalten, und äußert, das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen zu wollen, erfüllt das ebenso keinen Straftatbestand. Sie können dir das Spray dann aber unter Umständen abnehmen (präventiv).

    Aus diesen Gründen ist es auch für Sicherheitskräfte unproblematisch, wenn sie das Spray führen. Die Polizei führt schließlich auch Schusswaffen mit dem Vorsatz, sie gezielt einzusetzen.

  • Für unsere Staatsdiener gelten einfach andere Regeln (unter anderem) in Sachen Pfefferspray, als für den normalen Steuerzahler.... das ist der Grund. Deshalb müssen ihre Pfeffersprüher ("RSG 4" etc) auch keine Kennzeichnung als Tierabwehrmittel haben.

    Gruß
    Eastwood

    Edit: siehe auch § 55 Waffengesetz

  • Hi
    Polizeibeamte sind während der Dienstzeit vom WaffenG ausgenommen. Deshalb spielt es bei Polizeibeamten auch keine Rolle, wenn das Pfefferspray auch zum Einsatz gegen Menschen geführt wird.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Es wird einem ja auch keiner einen Vorwurf machen, wenn man in echter notwehrsituation den Spray gegen den Angreifer einsetzt

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Deshalb müssen ihre Pfeffersprüher ("RSG 4" etc) auch keine Kennzeichnung als Tierabwehrmittel haben.

    Gruß
    Eastwood

    Edit: siehe auch § 55 Waffengesetz

    ...hin und wieder amüsiert mich die Gesetzgebung ! :^)

    Setzt man das Spray gegen einen Angreifer, sprich Mensch ein ( Notsituation setze ich voraus ! ) und es ist entsprechend gekennzeichnet , also "gegen bissige Hunde " , kann mir nicht viel passieren ! 8o

    Sprühe ich den Angreifer in einer entsprechenden Situation ein und das Spray ist NICHT so gekennzeichnet werde ich bestraft . :knast:

    Sehe ich das so richtig, oder bin ich auf dem Holzweg ? ???

    also zeigt das Hohe Gericht Gnade gegenüber Menschen die ein Spray " zweckentfremdet " einsetzen ! :new2:


    Setzt man das ungekennzeichnete Spray NICHT ein, und fliegt bei einer Kontrolle auf , macht man sich schon strafbar weil nicht gekennzeichnet ! Dadurch KÖNNTE es ja gegen Menschen eingesetzt werden ! Also

    " PÖSER SPRAY ! " X(

    Ist die Dose "zum Einsatz gegen gefährliche Tiere " gekennzeichnet , kann sie ja nicht gegen Menschen verwendet werden ! 8)


    Genau darum haben die meisten "Strizzis" in den verrufenen Kneipen nen Schraubenzieher oder nen halben Meter Kompressorschlauch eingesteckt ! (..."hab grad mein Auto repariert Herr Inspektor... ! " :whistling:

    DAS FÄLLT ALLES UNTER WERKZEUG, MEINE DAMEN UND HERREN ! - UND KANN SOMIT NICHT ALS WAFFE EINGESETZT WERDEN !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (19. September 2012 um 07:53)

  • Na, Du musst das ganze schon etwas differenzierter betrachten.
    Auf der einen Seite ist das WaffG das nur Pefferspray erlaubt das zur Tierabwehr gedacht ist ( dafür dürfen es dann auch Jugendliche haben ).
    Auf der anderen Seite steht das BGB wonach man sich mit den verfügbaren Mitteln verteidigen darf ( solange es verhältnismäßig ist ).

    So Unsinnig wie viele meinen finde ich diese Trennung nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Na, Du musst das ganze schon etwas differenzierter betrachten.
    Auf der einen Seite ist das WaffG das nur Pefferspray erlaubt das zur Tierabwehr gedacht ist ( dafür dürfen es dann auch Jugendliche haben ).
    Joachim

    bei Schußwaffen gibt es klare Verwahrungsvorschriften, eben wegen der Gefährlichkeit , die darf ich Jugendlichen nicht zugänglich machen !

    - die Kennzeichnung zur Tierabwehr vermindert die Aggressivität des Sprays nicht !


    So Unsinnig wie viele meinen finde ich diese Trennung nicht.

    ich schon !

    Somit kommt jeder Rabauke, Drogenkranke, Alkoholiker was weis ich noch .........leicht in den Besitz von solchen Sprays ! Die eignen sich auch für Straftaten...ich will hier keine Beispiele nennen !

    ANDERERSEITS : WARUM soll sich ein Alkoholkranker nicht gegen gefährliche Tiere verteidigen dürfen ?

    Den Zugang für solche Sachen vernünftig zu regeln ist sehr schwierig !

    Die derzeitige Ausführung jedoch zäh wie Kaugummi !

    Den Sinn oder Insinn eines Gesetzes zu diskutieren hat noch nie zu einem Ende geführt .


    gruß, detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Also, ich finde es gut, dass man auch heutzutage noch ein effektives Tierabwehrmittel ohne viel Hickhack "führen" darf. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung desselben ist da absolut akzeptabel.

  • ...klar ist gut, dass man das führen darf....sonst wäre der Bürger noch mehr in seinen Grundrechten kastriert !

    ABER Mark65 : WAS bitte hast du mit deinem Avatar gemacht ? Hä ? ( "....büsschen Spray probiert, wa ? " :D ".....bin blos midde Fingers e bissele aufe Auslöser getippt, und schon isse Hundevieh midden inne Sprühnebel gelaufe...." )

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (19. September 2012 um 08:50)


  • Setzt man das Spray gegen einen Angreifer, sprich Mensch ein ( Notsituation setze ich voraus ! ) und es ist entsprechend gekennzeichnet , also "gegen bissige Hunde " , kann mir nicht viel passieren !
    Sprühe ich den Angreifer in einer entsprechenden Situation ein und das Spray ist NICHT so gekennzeichnet werde ich bestraft
    Sehe ich das so richtig, oder bin ich auf dem Holzweg ? ???

    Wobei man nicht wegen des Einsatzes bestraft wird, sondern wegen des Führens.
    Im Grunde ist es falsch, sich darüber aufzuregen, denn die Alternative war, Pfeffersprays ganz zu verbieten (wie in einigen anderen Ländern).
    Dies war ursprünglich nämlich geplant. Allerdings hätte ein Kind (U14) dann keine Möglichkeit mehr gehabt, sich relativ ungefährlich zu verteidigen, denn CS-Gas darf erst am 14 geführt werden.
    Pfefferspray wurde in Deutschland dennoch grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise wurde aber - im Sinne der ganz Kleinen ;) - das Führen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, indem man Pfefferspray aus dem Waffengesetz herausnimmt, indem es als Tierabwehr gekennzeichnet wird.Pfefferspray darf ohne Altersbegrenzung geführt werden, CS-Gas erst ab 14. Das ist natürlich im Vergleich mit Blick auf die Wirksamkeit paradox, wurde jedoch bewusst (im letzten Moment) in Kauf genommen, damit verantwortungsbewussten Kindern eine relativ ungefährliche Verteidigungsmöglichkeit verbleibt.

  • Kindern son Zeug wie Fox labs in die Hand drücken ? Na ich weis nicht ob das ne gute Idee war. :thumbdown: Nicht umsonst steht auf jeder Dose drauf : Vor Kinder sichern !

    Einmal editiert, zuletzt von HW 75 (19. September 2012 um 10:20)


  • Im Grunde ist es falsch, sich darüber aufzuregen, denn die Alternative war, Pfeffersprays ganz zu verbieten (wie in einigen anderen Ländern).


    ...in der Ukraine ist er zB. verboten ! Und was meint ihr Warum ?........wegen der Überfälle die damit verübt wurden !

    meine Freundin wurde vor 5 Jahren damit eingenebelt und die Handtasche samt Pelzmütze hatten einen neuen Besitzer !

    Dann fragte der Polizist noch, ob sie irgendwelche besonderen Merkmale zur Tatperson abgeben angeben könne.......... :wogaga:

    Und mit dem Verbot hat man erreicht, dass wieder nur die Kriminellen das Spray haben....der gesetzestreue Bürger nicht !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Die Themenstarterin fragte nach dem besten (bei uns erhältlichen) Pfefferspray. Vielleicht sollte man mal wieder zu diesem Thema zurückkommen.

    Ob nun Kriminelle Pfefferspray benutzen und dergleichen gehört irgendwie nicht zum Thema.

    Gruß
    Eastwood

  • OK....welcher der Beste ist, das wird auch eine lange Diskussion ! ( ich denke, das jeder der am Markt befindlichen seine Wirkung tut )

    Aber ich würde die Frage miteinbeziehen, welcher Spray wie weit sprüht...bzw. ballistischer Strahl oder Sprühnebel ! Das ist mitunter im Ernstfall auch äußerst wichtig .


    Habe vor einiger Zeit den Nato - Spray gekauft und getestet:

    Ergebnis : Sprühnebel breitet sich auf eine Entfernung von ca. 3m auf eine Breite von ca. einem halben Meter aus -

    Sprühdauer bis leer ca. 5 sekunden.

    Wirkung auf der Haut : habe meine Zeigefingerspitze kurz eingesprüht und daran ca. 3 S ekunden intensiv gerochen - leichtes Atemproblem -
    - dann mit der Fingerspitze über das geschlossene Augenlied gewischt .....höllisches brennen !

    einen Sprühstoß in mein Gesicht habe ich NICHT durchgeführt, und kann dadurch zu einem Volltreffer keine Stellungnahme abgeben ! ( ich hoffe ihr habt Verständnis dafür ! :S )


    Bin jedoch der Meinung dass auf Grund meiner wenigen Erfahrung damit ausnahmslos JEDER Angreifer KO geht ! Egal mit welcher Konstitution .


    Übrigens : Der Pfefferspray lässt sich sehr schnell mit lauwarmem Seifenwasser neutralisieren ! Gut abwaschen, und in kurzer Zeit 3-4 Minuten spürt man fast nix mehr.

    http://www.klu.com/Pfefferspray/C…NATO-gruen-40ml

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • East das Fox Labs Spray ist (zum Glück ) auch bei uns erhältlich , sogar in der 470 ml Vorratsdose :D .

    http://www.obramo-security.de/Pfefferspray/FOX-Labs:::9_218.html

    Es ist numal eins der besten Sprays weltweit! was auch der Grund dafür ist , dass ich es führe.

    welche Variante hast du ? Strahl, Nebel, oder Schaum ? Und schon getestet ? Wie weit ist man aus einem Reflex heraus zielsicher bzw. auf welche max. Distanz kann man es deiner Meinung nach einsetzen ?

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Ich kann hier nur eine weitere Empfehlung für das Fox Labs aussprechen.
    Vor allem absolut kein vergleich zu billigeren Sprays oder CS gas.

    Diese 5€ Sprays taugen eher als lecker Steaksauce. :S

    Ich habe das normale Spray als Strahlversion. Schaum, sowie Mean grean sind schwächer dosiert, aber ich bin mir sicher, dass diese auch gute Dienste verreichten.

    Aber für maximal erhältliche Effektivität empfehle ich ganz klar das "normale" Fox Labs mit Sprühstrahl.
    Schön kompakt ist es auch (habe die 59ml Version). Das sollte für 99% der Fälle in die man als normaler Bürger kommen kann ausreichen ;)


    Wer öfters neben einer Zuchtstation für Kampfhunde mit marodem Holzzaun spazieren geht kann dann ja zur 473ml Partydose greifen :D

  • aber den Richter oder Staatsanwalt möchte ich sehen, der eine junge Frau anklagen wird, weil sie sich vor einem Übergriff oder einer Vergewaltigung mit einem Pfefferspray zur Wehr setzte.

    Wozu auch Notwehr beinhaltet das man den Angriff abwehrt und fliehen kann. Also Spray nutzen und by by.

  • Hallo,

    für mich stellt sich jetzt die Frage welche Art von Spray bei Wind das Beste ist?
    Kommt dann das Gel eher beim Angreifer an als das Spray?

    Liebe Grüße,
    Vanessa

    Also mit einem Sprühnebel Spray kannst du dir bei Wind schnell ein Eigentor schießen, die sind extrem windanfällig.
    Es ist zwar viel leichter damit zu treffen, aber wann ist es denn schon mal windstill?
    Bei Wind ist es also das beste ein Spray mit Strahl oder Gel zu wählen, wobei Strahl den Vorteil hat, dass die Wirkstoff selber noch sublimiert. Wenn du also sagen wir mal nur die Backe vom "Hund" triffst, dann reizt es trotzdem noch die Augen und führt zum krampfhaften Liedschluss. Beim Gel bleibt der Wirkstoff aber nur dort wo du es gelandet ist, also wenn du keine Schleimhäute getroffen hast, ist es nicht gut... dafür eignet es sich besonders in geschlossenen Räumen.
    Am besten du suchst dir ein Strahl Spray aus (Fox Labs oder Sabre Red, mit beiden machst du nix falsch) und kaufst zwei, eins zum leersprühen damit du mit dem Strahl vertraut bist und das andere zum führen!

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6