Kurioses eGun-Problem - Juristen hier?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.017 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2012 um 13:37) ist von brunes01.

  • Doch klar, aber im WaffG ist es " nur " unter Ordnungswidrigkeiten geführt.
    Kann dann aber bis 10000 € kosten.
    Sichergestellt wird bei der Polizei, in zusammenhang mit dem WaffG, oft.
    Wahrscheinlich wird jetzt erstmal getestet ob sie unter 7,5 Joule ist etc.
    Abgesehen davon, was soll die Polizei den machen wenn er kein verschiessbares Behältnis dabei hat ?
    Und wenn er das Teil irgendwann wieder bekommt ist es völlig vermackt und Sanierungsbedürftig.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Der Käufer hat einen Artikel ersteigert u. bezahlt.
    Der Verkäufer liefert aber nix bzw. kann nicht liefern.
    Also Geld zurück oder Anzeige - feddich!
    Was gibt´s denn da zu diskutieren?

    Und ob der nun eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen oder die Flinte versehentlich das Klo runtergespült hat, spielt doch gar keine Rolle.
    Und auf Herausgabe der Waffe seitens der Behörden würde ich sicher nicht warten - das kann dauern! Außerdem wollte ich das Teil gar nicht mehr haben, wenn das zwischendurch durch 3. Hände ging. Wer weiß, wie das Teil hinterher aussieht?

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Der Käufer hat einen Artikel ersteigert u. bezahlt.
    Der Verkäufer liefert aber nix bzw. kann nicht liefern.
    Also Geld zurück oder Anzeige - feddich!
    Was gibt´s denn da zu diskutieren?


    Das magst du ja vieleicht so sehen - ist aber nicht so.

    Anzeige? Warum? Welchen Straftatbestand willst du denn Anzeigen?

    Nach geltendem deutschen recht kannst du keinen Strafantrag stellen, klar, man kann immer, aber mit 0 Aussicht auf erfolg. Du kannst (wenn es Sinn machen soll) nur Zivilrechtliche Schritte einleiten ;)
    Das hatte ich aber oben bereits geschrieben;)

    Zitat

    Es ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Den kann man ja nicht einfach so außer acht lassen. Man muss dem Verkäufer schon die möglichkeit geben die Ware zu liefern. Und wenn die Waffe 4 Wochen bei den grünen liegt - dann musst du eben warten. klingt blöd - ist aber so.

    Wie viele immer einfach denken - Geld zurück ist halt nicht so einfach und erfordert eine Form. Anmahnen - wenn das verstrichen ist kann man vom kauf zurücktreten. Eine Email reicht da nicht - das muss in Schriftform sein.

    ANDERS KOMMST DU NICHT WEITER ;)

    Zitat

    Und auf Herausgabe der Waffe seitens der Behörden würde ich sicher nicht warten - das kann dauern! Außerdem wollte ich das Teil gar nicht mehr haben, wenn das zwischendurch durch 3. Hände ging. Wer weiß, wie das Teil hinterher aussieht?


    Leider wird dir nicht viel anderes übrigbleiben. Wenn er aussicht darauf hat das er die Waffe wiederbekommt hast du die Waffe an der Backe.

    Eines muss ich noch anmerken - das ist nicht meine Meinung!!!!!
    Das ist deutsches Recht :thumbdown:

    Einmal editiert, zuletzt von Stealh Runner (26. August 2012 um 21:15)

  • Anzeige? Warum? Welchen Straftatbestand willst du denn Anzeigen?


    Naja, in meinen Augen ist es Betrug, wenn man für Geld keine (versprochene) Ware erhält.
    Und selbst wenn das Gewehr wieder herausgegeben wird, ist es inzwischen in fremdem Besitz gewesen.

    Ich wäre nicht begeistert, wenn ich ein neues Auto kaufe und später erfahre, daß es vorher noch als Vorführwagen (Probefahrten) mißbraucht wurde.
    (Auch wenn das Gewehr nicht neu ist, ist das Problem ähnlich)

    p.s.: Und "Anzeige", "Straftatbestand" etc.... - ich nenne es einfach mal laienhaft "rechtliche Schritte". Als erstes Anwalt einschalten.
    Und das nat. nur dann, wenn der Verkäufer das Geld nicht rausrückt. Sonst wäre alles (für mich) OK.
    Ich schrieb ja "Geld zurück ODER Anzeige".

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Blödsinn...

    Der Verkäufer kann den Kaufvertrag nicht einhalten und der ist jetzt nichtig. Also kann der Käufer sein Geld zurück verlangen. Er muss nicht die vielleicht nun vermackte Waffe annehmen.

    Komische Ansichten hast du da vom deutschen Recht. Wenn man sich ein Auto kauft, bezahlt... Und der Verkäufer damit gegen nen Baum semmelt... Dann ist der Käufer verpflichtet das so hinzunehmen... So siehst du das, nur mal so als Vergleich.

    Schreib den VK an das du wegen seiner Dummheit vom Kaufvertrag zurück trittst..und er das Geld zurück zahlen soll. Wenn er dem nicht nachkommt schalte nen Anwalt ein. Der Polizei interessiert das nicht...

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (27. August 2012 um 13:44)

  • Zum Beispiel die Absicht, die Sache auszusitzen, bis der verarschte Käufer Ruhe gibt?

    Außerdem hab´ich keine Lust mehr auf juristische Wortspielereien.
    Ich würde mir verarscht vorkommen u. Anwalt einschalten. Mehr schreibe ich jetzt nicht mehr.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Im Grunde genommen hat Fisher's Sam doch vollkommen Recht.

    Warum der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen kann/will ist doch vollkommen nebensächlich. Der Käufer hat für eine Sache bezahlt und diese nicht erhalten. Kohle zurück und fertig. Ich kann ja nicht einfach anderer Leute Eigentum (was es mit Zustandekommen des Vertrages ja schliesslich geworden ist) in der Gegend rumfahren, beschlagnahmen lassen und mich dann hinstellen und sagen "Dumm gelaufen, Gewehr gibts nicht mehr und Geld auch nicht". Wer denkt den so quer?

    Dann bräuchte man auch defekte Ware nicht zurückschicken und Probleme wegen "Ware nicht wie beschrieben" gäbs auch keine...

  • Hallo und vielen Dank für die rege Diskussion!

    Da Nachfragen kamen, hier ein kurzer zeitlicher Abriss der Geschichte:

    Das Gewehr, eine FWB 300s Junior, wurde am 15.07. bei eGun ersteigert, der Gesamtbetrag von 223,51 € kurz danach überwiesen.

    Am 30.07. Nachfrage, ob die Überweisung angekommen sei und das Gewehr ggf. schon verschickt wurde. Der Verkäufer antwortete da, dass das Gewehr mit der Begründung der Gefahrenabwehr von der Polizei sichergestellt worden sei, da er es unverschlossen im Auto transportiert habe, Er würde versuchen, es wiederzubekommen und bot mir gleichzeitig an, mir - wenn gewünscht - mein Geld zurückzuerstatten. Da mir einerseits die Geschichte etwas seltsam vorkam und ich andererseits nicht den Ausgang eines sich möglicherweise länger hinziehenden behördlichen Verfahrens abwarten wollte, habe ich der Rückzahlung zugestimmt und dem Verkäufer meine Bankdaten übermittelt.

    Da keine weitere Reaktion erfolgte und ich auch keine Rückzahlung erhielt, erneute Nachfrage am 09.08., ob es irgendwelche Probleme mit der Überweisung gegeben hätte und erneute Übermittlung der Kontodaten. Antwort des Verkäufers, ich möge ihm doch bitte noch eine Woche (bis zum 17.08.) Zeit geben; wenn er das Gewehr bis dahin nicht wiederbekommen hätte, werde er mir "ohne wenn und aber das Geld zurücküberweisen". Diese Frist habe ich dem Verkäufer gewährt.

    Am 20.08. erneute Nachfrage, wie der Stand der Dinge sei, mangels Reaktion eine zweite Mail am 22.08. - bis heute hat der Verkäufer nicht mehr reagiert; die Rückerstattung ist bisher noch nicht erfolgt.

    Da ich Betrug witterte, habe ich dann die betreffende Polizeiinspektion angerufen und habe erfahren, dass das Gewehr tatsächlich sichergestellt wurde und sich dort befindet - die kuriose Geschichte ist also wahr und ein Betrug liegt nicht vor, weswegen eine Strafanzeige nicht mehr in Frage kommt.

    Zwischenzeitlich hatte ich - mit der versprochenen Rückzahlung rechnend - günstig ein zweites 300s Junior (von einem anderen Verkäufer) ersteigert, welches auch ohne Probleme geliefert wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass ich nun keine wirkliche Verwendung mehr für das sichergestellte Exemplar habe und eine Abholung im Regensburger Umland für mich als Mainzer (über 700km Hin- und Rückweg) nicht wirklich praktikabel ist, möchte ich einfach nur mein Geld erstattet haben, wie es mir vom Verkäufer ja auch zugesichert wurde.

    Als juristischer Laie stellt sich mir nun lediglich die Frage, ob die polizeiliche Sicherstellung irgendeinen Einfluss auf meine Ansprüche auf die Rückerstattung hat - ob ich zum Zeitpunkt der Sicherstellung schon als Eigentümer galt und der Verkäufer evtl. darauf bestehen kann, dass ich auf die Herausgabe des Gewehrs zu warten habe.


    Liebe Grüße,

    MD


    Vorschlag für ein ehrgeiziges Projekt: Umarex Champion - 12 Schuss-Belastungstest

  • Schon Traurig was hier gerade abläuft.

    WARUM GEHT JEDER DAVON AUS DAS DIE WAFFE VERMACKT IST? Der Vergleich mit dem Auto und dem Baum......

    Mal erlich - man kanns auch übertreiben.

    Wenn er die Waffe zurückbekommt, in dem Zustand wie er sie abgenommen bekommen hat, sie dann an den Käufer versendet ist der Vertrag erfüllt. Dann hat er sie an der Backe. Dann musste er lange auf den Versand warten.

    Das ist rechtens. man sollte deutsches Recht und Moral nicht miteinander verwechseln ;)

    Zu deiner Frage - das Gewehr ist erst dein Eigentum wenn du es erhalten hast. Ich kann dir nur raten - suche schnell einen Anwalt auf den das

    Zitat

    und der Verkäufer evtl. darauf bestehen kann, dass ich auf die Herausgabe des Gewehrs zu warten habe.


    wird dein Problem sein. Und ich bin mir ziemlich sicher das er damit durchkommt.

  • Der Kaufvertrag ist bereits bei Ersteigerung zustande gekommen. Ich bin kein Jurist. Woher ich das weiß? Weil man sonst keine Angebotsgebühren von Spaßbietern einklagen könnte.

    Wie lang soll man deiner Meinung nach warten, bis der (setze hier beliebigen Grund für Lieferverzug ein) erledigt ist? 5 Jahre? Wenn nach angemessener Frist die Ware nicht da ist, gibts das Geld zurück. Ganz einfach. Witzig ist nur das der Verkäufer schon zugestimmt hat das Geld zurück zu überweisen, aber dem bis jetzt noch nicht nachgekommen ist. Bloß weil der Tatbestand des Betruges vielleicht nicht erfüllt ist, ist es nicht rechtens einfach eine Gegenleistung für eine Zahlung in Aussicht zu stellen und dann dieser nicht nachzukommen.

    Und wen interessiert das ob das Ding von der Polizei beschlagnahmt wurde, die Oma sich draufgesetzt hat, der Hund dran rumgekaut hat oder sonstwas? Mich nicht. Ich (sinngemäß) habe bezahlt, ich möchte das haben wofür ich bezahlt habe.

  • Das ist ganz einfach.

    Zitat

    § 286
    Verzug des Schuldners

    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

    30 Tage (das ist nicht nur bei Geld so) - dann anmahnen, wenn die Frist verstreicht dann kannst du vom Vertrag zurücktreten. Vorher nicht.

    Viele denken ja auch sie sind aus allem Raus wenn sie über Pay Pal ihr Geld zurückbekommen. Das ist Falsch. Nach deutschem Recht hat man darauf so ohne weiteres keinen Anspruch - das geht nur weil Pay Pal kein deutsches Unternehmen ist ;) Der Kaufvertrag bleibt dennoch bestehen und ist einklagbar.

  • Richtig Robert,
    der Kaufvertrag besteht im übrigen noch und ist keinesfalls von allein nichtig geworden.
    Der Verkäufer sollte nun sicherheitshalber zügig die Auslieferung der Ware in einer angemessen Frist anmahmen.
    Erst dann kann er wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.

    Sollte der Verkäufer die Ware zwischenzeitlich liefern können ist der Kaufvertrag erfüllt und der Käufer hat nun 2 LGs.

    Das ist nur meine Meinung zu dem Thema. Bin auch kein Volljurist.


    Gruß Udo

  • 30 Tage (das ist nicht nur bei Geld so) - dann anmahnen, wenn die Frist verstreicht dann kannst du vom Vertrag zurücktreten. Vorher nicht.


    Ich denke, Du hast Absatz 3 falsch interpretiert! Der Schuldner befindet sich nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Ich würde den Vertragspartner via http://www.onlinemahntrag.de anmahnen, sollte dieser bis 30 Tage nach Vertragsschluss nicht liefern oder das Geld erstatten. Sämtliche Auslagen, Mahngebühren etc. gehen ebenfalls zu Lasten des Schuldners. Das ganze habe ich bereits erfolgreich durchgeführt. Für den Streitwert von ~200€ interessiert sich eh kein Anwalt...

    Absatz 4 ist in diesem Zusammenhang auch interessant, da der Schuldner den Umstand (Gewehr sichergestellt wg. Ordnungswidrigkeit) durchaus zu vertreten hat. Wäre die Waffe bereits vor Zustandekommen des Vertrages beschlagnahmt worden, wäre der Kaufvertrag nichtig, da der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln (also auch frei von Rechten Dritter) zu verkaufen hat.

    Aus diesen Gründen bin ich persönlich der Meinung (ich bin kein Rechtsanwalt!), dass dem Käufer in diesem Fall die Erstattung des Kaufpreises zusteht.

    EDIT: Link korrigiert

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    2 Mal editiert, zuletzt von wern0r (27. August 2012 um 20:22)

  • Das Gewehr, eine FWB 300s Junior, wurde am 15.07. bei eGun ersteigert, der Gesamtbetrag von 223,51 € kurz danach überwiesen.


    Lasst mich mal auf den Kalender schauen. Heute ist der 27.08.2012. Noch irgendwelche Fragen wegen 30 Tagen?

    Wir kommen hier von Pontius zu Pilatus. Es wurde bei mir durch verschiedene Posts der Eindruck erweckt der Verkäufer hätte seiner Pflicht für die erbrachte Gegenleistung (=Zahlung des Ersteigerungsbetrags) nicht nachzukommen weil die Polizei das Luftgewehr beschlagnahmt hat. Das ist vollkommener Quatsch, der Verkäufer hat die Beschlagnahmung selber verschuldet. Ebenso ist der Käufer keinesfalls verpflichtet eine Zeit X zu warten bis die Polizei die beschlagnahmte Waffe wieder freigibt. Nur weil die Polizei im Spiel ist gibt es hier nicht auf einmal Sonderregelungen im Vertragsrecht. Es gelten die "normalen" Fristen für Vertragsrecht. Soll ich jetzt etwa Mitleid mit dem Verkäufer haben, der zu doof war ein Luftgewehr ordnungsgemäß zu transportieren und nun, gewollt oder ungewollt, Leute um ihr Geld bzw. Eigentum prellt?

    Vielleicht bin ich wirklich auf dem falschen Dampfer, wenn manche hier meinen das sei alles so in Ordnung und Rechtens? Dann aber Gute Nacht, Deutschland.

  • Das ist vollkommener Quatsch, der Verkäufer hat die Beschlagnahmung selber verschuldet.


    Sehe ich genau so. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, daß die schon bezahlte Ware nicht verfügbar ist. Ausserdem hat er ja laut dem TS schon zugesagt, den Verkaufspreis zurück zu erstatten, was wohl bis dato nicht passiert ist.
    Ob die Waffe von der Polizei wieder freigegeben wird, steht ja auch in den Sternen.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Sehe ich genau so. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, daß die schon bezahlte Ware nicht verfügbar ist. Ausserdem hat er ja laut dem TS schon zugesagt, den Verkaufspreis zurück zu erstatten, was wohl bis dato nicht passiert ist.
    Ob die Waffe von der Polizei wieder freigegeben wird, steht ja auch in den Sternen.

    Genau auf die schon zweimal erfolgte Zusicherung, mir die 223,51 € zurückzuerstatten, möchte ich mich berufen.

    Ich bin es so langsam einfach leid, dem Verkäufer hinterherrennen und ihm quasi jedes Stückchen Information aus der Nase ziehen zu müssen - wäre ich in seiner Situation gewesen, hätte ich von mir aus aktiv den Kontakt zum Käufer gesucht und das Geld schon längst zurück überwiesen, wenn das Gewehr aufgrund meines Verschuldens sichergestellt worden wäre. Natürlich wäre es kein völliger Weltuntergang, wenn ich auf die Herausgabe des Gewehrs warten und dieses dann ggf. weiterverkaufen müsste; da der Verkäufer aber schon die Kaufpreiserstattung zugesichert hat, erwarte ich, dass er seine Zusagen auch erfüllt.


    Gruß, MD


    Vorschlag für ein ehrgeiziges Projekt: Umarex Champion - 12 Schuss-Belastungstest

  • Hi,

    Und wenn er das Teil irgendwann wieder bekommt ist es völlig vermackt und Sanierungsbedürftig.

    ja, das ist aber keinesfalls die Regel. Sollte dies wirklich mal passieren, dann kümmert man sich darum, dass die Versicherung der Polizei die Schäden trägt. Dafür sind sie nämlich versichert. Wer dann eben nichts tut, dem kann man dann auch nicht helfen.

    Naja, in meinen Augen ist es Betrug, wenn man für Geld keine (versprochene) Ware erhält.

    Es kann kein Betrug sein. Dazu hätte er schon von "Anfang an" den Entschluss gefasst haben müssen das Gewehr nach Bezahlung nicht zu verschicken. Also Täuschungshandlung, die zur Vermögensverfügung des Käufers führt. Die Sache ist aber anders gelaufen und er kann das Gewehr jetzt nicht verschicken, auch wenn er das wollte. Aber Betrug ist es nicht und was das Gewehr betrifft, sind auch keine anderen Paragrafen für eine Anzeige möglich.

    Als juristischer Laie stellt sich mir nun lediglich die Frage, ob die polizeiliche Sicherstellung irgendeinen Einfluss auf meine Ansprüche auf die Rückerstattung hat - ob ich zum Zeitpunkt der Sicherstellung schon als Eigentümer galt und der Verkäufer evtl. darauf bestehen kann, dass ich auf die Herausgabe des Gewehrs zu warten habe.

    Bist Du schon eindeutig vom Kaufvertrag zurück getreten? Er kann ja nicht mehr frei über die Sache verfügen.

    Ich bin es so langsam einfach leid, dem Verkäufer hinterherrennen und ihm quasi jedes Stückchen Information aus der Nase ziehen zu müssen - wäre ich in seiner Situation gewesen, hätte ich von mir aus aktiv den Kontakt zum Käufer gesucht und das Geld schon längst zurück überwiesen, wenn das Gewehr aufgrund meines Verschuldens sichergestellt worden wäre. Natürlich wäre es kein völliger Weltuntergang, wenn ich auf die Herausgabe des Gewehrs warten und dieses dann ggf. weiterverkaufen müsste; da der Verkäufer aber schon die Kaufpreiserstattung zugesichert hat, erwarte ich, dass er seine Zusagen auch erfüllt.

    Kann ich so gut nachvollziehen. Wie gesagt, existiert der Kaufvertrag im Moment noch? Könnte der Verkäufer davon ausgehen, dass Du das Gewehr trotzdem nimmst, wenn er es zurück bekommen sollte? Die Sache ist so verfahren, da können wir Dir hier nicht weiter helfen. Das kann nur ein Anwalt.

    Was das Geld angeht. Sag ihm deutlich, dass Du an dem Gewehr kein Interesse mehr hast und Du das Geld zurück möchtest. Du hast Dir mittlerweile Ersatz besorgt und möchtest jetzt Dein Geld wieder haben. Alles nachweisbar schriftlich.

    Und wenn er dem nicht nachkommt, dann kannst Du ihn wegen des Geldes, nicht des Gewehres wegen, wegen Unterschlagung (nicht Betrug) anzeigen. Aber davon bekommst Du das Geld dann auch nicht wieder, sollte man aber trotzdem machen. Ansonsten läuft alles wieder auf eine zivilrechtliche Sache hinaus. Das Geld kriegt man ja nicht automatisch wieder, wenn man den Verkäufer anzeigt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (27. August 2012 um 11:43)