Kurioses eGun-Problem - Juristen hier?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2012 um 13:37) ist von brunes01.

  • Meine bescheidene Meinung zu dem Thema ist einfa so, geh einfach mal zu deinem Anwalt des Vertrauens und lass dich von dem beraten was zu tun ist. Ist meistens auch nicht teuer. Mein Anwalt hat mir für ne einfache, unkomplizierte Beratung nur 20€ abgeknöpft.
    Auf jeden Fall ist man dann schlauer und kann sich evtl. noch schnell nen Schreiben dazu vom Anwalt aufsetzten lassen.


    Wenn man Tiere nicht essen soll, warum sind sie dann aus Fleisch??

  • Man müsste überlegen, ob die Leistung dem Verkäufer durch den Einzug der Waffe unmöglich geworden ist. Dann kann der Vertrag (da Stückschuld) nicht mehr abgewickelt werden. Der Verkäufer muss das Geld zurücküberweisen. Fertig.

    Es ist dem Käufer jedenfalls nicht zuzumuten, dem Verkäufer auch noch über möglicherweise Wochen ein zinsfreies Darlehen zu bieten. Bei einer solchen Auktion kann man mit Erfüllung quasi "Zug um Zug" rechnen - der Käufer überweist das Geld und innerhalb einer angemessenen Frist (bei privaten Verkäufern würde ich sagen 14 Tage) sollte die Ware dann auch eintreffen.

    Mein Tipp: Die Verbraucherzentralen bieten meistens kostenlose Erstberatung durch Rechtsanwälte. Diese Rechtsanwälte machen das kostenfrei, weil sie dadurch natürlich auch Mandanten gewinnen können.

  • Hi!

    Ich würde auf jeden Fall einmal meinen, das hier kein Betrug vorliegt! Das Gewehr wurde offensichtlich ja wirklich von der Polizei beschlagnahmt, was heissen soll, dass der Verkäufer nicht mit Vorsatz Geld kassiert hat, mit der Absicht keine Gegenleistung dafür zu erbringen!

    Aber jedoch entbindet den Verkäufer diese Tatsache nicht davon, dass er sehr wohl den zustandegekommenen Kaufvertrag zu erfüllen hat, und sollte das aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein, ist er in meinen Augen sehr wohl dazu verpflichtet den Kaufbetrag rückzuerstatten bzw. sollte der Käufer doch wohl das Recht haben den Kaufvertrag einseitig auflösen zu können wenn der gekaufte Artikel nach Vertragsabschluß plötzlich doch nicht mehr lieferbar ist!

    Ich persönlich würde von einer Anzeige bei der Polizei absehen, da ja kein Betrugsfall vorliegt.

    Würde in erster Instanz nochmal persönlich versuchen mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und das ganze ohne fremde Hilfe zu regeln. Er hat ja immerhin schon angeboten den Betrag zurückzuüberweisen!

    Sollte er darauf gar nicht reagieren würd ich ihm Post durch einen Anwalt zukommen lassen!


    MfG brunes01

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