Hallo und vielen Dank für die rege Diskussion!
Da Nachfragen kamen, hier ein kurzer zeitlicher Abriss der Geschichte:
Das Gewehr, eine FWB 300s Junior, wurde am 15.07. bei eGun ersteigert, der Gesamtbetrag von 223,51 € kurz danach überwiesen.
Am 30.07. Nachfrage, ob die Überweisung angekommen sei und das Gewehr ggf. schon verschickt wurde. Der Verkäufer antwortete da, dass das Gewehr mit der Begründung der Gefahrenabwehr von der Polizei sichergestellt worden sei, da er es unverschlossen im Auto transportiert habe, Er würde versuchen, es wiederzubekommen und bot mir gleichzeitig an, mir - wenn gewünscht - mein Geld zurückzuerstatten. Da mir einerseits die Geschichte etwas seltsam vorkam und ich andererseits nicht den Ausgang eines sich möglicherweise länger hinziehenden behördlichen Verfahrens abwarten wollte, habe ich der Rückzahlung zugestimmt und dem Verkäufer meine Bankdaten übermittelt.
Da keine weitere Reaktion erfolgte und ich auch keine Rückzahlung erhielt, erneute Nachfrage am 09.08., ob es irgendwelche Probleme mit der Überweisung gegeben hätte und erneute Übermittlung der Kontodaten. Antwort des Verkäufers, ich möge ihm doch bitte noch eine Woche (bis zum 17.08.) Zeit geben; wenn er das Gewehr bis dahin nicht wiederbekommen hätte, werde er mir "ohne wenn und aber das Geld zurücküberweisen". Diese Frist habe ich dem Verkäufer gewährt.
Am 20.08. erneute Nachfrage, wie der Stand der Dinge sei, mangels Reaktion eine zweite Mail am 22.08. - bis heute hat der Verkäufer nicht mehr reagiert; die Rückerstattung ist bisher noch nicht erfolgt.
Da ich Betrug witterte, habe ich dann die betreffende Polizeiinspektion angerufen und habe erfahren, dass das Gewehr tatsächlich sichergestellt wurde und sich dort befindet - die kuriose Geschichte ist also wahr und ein Betrug liegt nicht vor, weswegen eine Strafanzeige nicht mehr in Frage kommt.
Zwischenzeitlich hatte ich - mit der versprochenen Rückzahlung rechnend - günstig ein zweites 300s Junior (von einem anderen Verkäufer) ersteigert, welches auch ohne Probleme geliefert wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass ich nun keine wirkliche Verwendung mehr für das sichergestellte Exemplar habe und eine Abholung im Regensburger Umland für mich als Mainzer (über 700km Hin- und Rückweg) nicht wirklich praktikabel ist, möchte ich einfach nur mein Geld erstattet haben, wie es mir vom Verkäufer ja auch zugesichert wurde.
Als juristischer Laie stellt sich mir nun lediglich die Frage, ob die polizeiliche Sicherstellung irgendeinen Einfluss auf meine Ansprüche auf die Rückerstattung hat - ob ich zum Zeitpunkt der Sicherstellung schon als Eigentümer galt und der Verkäufer evtl. darauf bestehen kann, dass ich auf die Herausgabe des Gewehrs zu warten habe.
Liebe Grüße,
MD