Beiträge von MittenDaneben

    Hallo Lena,


    Du solltest noch bedenken, dass das Spektakel ein bisschen dauernd wird und dass das Feuer schon recht intensiv und heiß sein muss.

    Wir haben früher aus Blödsinn mal Platzpatronen mit dem Zündhütchen nach unten auf eine Elektro-Kochplatte gestellt und diese dann eingeschaltet - ich meine, dass es erst nach 2-3 Minuten knallte. Die Heizplatte war anfangs zwar kalt, erhitzte sich aber schnell und hatte wie gesagt direkten Kontakt zum Zündhütchen.

    Soll die Handlung dergestalt ablaufen, dass die Pistole einen Schuss abfeuert und dieser wiederum von Bedeutung sein soll, würde ich schätzen, dass es auch bei einem sehr heißen Feuer bestimmt 10 Minuten oder mehr dauert, bis die Patrone im Patronenlager zündet. Bei einer Pistole ist die entsprechende Patrone von verhältnismäßig viel massivem Stahl umgeben und zunächst müsste dieser schon sehr heiß werden, damit die innenliegende Patrone so stark erwärmt wird, dass sie zündet.

    In einem Haufen glühender Holzkohle dürfte dies funktionieren, in einem brennenden Stapel alter Zeitungen eher nicht.


    Liebe Grüße,

    MD

    Ich halte die 173 Joule beim Golfball für zu hoch, bin aber einer der größten Mathe-Legastheniker der nördlichen Halbkugel...

    Maximal erlaubtes Ballgewicht sind 45,93 g, Startgeschwindigkeit bei einem fortgeschrittenen Hobbygolfer würde ich (mit dem Driver) auf ca. 60 m/s schätzen.
    Wer mag rechnen?  ;^)  


    Dennoch: wenn ich die Wahl hätte, aus 5 oder 10 Metern einen mit einem Driver geschlagenen Golfball ins Gesicht zu bekommen oder einen Schuss mit einem F-Luftgewehr, würde ich mich ohne zu zögern für das Luftgewehr entscheiden.


    Gruß, MD

    Deine Unterstellung, lieber Markus, ist leider nicht zutreffend.

    Auch wenn ich nun als Anbieter betroffen bin, sind von meinen 37 Bewertungspunkten knappe 30 aus Käufen entstanden. Ich bin also weit davon entfernt, ein eGun-Experte zu sein und hatte solche Probleme auch noch nie.

    Wenn dies tatsächlich schon öfter vorgekommen sein sollte, wundere ich mich um so mehr, dass eGun nichts dagegen unternommen hat!

    Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob wir als Verkäufer unsere Artikel zu den niedrigeren Preisen abgeben müssen, oder ob wir die Auktionen für ungültig erklären lassen können.

    Dass eGun nicht haften will ist klar und auch nachvollziehbar. Dass ich meinen Kram lieber selber behalten würde, als ihn unverschuldet verschleudern zu müssen, wohl aber auch...

    Ich habe gerade mal auf dem Kalender nachgeschaut und was soll ich sagen, heute ist tatsächlich Sonntag. Ein Sonntag wie jeder andere, mit den gleichen eGun-Problemen wie jeden Sonntag. Weshalb sollte ich denn sonntags eine Auktion auslaufen lassen, wenn doch die Zugriffsproblem immer wieder sonntags bekannt sind?

    Nicht alle gelegentlichen Käufer und Verkäufer sind eGun-Experten - ich beispielsweise höre davon zum ersten Mal...

    Bei mir keine Chance auf zwei verschiedenen Rechnern mit zwei verschiedenen Browsern (T-Mobile), ebenso wenig mit dem Handy.

    Kann man die vom sukzessiven Ausfall betroffenen Auktionen als Verkäufer wenigstens annullieren lassen? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, meine Artikel deutlich unter Wert abgeben zu müssen, nur weil nicht bis zum Schluss darauf geboten werden kann...

    Moin Moin,


    gerade enden ein paar Auktionen von mir und ich komme nicht mehr auf die eGun-Seite, dafür trudeln E-Mails mit teilweise lächerlich niedrigen Endbeträgen ein.

    Könntet ihr mal bitte testen, ob ihr Zugriff auf die Seite habt?


    Gruß und Dank,

    MD

    SM Mod. 15 kal. 8mm PTB-?? meine hat die 83-2 ist das korrekt??


    Kurze Verständnisfrage: was kann an einer PTB-Nummer nicht korrekt sein? Ich habe eine PTB 83 von 1975 und eine 83/2 von 1977 hier liegen - bei letzerer wird es irgendeine kleine Veränderung gegeben haben, wobei ich bis heute auch noch nicht herausgefunden habe, welche.
    Du musst Dir also keine Sorgen machen: wenn auf der Pistole SM 15 draufsteht, ist auch SM 15 drin. ;^)

    Die Leuchtsterne sind von ABA und wenn mich meine verblassende Erinnerung nicht völlig täuscht, sollte es diese Verpackung durchaus schon in den späteren 80er-Jahren und die SM 15 bis zum Produktionsstopp der 8mm-Pistolen Mitte der 90er gegeben haben...


    Gruß, MD

    Sehe ich genau so. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, daß die schon bezahlte Ware nicht verfügbar ist. Ausserdem hat er ja laut dem TS schon zugesagt, den Verkaufspreis zurück zu erstatten, was wohl bis dato nicht passiert ist.
    Ob die Waffe von der Polizei wieder freigegeben wird, steht ja auch in den Sternen.

    Genau auf die schon zweimal erfolgte Zusicherung, mir die 223,51 € zurückzuerstatten, möchte ich mich berufen.

    Ich bin es so langsam einfach leid, dem Verkäufer hinterherrennen und ihm quasi jedes Stückchen Information aus der Nase ziehen zu müssen - wäre ich in seiner Situation gewesen, hätte ich von mir aus aktiv den Kontakt zum Käufer gesucht und das Geld schon längst zurück überwiesen, wenn das Gewehr aufgrund meines Verschuldens sichergestellt worden wäre. Natürlich wäre es kein völliger Weltuntergang, wenn ich auf die Herausgabe des Gewehrs warten und dieses dann ggf. weiterverkaufen müsste; da der Verkäufer aber schon die Kaufpreiserstattung zugesichert hat, erwarte ich, dass er seine Zusagen auch erfüllt.


    Gruß, MD

    Hallo und vielen Dank für die rege Diskussion!

    Da Nachfragen kamen, hier ein kurzer zeitlicher Abriss der Geschichte:

    Das Gewehr, eine FWB 300s Junior, wurde am 15.07. bei eGun ersteigert, der Gesamtbetrag von 223,51 € kurz danach überwiesen.

    Am 30.07. Nachfrage, ob die Überweisung angekommen sei und das Gewehr ggf. schon verschickt wurde. Der Verkäufer antwortete da, dass das Gewehr mit der Begründung der Gefahrenabwehr von der Polizei sichergestellt worden sei, da er es unverschlossen im Auto transportiert habe, Er würde versuchen, es wiederzubekommen und bot mir gleichzeitig an, mir - wenn gewünscht - mein Geld zurückzuerstatten. Da mir einerseits die Geschichte etwas seltsam vorkam und ich andererseits nicht den Ausgang eines sich möglicherweise länger hinziehenden behördlichen Verfahrens abwarten wollte, habe ich der Rückzahlung zugestimmt und dem Verkäufer meine Bankdaten übermittelt.

    Da keine weitere Reaktion erfolgte und ich auch keine Rückzahlung erhielt, erneute Nachfrage am 09.08., ob es irgendwelche Probleme mit der Überweisung gegeben hätte und erneute Übermittlung der Kontodaten. Antwort des Verkäufers, ich möge ihm doch bitte noch eine Woche (bis zum 17.08.) Zeit geben; wenn er das Gewehr bis dahin nicht wiederbekommen hätte, werde er mir "ohne wenn und aber das Geld zurücküberweisen". Diese Frist habe ich dem Verkäufer gewährt.

    Am 20.08. erneute Nachfrage, wie der Stand der Dinge sei, mangels Reaktion eine zweite Mail am 22.08. - bis heute hat der Verkäufer nicht mehr reagiert; die Rückerstattung ist bisher noch nicht erfolgt.

    Da ich Betrug witterte, habe ich dann die betreffende Polizeiinspektion angerufen und habe erfahren, dass das Gewehr tatsächlich sichergestellt wurde und sich dort befindet - die kuriose Geschichte ist also wahr und ein Betrug liegt nicht vor, weswegen eine Strafanzeige nicht mehr in Frage kommt.

    Zwischenzeitlich hatte ich - mit der versprochenen Rückzahlung rechnend - günstig ein zweites 300s Junior (von einem anderen Verkäufer) ersteigert, welches auch ohne Probleme geliefert wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass ich nun keine wirkliche Verwendung mehr für das sichergestellte Exemplar habe und eine Abholung im Regensburger Umland für mich als Mainzer (über 700km Hin- und Rückweg) nicht wirklich praktikabel ist, möchte ich einfach nur mein Geld erstattet haben, wie es mir vom Verkäufer ja auch zugesichert wurde.

    Als juristischer Laie stellt sich mir nun lediglich die Frage, ob die polizeiliche Sicherstellung irgendeinen Einfluss auf meine Ansprüche auf die Rückerstattung hat - ob ich zum Zeitpunkt der Sicherstellung schon als Eigentümer galt und der Verkäufer evtl. darauf bestehen kann, dass ich auf die Herausgabe des Gewehrs zu warten habe.


    Liebe Grüße,

    MD

    Dennoch würde ich in jedem Falle Anzeige erstatten

    Darüber dachte ich nach, als ich einen Betrugsversuch vermutete - da die Waffe ja aber tatsächlich sichergestellt wurde und sich nun in einer Polizeiinspektion im Regensburger Umland befindet, sehe ich ehrlich gesagt keinen Tatbestand, der eine Anzeige rechtfertigen würde.

    Das an einer eingezogenen Waffe kein Eigentum erworben werden kann ist logisch, aber sehr warscheinlich wirst du vor dem Einzug schon Eigentum daran erworben haben.

    Das ist genau der Punkt, der mir Kopfzerbrechen bereitet: "Käufer kann nicht liefern - sein Problem" versus "Mein Eigentum wurde eingezogen - mein Problem"... :S

    Moin Moin,


    ich habe gerade ein ziemlich kurioses Problem mit einer eGun-Auktion:

    Am 15.07. habe ich eine Feinwerkbau 300s für gut 200 € bei eGun ersteigert. Auf eine Mail vom 30.07. teilte mir der Verkäufer mit, dass er das Gewehr unverschlossen im Auto transportiert habe und es von der Polizei sichergestellt worden sei - er würde sich um die Herausgabe der 300s bemühen oder mir das Geld zurücküberweisen, wenn er nicht erfolgreich sei. Beides ist bis heute nicht geschehen, weswegen ich einen Betrugsfall befürchtete; eine Nachfrage bei der betreffenden Polizeiinspektion ergab allerdings, dass das Gewehr tatsächlich eingezogen wurde. Davon abgesehen reagiert der Verkäufer nur sehr schleppend auf Mails von mir und hat seit dem 09.08. gar nicht mehr geantwortet.

    Der zuständige Beamte schrieb mir nun per E-Mail, dass an staatlich eingezogenen Waffen eigentlich kein Eigentum erworben werden könne und dass die Staatsanwaltschaft entscheiden müsse, was nun weiter mit dem Gewehr geschieht.

    Ich bin mir nun nicht sicher, wie die Situation juristisch für mich aussieht und für mich als Laien ergeben sich zwei denkbare Szenarien:

    1. Der Verkäufer ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen, das Gewehr ordnungsgemäß zu transportieren und hat mir zudem die Rücküberweisung angeboten. Da die Sicherstellung sein Verschulden ist, er den von mir gekauften Artikel auf unbestimmte Zeit nicht liefern kann und ich der Rückzahlung zugestimmt habe, ist es nun seine Pflicht, mir den Kaufpreis zu erstatten. Dies könnte auch von mir angemahnt werden.

    2. Da die FWB zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits an mich verkauft war, wurde quasi mein Gewehr eingezogen, dass von jemand anderem unsachgemäß transportiert wurde. Das Problem der Herausgabe des Gewehrs ist mit dem Verkauf auf mich übergegangen und es hat den Verkäufer nun im Grunde nicht mehr zu kümmern, ob ich die 300s jemals erhalte und er ist trotz Sicherstellung aufgrund seines Verschuldens nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten.

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die erste Variante richtig sein müsste - leider hilft gesunder Menschenverstand bei rechtlichen Problemen ja aber nicht immer weiter... ;^)

    Weiß zufällig jemand von euch Genaueres?

    Gruß und Dank,

    MD

    Moin Moin,


    da der Lauf meines 300s Junior nach Abnahme des Korntunnels und Montage eines recht großen Zielfernrohrs nicht nur reichlich unterproportioniert, sondern durch die Korntunnel-Kerben im Mündungsbereich auch recht unschön aussieht, bin ich auf der Suche nach einem passenden Aufsatz, um das Aussehen etwas zu verbessern. Da es mir ausschließlich um die Optik des Gewehrs geht, ist eine eventuelle Funktion des Anbauteils absolut nebensächlich - am liebsten wäre mir ein schlichtes rundes Laufgewicht mit glatter Oberfläche, das die Junior mit ihrem zierlichen 14,5mm-Lauf etwas ausgewogener wirken lässt.

    Da ich hier schon "Junioren" mit Laufgewicht gesehen habe, wäre es klasse, wenn ihr Tipps und Hinweise hättet, was gut passt und wovon man die Finger lassen sollte...


    Gruß und Dank,

    MD

    Du hast natürlich völlig recht, lieber Ulrich: mit 500g Abzugsgewicht und unverriegeltem Rücklauf schießt sich die 65 am angenehmsten und präzisesten, weswegen dies auch die Konfiguration meiner Wahl sein wird. Da die FWB aber die vom Aufbau her bisher komplexeste meiner Luftpistolen ist und keine andere diese Einstellmöglichkeiten bietet, musste ich natürlich alles auch einmal ausprobieren. ;^)

    Gruß,

    Thorsten

    Falls es wirklich so banal ist...

    Es war so banal - vielen Dank. :^)

    Ich bin ein absoluter Neuling, was Feinwerkbau und das Rücklaufsystem betrifft; dementsprechend habe ich noch ein wenig die Befürchtung, möglicherweise etwas kaputtschrauben zu können... ;^)

    Bisher muss ich sagen, dass mir die Pistole wirklich gut gefällt - sogar so gut, dass ich mir nun auch noch ein 300s Junior ersteigert habe und darüber nachdenke, zwei, drei andere Luftpistolen aus meinem kleinen Sammelsurium loszuwerden...


    Gruß und Dank,

    MD

    Moin Moin,


    aufgrund der vielen positiven Berichte hier habe ich mir nun endlich auch eine Feinwerkbau 65 gegönnt, die gestern eingetrudelt ist.

    Bisher bin ich von der Pistole durchaus angetan, allerdings habe ich festgestellt, dass der Abzug nicht auslöst, wenn man das Abzugsgewicht auf 1360g umstellt. Es bleibt einem dann nur übrig, die geladene und gespannte 65 vor einem Kugelfang wieder auf 500g umzustellen, wobei sich dann der Schuss löst - keine sonderlich elegante Lösung.

    Weiß zufällig jemand von euch, woran dies liegen kann? Hakt es bei der Pistole oder bin ich zu dämlich? Bei einem Preis von gut 200 Euro sollte das gute Stück schon reibunslos funktionieren, finde ich...


    Gruß und Dank,

    MD

    Verreißen wird es bei mir nicht sein - als Linksschütze passiert dies bei mir nur in extremen Ausnahmefällen nach rechts. Dass die 2240 keine überwältigende Qualität aufweist, ist klar, aber ich hätte dann doch erwartet, dass sie bei behutsamer Bedienung nicht gleich auseinander fällt und mit neutraler Kimme einigermaßen genau ist... :(

    Ich scheine mit meiner 2240 ein Montagsexemplar erwischt zu haben und bin kurz davor, das gute Stück rituell im Rhein zu ertränken.

    Zum einen schießt die Pistole zu weit nach rechts. Bei den ersten Probeschüssen habe ich angefangen, an mir selber zu zweifeln, weil ich auf 10m die 17x17-Scheibe komplett verfehlt habe. Nun ist die Kimme links am Anschlag und ich muss immer noch in die linke Hälfte des Spiegels zielen, um einigermaßen in die Nähe des Zentrums zu kommen.

    Zum anderen hat sich nun auch noch die Schraube für die vertikale Fixierung des Kimmenblatts verabschiedet, obwohl ich die Höhe nur einmal und sehr behutsam eingestellt habe. Das "Gewinde" besteht offenbar nur aus einer hauchdünnen Plastiklippe, deren Reste im Gewinde der Schraube klebten, als ich diese vorsichtig entfernt habe.

    Eigentlich hatte ich vor, die Pistole mit Steel Breech, Schalldämpfer, Red Dot und Holzgriffschalen aufzuwerten, inzwischen frage ich mich, ob ein simples Versenken nicht die bessere Alternative wäre. Ein Garantietausch wird nicht möglich sein, da ich die 2240 bereits zerlegt habe, um die Sicherung umzudrehen und den Abzug zu polieren.

    So viel Spaß die 2240 in der Theorie macht - in der Praxis bin ich inzwischen absolut genervt von ihr...


    Gruß, MD