Kurioses eGun-Problem - Juristen hier?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 3.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2012 um 13:37) ist von brunes01.

  • Moin Moin,


    ich habe gerade ein ziemlich kurioses Problem mit einer eGun-Auktion:

    Am 15.07. habe ich eine Feinwerkbau 300s für gut 200 € bei eGun ersteigert. Auf eine Mail vom 30.07. teilte mir der Verkäufer mit, dass er das Gewehr unverschlossen im Auto transportiert habe und es von der Polizei sichergestellt worden sei - er würde sich um die Herausgabe der 300s bemühen oder mir das Geld zurücküberweisen, wenn er nicht erfolgreich sei. Beides ist bis heute nicht geschehen, weswegen ich einen Betrugsfall befürchtete; eine Nachfrage bei der betreffenden Polizeiinspektion ergab allerdings, dass das Gewehr tatsächlich eingezogen wurde. Davon abgesehen reagiert der Verkäufer nur sehr schleppend auf Mails von mir und hat seit dem 09.08. gar nicht mehr geantwortet.

    Der zuständige Beamte schrieb mir nun per E-Mail, dass an staatlich eingezogenen Waffen eigentlich kein Eigentum erworben werden könne und dass die Staatsanwaltschaft entscheiden müsse, was nun weiter mit dem Gewehr geschieht.

    Ich bin mir nun nicht sicher, wie die Situation juristisch für mich aussieht und für mich als Laien ergeben sich zwei denkbare Szenarien:

    1. Der Verkäufer ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen, das Gewehr ordnungsgemäß zu transportieren und hat mir zudem die Rücküberweisung angeboten. Da die Sicherstellung sein Verschulden ist, er den von mir gekauften Artikel auf unbestimmte Zeit nicht liefern kann und ich der Rückzahlung zugestimmt habe, ist es nun seine Pflicht, mir den Kaufpreis zu erstatten. Dies könnte auch von mir angemahnt werden.

    2. Da die FWB zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits an mich verkauft war, wurde quasi mein Gewehr eingezogen, dass von jemand anderem unsachgemäß transportiert wurde. Das Problem der Herausgabe des Gewehrs ist mit dem Verkauf auf mich übergegangen und es hat den Verkäufer nun im Grunde nicht mehr zu kümmern, ob ich die 300s jemals erhalte und er ist trotz Sicherstellung aufgrund seines Verschuldens nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten.

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die erste Variante richtig sein müsste - leider hilft gesunder Menschenverstand bei rechtlichen Problemen ja aber nicht immer weiter... ;^)

    Weiß zufällig jemand von euch Genaueres?

    Gruß und Dank,

    MD


    Vorschlag für ein ehrgeiziges Projekt: Umarex Champion - 12 Schuss-Belastungstest

  • -Dies ist keine Rechtsberatung-

    Dennoch würde ich in jedem Falle Anzeige erstatten, das der Verkäufer das Gewehr abgenommen bekommen hat sollte jetzt nicht zu deinem Problem werden. Eventuell reicht das zum Wachrütteln. Das an einer eingezogenen Waffe kein Eigentum erworben werden kann ist logisch, aber sehr warscheinlich wirst du vor dem Einzug schon Eigentum daran erworben haben.

    Ich glaube der Verkäufer kommt in diesem Falle seiner Bringschuld nicht nach.

    Zu 2. Wenn ich dein Auto zu klump fahren würde bleibt das ja weiterhin mein Problem als Verursacher und Fahrzeugführer. Da kann ich ja auch nicht sagen "is nich meins hebt mich hinne rum".

    viel Erfolg

    Gruß

    Bull

  • Dennoch würde ich in jedem Falle Anzeige erstatten

    Darüber dachte ich nach, als ich einen Betrugsversuch vermutete - da die Waffe ja aber tatsächlich sichergestellt wurde und sich nun in einer Polizeiinspektion im Regensburger Umland befindet, sehe ich ehrlich gesagt keinen Tatbestand, der eine Anzeige rechtfertigen würde.

    Das an einer eingezogenen Waffe kein Eigentum erworben werden kann ist logisch, aber sehr warscheinlich wirst du vor dem Einzug schon Eigentum daran erworben haben.

    Das ist genau der Punkt, der mir Kopfzerbrechen bereitet: "Käufer kann nicht liefern - sein Problem" versus "Mein Eigentum wurde eingezogen - mein Problem"... :S


    Vorschlag für ein ehrgeiziges Projekt: Umarex Champion - 12 Schuss-Belastungstest

    Einmal editiert, zuletzt von MittenDaneben (26. August 2012 um 11:15)

  • Gut war vielleicht bisschen unglücklich den Satz mit einzubringen, Fakt ist nunmal du hast etwas gekauft und bekommst es nicht geliefert - Tatbestand da.
    Der Käufer kann nicht liefern und das ist sein Problem in meinen Augen - Wie gesagt wenn ich dein Auto kaputtfahren würde wär es ja auch nicht automatisch dein Problem weils dein Eigentum ist.

    Ich würde eine letzte email schreiben mit einer 7 Tage Frist entweder die Waffe kommt oder du bekommst dein Geld sonst Anzeige.
    Ne Anzeige kostet kein Geld und tut keinem Weh, langt aber vermutlich zum Wachrütteln.

  • Hi, :^)

    das ist jetzt eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Zwischen Dir und dem Verkäufer. Irgendwelche Anzeigen bringen da gar nichts. Die Waffe wurde beschlagnahmt, ob sie der Einziehung unterliegt, weiss ich nicht, da fehlen die genauen Umstände der Beschlagnahmung. Bräuchte man schon Akteneinsicht.

    Der Sachverhalt ist eigentlich klar. Einmal der Verkäufer, der eine Sache (Gewehr) verkauft hat. Und dann anschließend gegen Sorgfaltspflichten beim Transport der Waffe verstoßen hat. Aber: Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der Waffe, war das Geld schon überwiesen, wenn ich das richtig verstanden habe?

    Dann ist der Verkäufer, meiner Meinung nach, sogar Schadensersatzpflichtig, gem. § 823 BGB. Versuche Dein Geld zurück zu kriegen, notfalls über einen Anwalt. Die Kosten trägt in diesem Fall mit Sicherheit die Gegenseite. Außerdem kannst Du nur über einen Anwalt Akteneinsicht zur völligen Klärung des Sachverhalts erhalten.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das ist im Vertragsrecht ganz einfach geregelt.

    Zur Vertragserfüllung müssen beide Vertragsparteien den Vertrag erfüllen. Du musst deinen Teil erfüllen (bezahlen).

    Der Verkäufer muss seinen Teil erfüllen ( dir die Ware übergeben bzw. Versenden.

    in beiden Fällen hat er den Vertrag erfüllt. Dennoch ist es jetzt so das er den Vertrag nicht erfüllt. Somit ist es egal wessen eigentum das ist - der Vertrag wurde nicht erfüllt.

    Somit mahne ihn an und fordere dein Geld wieder.
    Zur not mit Anwalt.


    Edith - da war einer schneller ;(

  • Ich sehe das auch so:

    Du kannst vom Kauf zurücktreten, weil der Verkäufer aus Gründen, die er selber verschuldet hat, nicht liefern kann. Das Geld zurückverlangen, wenn nichts passiert, anzeigen. Der Rest ist Hoffen. :|

    Alles in allem ist das aber eine sehr ärgerliche Geschichte. :(


    Gruß Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Hallo,

    wie Sparky auch schon schrieb kenne auch ich die genauen Umstände nicht. Aber ich kann Sparky da nur recht geben. Nur wenn du ein Zivilprozess anstrebst hast du ggf. die Möglichkeit zumindest dein Geld zurück zu bekommen.
    Ob das Gewehr nun präventiv zur Gefahrenabwehr oder repressiv als Beweismittel bzw. als Einziehungsgegenstand sichergestellt/beschlagnahmt wurde ist uns nun mal nicht bekannt. Der Unterschied liegt beim angewandten Paragraphen. Wurde die Waffe lediglich nach dem entspr. Polizeigesetz sichergestellt muss die Waffe früher oder später wieder ausgehändigt werden. Wurde die Waffe nach §94 i.V.m. §98 StPO als Beweismittel beschlagnahmt wird sie nach Verhandlungsabschuss (bzw. wenn sie als Beweismittel nicht mehr von Bedeutung ist) ebenfalls wieder an den Berechtigten ausgegeben. Ist die Beschlagnahme allerdings mit §§ 111 ff StPO begründet worden ist eine Herausgabe der Waffe ausgeschlossen.
    Beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen (wie man so schön sagt). Eine Anzeigenerstattung bei der Polizei wegen Betrugs bringt dir weder das Geld zurück noch die Waffe...

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Ich bin ja nicht wirklich so firm in Paragraphen, aber ist es nicht so das bereits beim ersteigern des Artikels ein Kaufvertrag zustanden gekommen ist? Wann bezahlt wurde ist unerheblich, der vorherige Besitzer hat selbstverschuldet die Waffe abhanden kommen lassen (gibts das in so einer Wort-Kombi? :D) und muss dafür haften. D.h. im Fall der Fälle, Geld zurück.

  • Zumal der Tatbestand des Betruges nicht gegeben ist ;)

    Wielange ist denn das jetzt her?
    Vieleicht wartet er ja nur darauf das er die Waffe wiederbekommt.

    Ruf mal an oder schreib ihm nochmal eine Email.
    Oder noch besser - frag doch mal bei der Polizei ob die die Waffe wieder freigeben ;)

    Dann bekommst du deine Waffe und alles ist gut.

  • Ich bin ja nicht wirklich so firm in Paragraphen, aber ist es nicht so das bereits beim ersteigern des Artikels ein Kaufvertrag zustanden gekommen ist? Wann bezahlt wurde ist unerheblich, der vorherige Besitzer hat selbstverschuldet die Waffe abhanden kommen lassen (gibts das in so einer Wort-Kombi? :D) und muss dafür haften. D.h. im Fall der Fälle, Geld zurück.

    Ich bin keine Anwalt - haben nur Vertragsrecht in der Schule.

    Es ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Den kann man ja nicht einfach so außer acht lassen. Man muss dem Verkäufer schon die möglichkeit geben die Ware zu liefern. Und wenn die Waffe 4 Wochen bei den grünen liegt - dann musst du eben warten. klingt blöd - ist aber so.

    Wie viele immer einfach denken - Geld zurück ist halt nicht so einfach und erfordert eine Form. Anmahnen - wenn das verstrichen ist kann man vom kauf zurücktreten. Eine Email reicht da nicht - das muss in Schriftform sein.

  • Normalerweise gibt es das Gewehr irgendwann wieder zurück, außer der Verkäufer stimmt der Vernichtung zu, um einem Verfahren zu entkommen.

    Ist es nicht so, dass der Verkäufer den realen Wert des Gewehres (bzw. Wiederbeschaffungspreis) erstatten muss und nicht den Gebotsbetrag? Da gab es doch schon etliche eBay-Urteile wegen runtergefallen/gestohlen/keineLust/zuniedrigerPreis, bei denen der Verkäufe mehrere Tausend Euro zusätzlich erstatten musste.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Normalerweise gibt es das Gewehr irgendwann wieder zurück, außer der Verkäufer stimmt der Vernichtung zu, um einem Verfahren zu entkommen.

    Das gehört jetzt nicht unbedingt hierher aber, dass ist so nicht ganz richtig. Sollte der Beschuldigte eine Straftat mit dieser Waffe begangen haben wäre es widersinnig ihm diese Waffe nach Beendigung des Verfahrens wieder auszuhändigen. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber u.a. die §§ 111b ff StPO ausgedacht (Einziehung/Verfall). Die Waffe wird fachgerecht entsorgt. Übrigens auch nach dem WaffG (§ 54) könnte die Waffe sichergestellt worden sein. Aber das wissen wir ja eben nicht... ?(

    Ist es nicht so, dass der Verkäufer den realen Wert des Gewehres (bzw. Wiederbeschaffungspreis) erstatten muss und nicht den Gebotsbetrag? Da gab es doch schon etliche eBay-Urteile wegen runtergefallen/gestohlen/keineLust/zuniedrigerPreis, bei denen der Verkäufe mehrere Tausend Euro zusätzlich erstatten musste.

    Dass sollte dann eben ein RA klären...

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Zitat

    dass er das Gewehr unverschlossen im Auto transportiert habe und es von der Polizei sichergestellt worden se

    liegt den hier nicht eine Straftat vor ?