Moin Moin,
ich habe gerade ein ziemlich kurioses Problem mit einer eGun-Auktion:
Am 15.07. habe ich eine Feinwerkbau 300s für gut 200 € bei eGun ersteigert. Auf eine Mail vom 30.07. teilte mir der Verkäufer mit, dass er das Gewehr unverschlossen im Auto transportiert habe und es von der Polizei sichergestellt worden sei - er würde sich um die Herausgabe der 300s bemühen oder mir das Geld zurücküberweisen, wenn er nicht erfolgreich sei. Beides ist bis heute nicht geschehen, weswegen ich einen Betrugsfall befürchtete; eine Nachfrage bei der betreffenden Polizeiinspektion ergab allerdings, dass das Gewehr tatsächlich eingezogen wurde. Davon abgesehen reagiert der Verkäufer nur sehr schleppend auf Mails von mir und hat seit dem 09.08. gar nicht mehr geantwortet.
Der zuständige Beamte schrieb mir nun per E-Mail, dass an staatlich eingezogenen Waffen eigentlich kein Eigentum erworben werden könne und dass die Staatsanwaltschaft entscheiden müsse, was nun weiter mit dem Gewehr geschieht.
Ich bin mir nun nicht sicher, wie die Situation juristisch für mich aussieht und für mich als Laien ergeben sich zwei denkbare Szenarien:
1. Der Verkäufer ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen, das Gewehr ordnungsgemäß zu transportieren und hat mir zudem die Rücküberweisung angeboten. Da die Sicherstellung sein Verschulden ist, er den von mir gekauften Artikel auf unbestimmte Zeit nicht liefern kann und ich der Rückzahlung zugestimmt habe, ist es nun seine Pflicht, mir den Kaufpreis zu erstatten. Dies könnte auch von mir angemahnt werden.
2. Da die FWB zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits an mich verkauft war, wurde quasi mein Gewehr eingezogen, dass von jemand anderem unsachgemäß transportiert wurde. Das Problem der Herausgabe des Gewehrs ist mit dem Verkauf auf mich übergegangen und es hat den Verkäufer nun im Grunde nicht mehr zu kümmern, ob ich die 300s jemals erhalte und er ist trotz Sicherstellung aufgrund seines Verschuldens nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die erste Variante richtig sein müsste - leider hilft gesunder Menschenverstand bei rechtlichen Problemen ja aber nicht immer weiter... ;^)
Weiß zufällig jemand von euch Genaueres?
Gruß und Dank,
MD