Dürfen Busfahrer was zur Verteidigung bei sich tragen?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. August 2012 um 22:58) ist von BASILIO.

  • Nabend liebes Forum.
    Man hört ja immer öfters davon, das man als Busfahrer quasi Gefährlich lebt.
    Letztes Erlebniss:
    Ich + Frauchen im Bus.
    Busfahrer genervt wegen Hitze.
    Ein Fahrgast, ebenfalls genervt von Hitze hatte keine Fahrkarte dabei (dazu muss ich sagen, in Hamburg ist es Pflicht vorne beim Busfahrer einzusteigen und die Karte vorzuzeigen)
    Der Busfahrer hat ihn mehrmals aufgefordert, die Karte zu zeigen.
    Daraufhin ist der Fahrgast regelrecht Explodiert, so sehr das ich mich, obwohl als Aussenstehender, erstmal vor meiner Freundin gestellt habe zum Schutze und ich quasi eine Verteidigungsposition eingenommen habe.
    Letztendlich war das nur Heiße Luft vom Fahrgart...es fielen viele Böse Worte etc. aber egal.
    Dann hat mich meine Freundin gefragt: Sag mal, dürfen Busfahrer was zur Selbstverteidigung tragen?
    Das weiß ich selber nicht.
    Also: Wisst ihr das?
    Und noch was anderes: Es gibt ja hier Busfahrer im Forum.
    Erzählt mal, ist euch schon sowas passiert und wie habt ihr die Situation regeln können?

  • Mal unabhängig davon, ob sie was mitführen dürfen oder nicht (ich fände das sehr sinnvoll), braucht es hier keine Schilderungen von Übergriffen. Beschreibungen findest du nach kurzem Googlen. Meist geht das so schnell dass dem Fahrer da überhaupt keine Reaktionszeit bliebe.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich kann da nur aus Raum Düsseldorf berichten. Nach eine Woche Einschulung bei der Rheinbahn, habe ich explizit drauf geachtet, ob einer mir es verbieten würde, aber es ist nirgendwo im Vorschriften aufgetaucht. Da mein Berufskraftfahrer Bildungsgang noch ganz frisch ist, kann ich auch ganz genau sagen, dass weder in BOkraft noch in StVO etwas von einen Verbot steht. Das einzige was mir bei den ganzen Sachen aufgefallen ist, ein kürzere Absatz "Ein Fahrgast darf von Mitnahme ausgeschlossen werden, soweit dies Waffen bei sich führt. Ausnahme sind die Personen, die im besitz einer entsprechende Berechtigung sind.", somit sagt Beförderungsgesetz auch nichts dagegen.

    Was die Schnelligkeit angeht, kann ich sagen, es gibt da genügen Raum um einen Revolver gut zu platzieren, dass keiner den sieht und der trotzdem blitzschnell griffbereit sein wird. Das blödeste was aber passieren kann, dass bei Schichtwechsel oder nach Einfahrt, die Waffe da vergessen wird, dann kann dies zu heftigen Ärger führen.

    PS: Fahre keinen Bus mehr, also Braucht mich keiner bei dem Rheinbahn zu suchen ;)

  • Was die Schnelligkeit angeht, kann ich sagen, es gibt da genügen Raum um einen Revolver gut zu platzieren, dass keiner den sieht und der trotzdem blitzschnell griffbereit sein wird. Das blödeste was aber passieren kann, dass bei Schichtwechsel oder nach Einfahrt, die Waffe da vergessen wird, dann kann dies zu heftigen Ärger führen.

    lol? Fährt Dirty Harry oder der Fremde ohne Namen jetzt Bus? ...ich nehme mal an du sprichst bestenfalls von einer Gaswaffe doch gerade sowas dürfte in einem mehr oder weniger geschlossenen Fahrzeug eher kontraproduktiv als nützlich für den Busfahrer und die weiteren Fahrgäste sein...

    Will man sich in so einer Position schützen dann kommt man sicher mit nem Selbstverteidigungskurs am besten wo man paar gescheite Abwehrhandgriffe gelernt bekommt...

  • Eine Gas Signal Waffe bringt für einen Sitzenden Busfahrer gar nichts, da werden höchsten noch Fahrgäste vom CS oder Pfeffergas in Mitleidenschaft gezogen und in einer Sitzenden Haltung ist eine Verteidigung kaum möglich, wieviele Busfahrer in DE wurden schon Schwer verletzt und direckt mit Fuss, Faus und Messern Angeriffen, fast immer waren die Busfaher unterlegen.

    Da hilft neben einen Verteidigungskurs vielleicht nur noch ein Pfefferspray was, da wird der Angreifer direckt betroffen.

    MFG
    Canny

  • Die sitzende Position mit der Angriffsfläche von der Seite macht eine effektive Verteidigung eigentlich unmöglich. Sehr wahrscheinlich würden (was sicher auch sinnvoller ist) eher abschließbare, komplett umschlossene Fahrerkabinen eingeführt. Schon jetzt gibt es ja angebaute Glasscheiben, die zumindest den Zugriff von seitlich-hinten nachträglich unterbinden sollen. Ein Schutz dadurch ist sicher sinnvoller.

  • Es geht hier doch nur ums Dürfen...

    Gesetzlich ist es nicht verboten, arbeitsrechtlich können natürlich entsprechende Verbote ausgesprochen werden. Dies reicht von einfachen Waffenverboten bis zum Führverbot für alle Gegenstände, die zur Verteidigung benutzt werden können (was natürlich durch die extrem offene Formulierung Blödsinn ist). Ein Verstoß dagegen hätte ggf. eine Abmahnung zur Folge, bei wiederholten Verstößen auch eine Kündigung. Zu beachten ist daneben aber, dass in Teilen von Hamburg eine Waffenverbots-Verordnung existiert, die auch Busfahrer betrifft.

  • Ich kann zwar zu Erlebnissen diesbezüglich nichts beitragen, aber die Frage nach Verteidigungsitteln kann ich wie folgt beantworten:

    Im Buch Basiswissen Waffenrecht, Gade auf S. 48 im Sinne eines berechtigten Interesses um eine Ausnahme nach § 42a zum Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen - hier Schlagstock - begründen zu können aus:

    Zitat

    Ein anerkannter Zweck kann auch das Mitführen von Hieb- und Stoßwaffen zum Zwecke der Selbstverteidigung sein, z.B. bei Taxifahrern.
    Anmerkung des Autors: Hier ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Taxifahrer im Zuge seiner Berufsausübung typischerweise in "gefahrgeneigten" Situationen befindet (Bsp.: Nachtfahrten). Insoweit ist hier ein so intensiv gesteigertes Selbstverteidigungsinteresse zu bejahen, dass dieses einem "allgemeinen anerkanten Zweck" darstellt. Ohne solche besonders hinzutretenden Gesamtumstände stellt das Selbstverteidigungsinteresse hingegen regelmäßig gerade keinen allgemeinen anerkanten Zweck" dar.


    (Anm. Fette Hervorhebung im Buch)
    Der Autor Gunter Dietrich Gade ist Polizeirat und referiert an der Fachhochschule Lübeck des Bundes, Fachbereich Bundespolizei.

    Ich kann nun nicht beurteilen, ob das Gefahrenrisiko eines Busfahrers mit dem eines Taxifahrers vergleichbar ist. Das würde ich aus dem Bauch heraus verneinen, weil der Busfahrer seltener alleine fährt, noch er eine individuelle und herbeigerufene Fahrdienstleistung ist. Weiterhin dürfte dem Busfahrer das Bereithalten bzw. Führen von Waffen im Dienst aus seiner Dienstvorschrift heraus untersagt sein.

  • So gut wie in allen Bussen die bei uns fahren, sind die Fahrerplätze so abgeschirmt, dass direkt von hinten, keiner angreifen kann, es gibt zwei Möglichkeiten, einer steigt ein und versucht direkt anzugreifen, oder einer kommt denn Gang durch nach vorne und versucht von der rechte Seite anzugreifen. Im ersten Fall, sieht der Fahrer den Angreifer, weil er ja Tickets kontrolliert und eigentlich jeden einsteigenden Fahrgast anschaut, im zweiten Fall, bemerkt der Fahrer den ankommenden Fahrgast in den riesig großen Spiegel, der in der Mitte hängt, darin sieht man fast den Ganzen Bus (Gelenkbusse ausgenommen), so dass nur der Sitzplatz hinter dem Fahrer außen vor sieht bleibt, aber da ist diese oben erwähnte Trennwand.
    Also Punkt eins - Der Busfahrer wird schon kurz vor den Angriff, den Täter bemerken können.

    Punkt zwei, Gaswaffe oder Pfefferspray, ich bin vor kurzen genau über diesen Forum auf einen Artikel gestoßen, wo verglichen wird, was besser wirkt, wo ich mich anschließen möchte.

    Pfefferspray:
    - Man muss zielen.
    - Man muss Sicherung lösen, falls ein vorhanden ist. Bei denjenigen, die ich meinen weiblichen Verwandten verteilt habe, haben alle einen Sicherung. Und ohne ist das teil ziemlich gefährlich für sich selbst.
    - Die meisten Spraydosen, sind klein und sind nicht so wirklich und die Hand angepasst, so kann es auch mal dazu kommen, dass die in der Hektik falsch rum gegriffen wird.
    - Gegen Menschen, die unter Drogen sind, wird es schon mal eine oder andere Sekunde dauern, bis die checken, das da etwas in der Luft ist. In die Zwischenzeit kriegt der Angegriffene schon die Spritze gestochen.

    Gasrevolver:
    - Man greift die Waffe immer richtig, da es anderes gar nicht funktionieren wird :D
    - Man muss nicht unbedingt zielen müssen, der Schuss an sich in ungefähre Richtung wird ausreichen.
    - Ein Revolver ist immer Schuss bereit und Fehlfunktionsicher
    - Ein Schuss macht nicht nur eine Gaswolke um sich herum, es macht ein riesigen Knall, besonderes in geschlossenen Raum, ich würde so gar eher auf Blitzpatronen tippen, als auf Gas oder Pfeffer, bin mir aber nicht sicher, ob die für Revolvers gibt. Der Abschreckungseffekt ist tausend mal größer und vielleicht, kann es auch gelingen, den Täter auch bis Polizei Ankunft festhalten.
    - Der Busfahrer hat nicht wenig Platz in seine Ecke, man kann voll zu Seite gehen, da werden es Gute halbe Meter bis zur Kante und ein meistens bisschen geöffnetes Fenster, wo man den Nächsten Luftzug schnappen könnte, wenn man wirklich mit Gas oder Pfeffer herum ballert.
    - Einen SSW kann man auch um die Ecke nach hinter Abfeuern, wobei man den Angreifen über den Raumspiegel beobachtet, also wieder mal der Punkt "Zielen" ;)


    Alles eigentlich nur viel Theorie und Gelaber, wenn man die Fälle betrachtet, die bei uns im Umgebung passiert sind, da Stieg ein Person in der Nacht ein, vorne, zieht sofort Messer oder Spritze raus und förderte das Geld. So sieht es bei uns aus. Da kann man sich schon mal zu Wehr setzen, wenn man etwas dabei hat und es gut griffbereit platziert hat. Ich bin sogar dafür, dass die SSWs an Busfahrer verteilt werden, und die Fahrgäste davon in Kenntnis gesetzt werden. So wird mehr Respekt vor dem Fahrer verschafft von unzählig vielen möchte gern Macho Idioten und mehr Sicherheitsgefühl für friedliche Fahrgäste. Ich habe vor ca. halben Jahr gelesen, dass DBahn und Rheinbahn allen uniformierten Polizeibeamten den kostenlosen Nutzung alle ÖVPN erlaubt haben, um mehr Sicherheit Präsenz zu zeigen, nur leider, ich als aktiver ÖVPN Nutzer, habe die Jungs vielleicht gerade 2-3 mal gesehen, die fahren lieber doch ihr eigenes Auto. :wacko:

  • . Ich bin sogar dafür, dass die SSWs an Busfahrer verteilt werden, und die Fahrgäste davon in Kenntnis gesetzt werden. So wird mehr Respekt vor dem Fahrer verschafft von unzählig vielen möchte gern Macho Idioten und mehr Sicherheitsgefühl für friedliche Fahrgäste.

    Ich glaube, das hast du nicht so richtig durchdacht. Wenn ein Angreifer auf die Situation vorbereitet ist, lohnt es sich doch viel mehr, den Busfahrer "abzuziehen". Dann kommt zu den Tageseinnahmen auch noch 'ne Wumme.

    Ein anerkannter Zweck kann auch das Mitführen von Hieb- und Stoßwaffen zum Zwecke der Selbstverteidigung sein, z.B. bei Taxifahrern.


    Taxifahrer genießen hier tatsächlich eine Sonderstellung. Die Gefahrgeneigtheit ist auch der Grund, warum Taxifahrer sich nicht anschnallen müssen, wenn sie Personen transportieren. Für Busfahrer gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Dies heißt jedoch nicht zwingend, dass sich dadurch auch das Führverbot auf Busfahrer übertragen lässt.

    Um beim Thema zu bleiben: Ja, sie dürfen Verteidigungsmittel führen, wenn der Arbeitgeber nichts anderes vorschreibt, dabei müssen sie aber angeschnallt sein. ^^

  • lol? Fährt Dirty Harry oder der Fremde ohne Namen jetzt Bus? ...ich nehme mal an du sprichst bestenfalls von einer Gaswaffe doch gerade sowas dürfte in einem mehr oder weniger geschlossenen Fahrzeug eher kontraproduktiv als nützlich für den Busfahrer und die weiteren Fahrgäste sein...

    Will man sich in so einer Position schützen dann kommt man sicher mit nem Selbstverteidigungskurs am besten wo man paar gescheite Abwehrhandgriffe gelernt bekommt...

    Ich denke auch, dass es für diese Situation keine wirklich geeignete Waffe gibt. Es gibt aber wohl spezielle SV-Kurse und Kampfsport-/SV-Vereine mit Trainingseinheiten speziell für Busfahrer. Sicherlich ist das mit wiederholendem Training (und das nicht 2mal im Jahr ;^) ) verbunden, wäre ein effektiver Einsatz einer Waffe aber auch.

  • Um beim Thema zu bleiben: Ja, sie dürfen Verteidigungsmittel führen, wenn der Arbeitgeber nichts anderes vorschreibt, dabei müssen sie aber angeschnallt sein.

    Um beim Thema zu bleiben: Ja, sie dürfen Verteidigungsmittel führen, wenn der Arbeitgeber nichts anderes vorschreibt, dabei müssen sie aber angeschnallt sein.


    Die Reisebusfahrer - ja. Auf den Linienbussen gibt es überhaupt keinen Gürteln, wenn ich mich Richtig erinnere lautete der Spruch etwa so "Wozu brauchst du den dich anzuschnallen? Du solltest vernünftig fahren, die Fahrgäste sind sogar am stehen und haben ebenfalls keinen Gurt" :D

  • Hier mal ein paar Beispiele

    http://www.bz-berlin.de/tatorte/busfah…cle1271999.html

    http://www.bz-berlin.de/tatorte/busfah…cle1352010.html

    http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozes…6,11975780.html

    http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12…-Busfahrer.html

    http://www.busfahrerklatsche.de/Probleme.php

    Eine Waffe zur SV ist Teilweise unmöglich, ein wirklicher Schutz ist neben übungen zur Abwehr eine komplett geschlossen Fahere Kabine, die zumindest Bruch Sicher wäre, dazu Kameras mit Bild und Ton Aufnahmen im ganzen Bus, die sich selbst alle 24 H Löschen und nur bei übergriffen verwertet werden.

    MFG
    Canny

  • Wenn man bei dem letzten Link auf "Lösung" klikt, ist da rechts eine Bildreihe. Habe ich falsche Denkweise, oder es ist überste Fehler, so eine Pistole auszuschlagen?
    1. Durch diesen Griff drückt man, den Angreifer quasi selbst auf Abzug.
    2. Wenn der Schuss sich Löst und die Hand sich drauf befindet, dann ist sicherlich die Energie die der Schuss frei setzt wesentlich höher, als des Verteidigern, somit tippe ich auf Brandverletzung und wahrscheinlich einen Handgelenkbruch.
    3. So wie da geschildert wird, bewegt sich Pistole so dass der Fahrer immer noch auf sich selbst zielen wird.

    Die ganze Seite ist eigentlich nur Geldmacherei finde ich.

  • Laut Beförderungsvorschriften für Öffentlichen Verkehr ist die mitnahme von SSW oder Pfefferspray in öffentlichen Vertkehrsmitteln verboten. Dieses bekommt man als Fahrgast mitgeteilt, Nur Steht in der Verordnung nichts von Sonderrechten für den Busfahrer. Auch haben manche gemeinden ja angefangen den Busfahrer in eine abgetrennte Fahrerkabine zu stecken wie zb bei Strassenbahnen.

  • Laut Beförderungsvorschriften für Öffentlichen Verkehr ist die mitnahme von SSW oder Pfefferspray in öffentlichen Vertkehrsmitteln verboten. Dieses bekommt man als Fahrgast mitgeteilt, Nur Steht in der Verordnung nichts von Sonderrechten für den Busfahrer. Auch haben manche gemeinden ja angefangen den Busfahrer in eine abgetrennte Fahrerkabine zu stecken wie zb bei Strassenbahnen.


    Hast du vielleicht passenden Link dazu? :whistling:

  • Unabhängig von der Zulässigkeit sind SSW sind zur Verteidigung innerhalb von Fahrzeugen denkbar ungeeignet. Da ist zunächst der laute Knall und dann natürlich die Gaswolke. Wer diese Wolke alleine im Freien schon ein Mal abbekommen hat kann sich vorstellen, wie viel intensiver sie auf den Körper wirkt, wenn sie an einen Ort - in dem Fall das Fahrzeug - gebunden ist.

    Für die Verteidigung innerhalb von Fahrzeugen eignen sich Sprays, die strahlförmig - auch in Form eines Gels - abgegeben werden weitaus besser. Nur hier ist einigermaßen sichergestellt, dass alleine das Ziel getroffen wird.

    Die Übergriffe in Bussen geschehen allerdings meist so schnell, dass eine Notwehrsituation nicht mehr gegeben wäre, hätte der Fahrer nach dem ersten Schlag (denn es gibt oft nur einen) in der Hand.

    Wenn ich in öffentlichen Verkehrsmitteln oder per PKW unterwegs bin, führe ich meist sowohl SSW, als auch ein Jet-Spray.

    Dass man heute überhaupt über Verteidigungsmittel für Busfahrer nachdenken muss ist nicht normal...

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E