Zitat von »jaques gustou«
Zitat von »Swateinheit«
Zitat von »jaques gustou«
Mich würde interessieren, wo steht, dass ich nicht mit einer AB (in meinem Fall Pistole) auf einem Gelände, bei dem ich Hausrecht habe und auf dem sichergestellt ist, dass ein Pfeil das Gelände nicht verlassen kann (in diesem Fall meine Wohnung), schießen darf. Bislang habe ich nur das Gegenteil gelesen.
Zitat von »Swateinheit«
Also ich glaub kaum das die Polizei zufällig in deine Wohnung eindringt während du gerade schießt^^
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber wäre es dennoch verboten? Tue ich am Tag 50 x etwas Illegales? Das wäre mir aber doch unangenehm.
Also im eigenen Haus sollte das denk ich mal Legal sein. Denn deine kleine Armbrust wird wohl Kaum die Hausmauer durchschlagen und Passanten treffen.
Es ist natürlich auch nicht mein Haus und mir gehört auch nicht die Wohnung. Ich wohn da nur zur Miete. Das wäre aber tatsächlich für mich interessant, ob ich in einer Mietwohnug die Genehmigung des Hauseigentümers brauche, um darin mit einer LP oder ABP zu schießen.