welches bedürfnis oder welche ewb braucht man für eine leinenschießpistole

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2012 um 13:28) ist von Josywells.

  • Da fällt mir spontan erst mal nur eine rote Sachverständigen WBK für Waffen aller Art ein.
    Das "normale" Bedürfnis hängt wohl vom Verwendungszweck ab, der sich mir nicht so richtig erschließt.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • thomas magnum:

    Diese Pistole wird imho dazu verwendet, um eine Leine/Seil von einem Schiff zu einem anderen hinüber zu schiessen.
    Daher evtl. für Schifffahrttreibende zur Seenotrettung auf WBK erwerbbar, ähnlich der o.g. Signalpistole.

  • Hmm, in Österreich frei ab 18 Jahren, da keine Waffe ;) . Signalmittel ist es ja auch keines, und nur weil eine Platzkartusche verwendet wird um einen Gegenstand mit Seil daran zu befestigen gleich WBK-pflichtig in .de .. ?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Lauf, Geschoss, Treibladung, heisse Gase...in D eine Feuerwaffe, ja.

    Könnte ja sein, dass Kriminelle sowas benutzen; um ein Seil auf das Dach einer Bank zu schiessen [/Ironie]

  • Generell braucht es für erlaubnispflichtige Waffen (außer einige F- Feuerwaffen) ein belegbares Bedürfnis sowie ein WSK Zeugnis (außer Erbe).
    Wer das Bedürfnis für diese spezielle Waffe belegen kann, warum nicht? Das geht dann über § 8 WaffG. So könnte ich mir eine spezielle Schiffsregatta oder eine aus mehreren Schiffen bestehende Reise, wo ggf. eine Leine von Schiff zu Schiff für Rettung oder Gütertransport geschossen werden muss, als Bedürfnisgrund gut vorstellen.
    Es gilt immer - gut fundierte und nicht nur auf den zweiten Blick oder hintenrum beschriebene Begründungen sollten in aller Regel auch genehmigt werden. Hier würde ein Bootseigner auf geringste Widerstände stoßen, weil es offensichtlich eben keine allgemeine Waffe ist und sich diese offensichtich auch nicht für fremde Zwecke missbrauchen lässt.
    Begründen, mit Fotos und Beschreibung belegen und die anderen, üblichen Nachweise zum Antrag auf einen (dann genauen) Voreintrag in einer grünen WBK bitten.

    Nachtrag - Möglichweise auch für Bergsteiger möglich oder gar sinnvoll. Da kenne ich mich nicht aus.

  • Hi, :^)

    ist bestimmt auch für Bergsteiger denkbar. Gerade bei Rettungs- und Bergeeinsätzen zum Beispiel, könnte ich mir eine Verwendung vorstellen. Eigentlich gilt wie immer: Begründung ist Alles.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • sowas sehe ich auch zum ersten mal......und über google kann ich auch nicht´s dazu finden.
    Kann jemand von euch die Funktionsweis beschreiben??

  • Hallo,

    für eine Signalpistole Cal 4 möchte muss man hier auf dem Amt vorlegen:
    -Sachkunde
    -Sportbootführerschein
    -Zulassung eines Sportbootes mit fester Kabine

    Da eine Signalpistole in anderen Ländern Pflicht ist (z.B. Italien) haben Behörden dort eine gute Einnahmequelle.

    Ich denke mal das die Anforderungen für die "leinenschießpistolen" ebenfalls mindestens diese Anforderungen zu erfüllen hat.

    Die Marine setzt so was noch ein, bei der Versorgung von Kriegsschiffen auf See. Damit werden die Führungsleinen rübergeschossen.

    MfG David


    Bei 1 Min schießen die hier die erste Leine, sieht aber nach einem Karabiner mit Becher aus klick
    Das Gerät hier ist älter und vermutlich aus einer Signalpistole entwickelt, aber das Verfahren ist gleich. Eine Zugleine wird rübergeschossen um dann ein Seil zu ziehen,....

    Oft wird so was auch als Leinenwurfgerät bezeichnet.

    Wenn man sich hier das Gerät noch mal anschaut, sieht man das am Handgriff auf dem Rohr eine Schiene mit einer Verriegelung sitzt, hier wird vermutlich eine Seilrolle befestigt, welche sich dann durch den abgeschossenen Pfeil abrollt.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    3 Mal editiert, zuletzt von Josywells (7. Juni 2012 um 13:53)