Echte Waffe zur SV?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Mai 2012 um 19:24) ist von Marechal.

  • Mal angenommen, jemand hat eine WBK und einen Waffenschein. Wäre es rein Theoretisch möglich eine Scharfe Schusswaffe die Geladen ist, mit sich zur Sv zu führen?

    Frage nur aus Neugierde


    Lg

  • ist das ne ernstgemeinte frage???

    veni vidi violini - ich kam, sah und vergeigte


    "Du legst zuerst auf."
    "Nein du."
    "Nein Hase, du."
    "Nein d..."

    "LEGT ENDLICH DAS VERDAMMTE FLEISCH AUF DEN GRILL, ICH HABE HUNGER!"

  • Das ist die Funktion des Waffenscheins, ja.

    Wobei auf dem Waffenschein m.W. vermerkt ist welche Waffe/n damit geführt werden darf/dürfen, das muß sich nicht vollumfänglich mit der WBK decken.

    Edith ergänzt: "rein theoretisch möglich" ist es natürlich auch ohne den Papierkram, aber in Deutschland für Normalverbraucher eben illegal.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Ja !

    Für meinen WS konnte / sollte / musste, genau weiß ich es nicht mehr, ich eine GK aus meiner WBK auswählen !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Ich weiß nicht wann und wie Rolf als mein Vorposter an einen Waffenschein gekommen ist.

    Heutzutage ist es für normale Menschen in Deutschland nahezu unmöglich eine derartige Berechtigung zum Führen einer scharfen Waffe zu erlangen.

    Gruß aus dem Münsterland ;^)
    Musashi

  • Das ist die Funktion des Waffenscheins, ja.

    Genau,...

    Heutzutage ist es für normale Menschen in Deutschland nahezu unmöglich eine derartige Berechtigung zum Führen einer scharfen Waffe zu erlangen.

    das gillt ja nun für normale Menschen,

    Mal so ganz normal für einen Waffenschein, jeder Politiker ab Landtagsebene hat die Möglichkeit, wegen seiner hohen Gefährdung einen Waffenschein zu beantragen und damit auch eine Waffe zu erwerben!

    MfG David

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Schon. Wer allerdings nur eine WBK hat, und angibt, die Waffe zur Selbstverteidigung aus dem Tresor genommen zu haben, kann seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ohne viel Weiteres verlieren.

  • Bei uns in Österreich nur mit Waffenpass möglich da reicht wbk nicht aus!ist aber sehr schwierig diesen Pass zu bekommen wirklich schwierig!
    Und die folgen bei benutzen einer faustfeuerwaffe zur Selbstverteidigung kannst dir eh vorstellen-gehst mal schön in's häfen!

  • Ich würde eher sagen das eine Pistole zur SV nicht in jedem Fall geeignet ist:

    - man müßte eine Gefahr vor allen Dingen früh genug erkennen um die Waffe rechtzeitig zu ziehen
    - auf ganz nahe Distanz (hand to hand combat) ist die Waffe ganz schnell mal kurz wegegdreht oder entwendet


    Solche hand to hand Situationen sind fast besser mit einem Messer zu handeln.
    Die Pistole kann ihren Vorteil nur ausspielen wenn man weit genug vom Angreifer weg ist. Was voraussetzt das man einen Angriff rechteitig erkennt. Die wenigsten Angreifer stürmen schreiend auf einen los.
    Warscheinlicher ist es da zum Schein erst mal nach der Uhrzeit oder anderes banales gefragt wird um nah an das vermeintliche Opfer ran zu kommen.

    Daher würde empfehle statt einer Schusswaffe eher folgendes Werkzeug zu verwenden:

    http://www.asmc.de/de/Messer-Werk…nt-Knife-p.html

    Ich hab selber so eins. Man kann das Ding wirklich Blitzschnell ziehen und völlig unauffällig tragen.

  • Hi, :^)

    Selbstverteidigung mit Messer ist mit Sicherheit kein Thema für hier. :( Und mit entsprechenden Empfehlungen sollte man auch lieber vorsichtig sein. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Schön und Gut.
    Aber wenn mich mir nachts ein Fremder auf der Straße unerwartet die Nase bricht, hätte ich da Hemmungen, gleich das Messer zu ziehen und auf den einzustechen.


    proLegal

  • Grau ist alle Theorie-

    Jede Situation ist anders.

    Ich halte es für müsig darüber zu spekulieren.

    Es kommt meisten´s anders als man denkt

    Einmal editiert, zuletzt von P217 (18. Mai 2012 um 19:47)

  • Aber wenn mich mir nachts ein Fremder auf der Straße unerwartet die Nase bricht, hätte ich da Hemmungen, gleich das Messer zu ziehen und auf den einzustechen.

    Nachdem hier in vielen Jahren hunderte von Threads zur Selbstverteidigung gelesen habe, kann ich dir versprechen, dass genau das, was du oben sagst, in aller Regel nach hinten los geht!

    Mit größter Wahrscheinlichkeit ist der Messerstecher mit gebrochener Nase vor Gericht der Angeklagte, auch wenn er nicht der Angreifer war, dieser aber schwer verletzt oder gar getötet wurde. Die Verhältnismäßigkeit ist in aller Regel nicht gegeben.
    Die gebrochene Nase kann man dann in aller Ruhe bei 10 Jahren o.ä. im Knast auskurieren.

    Ja, ich weiß, es ist manchmal schwierig, Gerechtigkeitsgefühl und Gesetzeslage zusammenzubringen!

    Dieser Thread hat jetzt nach aller Erfahrung genau durch meinen Beitrag die Sprengkraft erhalten, die ihn vermutlich mal wieder in etwa 2 Stunden so eskalieren läßt, dass meine Mod-Kollegen oder ich ihn schließen müssen!

    Das war bisher immer so, vielleicht liebe User geht es diesmal anders?

    Schaut euch mal mit der Suchen-Funktion all die SV-Threads der Vergangenheit an.

    Gruß
    Musashi

  • Wenn wir an der Ignoranz der Waffengegner verzweifeln, müssen wir uns in diesem Forum beim Thema SV mit dem Messer an die eigene Nase packen. Sobald die angesprochen wird, ist eine sachliche Diskussion offenbar nicht mehr möglich. Jemand, der zaghaft anspricht, dass man sich mit einem Messer im Nahbereich sinnvoll verteidigen kann, trifft auf die gleiche Abscheu, wie ein Waffenbesitzer bei einem Normalo.

    Messerstecher - schon der Ausdruck zeigt, dass der Betroffene sich mit der Handhabung eines Messers zur SV nicht die geringsten Gedanken gemacht hat. Der Stich ist wegen seiner geringen (sofortigen) Wirkung am wenigsten geeignet, sich einen Gegner vom Hals zu halten. Hier liegt der Schwerpunkt auf biometrischen Schnitten. Es gibt einen Block im Messerkampf, der - wenn er funktioniert - die Schlaghand des Gegners so beschädigt, dass er den Kampf nicht fortsetzen kann.

    Im Notwehrrecht steht auch nicht geschrieben, dass ich mir das Nasenbein in mein Hirn schlagen lassen muss, wenn ich dies dadurch verhindern kann, dass ich dem Gegner Schnittverletzungen zufüge.

    Aber was man (im eigenen Kulturkreis) nicht kennt, das verteufelt man. Ein Messer bietet viel mehr Möglichkeiten, als nur zu stechen. Ein Schusswaffe kann ja auch dazu verwendet werden, in den Arm oder das Bein zu schießen. Es ist nicht zwingend nötig, die Kugel zwischen den Augen des Angreifers zu setzen.

    Verteufelt nicht, was ihr nicht kennt - sonst seid ihr kein Stück besser als die Deppen, die: keine Mordwaffen als Sportwaffen brüllen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Wenn Schußwaffen im Notwehrfall zum Einsatz kommen steht man sehr schnell am Pranger, das ist in D nunmal so.
    Ich habe keinen Waffenschein, aber einen Jagdschein, dieser berechtigt mich meine KW auf dem Weg ins Revier nicht schußbereit zu führen (Waffe im Holster Magazin bzw. Patronen in der Manteltasche), dabei mit eingeschlossen ist der Besuch der auf dem Weg liegenden Tanke. Ich hatte schonmal ein Gespräch mit der Kassiererin ob ich eingreifen dürfte/würde/könnte wenn sie überfallen würde, was mich selbst ins grübeln brachte. Das grundsätzliche Recht auf Notwehr und Nothilfe besteht auch dort, ebenso wie die Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung auch aus dem heimischen Tresor genommen werden darf, die Zuverlässigkeit wird dadurch nicht grundsätzlich beeinträchtigt sofern es verhältnismäßig ist. Der Grat hierbei ist zugegebernmaßen sehr schmal, einen Einbrecher der einen Holzprügel aus dem Garten dabei hat mit der Waffe zu bedrohen kann schon dazu führen dass die auf der falschen Bank vorm Richter hockst.
    Solange der mit einer Schußwaffe bewehrte Täter nur Geld will würde ich wohl nichts machen um keine Eskalation der Situation herbeizuführen, falls unbemerkt möglich würde ich die Pistole aber fertigladen.
    Ich habe mal aus Interesse ausprobiert wie lange ich brauche vom Ziehen der Waffe bis zum 1 Treffer, mit der Pistole benötige ich zum ziehen der Waffe, einführen des Magazins, fertigladen, schießen und treffen einer IPSC Scheibe auf 5m <3sec, nicht viel, aber viel zu lange wenn der böse Bube bereits auf dich zielt. Den Revolver zu laden dauert auch mit Speedloader etwas länger, vorallem wenn dann der enorme Stress dazukommt. Wenn die Waffe bereits schußbereit ist klappt ziehen und treffen in <1sec, so könnte man eine Unachtsamkeit des Täters schon eher ausnutzen.
    Das treffen auf diese Kurzentfernungen ist für einen geübten Schützen auch unter Stress weniger das Problem, selbst die Streifenpolizisten schaffen das obwohl die meist nur um die 50 Schuss im Jahr machen, ich schieße momentan etwa 3000 Schuß Kurzwaffe im Jahr. Das Problem liegt woanders, wenn du dich entscheidest zu ziehen, musst du nicht nur bereit sein abzudrücken wenn die Waffe auf dich gerichtet ist, sondern auch dazu dieses als erster zu tun, denn wenn du bereits selbst ein Loch im Pelz hast nützt das alles nix. Danach wirst du auf alle Fälle erstmal gehörig durch den Dreck gezogen, und wehe es stellt sich heraus dass die Waffe des Angreifers weitgehend harmlos war, oder noch schlimmer, durch einen Querschläger o.ä. wird ein unbeteiligter verletzt oder noch schlimmer, dann ist es zu den schwedischen Gardinen nicht mehr weit.
    Im worst case fall, sprich der Täter feuert ohne Grund um sich, würde ich mich wohl wehren, denn kann es eigtl, eh schon nicht mehr schlimmer kommen und es bleibt zumindest eine Chance, die Hemmschwelle den Abzug zu ziehen dürfte dann auch erheblich sinken.

  • Schön und Gut.
    Aber wenn mich mir nachts ein Fremder auf der Straße unerwartet die Nase bricht, hätte ich da Hemmungen, gleich das Messer zu ziehen und auf den einzustechen.


    Man kann auch mit einem Messer nonlethal wirken (Arme und Beine). Ist natürlich relativ.
    Auf der anderen Seite, was willst du machen? Dich einfach zusammenschlagen lassen? Da sind Hemmungen wogl fehl am Platz.

    Nase brechen hört sich zwar harmlos an. Aber je nachdem wie man getroffen wird hängt die "Nase im Gehirn" oder so.

    Mein Fazit daher: Lieber von 3 Leuten gerichtet als von 6 Leuten getragen!

    Einmal editiert, zuletzt von darklord99 (23. Mai 2012 um 14:38)

  • Ein Messer ist sehr wohl eine Option, selbst wenn man damit nur blockt.

    Man muss es können, schlägt der Angreifer auf das Opfer ein, wird das Messer mit der rechten Hand Klinge nach unten dem Angreifer zugewandt am Unterarm gestützt, während die linke Hand die rechte verstärkt.
    Dieser Block wird in Gesichtshöhe ausgeführt und wenn der andere zuschlägt, damit seine Faust abgefangen. Ist recht einfach, wenn geübt.

    Mit DER Faust kann der Täter dann auf Jahre nichts mehr anfangen.

    Nachteil: Mit einer 8 cm Klinge ist das schlecht. Ideal wäre ein Ruger Vaquero Grande. Ist aber nicht mehr erlaubt.

    Vorteil: Man bleibt passiv. Der Gegner verletzt sich ja selber.

    Und ja, man sollte das Thema ruhig ansprechen - es werden dann eher weniger Leute versuchen, sich stechend zu verteidigen.
    Eine SSW ist wesentlich unsinniger.

  • Wenn wir an der Ignoranz der Waffengegner verzweifeln, müssen wir uns in diesem Forum beim Thema SV mit dem Messer an die eigene Nase packen. Sobald die angesprochen wird, ist eine sachliche Diskussion offenbar nicht mehr möglich. Jemand, der zaghaft anspricht, dass man sich mit einem Messer im Nahbereich sinnvoll verteidigen kann, trifft auf die gleiche Abscheu, wie ein Waffenbesitzer bei einem Normalo.

    Messerstecher - schon der Ausdruck zeigt, dass der Betroffene sich mit der Handhabung eines Messers zur SV nicht die geringsten Gedanken gemacht hat...
    Im Notwehrrecht steht auch nicht geschrieben, dass ich mir das Nasenbein in mein Hirn schlagen lassen muss, wenn ich dies dadurch verhindern kann, dass ich dem Gegner Schnittverletzungen zufüge.


    Absolut. Sehr gut gesagt!

    Generell würde ich jedem empfehlen der sich für das Thema interessiert sich mal ein KK-Schule zu suchen und einen Schnupperkurs oder sowas in diese Richtung zu belegen. Schon nach wenigen Stunden sieht man das man mit einem Messer ganz anders Wirken kann als man es als "unwissender" allgemein für möglich hält.

    Nur mal auf die Schnelle aus'm YouTube gesucht:
    http://www.youtube.com/watch?v=UFgq07q8Gjg&feature=related

  • Für den, der sich nur verteidigen will, gibts ein paar defensive Techniken, bei denen man kaum in Körperkontakt mit dem Angreifer kommt.

    (Vorausgesetzt, es ist ein Schläger, zu 96% der Fall)

    Damit dürfte Otto Normalbürger besser klar kommen als mit Martial Arts.