Transport im Fahrzeug WBK erfordelich?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.628 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2012 um 11:49) ist von Akula.

  • hallo zusammen,

    ich habe das internet durchstöbert und hier auch schon recherchiert....aber man kommt immer wieder auf unterschiedliche antworten...und außerdem sind die antworten schon sehr alt!!!!


    daher frage ich euch mal.....habt ihr für den transport im auto eine WBK oder einen kleinen waffenschein oder einen normalen waffenschein? überall ist etwas anderes zu lesen.... :(

    ich habe der polizei ebenfalls mal eine mail geschrieben und bin gespannt was die antworten...


    gruß maik

  • Wenn du Druckluftwaffen meinst, nein.
    Langwaffe im abgeschlossenen Koffer oder Futteral mit Schloß dran, Kurzwaffe im abgeschlossenen Koffer, und alle sind glücklich. :thumbup:

    Dazu brauchst du keine WBK, KWS oder gar Waffenschein (welcher Normalsterbliche hat den schon :rolleyes: ).

    Bei SSW´s :
    Die ungeladene Waffe in den Kofferraum, Munition ins Handschuhfach. Auf keinen Fall umgekehrt!

  • Das kommt auf die Art der Waffe und auf die von dir besessenen Berechtigungen an.

    scharfe Waffen + WBK oder Jagtschein : Transport im verschlossenen Behältnis, Munition getrennt lagern
    scharfe Waffen + Waffenschein : keine Einschränkung
    Schreckschußwaffe : Transport im verschlossenen Behältnis, Munition getrennt lagern
    Schreckschußwaffe + Kl. Waffenschein : keine Einschränkung (kein Führen bei öffentlichen Veranstaltungen)
    Druckluftwaffen : Transport im verschlossenen Behältnis
    Softairwaffen unter 0,5 J : keine Einschränkungen

    Auf die Antwort der Gesetzeshüter bin ich gespannt. 8)

    MfG Kolibri

  • Kleine Ergänzung: Jagdwaffen dürfen auf dem Weg zur Jagd oder von der Jagd zugriffsbereit transportiert werden (z.B. Kurzwaffe im Holster), dürfen aber nicht schußbereit (müssen also ungeladen) sein.

    Gruß

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Softair < 0,5 J, soweit einem Original nachempfunden, fallen unter den
    Anscheinsparagraphen. Damit sind sie zu transportieren wie alle anderen
    freien Waffen.

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • Ein gültiger Peraonalausweis sollte immer, und muss sogar sobald waffenrechtliche Dokumente wie z.B. der KWS benötigt werden, mitgeführt werden.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • danke für die zahlreichen antworten :)

    habe noch vergessen zu erwähnen das ich meine feinwerkbau 300s transportieren möchte :)


    sobald ich etwas von der polizei höre poste ich das mal hier rein ;)

  • danke für die zahlreichen antworten :)

    habe noch vergessen zu erwähnen das ich meine feinwerkbau 300s transportieren möchte :)


    sobald ich etwas von der polizei höre poste ich das mal hier rein ;)

    Für einen, der Sharps schießt der müsste in irgeneiner Form mal eine Waffensachkunde haben, oder?
    LG ins ein verschlossenes Behältniss ( Tasche und Schloss durch den Verschluss der Tasche),- das wars.
    Brauchst du nix weiteres zu.

  • ...noch ergänzend: Diabaolos dürfen im Gegensatz zu anderer Mun. bei der Waffe transportiert werden, Waffe natürlich NUR ungeladen.
    Dose kann also mit ins Futteral/Koffer.
    Gruß

  • @ Jeri Ryan Fan

    das LG gehörte meinem verstorbenen vater und daher bedeutet es mir viel

    deshalb möchte ich mich zu 100% informieren, um in einer allgemeinen verkehrskontrolle nicht auf schwierigkeiten stoßen zu müssen ;) wie die waffe zu transportieren ist, ist ja selbsterklärend und eigentlich auch logisch.....aber durch verschiedene artikel im internet, wo man lesen konnte "LG in verkehrskontrolle beschlagnahmt wegen keinen kleinen waffenschein" etc....bin ich etwas neugieriger geworden was es damit auf sich hat

  • Die sache mit dem LGs und den kleinen Waffenschein kommt aus einer TV Doku Sendung aus der Anfangszeit des kleinens WS.
    Damals wusten wohl selbst die Polizisten nicht gebau was es mit dem Teil auf sich hat.
    Ein kleiner Waffenschein dienst ausschlieslich zum Führen von PTP Schreckschusswaffen und sonst zu garnichts. Mann darf damit auch keine Luftpistole oder Airsoft führen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wenn die Polizei meint Dein Luftgewehr bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmen zu müssen, kannst Du versuchen Sie über die Rechtslage aufzuklären. Viel Glück dabei. Und immer schön die Hände sichtbar lassen und keine hastigen Bewegungen.

  • @Akula
    Soetwas ähnliches hatte ich auch. Polizist 0 Ahnung von dem was er tut.
    Werde auf meinen 50ccm Roller angehalten "Wie schnell fuhren Sie"? "Etwa 50km/h, da 55km/h lt. Tacho max. ist". Er "Dann haben wir ein Problem, Sie dürfen nur 45km/h fahren", dadrauf ich "Nein, der ist wie sie sehen auf 50km/h eingetragen und die Klasse M sagt nicht aus 45km/h sondern 50ccm und der Rest ergibt sich aus der Zulassung des Krads".
    So in gekürzter Form lief es etwa 20min und ich sagte, lassen sie uns zum TÜV fahren, da wird es Ihnen bestätigt,- Sie schreiben keine Anzeige gegen mich, weil das schlichtweg falsch ist. Das sagte ich 2x und er ließ mich nach einer halben Stunde weiterfahren ohne irgendwas. Nun habe ich einen Ausdruck der Paragraphen in der Tasche.

    Was ich damit sagen will ist eben auch, dass es sehr mühsam ist.

  • wenn ich eine antwort von der polizei erhalten habe, werde ich mir die auch einfach mal ausdrucken....da wird ja sicherlich ein name, büro und telefonnummer des bearbeiters drauf stehen....

    es gibt ja schließlich auch die art polizist mit deren nicht zu diskutieren ist ...

  • hoffe mal das heute diese beseitigt ist


    Wie das bei der Polizei aussieht kann ich dir nicht sagen, könnte mir aber durchaus vorstellen das da noch macher Dorfsheriff unterwegs ist der das noch nicht ganz durchblickt hat.
    Hier im Forum kommen ja auch immer noch fragen dazu, oft von Neu-usern die im Schützenverein von den allwissenden alten Hasen kommpletten stuss gehört haben. Da herscht also immer noch allgemeiner Aufklärungsbedarf.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!