Egun Betrüger, ich bin es leid!

Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 18.876 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2013 um 19:31) ist von Zündnadel.

  • Von daher werd ich mich erkundigen was ein Brief vom Anwalt kostet


    Das nenn ich ja mal dreist. Ich würde mich auch auf Nachverhandlungen gar nicht einlassen. Wie schon gesagt wurde, das ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag.

    Ein Schreiben von deinem Anwalt würde sich nur lohnen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast. Die Kosten für diese Schreiben richten sich nach Streitwert, hier also 123 Euro. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung hierfür, beliefen sich auf 187,45 Euro. Dafür gibt es dann soviele Schreiben wie notwendig und außergerichtliche Vertretung. Natürlich kannst du mal andeuten, dass am Ende dieses Verfahrens nicht nur seine MP5 weg ist sondern er unter Umständen auch die Anwaltsgebühren tragen muss.

    Gruß
    Patrick

    "Wir wissen mit Sicherheit, dass Osama bin Laden entweder in Afghanistan ist oder in einem anderen Land oder tot." Donald Rumsfeld

  • Moin David

    na was der Treibt ist absolut dreist. Dem VK ist es eindeutig zu wenig was da rausgekommen ist, das geht ja wohl aus einer Anfrage raus. Egun ist auch nicht gerade Sparsam mit Auktionsgebühren, deswegen hat er wohl die Auktion bei 1€ angefangen um da schonmal weniger zahlen zu müssen. Nun ist es aber SEIN Problem daß er die angebotenen sachen für 120€ verkauft hat auch wen es unter Wert sein mag. Aber damit muss der VK leben und rechnen. Ich kann halt nicht erwarten daß ich einen Artikel einstelle und dann noch gut daran verdiene wen ich keinen Startpreis reinmach. Da würde ichmich auf keinerlei Nachverhandlung einlassen und der VK soll das ganze als Nachnahme versenden was Du dan bei erhalt der Sendung mit dem Zusteller zusammen öffnen kannst um zu überprüfen ob auch alles drinn ist was drin sein soll, nicht daß er Dir wirklich ein paar Steine reinpackt, hat es ja schon alles gegeben.

    Gruß
    Thomas

  • bei erhalt der Sendung mit dem Zusteller zusammen öffnen kannst um zu überprüfen ob auch alles drinn ist was drin sein soll, nicht daß er Dir wirklich ein paar Steine reinpackt, hat es ja schon alles gegeben.


    Das habe ich auch einmal versucht das ich den Postboten als Zeuge einsetze und er mit mir gemeinsam das Paket öffnet, hat aber nichts daran geändert das ich trotzdem vorher bezahlen musste, und wenn in dem Paket wirklich nur Steine drinnen gewesen wären, hätte ich trotzdem mein geld nicht zurück bekommen. Obwohl der Postbote doch direkt vor mir gestanden hat, und es eigentlich kein Problem darstellen sollen.


    Gruß Andy

  • moion david,
    aus eigener erfahrung weiß ich das unter einem warenwert von 150 euro zwar ermittelt wird von der polizei, aber als streitwert vor gericht eigentlich immer eingestellt wird , weil betrag zu gering.

    Ich warte heut noch auf meinen Enterprisephaser für 50 euro, mit dem geld hat er sich nen schönen nachmittag gemacht bestimmt.


    gruß eike

  • Das habe ich auch einmal versucht das ich den Postboten als Zeuge einsetze und er mit mir gemeinsam das Paket öffnet, hat aber nichts daran geändert das ich trotzdem vorher bezahlen musste, und wenn in dem Paket wirklich nur Steine drinnen gewesen wären, hätte ich trotzdem mein geld nicht zurück bekommen. Obwohl der Postbote doch direkt vor mir gestanden hat, und es eigentlich kein Problem darstellen sollen.


    Gruß Andy

    Hi Andy

    Das ist schon Klar, aber DU hast dann dennoch einen Zeugen der nicht aus der Familie stammte und somit glaubwürdig ist falls in dem Paket was anderes drinnen ist. Machst Du das Paket erst Später auf musst Du erstmal beweisen daß da wirklich nix anderes drinnen war und nicht Du erst die Steine reingelegt hast um den VK zu schädigen, darum geht es dabei. Das kannst Du natürlich auch auf der Poststelle so machen unter mehreren zeugen in dem Du dem Paketboten sagst daß Du kein Geld da hast und es somit nicht in Empfang nehmen kannst.

    Gruß
    Thomas

  • Hi, :^)

    http://www.lexexakt.de/glossar/geringwertigesache.php


    Eine Sache ist geringwertig im Sinne von § 248a StGB, wenn ihr objektiver Wert ca. 30 Euro nicht überschreitet. Es wird aber auch ein Wert von 50,- Euro vertreten.
    Die Geringwertigkeit spielt eine Rolle beim Diebstahl (§ 248a StGB), beim Betrug (§ 263 Abs. 4) und bei der Hehlerei (§ 259 Abs. 2 StGB).


    Bei 150 Euro handelt es sich nicht mehr um eine geringwertige Sache. Eine grundsätzliche Einstellung mancher Staatsanwaltschaften bei "Geringwertigkeit" ist umstritten, weil es den Einzelfällen nicht gerecht wird.

    :^) LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ja das stimmt Thomas, aber wenn ich das wie du eben berieben hast direkt auf der Poststelle prüfen würde, lassen sie mich das Paket auch erst dann öffen, wenn ich es bezahlt habe.
    Vorher bekomme ich es ja nicht, und dann ist mein geld auch futsch, selbst wenn ich es unter Zeugen öffne und nur Schutter drinnen ist.
    Man müsste das Paket vorher öffnen können um es zu überprüfen, und erst danach bezahlen.
    Das ist aber aus sicht der Post nicht möglich.

    Gruß Andy

  • Hey,
    das mit DHL hatte ich auch schon,
    dass ich es nicht öffnen durfte, laut Auslieferer, bevor ich es nicht bezahlt & Unterschrieben habe.

    Dann habe ich mich bei seinem vorgesetzten Erkundigt und Er meinte das ist absoluter Bullsh*t was der Auslieferer da zu mir gesagt hat.
    Ich dürfte bei DHL, bevor (!) ich das Paket annehme und bezahle auf Richtigkeit prüfen.
    Allerdings bin ich dann verpflichtet, wenn alles drinnen und ganz ist, es auch anzunehmen und zu bezahlen.
    Sollte eindeutig etwas fehlen oder durch den Transport beschädigt worden sein, muss der DHL Lieferant das Paket wieder mitnehmen, wenn man Ihn drum bittet.
    So zumindest der nette Herr am Telefon.

    Nagut, bei mir war die Sachlage etwas anderst. Der tolle Auslieferer hat das Paket im Warenwert von 450,--€ wörtlich aus dem Auto getreten.
    Wenn Du dir da aber trotzdem Unsicher bist, ruf mal die DHL-Servicehotline an (die haben bestimmt eine) und erkundige Dich.

    Liebe Grüße
    medo

    Edit:
    Hatten wir hier nicht einen User/Member im Forum, der bei DHL arbeitet? ?(

    Einmal editiert, zuletzt von medo (3. Mai 2012 um 12:52)

  • Naja,ich tätige grad meinen zweiten Kauf bei Egun,der erste ging problemlos über die Bühne.Naja,da es ein Geschäft ist,hoffe ich mal,das auch dieser Kauf klargeht.Man wird sehen.Ob ich von einer Privatperson per Egun etwas bestellen würde-denke ehr nicht!

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Hallo David,

    jetzt kommt wieder Deine menschliche Einstellung und Dein streben nach faierem Verhalten im Leben zum tragen! :thumbup:

    Leider aber nur auf Deiner Seite! Ich kann mich nur Paramags anschliessen, dieser Verkäufer hat sich durch sein "Angebot" selbst geoutet! :cursing:
    Auslandsaufenthalt etc. war von ihm nur vorgeschoben, damit er die an Dich verkaufte Ware nicht aushändigen muss, weil ihm nachträglich der Preis als zu niedrig erscheint!

    Ich würde mit einem derartigen Verkäufer, mit dieser Vorbelastung durch seine Trickserei, keinerlei Geschäfte machen! Hinweis an EGUN, dass ein Verkäufer Dich nachträglich "übervorteilen" will, damit nicht anschliessend er behauptet Du würdest nicht bezahlen.

    Ärger Dich nicht, sondern erspare Dir weiteren Ärger mit diesem Verkäufer!
    Alfred

  • In egun wie in ebay kaufe ich grundsätzlich nur per Sofortkauf und von gewerblichen Anbietern und hab damit (bis jetzt) noch nie ne Pleite erlebt :^) Bei Auktionen muss man immer damit rechnen, dass der Anbieter wegen eines zu geringen Erlöses nen Rückzieher macht. Ärgerlich aber leider nicht zu vermeiden. Und leider ziehen weder ebay noch egun die Leute die sowas verzapfen zur Verantwortung.... :|

  • Bei Auktionen muss man immer damit rechnen, dass der Anbieter wegen eines zu geringen Erlöses nen Rückzieher macht. Ärgerlich aber leider nicht zu vermeiden.


    Das scheint wohl leider so zu sein, wobei sich das ganz einfach vermeiden lassen würde, indem man halt dann zb 150,- Euro Startgebot vorgibt. Ich würde das nur so machen. Man schaut sich einen Gegenstand an und legt fest welche Summe der Verkauf minimal bringen muß -> das dann als Startgebot. Wenn er es ab 1 Euro einstellt, dann muß er einfach damit rechnen, daß nicht die angestrebte Summe zustande kommt. Das Verhalten des VK ist inakzeptabel, sofern die Auktion störungsfrei abgelaufen ist. Denn wer seiner Auktion zusätzliche Attraktivität durch ein geringes Stargebot verleiht, der muß umgekehrt auch hinnehmen wenn diese Maßnahme nicht in erhofftem Ausmaß greift. Sichere Alternative wäre ein angemessen hohes Startgebot oder ein Sofortkauf gewesen, aber auf diese Sicherheit hat er ja bewußt verzichtet.

    David, ich drücke Dir die Daumen daß das irgendwie noch zu retten ist.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • So,
    Der Typ meint ich bin nun der Böse und verhandelt nicht weiter, hahaha. Er hat den Thread hier wohl entdeckt, aber gut.... Rechtsschutz hab ich, mit nem Anwalt bin ich auch schon in Kontakt getreten. Nach seiner Email das er mehr möchte sieht die Sache eindeutig aus, da kann er sich nicht mehr raus reden.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Damit hat er sich noch richtig um Kopf und Kragen geredet. Irgendwann hat hoffentlich Deine Gutmütigkeit auch ein Ende. Bei mir wäre Schluss mit lustig. Unglaublich. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ja,
    Ich wäre dem entgegen gekommen.... Nun versteh ich auch kein Spass mehr, Anwalt will tatsächlich einiges haben... Der hat mir gesagt
    Das die Kosten aber geltend gemacht werden können und die er dann zahlen muss! Wird nun richtig Teuer und lustig. Ich werde das morgen zur Anzeige bringen und es anderen Leuten überlassen es zu klären, weniger Stress für mich.

    Gruß, David

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  • Dann viel Glück und auf Dauer gute Nerven. :)
    Du hälst uns auf den laufenden oder? Würd mich interessieren was er für eine "Strafe" bekommt bzw. wieviel er hinlegen muss für die Dreistigkeit.

    Liebe Grüße
    medo :^)

  • und die er dann zahlen muss! Wird nun richtig Teuer und lustig.

    Du kennst die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht von dem Typ. Wenn der mit so einem Kleinkram meint Geld zu verdienen, gehe ich nicht unbedingt von einem guten Verdiener aus.

    Sei einfach vorsichtig und kotze dich einmal richtig aus und vergess den S******!

    Die Gebühren für einen Anwalt errechnen sich vielseitig und ruckzuck schleppt der dich bis zum Gericht mit, und da wird aus so einem kleinen Brief sehr viel Geld.

    Uuuund, du wärst ihm noch entgegengekommen? Hey.. :wegdamit:
    Ich hoffe egun reagiert da generell nachhaltig, kann nachhaltig reagieren und wird bei neuen Registrierungen auf gesperrte Alt User achten.

  • Schade, daß man nicht auch noch Schadenersatz in Form von Verdienstausfall oder Ersatzkauf ect. geltend machen kann :> Ich hätte übrigens selbstverständlich auch Egun von der Geschichte unterrichtet. Wünsche dir viel Erfolg und dem Herrn mit der excellenten deutschen Sprache eine saftige Finanzwatschen.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)