Hallo Community!
Ich habe da mal eine Frage, da mir das Waffengesetz keine eindeutige antwort dazu liefert.
Meine Eltern sind im Besitz eines Grundstücks (mit Zaun) außerhalb einer Ortschaft. Gilt dieses Grundstück auch als jenes privates Grundstück, auf welchem es mir erlaubt ist, eine SSW zu benutzen (Wohnung, Eigenheim,...)? Wie sollte ich mich verhalten, wenn doch jemand die Polizei darüber informiert? Sollte ich mein Schießen bei der Polizei vielleicht sogar anmelden?
LG Sascha