Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.485 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2012 um 03:06) ist von Floppyk.

  • Hallo Community!

    Ich habe da mal eine Frage, da mir das Waffengesetz keine eindeutige antwort dazu liefert.

    Meine Eltern sind im Besitz eines Grundstücks (mit Zaun) außerhalb einer Ortschaft. Gilt dieses Grundstück auch als jenes privates Grundstück, auf welchem es mir erlaubt ist, eine SSW zu benutzen (Wohnung, Eigenheim,...)? Wie sollte ich mich verhalten, wenn doch jemand die Polizei darüber informiert? Sollte ich mein Schießen bei der Polizei vielleicht sogar anmelden?

    LG Sascha

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten oder gegen Pokémon-Karten tauschen.

  • Quatsch kannst doch auf deinem Grundstück rum ballern... darfst halt nur niemanden stören.... ich als Nachbar würde aber auch die Schmiere rufen wenn es in Nachbars Garten knallt wie bei nem Feuergefecht.... also alles ne Sache von Toleranz und Lärmbelästigung ;)

    Na los doch, MAKE MY DAY :johnwoo:

  • Du kannst im Garten nach Lust und Laune schießen. Allerdings könnten sich Nachbarn durch den Lärm belästigt fühlen oder in Panik die Polizei mit der Meldung rufen, das Schüsse fallen. In dem Fall hat die Polizei garkeine andere Wahl (je nach Schilderung des Anrufers), als die Lage zu überprüfen. Ich empfehle den Vormittag zu nutzen, wenn möglich. Insbesondere wenn Nachbarn berufstätig sind bekommt es dann kaum jemand mit ;^)

    Oh, und am besten nicht für mehrere Stunden. Aber ein paar Testschüsse sollten drin sein. Es sei denn, Herr Blockwart persönlich ist dein Nachbar.

  • Hallo Community!

    Ich habe da mal eine Frage, da mir das Waffengesetz keine eindeutige antwort dazu liefert.

    Meine Eltern sind im Besitz eines Grundstücks (mit Zaun) außerhalb einer Ortschaft. Gilt dieses Grundstück auch als jenes privates Grundstück, auf welchem es mir erlaubt ist, eine SSW zu benutzen (Wohnung, Eigenheim,...)? Wie sollte ich mich verhalten, wenn doch jemand die Polizei darüber informiert? Sollte ich mein Schießen bei der Polizei vielleicht sogar anmelden?

    LG Sascha

    Ich möchte das jetzt nicht pauschal beantworten.

    Was für eine Art Zaun ist um das Grundstück.

    Ein Weidezaun zum Beispiel ist keine Befriedung.

    Nur für den Fall, daß es hierzu andere Meinungen gibt:
    Spart es euch, ich bin auch als Fischereiaufseher unterwegs und da ist das essentielles Grundwissen!

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hallo Herr Fischereiaufseher,

    Ich weiss ja nicht was du unter einem Weidezaun verstehts, aber eine Einfriedung muß nichtmal baulich sein, dass kann auch eine Hecke oder ähnliches sein.

    Gruß cz75

  • Ich weiss ja nicht was du unter einem Weidezaun verstehts, aber eine Einfriedung muß nichtmal baulich sein, dass kann auch eine Hecke oder ähnliches sein.

    Stimmt. Aber da gehts um was anderes: Ein Weidezaun ist deshalb keine Umfriedung oder Einfriedung, weil der nicht dazu da ist, jemanden draussen zu halten, sondern jemanden drinnen :D

  • Und es handelt sich um Machendrahtzaun mit einer Höhe von ca. 1,30m.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten oder gegen Pokémon-Karten tauschen.

  • ich bin auch als Fischereiaufseher unterwegs


    Das hast Du in einem anderem Thread schon erwähnt.
    Dadurch werden so einige deiner Beiträge klarer bzw.man man versteht wie Du tickst.

    Nichts desto trotz reicht es wenn klar ersichtlich ist das der Zutritt nicht jedem frei steht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo Herr Fischereiaufseher,

    Ich weiss ja nicht was du unter einem Weidezaun verstehts, aber eine Einfriedung muß nichtmal baulich sein, dass kann auch eine Hecke oder ähnliches sein.

    Gruß cz75

    User schrieb 'mit Zaun'.
    Da viele Grundstücke außerhalb von Ortschaften nur einen Weidezaun haben, machte ich ihn drauf aufmerksam.
    Eine dichte Hecke kann durchaus auch eine Einfriedung sein.

    Anbei ein Bild, was keine Befriedung ist.

    Was noch wichtig ist, daß es keine Lücken in der Befriedung gibt.

    Und den Zusatz konnte ich mir nicht verkneifen, da es hierzu zum Teil Meinungen zum Davonlaufen gibt (und ich es satt habe, 5mal zu begründen warum das so ist).

    Dateien

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Die Begründung warum wann was umfriedet ist kommt ganz sicher nicht von dir, ich meine das steht in den entsprechenden Gesetzen.

    Du kannst es bestenfalls interpretieren, aber bitte stell deine Meinung dann nicht als allerletzte Weisheit hin, Herr Fischereiaufseher.

    Gruß cz75

  • Ich möchte das jetzt nicht pauschal beantworten.

    Was für eine Art Zaun ist um das Grundstück.

    Ein Weidezaun zum Beispiel ist keine Befriedung.

    Nur für den Fall, daß es hierzu andere Meinungen gibt:
    Spart es euch, ich bin auch als Fischereiaufseher unterwegs und da ist das essentielles Grundwissen!

    Setzen Sechs es langt sogar eine Steinreihe oder eine Farblinie, es muß nur erkennbar sein. Was du meinst ist das kein Geschoß die Grundstücksgrenze überqueren darf. Und somit eine Baumasnahme dagegen hermuß nur er schießt Platz.

  • Setzen Sechs es langt sogar eine Steinreihe oder eine Farblinie, es muß nur erkennbar sein. Was du meinst ist das kein Geschoß die Grundstücksgrenze überqueren darf. Und somit eine Baumasnahme dagegen hermuß nur er schießt Platz.

    Lies dir mal die Definition für befriedeten Besitz im rechtlichen Sinne durch.

    Noch ein Beispiel: einen nur per Linie eingezeichneten Privatparkplatz, der mir nicht gehört, kann vonmir benutzt werden. Sollte der Eigentümer des Parkplatzes mich abschleppen lassen, so bleibt er auf den Kosten sitzen.

    So passiert im Jahre 1993 in Passau, als mich ein Herr abschleppen ließ.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Habe ich für meine Prüfungen lehrnen Müßen! Es muß nur erkennbar sein. Befriedet heist nicht das ich den zutritt damit verwehre! Die Grundstücksgrenze muß nur erkennbar sein! Und wenn das eine Reihe Gartenzwerge ist langt es. Es wird häufig der Fehler gemacht mit Zaun usw. aber durch bebauungspläne kann es sein das Du gar keinen bauen darfst.

    Beispiel als ich Beruflich mehrere Jugendliche Wegen Hausfriedensbruch und Landesfriedensbruch verhaften lies so geschehen 2006 oder wo ich wegen einbruch einen 2008 auf der Baustelle vorläufig festnahm.

    Das mit dem Apschleppen naja wenn er dir parkkrallen verpaßt hätte hättetst du zahlen müßen.

  • tesro70

    Warum benutzt man denn als absolut korrekter Fischereiaufseher einen fremden Privatparkplatz? ;^)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Moin,

    also ich will ja nicht klugscheißern, aber nachdem ich letztes Wochenende meine Waffen-Sachlkundeprüfung erfolgreich abgelegt habe, glaube ich das, dass Schiessen mit SSW auch auf
    eigenem Grundstück nicht so ohne weiteres erlaubt ist, denn:

    Die SSW fallen mit PTB im Kreis normal unters Waffengesetz, sind halt nur frei ab 18 erwerbbar, über das Führen in der Öffentlichkeit mit kleinem Waffenschein wurde hier schon oft berichtet,
    aber auch der kleine Waffenschein ist keine Schiesserlaubnis, wenn man mal von Notwehr/Notstand absieht. Man kann wohl die SSW wie auch andere Waffen auf seinem befriedeten
    Grundstück führen, daher im geladenen und zugriffsbereiten Zustand bei sich tragen, jedoch nicht schießen. Nach Waffengesetz wird zum Schießen immer, ausser auf zugelassenen
    Schießstätten, eine Schiesserlaubiss benötigt, weitere Ausnahme Freie Waffen bis 7,5 Joule unter bestimmten Bedingungen. Also dürfte auch das Schießen mit einer SWW nur so aus Spaß auf eigenem befriedeten Grundstück verboten sein, jedoch gibt es zu Silvester da regionale Freigaben oder es wird darüber hinweg gesehen.

    MfG Frank

  • Und wie viele Joule macht eine SSW ?
    Ohne Pyro 0 Joule, mit 7,5 Joule !

    Zitat

    Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,


    Da steht also nix von " freien Waffen ".
    D.h. Du kannst auch mit Vorderladern, scharfen Waffen etc. schießen solange die 7,5 Joule nicht überschritten werden.
    Das gilt natürlich auf für die EWB Waffen ohne Bedürfnisnachweis.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da das Grundstück wohl nicht im Ortskern liegt und somit möglicherweise zum bejagbaren Bezirk in einem Revier gehört, kann man dort nicht so ohne weiteres schießen, auch wenn das Grundstück privat bessen und umzäunt ist. Der Jagdpächter kann und wird da was dagegen haben.

  • Wie verhält es sich bei einem angemieteten Schreber Garten der auch komplett Abgezäunt ist?
    Eigentum? Befriedet auf jeden fall weil ja komplett alles zu ist mit 1,40m Zaun und dicker hecke davor!
    Ist aber angemietet vom Kleingarten Verein EV.