Öffentliche Veranstaltung: Ja oder nein?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 11.570 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2012 um 13:25) ist von AW93.

  • An alle "MiteinerPlempeunterdemArmVeranstaltungsbesucher"

    eigentlich ist doch hier alles zum Thema gesagt! Was sollen denn diese Spitzfindigkeiten betreffend den Veranstaltungen .......?
    Was ist denn so prickelnd daran wenn man im Kino eine SSW dabei hat, haben darf oder nicht? Und bei anderen Veranstaltungen find ich es genau so sinnfrei. Einen auf dicke Hose machen?
    Mein Vorschlag: Einfach seine "Plempe" mitnehmen und gut iss. Nur hinterher nicht wieder einen Thread aufmachen und fragen mit welchen Konsequenzen man rechnen muß weil man erwischt worden ist.

    Nachdenkliche Grüße
    Pinkerton

    Warum eine SSW im Kino dabei haben? Ganz einfach wenn man am Wochenende in der Spätvorstellung war möchte man vieleicht nach hause gehen ohne als Opfer in der Notaufnahme zu landen. Denk einfach mal an eine Frau die hat eine ganz andere Wahrnehmung als Du, die Parkt nur wo Licht ist und hat im dunklem Parkhaus eine Wahnsinns angst, zurecht da ja niemand hilft und alle wegschauen.

  • Hi Jhary,
    tolles Argument: Wenn eine Frau alleine in eine Spätvorstellung geht ..........
    Meiner Erfahrung nach haben Frauen eigentlich kein Interesse an Waffen und schon gar nicht zur SV. Interessant wäre mal eine Nachfrage beim zuständigen SB vieviel Frauen einen KWS haben. Und wer als Frau alleine in besagte Spätvorstellung geht hat sicher den ganzen Tag hart gearbeitet und will zur Entschleunigung nach dem Kinobesuch noch ein wenig "Öktschen" haben. Haste schon mal bemerkt das Frauen in Disko's usw. nicht mal alleine auf's Klo gehen? Und wer soll denn in dunklen Parkhäusern den Frauen helfen die nach einer Spätvorstellung im Parkhaus ihr Auto holen wollen? Die Männer sitzen doch daheim vor ihrer "Plempensammlung". *grins*

    Grüßle
    Pinkerton

    Einmal editiert, zuletzt von Pinkerton (31. März 2012 um 20:58)

  • Sorry ich wollte niemanden nerven, alles andere scheint ja auch eindeutig zu sein, aber über Kinobesuche gibt es dauernd widersprüchliche Aussagen. Kino, Bar, Lounge sind ja eigentlich alltägliche Betriebe, ohne zeitliche Abgrenzung oder sowas. Außer die einzelne Vorstellung, aber das fände ich schon seltsam...

    Achso, die Hausordnung ist in meinen Augen zweitrangig, da man mit dem KWS das recht hat die zugelassenen Waffen in der Öffentlichkeit zu führen... Und öffentlich = da, wo jeder Mensch hin kann, ob mit oder ohne Eintrittspreis.

    Also die einzige Frage: Ist Kino eine öffentliche Veranstaltung?

  • Nein, die Hausordnung ist dort das einzig wichtige.
    Der Staat kann dir gar nicht erlauben im privaten Bereichen , ohne Einverständinis des Besitzers, eine Waffe zu führen.
    Überall dort wo eine Hausordnung greift muss der Besitzer damit ein verstanden sein wenn Du eine Waffe trägst.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Naja,klar,wo ne Hausordnung besteht,muss man das natürlich respektieren.Ok,ich führe eh keine Schreckschusswaffe,aber n Taschenmesser hab ich immer dabei.Wenns explezit in der Hausordnung steht,is klar,darfs ich nicht führen.Aber vom WaffG sinds (noch) freie Waffen,obwohl für mich ist es ein Allzweckwerkzeug,vom Brötchen teile oder Wurst schneiden bis eben hin,zu dem hoffentlich nie passierenden Ereignis,es als letzten Notnagel benutzen zu müssen,um evtl zu überleben.Ich werde es garantiert mir nicht verbieten lassen...gibt zuviel Drogensüchtige und andere Kriminelle,die unbehelligt von der Justiz immer wieder freigelassen werden...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!


  • [...]
    Also die einzige Frage: Ist Kino eine öffentliche Veranstaltung?

    Schau mal zur öffentlichen Veranstaltung dort.
    Ansonsten wurde das bezogen aufs Kino bereits breit hier diskutiert.

    Ergebnis: Es gibt dazu keine Rechtsprechung, die Literatur streitet. Ich lade aber alle Beteiligten dazu ein, es auf einen Präzedenzfall ankommen zulassen. ^^
    (Es geht nur um den regulären Kinobetrieb, nicht um Premieren mit Live-Auftritten etc.

  • Kino = zeitlich begrenzte Vorführung/ Aufführung/Veranstaltung und ist jedermann frei zugänglich - deutlicher kanns doch kaum gesagt werden ! Somit eine öffentliche Veranstaltung bei der NOCH DAZU das Hausrecht greift !

    Ist in einer Diskothek zB. eine Hypnoseshow, usw. ist das auch eine öffentliche Veranstaltung ......deutlicher gehts doch nicht mehr !

    Was mich am meisten wundert, warum das überhaupt gefragt wird ! ?(
    Der, der sich erkundigt weil er Problemen aus dem Weg gehen will, wird die Waffe prophylaktisch zu Hause lassen !

    Der, der vor Übergriffen zu später Stunde Angst hat, wird entweder vom Kino zu Hause bleiben, oder die Knarre tragen - gut verdeckt - nicht auffallen, und die Sache ist gegessen !

    Wäre das tragen im Kino erlaubt, würde der Großteil der Berechtigten hier die Knarre SOWIESO verdeckt tragen (alleine der Vernunft wegen ) - 200 Leute warten auf den Einlass , plötzlich zieht mitten unter den Leuten jemand die Jacke aus, und jeder sieht das Schulterhalfter / Gürtelholster samt Wumme !

    Erste Reaktion: :wow: :wow: :wow: :wow: :wow:

    ( ich will jetzt nicht den Glotzsmilie hier 199 mal reindrücken.... )

    Zweite Reaktion : Ordnerpersonal wird den stolzen Waffenbesitzer auffordern den Knaller abzulegen ,

    ODER : die Herren der grünen Fraktion rufen, die eventuell die Kollegen in schwarz mit Maske einschalten ..........
    ........und dann dürfte die Abendvorstellung bereits begonnen haben !

    Kann man wirklich so verbohrt sein, in Zeiten wie diesen in der die Bevölkerung und Polizei gegenüber Waffen stark sensibilisiert ist , eine Knarre mit ins Kino zu nehmen ? :cc ...wenns zehnmal erlaubt wäre ........bei uns in Öselreich darf man die SSWs ab 18 tragen...OHNE Legitimation ! Tut mans trotzdem - und der Inspektor siehts fängt der Wirbel an - wenngleich man auch nicht bestraft werden kann !

    Ich bin mir aber zu 110% sicher : sollte das wirklich jemand in Österreich im Kino probieren und das merkt jemand....dann ist Maskenball ! Auch auf Fußballplatz, Tennisplatz, Eislaufplatz usw....
    ( hat doch jeder heute ein Handy ....alleine wegen der anschliessenden Action würden schon viele die Polizei rufen, soviel ist sicher ! )


    WAS MICH SEHR STARK INTERESSIERT ( Frage an User die in Deutschland den KWS besitzen und SSW führen ! ) :

    WER von Euch hatte schon einmal eine Polizeikontrolle auf Grund seiner SSW in der Öffentlichkeit ?
    WO war das ? (Bar, Restaurant, Öffentlichen Plätzen usw...)
    WIE ist die Polizei dahinter gekommen, dass ihr eine Waffe dabei habt ?
    WIE reagierten Anwesende und Polizisten als ihr die Waffe vorgezeigt habt ?
    WIE reagierten Anwesende und Polizisten als ihr euch mit dem KWS ausweisen konntet ?
    War die Sache mit vorzeigen des Ausweises erledigt, oder kam ein Nachspiel ? ( Nachspiel seitens der Behörde, und blöde Bemerkungen von Zaungästen ? )

    Dies interessiert mich, seit ich hier mitlese ! Sollte in Österreich jemand ne Knarre tragen, und ein Tischnachbar etc, merkt das, ist der Wirbel vorprogrammiert , dessen bin ich sicher.

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    2 Mal editiert, zuletzt von Detonex (2. April 2012 um 19:49)

  • Zitat von »Schneemann007«


    [...]
    Also die einzige Frage: Ist Kino eine öffentliche Veranstaltung?

    Ergebnis: Es gibt dazu keine Rechtsprechung, die Literatur streitet. Ich lade aber alle Beteiligten dazu ein, es auf einen Präzedenzfall ankommen zulassen. ^^
    (Es geht nur um den regulären Kinobetrieb, nicht um Premieren mit Live-Auftritten etc.

    .... wurde am 31.3. im Ernst noch überlegt, ob Kino eine öffentliche Veranstaltung ist?

    Antrag KWS Kreis HS:

    http://www.kreis-heinsberg.de/buergerservice…kumente/?ID=413

    ... "kann" natürlich sein, daß "Kino" "nur" im Kreis HS eine sog. "öffentliche Veranstaltung" ist.
    ... wage ich aber ganz stark zu bezweifeln.

    Einmal editiert, zuletzt von AW93 (2. April 2012 um 20:06)

  • Nur weil das auf einem Antrag draufsteht, hat das keine gesetzliche Gültigkeit :)

    Ich kann auf irgendein Anmeldeformular auch draufschreiben daß mir der Unterzeichner sein Haus schenkt. Leider hat das dann auch keine Gültigkeit :)

    Was ich allerdings hier in diesem Thread nicht verstehe, ist das ewige Herumgenörgle an Leuten, die ihre Gaswaffe ausdrücklich NICHT wegen der imens großen Gefahr im Kino mitnehmen wollen, sondern wegen dem Hin- und Rückweg. Ist das so schwer nachvollziehbar?

    Man verlässt sein geliebtes Heim ja eigentlic äusserst selten ohne daß man was vor hat, z.B. eben einen Kinobesuch.

    Oder ist das bei einigen Leuten hier anders? Geht ihr aus dem Haus einfach nur damit ihr aus dem Haus seid? Glaub ich ja eher nicht. ;)

    Und wenn man halt für den Weg sicherheitshalber ein Verteidigungsgerät dabei haben möchte, ist das doch vollkommen ok.

    Ich interpretiere eine öffentliche Veranstaltung übrigens folgerndermaßen:

    Eine örtlich und zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei der die Örtlichkeit nicht ständig unverändert am selben Platz ist.

    Das wären Volksfeste, Jahrmärkte, etc.
    Einfach Veranstaltungen bei denen ein Umbau/Aufbauaufwand und eine deutliche Abgrenzung zum sonstigen Ablauf erkennbar ist.
    Da das Kino ja ständig und ohne Umbau immer gleich ist, fällt das nach meinem Verständnis NICHT unter eine öffentliche Veranstaltung. Die Regelmäßigen Laufzeiten der Filme ziehen sich über das ganze Jahr und da ist abslout nix von zeitlicher Begrenzung erkennbar.
    Wenn das Kino nach jedem Film schließen, komplett umbauen und für den nächsten Film erst wieder öffnen würde, käme das schon eher hin.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Im Kino gilt das Hausrecht, ich wüsste nicht, dass der KWS dieses einschränken würde. Der Besitzer kann mir das Führen einer SSW verbieten, er kann es mir aber auch ausdrücklich erlauben, sogar das Schießen damit. Interessanter ist die Frage, was bei Nichtbeachtung der Hausordnung passiert. Falls ich mich irre, dann belehrt mich bitte, aber strafrechtlich ist das nicht relevant; die Polizei darf er deswegen auch nicht rufen. Das Personal darf mich des Kinos verweisen und Hausverbot erteilen, mehr aber nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hi,

    Nur weil das auf einem Antrag draufsteht, hat das keine gesetzliche Gültigkeit :)

    ... ist sicherlich richtig

    Was ich allerdings hier in diesem Thread nicht verstehe, ist das ewige Herumgenörgle an Leuten, die ihre Gaswaffe ausdrücklich NICHT wegen der imens großen Gefahr im Kino mitnehmen wollen, sondern wegen dem Hin- und Rückweg. Ist das so schwer nachvollziehbar?

    ... absolut nicht ( für mich zumindest ). Egal WOHIN der Weg führt, führt er zu diesen "sog. öffentlichen Veranstaltungen" wirds halt sagen wir mal "kompliziert"

    Und wenn man halt für den Weg sicherheitshalber ein Verteidigungsgerät dabei haben möchte, ist das doch vollkommen ok.

    ... klar! Denn blöderweise weiß man ja erst "im nachhinein", daß es schön gewesen wäre eine Plempe dabeigehabt zu haben
    ( u.U. wenn man im KH liegt / vor ein Auto gelaufen ist oder was auch immer )

    Gruß

  • Ok, um hier nochmal aufzuräumen:

    Die Literatur ist uneinig, ob der reguläre Kinobetrieb eine öffentliche Veranstaltung darstellt. Nach der Gesetzesbegründung sollte Veranstaltungen erfasst werden, welche nicht unter § 2 Abs. 3 VersammlG (öffentliche Versammlungen oder Aufzüge) fallen, bei denen aber ähnliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen. Dass bei Demonstrationen und Kirmesfeiern Schlägereien und Gewaltdelikte an der Tagesordnung sind, ist wohl unbestritten. Im Kino habe ich dagegen selten Schlägereien miterlebt, da dort - trotz der Anhäufung vieler Personen - einfach kein entsprechendes Konfliktpotenzial vorhanden ist. Die Intention des Gesetzgebers spricht daher stark dafür, dass der reguläre Kinobetrieb nicht als öffentliche Veranstaltung anzusehen ist.
    Schlüssig ist dort auch das Argument, dass es einem solchen Verbotes gar nicht bedarf, denn der Hausherr kann Störenfriede mittels seines Hausrechts entfernen, insofern wird er durch § 123 StGB geschützt (was bei einer Kirmes nicht so leicht möglich ist). Dies verhält sich ähnlich bei einer öffentlichen Spielhalle, bei der der BGH mit Beschluss vom 22.02.1991 (Az: 1 StR 44/91), abgedruckt in der NStZ 1991, S. 340 f. bereits entschieden hat, keine öffentliche Veranstaltung vorliegt.
    "Öffentliche Veranstaltungen i. S. des [...] WaffG sind demnach planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben.
    Nach Ansicht des Gesetzgebers treten bei solchen besonderen, außeralltäglichen Ereignissen durch das Führen von Waffen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf, welche über die normalen, vom Waffenführen in der Öffentlichkeit ausgehenden Gefahren hinausreichen."

    Nun, wo liegt das besondere Gefährdungspotenzial während einer (räumlich geschlossenen) Kinovorstellung, das einer Demonstration oder einer Kirmes nahe kommt?
    Auseinandersetzungen sind dort eher selten.

    Fazit: Der reguläre Kinobetrieb ist - abgeleitet aus den Grundsätzen der Rechtsprechung - keine öffentliche Veranstaltung iSd WaffG (nicht zu verwechseln mit dem JugSchG!). Gegenteiliges lässt sich natürlich vertreten, hilft denen aber nicht, die vor Gericht stehen.

  • Ja natürlich ist ein Fußballspiel eine öffentliche Veranstaltung.Waffen?Deshalb die Frage??Darf man nicht, wär auch ne schei.ß Idee, stell dir vor du ziehst die aus der Tasche, oder sie fällt dir raus= Sau peinlich mit Gefahr der Massenpanik.Oder einer meint er muss den Helden spielen, seine Freundin beschützen etc und haut dir von hinten ein Bierglas über den Kopf....Viele SSW sind vom Original nicht zu unterscheiden, (außer Mündung und Stempel) stell dir vor die Polizei ziehlt deswegen scharf auf dich.Du würdest dir in die Hose machen...
    Genau wegen dieser Haarspalterei die man eigentlich auch mit logischem Denken beantworten kann haben wir diese Gesetzeslage.

  • Hab meinen Anwalt gefragt, da es nicht ganz klar ist, kann ein Richter im Falle eines Falles der einen oder der anderen Argumentationslinie folgen.

    Dafür ist der Background des Richters nicht unwichtig.
    Er kann die Vorstellung als zeitlich eingegrenzt und vom Alltag abgehoben betrachten, oder sagen, Kino ist jeden Tag und nix besonderes. Man weiß es nicht. Fazit, solange der Gesetzgeber spezifisch auf Kino keine Aussage trifft, lieber nicht führen.

    Wer trotzdem will, soll's machen, aber ihr seht ja selber: der eine sagt "ist doch klar, Kino ist öV" der andere "natürlich nicht" und genauso wird's später beim Richter aussehen. (Ich wünsche viel Glück auf jeden Fall)

    Ich hatte es eh nicht vor (besitze zwar KWS aber keine SSW :D ), aber ich fand es mal interessant zu erfahren, da es immer gegensätzliche Aussagen dazu gab.

    Und Hausrecht ist gültig, unabhängig vom KWS.

  • Alle Kinoaufführungen werden öffentlich kundgetan !
    Und das in Zeitungen , auf Anschlagtafeln und sogar teilweise im Fernsehen !

    Nur weil das Gebäude in Privatbesitz ist ( in dem Fall Kinobetreiber ) soll das plötzlich keine öffentliche Veranstaltung mehr sein ? :S
    Das Argument hätte vor dem Richter wohl schlechte Karten !

    Aber wie man sieht eine Diskussion die kein Ende finden wird !

    Und solang das ganze hier schon zu unterschiedlichen Auslegungen führt wird die Polizei im Bedarfsfall die Waffe erstmal beschlagnahmen und eine Anzeige schreiben. :wow: Trotz KWS !
    Somit wackelt schon mal der KWS, wenns blöd zugeht sogar eine Strafe, und, und, und..... nur Zores ! :cc

    Da vertraue ich lieber auf meine Griffel ....die können auch ganz schön wehtun ! :D

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Der Kinobetrieb ist aber nicht zeitlich begrenzt sondern das ganze Jahr über :)

    Und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt.

    Und jeder einzelne Film kann meiner Meinung nach auch NICHT als Veranstaltung gewertet werden, denn die Örtlichkeit (mit ständigem Kinobetrieb) ist immer die Selbe und wird nicht verändert.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (3. April 2012 um 14:49)

  • Kentucky: ich verstehe deinen Gedankengang, gebe dir auch zu 50% recht !

    ABER : aus meiner Sicht könnte ein Richter argumentieren, dass die einzelnen Vorstellungen/ Vorführungen zeitlich begrenzt sind ! Und das kann man nicht widerlegen.
    ( Das Kinogebäude steht das ganze Jahr - die Vorstellungen sind zu verschiedenen Zeiten - also begrenzt ! Ein Fußballstadion steht auch das ganze Jahr - hat aber nur zu gewissen Zeiten Spiele ! Und dort ist zu 100% Knarrenverbot ! )


    Wie wärs beim Oktoberfest in München ? die Örtlichkeit ist auch immer die selbe !
    (bei uns in Linz der Urfahrmarkt findet 2x im Jahr statt ! so ein richtiger Jahrmarkt eben ! Die Bierzelte stehen immer am selben platz, das Areal ist immer das gleiche ....
    .....ja - bis auf die Kleinigkeit dass der ganze Schmus am Anfang auf - und am Ende abgebaut wird .

    nur wird kein Richter das führen einer Waffe davon abhängig machen ob bei einer Veranstaltung die Örtlichkeit oder die Möbel gewechselt werden ! Da geht es nach meinem Verständnis um die größere Menschenansammlung !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
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    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (3. April 2012 um 15:13)

  • Wenn man nach der größeren Menschenansammlung geht, dann dürfte jede Innenstadt eine öffentliche Veranstaltung sein :)
    Und jede einzelne Bahnfahrt wäre dann ebenfalls eine öffentliche Veranstaltung ;)

    Ich hab mir grad nochmal die ganzen Beiträge durchgelesen und noch was wichtiges gelesen.
    Ein Kino ist ein Ort, an dem jemand das Hausrecht hat.

    Dort hat kein Waffengesetz gültigkeit. Wenn mir der Kinobetreiber erlauben würde, mit der scharfen 9mm im Kino zu sitzen, dann dürfte ich selbst das.

    Mein Fazit also: Wenn die Hausordnung nicht ausdrücklich verbietet, daß ich Waffen dort tragen darf, dann darf ich es eben :)
    Dafür gibts so eine Hausordnung ja, um klarzustellen (ohne daß jeder nochmal extra nachfragen muss) was der Betreiber oder Besitzer möchte und was nicht.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • nur wird kein Richter das führen einer Waffe davon abhängig machen ob bei einer Veranstaltung die Örtlichkeit oder die Möbel gewechselt werden ! Da geht es nach meinem Verständnis um die größere Menschenansammlung !

    Belehrungsresistent... ;)
    Der Richter wird das Gesetz auslegen und nach dessen Zweck schauen. Schnell wird er merken, dass der reguläre Kinobetrieb keine öffentliche Veranstaltung iSd WaffG sein kann.
    Waffen sollen dort verboten sein, wo § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetz nicht greift, aber dennoch ein entsprechendes Konflikt- und Gewaltpotenzial besteht. Dafür wurde jetziger § 42 WaffG geschaffen.


  • Belehrungsresistent... ;)
    Der Richter wird das Gesetz auslegen und nach dessen Zweck schauen. Schnell wird er merken, dass der reguläre Kinobetrieb keine öffentliche Veranstaltung iSd WaffG sein kann.
    Waffen sollen dort verboten sein, wo § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetz nicht greift, aber dennoch ein entsprechendes Konflikt- und Gewaltpotenzial besteht. Dafür wurde jetziger § 42 WaffG geschaffen.

    AW93 hat den Antrag für den KWS vom kreis Heinsberg eingestellt - Kentucky schreibt, nur weils am Antrag steht hat es noch keine gesetzliche Gültigkeit ?

    Ich wage zu bezweifeln, dass die Behörde im kreis Heinsberg ihre eigenen Gesetze macht ! Es ist immerhin ein behördliches Formular mit dem Hinweis auf das Gesetz, und die werden kaum selbst entworfene Gesetze in dem Antrag verankern - sie würden eine Klage riskieren.
    Alleine die Aussage, Waffen sollen dort verboten werden, wo ein entsprechendes Konflikt - und Gewaltpotenzial besteht : Was ist im Theater ? (lt. Antragsformular auch verboten ! ) Irgendeine gesetzliche Grundlage wird der Absatz haben - sonst stünde er nicht dort !

    Einfacher Test : Steht der gleiche Absatz auch in den KWS - Anträgen anderer Landkreise?

    Aber wenn du denkst, ich wäre belehrungsresistent, probiers einfach aus !
    Geh mit der SSW ins Kino, dass sie jeder sieht und du bist sie (zumindest fürs erste ) los. Das garantiere ich dir, obwohl ich kein Deutscher bin und eure Gesetzeslage für Waffen nur so fiftyfifty kenne.


    Und wie der Richter das Gesetz dann auslegt, das erfährst du dann aus erster Quelle. ;^)
    (und das ist meinerseits nicht belehrungsresistent, das ist Lebenserfahrung )

    EDIT : ist zwar nur ein Zeitungsbericht aber : Zeile 11-14

    http://www.welt.de/print-welt/art…dlich-sein.html

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    3 Mal editiert, zuletzt von Detonex (3. April 2012 um 20:42)