Öffentliche Veranstaltung: Ja oder nein?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 11.768 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2012 um 13:25) ist von AW93.

  • LEP FAN

    Das ist so nicht ganz richtig, ein Polizist muß keinen KWS haben wenn er eine SSW privat führt. Genausowenig braucht ein Polizist einen Waffenschein zum Führen einer scharfen Waffe. Dies ist alles im Dienstausweis beinhaltet! Er muß also lediglich seinen Dienstausweis mitführen sobald er privat eine SSW oder scharfe Waffe dabei hat.

    Matthias

  • @ Rancon

    Der bloße Fakt das du dich für Waffen, egal welcher Art interessierst, sorgt bei den meisten Politikern und einem Großteil der Bevölkerung für Irritationen und Unruhe.
    Wenn du es so siehst kannst du dich gleich als Sklave verkaufen und alle Rechte abgeben.


    Deshalb sollte man eben, wenn man eine SSW führt (was ich auch gelegentlich tue - AUCH im Kino ;^) ), es vermeiden, in irgendeine Form der Personenkontrolle zu geraten oder ähnliches. Ich binde es jedenfalls niemandem auf die Nase. Geht ja auch keinen was an.

    Aber ich schätze, die meisten Polizisten sollten nach vorzeigen des KWS Ruhe geben. Aus Erfahrung kann ich da nicht sprechen, aber hier im Forum kriegt man ja eher die Fälle, in denen es schiefgeht. Echte Zahlen wird man kaum finden.

  • LEP FAN . Danke für die schnelle Antwort !
    War eben nur eine Frage ( sind ja die Ö und D gesetze etwas unterschiedlich )

    Und wenn er im Wald auf Jagd ist ? Und er führt eine SSW zur Selbstverteidigung ? Reicht dann der Jagdschein ? Der steht doch eine Stufe über dem KWS ? berechtigt er doch zum führen einer scharfen Waffe ! ???

    Aber das selbst ein Polizist privat einen KWS brauchen würde ist schon eine Zumutung des Gesetzes ! Eine Person die von Amts wegen täglich eine Scharfe Waffe führt, braucht für eine SSW eine Legitimation ? :roll:
    Auch wenn er privat ist, müsste doch sein Dienstausweis langen, oder nicht ? Er kann sich doch jederzeit wenn es die Umstände erfordern selbst in Dienst stellen ! (zumindest in Ö....das wird in D ähnlich sein denke ich ! )

    Aber egal....ist eben das Gesetz . nochmals danke für die Antwort

    Gruß, Detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Hi, :^)

    Das ist so nicht ganz richtig, ein Polizist muß keinen KWS haben wenn er eine SSW privat führt. Genausowenig braucht ein Polizist einen Waffenschein zum Führen einer scharfen Waffe. Dies ist alles im Dienstausweis beinhaltet! Er muß also lediglich seinen Dienstausweis mitführen sobald er privat eine SSW oder scharfe Waffe dabei hat.

    also da wird etwas durcheinander geworfen. ;^)

    Selbstverständlich müsste auch ein Polizist, wenn er eine SRS-Waffe führen möchte, einen KWS haben.

    Richtig ist: Polizeibeamte haben üblicherweise keinen Waffenschein, weil die Berechtigung zum Führen dienstlicher Schusswaffen im Dienstausweis vermerkt ist. Dies gilt auch, wenn der Polizist seine Dienstwaffe privat führt. Dies darf jeder Polizeibeamter nach bestandener Laufbahnzwischenprüfung, für den mittleren PVD. In der Regel also ab dem Dienstgrad "Polizeihauptwachtmeister".

    Private "scharfe" Schusswaffen dürfen mit Dienstausweis auch nicht geführt werden. Früher war es in einigen Bundesländern aber möglich, auf Antrag beim Dienstherren, eine private Schusswaffe für das dienstliche Führen erlaubt zu bekommen. Aber das ist eine andere Geschichte. Ob das heute noch geht, weiss ich nicht.

    Für das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen ist der Dienstausweis aber völlig ohne Belang.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi,

    falls das Thema "Kino" noch jemanden interessiert:
    ... habe heute den KWS abgeholt und da die beiden Sachbearbeiter sehr nett waren mal grob nachgefragt.
    man könnte bei derartigen Veranstaltungen ( also nicht nur beim Kino ) die SSW z.B. bei der Garderobe abgeben oder im Auto in einem verschlossenen Behältnis lassen.
    Wobei, wie die Frage nach der Aufbewahrungsmöglichkeit für eine "Waffe" ankommt, wurde nicht weiter vertieft.
    Ansonsten wurde mir auch ein Merkblatt zum KWS ausgehändigt mit Vermerk " Rechtsgrundlage ab dem 1.4.03 ist das WaffG v. 11.10.02 "
    .... u.a. ist dort auch wieder das Kino als Beispiel für öffentl. Veranstaltungen erwähnt.

    Folgen bei Verstößen würden dann wohl vom Richter abhängen.
    ... dies nur zur Info
    Gruß