Das ist so nicht ganz richtig, ein Polizist muß keinen KWS haben wenn er eine SSW privat führt. Genausowenig braucht ein Polizist einen Waffenschein zum Führen einer scharfen Waffe. Dies ist alles im Dienstausweis beinhaltet! Er muß also lediglich seinen Dienstausweis mitführen sobald er privat eine SSW oder scharfe Waffe dabei hat.
Matthias