Hallo liebes Forum.
Bin ziehmlich neu hier, und habe auch schon gleich eine Frage.
Ich benutze meine SSW (PK380 von Walther bzw. Umarex) zur Selbstverteidigung.
Meine SSW hab ich so gern, dass ich Sie überall hin mitnehme!
Vielleicht haben ja schon einige von Euch die Erfahrung gemacht, wie das so abläuft im "Ernstfall"!?
Wenn ich in eine Situation komme, wo ich merke, jetzt geht´s gleich wirklich um das "Blanke"-Überleben.
Trotzdem will ich aber nicht mit meiner SSW meinem Gegner ins Gesicht schießen, sondern dreh mich in eine Position
in der man meine SSW im Gürtelholster sehr gut sieht.
Ist das strafbar?
Es wird immer sehr heiss diskutiert, was erlaubt sei und was nicht.
Der eine sagt:"Verdeckt tragen ist Pflicht"! der andere sagt:"Nein, verdeckt tragen ist keine Pflicht"!
In meinem KWS steht nicht´s von verdeckt führen. Lediglich nur, dass ich Schreckschusswaffen führen darf.
Würde mich sehr freuen, wenn Jemand zu dieser Frage mal ein bisschen Stellung bezieht.
* Hoffe es sind keine Rechtschreibfehler drin *
Gruß euer Johnny