SSW bei einer Selbstverteidigung

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 8.274 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2012 um 20:12) ist von Fuxe.

  • Hallo liebes Forum.

    Bin ziehmlich neu hier, und habe auch schon gleich eine Frage.
    Ich benutze meine SSW (PK380 von Walther bzw. Umarex) zur Selbstverteidigung.
    Meine SSW hab ich so gern, dass ich Sie überall hin mitnehme!

    Vielleicht haben ja schon einige von Euch die Erfahrung gemacht, wie das so abläuft im "Ernstfall"!?
    Wenn ich in eine Situation komme, wo ich merke, jetzt geht´s gleich wirklich um das "Blanke"-Überleben.
    Trotzdem will ich aber nicht mit meiner SSW meinem Gegner ins Gesicht schießen, sondern dreh mich in eine Position
    in der man meine SSW im Gürtelholster sehr gut sieht.
    Ist das strafbar?
    Es wird immer sehr heiss diskutiert, was erlaubt sei und was nicht.
    Der eine sagt:"Verdeckt tragen ist Pflicht"! der andere sagt:"Nein, verdeckt tragen ist keine Pflicht"!
    In meinem KWS steht nicht´s von verdeckt führen. Lediglich nur, dass ich Schreckschusswaffen führen darf.

    Würde mich sehr freuen, wenn Jemand zu dieser Frage mal ein bisschen Stellung bezieht.


    * Hoffe es sind keine Rechtschreibfehler drin *


    Gruß euer Johnny

  • Hallo Johnny willkommen bei CO2air,

    mit deiner Frage stichst du in Wespennest hier im Forum :)
    Da gehen die Meinung so weit auseinander was Selbstverteidigug mit Schreckschusswaffen betrifft,das man sich eigentlich nie einig wird.
    Hast du dich schon durch die unzähligen Threads zu diesem Thema durchgelesen?
    Wenn ja ist dir das sicherlich aufgefallen.
    Mal davon abgesehen das ich zur Selbstverteidigung keine Pistole sondern einen Revolver vorziehen würde,kann ich dir nur raten,sei vorsichtig damit und überschätze dich nicht.

    Die eigentliche Notwehrsituation kann man ohnehin nicht vorraussagen,bzw planen was dann genau zu tun ist.
    Das geht innerhalb von Sekunden,und genau soviel Zeit hast du um für dich selbst abzuschätzen ob der Einsatz der Schreckschusswaffe erforderlich ist oder nicht.
    Genauso musst du dir darüber im klaren sein dass das Schiessen eventuelle strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen wird.
    Aber da schweife ich wohl gerade zu weit ab von deiner eigentlichen Frage.
    Meine persönliche Meinung zur SV mit einer SSW ist: Ja ich befürworte das durchaus,allerdings sollte man immer mit Bedacht handeln.
    Das du dir bereits einen KWS angeeignet hast finde ich gut und verantwortungsbewusst.
    Ob das bloße zeigen der Waffe ausreichen wird um eine Situation zu entschärfen,wage ich zu bezweifeln.
    Könnte durchaus von anderen Mitmenschen die dies ebenfalls sehen falsch gedeutet werden.
    Trag die Waffe immer verdeckt am Körper,und setze sie nur dann ein wenn es keinen anderen Lösungsweg mehr gibt.
    Ziehen-schiessen-laufen. (Wobei man da bereits wieder bedenken muss, was wenn der Angreifer dabei verletzt wurde?
    Und er verletzt am Boden liegt? Weglaufen oder bei ihm bleiben und Erste Hilfe leisten?
    Die Polizei rufen oder einfach nur schauen das man so schnell wie möglich aus dieser Situation kommt?
    Wenn du für all diese offenen Fragen eine Antwort gefunden hast,mit der du selbst gut zurecht kommen wirst,kannst du dich entscheiden ob du eine Waffe führen möchtest oder nicht.


    Gruß Andy

    Prolegal Mitglied 15068 

    Unser Youtube-Channel:

    >Outdoor Bavaria<

    Einmal editiert, zuletzt von Saalach (11. Januar 2012 um 13:37)


  • Ziehen-schiessen-laufen. (Wobei man da bereits wieder bedenken muss, was wenn der Angreifer dabei verletzt wurde?
    Und er verletzt am Boden liegt? Weglaufen oder bei ihm bleiben und Erste Hilfe leisten?
    Die Polizei rufen oder einfach nur schauen das man so schnell wie möglich aus dieser Situation kommt?

    Da gabs mal ein Urteil... Ziehen, schiessen, laufen... und erst DANN, wenn man sich selbst in Sicherheit gebracht hat: Polizei und Notarzt alarmieren.


    JohnnyGun
    Ansonsten nicht die Waffe zeigen, das könnte den Gegner nur provozieren. Wenns keine andere Möglichkeit gibt, ziehen, schiessen und laufen...

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • .... Wenn ich in eine Situation komme, wo ich merke, jetzt geht´s gleich wirklich um das "Blanke"-Überleben.
    Trotzdem will ich aber nicht mit meiner SSW meinem Gegner ins Gesicht schießen, sondern dreh mich in eine Position
    in der man meine SSW im Gürtelholster sehr gut sieht. ...


    Wenn Du erkennst, dass es zu einem Angriff auf Dich kommen könnte, und genug Zeit dafür hast, Dich in die richtige Position zu drehen, und Deine Jacke zurückzuschlagen, dass man Deine SSW sieht ......................... hättest Du vermutlich auch genug Zeit Dich zu entfernen, und damit aus der Stress-Situation zu gelangen. Denn Dir geht es ja nach Deinen Worten darum, unnötige Gewalt zu vermeiden!?

    Der beste Schutz vor Gewalt, ist die Vermeidung/das Verlassen von Gewaltsituationen!
    Rechtlich hast Du bei einer echten, gegenwärtigen Notwehrsituation das Recht, Dich im notwendigen Umfang zu verteidigen, um die Notwehrsituation abzuwehren. Recht braucht nicht dem Unrecht zu weichen.
    Da Du sicher einen KWS hast, ist das "sichtbar werden" einer SSW mit PTB auch nicht strafbar. Es könnte bei Exekutivorganen, die zufällig Zeuge werden (Videoüberwachungen nehmen immer mehr zu!) zu "erhöhter Aktivität" führen, die sichbis zur Klärung erstmal gegen Dich als Waffenträger richtet!

    Aber ob das beharren am Ort einer sich abzeichnenden Eskalation immer sinnvoll ist, können Dir sicher in jedem Krankenhaus von grösseren Städten die Opfer erklären! Es ist nicht unmännlich oder gar feige eine Gefahren-/Bedrohungssituation zu verlassen, solange das noch möglich ist ....... Es zeugt eher von Klugheit!


    .... Wenn ich in eine Situation komme, wo ich merke, jetzt geht´s gleich wirklich um das "Blanke"-Überleben. ...

    Eine kleine Rückfrage, um meinen Horizont zu erweitern: Wie merkt man eigentlich, dass es "jetzt gleich" um das blanke Überleben geht?

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (11. Januar 2012 um 14:11)

  • Gar nicht lange fuchteln, wenn so weit ist.
    Einfach ziehen, so nah wie möglich ins Gesicht schiessen und weglaufen. Alles andere ist blödsinn.

    Ansonsten ist das keine gute Idee die Waffe sichtbar zu führen, auch wenn dus darfst. Du musst aber damit rechnen, dass dich dann mal jemand aus heiterem Himmel zu boden wirft und dir Handschellen anlegt während du mit dem Gesicht im Dreck liegst. Du wirst erst hinterher gefragt wieso du eine Waffe dabei hast und ob du es darfst, gab hier irgendwo mal so nen Fall im Kaufhaus meine ich.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Einfach ziehen, so nah wie möglich ins Gesicht schiessen und weglaufen

    Als ulitma ratio vielleicht in ganz wenigen Fällen "empfehlenswert", wenn es um die Wurst, sprich Leben und Tod, geht. Allerdings muss man immer damit rechnen, dass so etwas gerade hierzulande sehr schnell als Notwehr-Überschreitung/Exzess ausgelegt wird. Auch sollte man bedenken, welche Rachegedanken ein Mensch haben kann und wird, dem man mit der PK380 das Gesicht weggebrannt hat - sei es nun gerechtfertigt oder nicht.

    Im Grunde kommt man aus dieser Kiste nicht wieder raus, egal, was man auch macht. Und das zeigt alles schon:

    Das Thema ist leider und Gott sei Dank sehr theoretisch und damit auch in der Diskussion wenig ergiebig. Wie auch immer, wir hatten das Thema an sich hier gefühlte 12345 Mal und immer ist es, naja, irgendwie ungünstig ausgegangen, weil man sich hier dann heiß geredet hat.

    Nichtsdestotrotz meine ich auch, dass jeder in bestimmten Situationen das Recht hat, sich adäquat zu verteidigen - schließlich gibt es ja auch vom Gesetz her die Legitimation, nur der Rahmen ist sehr sehr eng gesteckt.

    Man muss am Ende nur auch mit den Konsequenzen leben können.

    Jens

  • Zur SV würde ich Dir lieber zu einem qualitativen Revolver raten, als dier PK380.
    Einige Modelle, die ich Dir empfehlen würde:

    - Röhm RG59
    - Röhm RG89
    - Röhm RG69

    - Weihrauch HW37
    - Weihrauch HW88 SA (sehr leicht + klein)

    Der RG59 ist sehr zu empfehlen:

    - geringer Preis
    - hohe Qualität
    - äußerst klein / kompakt
    - starkes 9mm R. - Kaliber
    - 5 Schuss

    und er findet in jeder kleinen Jackentasche oder im Hosenbund (wie man möchte) Platz, es ist also nichtmal unbedingt ein Holster nötig.

    lg held

  • Hallo Saalach.


    Danke für´s Grüßen!
    Natürlich auch danke für deine schnelle Antwort.
    Habe die SUFU schon ausprobiert, aber irgendwie find ich da nix passendes zum Thema.
    Geht ja meisten´s nur um das "Führen" der SSW.

    Aber ich hab durchaus gemerkt, das die Meinungen in sehr verschiedenen Wegen geteilt wird.

    Mit deinen Fragen hast du durchaus Recht, es sollte einem schon bewusst sein was da so nachträglich noch passieren könnte.
    Aber diese Sachen muss jeder für SICH selbst entscheiden.

    Aber ist es denn nun strafbar, wenn ich bewusst, ja so eine Art Präsenz ausübe?
    Natürlich in dem Sinne, das er denkt man wäre kein "Normaler" Bürger.
    Hab aus dem bekannten-kreis oft mitbekommen, dass man sie in solchen Eskalations-Situationen für Zivilbeamte gehalten hat.
    Kommt natürlich immer auf die Situation an, was man vom Gegenüber denkt.

  • Immer vom schlimmsten Fall ausgehen,
    das Dein Gegner fürchterlich Sauer wird, und dann zurück schiesst.

    Heidi

  • Wenn du durch das offensichtliche führen bewußt den Glauben herbeiführst, du wärst ein Zivilbeamter, könnte man dir eventuell die Amtsanmaßung vorwerfen.

    In jedem Fall bewegst du dich dann sehr schnell auf dünnem Eis.

    Gruß cz75

  • Ich persönlich würde eine SSW (obwohl ich momentan keine führe) grundsätzlich erst dann einsetzen, wenn ich mich aktuer Gefahr ausgesetzt fühlen würde. Sprich, jemand geht auf mich mit einem Messer oder einem gefährlichen Gegenstand los. Oder ich wurde zu Boden geschlagen und es wird weiter auf mich eingetreten bzw. ich kann mich nicht mehr wehren.

    Wozu die SSW zeigen ? Im richtigen Moment ziehen, ist mehr wert !
    Der Gegenüber ist evtl. ahnungslos und geht voll in den Angriff über, dann ist dein Überraschungsmoment wesentlich effektiver.
    Er rechnet ja nicht damit. Und du hast vermutlich etwas Zeit, um abzuhauen.

  • Moin,

    um zu wissen, ob eine SSW bei der Selbstverteidigung taugt, sollte man solche Situationen erlebt haben, denke ich.

    Und in meiner Jugend, als ich noch viel Unsinn gemacht hatte, habe ich solche Dinge öfters erlebt. Und sage daher eindeutig, dass eine SSW wirklich ungeeignet ist für sowas.

    Das Argument, dass der Kontrahent evtl. eine scharfe Waffe zieht, ist dabei gar nicht mal das üblichste. Denn in der Regel haben Streitsuchende kaum scharfe Schusswaffen bei sich.

    Ich erzähle hier mal 3 meiner Erlebnisse von damals:

    1. Ich war mit meinem ältesten Bruder auf einer Feier. Drei andere Typen haben seine Freundin und ihn belästigt.
    Mein Bruder legte sich mit allen 3 Leuten an, zog seinen SSRevolver und schoss dem ersten aus nächster Nähe ins Gesicht(etwa 3 Mal).
    Die anderen beiden mischten sich ein und es folgte eine Schlägerei.

    Mein Bruder bekam für diese Sache eine Haftstrafe von 2 jahren auf Bewährung, und durfte 10000 Euro Schmerzensgeld an den anderen zahlen. Der andere Typ hatte schwere Verletzungen der Augen und Atemwege, konnte sich aber wohl erholen.

    2.Ich war mit meiner "Bande" abends unterwegs, und wir kamen in Streit mit einer anderen Bande. Einer von uns zog seine SSW und schoss aus etwa 1 m Entfernung auf zwei der Typen. Die Typen waren unbeeindruckt und schlugen auf meinen "Kollegen" trotzdem ein.

    3. Wir beschossen uns aus mal aus Spaß Gegenseitig mit den SSWs, weil wir Banausen waren. Natürlich aus etwa 1 m Entfernung.
    Ok, es brannte etwas in der Nase und den Augen. Aber bei einer Prügelei würde es nicht wirklich ausreichen, um einen Angreifer zu stoppen. So empfand ich es zumindest.

    Eine SSW ist also nur sinnvoll, wenn man jemanden damit aus nächster Nähe ins Gesicht schießt. Denn anderen Falls wird ein wirklicher Angreifer dir nach dem SSW Einsatz hinterher laufen, dich für ein Feigling halten und dich zusammenschlagen.

    Der Angreifer wird sich auch psychisch bestärkt fühlen, die nun erst recht die Hucke voll zu hauen.

    Allerdings sehe ich es so: ein Schlag auf die Nase, oder auf den Kiefer, ist alle mal sinnvoller, als ein Schuss aus der SSW.(Wenn es denn unbedingt sein muss)

  • Die Idee ganz bewusst seine Waffe zu zeigen,um damit eventuell den Eindruck zu vermitteln,man sei tatsächlich ein Zivilbeamter,halte ich für absurd.
    Der Versuch würde sicherlich auf kurz oder lang in die Hose gehen.
    Also komm bitte erst gar nicht auf diese Idee,gar nicht auszudenken wie so eine versuchte täuschende Selbstdarstellung in einer U-Bahn enden könnte.

    Gruß Andy

  • Meine SSW hole ich zu Silvester aus dem Schrank zum Pyro´s verschießen. Danach wird sie geputzt und kommt für 364 Tage wieder ins "Gefängnis".
    Für mich hat eine SSW nichts mit Waffe zu tun, schon gar nicht zur Selbstverteidigung oder um anderen Blödsinn zu machen. Ein Spielzeug ist eine SSW trotzdem nicht.

    Zur SV halte ich eine SSW für sinnlos.

  • Wer in einer U-Bahn eine SSW abfeuert ist doch ohnehin von allen guten Geistern verlassen ... ich denke gerade an Unbeteiligte, eventuell mit Gehörschäden, vom PV mal abgesehen ... da ist die Verletzung eines Angreifer ja noch das geringste Problem.

    Ein SV Mittel sollte meiner Meinung nach in jeder Situation geeignet sein, wenn man schon eines mitnimmt. Es nützt ja nichts, wenn man das mitgeführte Mittel zu einer Zeit des Tages nicht einsetzen können wird (zB in einer S-Bahn).

    Und das Vortäuschen, ein Zivilbeamter zu sein, halte ich ebenfalls für eher naiv - es ist schon vorgekommen, dass Kriminelle entkommen konnten, weil uniformierte Polizisten ihre Kollegen in Zivil festgesetzt haben, als diese ihre Waffen zogen ...

  • Hi, :^)

    1. Ich war mit meinem ältesten Bruder auf einer Feier. Drei andere Typen haben seine Freundin und ihn belästigt.
    Mein Bruder legte sich mit allen 3 Leuten an, zog seinen SSRevolver und schoss dem ersten aus nächster Nähe ins Gesicht(etwa 3 Mal).
    Die anderen beiden mischten sich ein und es folgte eine Schlägerei.

    Mein Bruder bekam für diese Sache eine Haftstrafe von 2 jahren auf Bewährung, und durfte 10000 Euro Schmerzensgeld an den anderen zahlen. Der andere Typ hatte schwere Verletzungen der Augen und Atemwege, konnte sich aber wohl erholen.

    ist ja kein Wunder. Da lag ja von Vornherein keine Notwehrlage vor. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Danke für die Zahlreichen Antworten.

    Ich muss aber dennoch korrigieren!
    Ich will mich ja nicht als einen Beamten ausgeben.
    Mit der Art der Präsenz meinte ich eher, das der Angreiffer denkt sein Gegenüber wäre ein Zivilbeamter.
    Ich glaube das Ihr mich missverstanden habt, oder ich es falsch formuliert habe.

    Naja eine Distanz von 1m, kann wirklich sehr fatale Folgen haben.
    Habe mal aus 0,5m auf eine Wassermelone geschossen, einfach nur Spaß halber.
    Die Teilchen vom Zündhütchen steckten ziehmlich tief drin.
    Gut, die Haut eines Menschen hält etwas mehr belastung stand!
    Aber man könnte dadurch erblinden usw.!
    Ich bin wirklich keiner der auf Streitsuche geht, oder einfach so einen Streit anfängt.
    Doch oftmals werde ich einfach grundlos angemacht. Ich sag´s auch immer wieder, ich ziehe solche
    Typen wie ein Magnet an. Bin eig. ein gut gebauter Kerl, nett usw., vermeide Augenkontakt mit sog. Gangster´n und diversen anderen Arten Mensch.
    Aber trotzdem suchen Sie sich immer Mich aus. :rolleyes:
    Naja, wollte mich nur mal so erkundigen, ob das halt verboten ist wenn man meine SSW zu Gesicht bekommt.


    Ist in der Tat ein tolles Forum hier.
    Schnelle Antworten und mal die Lage aus der Sicht Anderer sehen.


    Vielen Dank =)

  • Zitat

    ist ja kein Wunder. Da lag ja von Vornherein keine Notwehrlage vor.

    Die Notwehrlage wurde ja sogar noch berücksichtigt. Doch die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben. Der Staatsanwalt meinte, mein Bruder hätte deutlich überreagiert Zudem handelte es sich um eine Großverantstaltung(eine ländliche Feier) und er hätte die SSW nicht mitführen dürfen.


  • Für mich hat eine SSW nichts mit Waffe zu tun, schon gar nicht zur Selbstverteidigung oder um anderen Blödsinn zu machen. Ein Spielzeug ist eine SSW trotzdem nicht.

    Zur SV halte ich eine SSW für sinnlos.

    Genau, nur weil das Teil vom Gesetzgeber zur Waffe erklärt worden ist, handelt es sich um keine Waffe, mit der man irgendwas verschiessen kann.
    Auch wenn Leute gibt die wenn sie das Ding in der Hand halten gleich einen Meter Größer und Breiter werden, ändert es nichts an der Tatsache, das es Dinge gibt die
    zur SV besser geeignet sind
    oder noch besser garnicht erst in so eine Situation zu kommen.
    OK zum erschrecken im ersten Moment, vieleicht, daher der Name Schreckschuß, warum ich weiter oben geschrieben habe rechne damit das der Gegner zurückschiest,
    und damit meine ich bestimmt nicht mit einer Softair.

    Um auf das Ding mit den Zivilbeamten zu kommen, wie Einfältig (das Wort mit B.... schreibe ich lieber nicht) muß man eigentlich sein um auf so eine Idee zu kommen.

    Heidi

  • Oh man manche Aussagen hier finde ich dermaßen schwachsinnig.....
    Der Angreifer zieht einer scharfe waffe? wir sind hier nicht in den Townships von Afrika....
    Auch die SSW vor der eskalation zu zeigen finde ich vollkommen ok, denn so gibt man dem Angreifer nochmal die Chance einen möglichen Angriff zu vermeiden, es könnte um sein Leben gehen, und ich glaube kaum jemand der auf ärger aus ist hat vor jemanden zu töten geschweige denn sein leben zu verlieren. auch glaub ich kaum dass jemand sowas wochenlang plant und mit einer scharfen waffe auf der Straße jemand fremden angreifft. Sowas kommt aus ner reichen Laune herraus zu stande, da wird sich höhstens mit ner schlag- oder stichwaffe bewaffnet.

    Und sobald jemand auf mich mit einem Messer oder Totschläger oder oder oder was es da noch alles so gibt zukommt und schon ausholt, dann würde ich die ssv ziehen und schiessen. Nicht davor, nicht danach. Ich glaube es macht echt eindruck wenn der fremde den du gleich eigentlich angreiffen wolltest dir das Holster mit einer Waffe (dass es sich um eine ssw handelt ist nicht erkennbar) zeigt. Da überlegt man es sich doch schon 2-3 mal.

    Das ist aber nur meine Meinung.