Straftaten mit einer SSW

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2011 um 20:37) ist von ALFHA1802.

  • Hätte da mal ne frage...

    Wenn man einem minderjährigen eine SSW verkauft und er mist baut...
    Dann haftet ja im prinziep der verkäufer dafür oder..?!

    Wie ist es dann wenn man einem minderjährigen eine SSW verkauft ...
    Aber er erst mist baut als er das 18 lebensjahr erreicht hat...?!
    Trägt der verkäufer dann auch irwie ne schuld...?!


    Weiss jetzt ned ob das hier reinpasst...
    Aber wär interessant zu wissen...

  • Wenn Du eine SSW einem Minderjährigen überläßt und das kommt den Behörden zu Ohren, bist Du dran. Dazu muss der keinen Mist bauen. Es langt Prahlerei vor den Kumpels oder ein dummer Zufall. Also lasse solchen Blödsinn....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Wenn es rauskommt das als Beispiel (Du) einem Minderjährigen eine Schreckschusswaffe verkauft hast bist du sicherlich auch im Visier der Polizei.
    Und er der gerade 18 geworden ist und damit eine Straftat begangen hat und erwischt wird sowieso.


    Gruß Andy

  • Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wird beim unberechtigten Überlassen zwischen freien und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden.
    So stellt das Überlassen einer freien Waffe - SSW, Bajonett, F-Waffe usw. an Minderjährige nur eine Ordnungswidrigkeit dar, während das Überlassen einer WBK-pflichtigen Waffe an Unberechtigte eine Straftat darstellt.
    Dieses ist sicher von der mit dieser Waffe verübte Straftat des Jugentlichen zu sehen, wenn der Überlasser nichts von dem Vorhaben der Straftat wusste. Wenn dieser davon wusste oder gar Mittäter war, dürfte das dann zusätzlich "gewürdigt" werden. Dann düfte allerdings die OWI keine nennenswerte Rolle spielen.

    Das Gericht wird vom Minderjährigen wissen wollen, woher die Waffe stammt. Das wird mit Sicherheit nicht unter dem Teppich gekehrt werden.

  • Hallo TE,

    ich habe einmal diese Situation erlebt:

    ein Kollege(ü18) hat mir eine SSW verkauft, als ich 17 war. Und prompt habe ich damit Mist gebaut.

    Dafür bekam ich kurz vor meinem Geburtstag ein paar Sozialstunden. Ich musste den Verkäufer der Waffe verpetzen und der bekam eine Anzeige(weiß es aber nicht mehr genau).

    Sowas ist natürlich immer Mist, daher lass dein Vorhaben lieber sein

  • Sorry fürs Offtopic, aber das geht mal garnicht:


    Ich musste den Verkäufer der Waffe verpetzen

    Nein, das musstest du nicht.

    Die Polizei oder der Richter will das zwar von dir wissen, aber du kannst auch einfach sagen, dass du das für dich behalten willst.
    Dann kommt man dir mit dem Argument, dass sich das aber möglicherweise strafmildernd auswirken wird.
    Ich hatte selber einen solchen Fall, da ging es zwar nicht um Waffen, jedoch auch nichts schönes.
    Die Anzeige wurde eingestellt, obwohl ich geschwiegen habe.

    Ich für meinen Fall nehme lieber weitere Sozialstunden auf mich, anstatt jemanden (oder noch besser, "Kollegen") zu verpetzen, der wegen meiner bitte eine OWI oder Straftat begangen hat.
    Und nichts anderes hast du getan, als du das Geschäft eingegangen bist.

    Wenn du Mist baust, sei verdammt nochmal ein Mann und stehe für deinen Mist alleine gerade, ohne Kollegen/ Freunde da mit reinzuziehen, die damit direkt nichts zu tun haben.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Zitat

    Die Polizei oder der Richter will das zwar von dir wissen, aber du kannst auch einfach sagen, dass du das für dich behalten willst.

    Zitat

    Wenn du Mist baust, sei verdammt nochmal ein Mann und stehe für deinen Mist alleine gerade, ohne Kollegen/ Freunde da mit reinzuziehen, die damit direkt nichts zu tun haben.

    Deine Loyalität in allen Ehren, aber:

    in meinem Fall bestand ein kleines Intrigen Konstrukt von Seiten des "Verkäufers", der indirekt mit der ganzen Sache zutun hatte.

    Ich will es hier nicht ausbreiten, aber: es ging um einen Streit zwischen 3 Personen, und ich wurde von dem Verkäufer unter Vorwand einer Lüge und Ausnutzung einer schlechten Situation für mich erpresst.

    Glaube mir, der ist sogar noch milde davon gekommen.

  • Um zur Ausgangsfrage des TE zurück zu kommen:

    Ich werde hier im www aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung geben. Nur so viel: wer solche Fragen stellt, sollte zum Anwalt seines Vertrauens.

    Waffen, gleich ob WBK-pflichtige oder sog. "freie" Waffen haben in den Händen Minderjähriger nichts zu suchen!

    Ganz allgemein:
    Strafmündig ist man in D ab 14 und die Überlassung einer "freien" Waffe an einen Minderjährigen stellt eine Owi für den Überlasser dar.
    Diese Owi kann, sollte der Überlasser eine Waffernhandelslizenz besitzen, dazu führen, dass sie ihm, neben einem saftigen Bussgeld, je nach Schwere des Verstosses u.U. entzogen werden kann.

    Ist der Überlasser eine Privatperson, wird von der StA ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, was meist unter der Auflage einer Zahlung im drei- bis vierstelligen Bereich an eine caritative Einrichtung sowie einer Belehrung durch die Polizei eingestellt wird.

    Der Minderjährige darf im günstigsten Falle ebenso mit einer Belehrung sowie angeordneten Sozialstunden rechnen.

    Ich übersetze mal meine Signatur in's Deutsche: Tue alles was du tust mit Bedacht und bedenke das Ende.

    In diesem Sinne!

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Okey also nochmal...
    Hab zwischen den ganzen paragraphen nix gefunden...

    Angenommen Ich verkauf einem minderjährigen eine SSW...
    der käufer ist noch keine 18 zum kaufpunkt...
    Er besitzt die waffe liwgt bei ihm daheim rum alles is ok...

    Dann wird der käufer 18 und und macht irwas schlimmes...
    Überfällt eine tanke mal angenommen oder raubt halt jemanden aus...

    Zusammenfassung: am tag des kaufes unter 18...
    Bei der tat ausübung ist er 18...

    Welche konsequenzen zieht das dann für mich herbei...?!
    Ich stelle die frage weil das einem sehr guten kumpel passiert ist...
    Und ich ihm helfen will...

  • Lies bitte mein Posting über deinem....und geh zum Anwalt - bzw. dein Freund.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Welche konsequenzen zieht das dann für mich herbei...?!
    Ich stelle die frage weil das einem sehr guten kumpel passiert ist...
    Und ich ihm helfen will...

    Ich glaube, da solltest Du besser nicht hier fragen, sondern Dich an einen Anwalt wenden .... der scheint wohl dringend nötig zu sein in dem Fall.

  • Ich glaube, da solltest Du besser nicht hier fragen, sondern Dich an einen Anwalt wenden .... der scheint wohl dringend nötig zu sein in dem Fall.


    Eben, auf jeden Fall ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10.000€ Geldstrafe geahndet wird.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ja aber derjenige war ja nimma minderjährig als die tat passierte...
    Der war volljährig...

    Wenn er zum tat zeitpunlt noch keine 18 wäre dann
    Würd ich das ja verstehen...

    Und mit 18 darf er sie ja legal haben...
    Mit 17 wäre es ja in dem sinne illegal...

  • Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker Anwalt!

    CLOSED!

    P.S.: Gerade derartige "Taten" einzelner Schwachmaten sind es, die uns legalen Waffenbesitzern das Leben immer schwerer machen! Warum man dann unbedingt Uns frägt, um diesen Typen zu helfen ....................... :bash: