Legal oder nicht? PK380 mit poliertem Patronenlager, ohne Beschusszeichen

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 28.609 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2012 um 19:15) ist von Thomas19990.

  • Du hast natürlich Recht, dass ein (anerkannter) Waffensammler auch Waffen ohne Bechuss besitzen darf.


    Nicht nur der.
    Nochmal, wie Sgt-Elias schon sagte :
    Für den Besitz einer SSW ist kein Beschuss erforderlich.
    Das hat also nichts mit anerkannt zu tun.
    Zu anderen wüsste ich nicht warum eine Waffe nicht neu beschossen werden darf. ( Eher im gegenteil es gibt ja genügend Gründe warum das vor gesehen ist )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • alter schwede...mit dem teil kann man ungefähr so viel schaden anrichten, wie mit ner leeren glasflasche. beschusszeichen hin oder her...zur not gehst du zum juwelier und lässt die nach dem polieren wieder reingravieren...

  • Hi, :^)

    Zitat

    ...zur not gehst du zum juwelier und lässt die nach dem polieren wieder reingravieren...

    DAS ist genau der falsche Rat. Der Juwelier ist nicht berechtigt eine waffenrechtliche Kennzeichnung zu gravieren. Wer ist dann wohl der Täter einer Urkundenfälschung und wer Anstifter? ;(

    Oder wäre der "vermeintliche Anstifter" schon kein Anstifter mehr? (Durch bewusstes, gemeinsames Vorgehen, zum Erreichen des gleichen tatbestandsmäßigen Erfolges), sondern schon Mittäter? ?(

    ;( Und Mittäter werden gleich dem Täter bestraft.

    Da kann sich der Staatsanwalt, je nach Einzelfall etwas aussuchen, aber keinesfalls darf ein Juwelier die Kennzeichnung aufbringen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • mann was soll dann sein? das ist jetzt alles theoretisches gefasel...paragraphenpflücken!

    in der realen welt, wird sich keiner damit befassen wer welche beschusszeichen wo hingraviert hat oder warum die kaum mit bloßem auge erkennbaren paar buchstaben einem poliertem patronenlager weichen mussten. der durchschnittliche wald und wiesen polizist weiss wahrscheinlich nichtmal, dass da mal welche waren.

    da wird die laufsperre überprüft, halbherzig noch das PTB und dann wird sie wieder zurückgegeben...oder der beamte ist der typische gutmensch, dann zieht er dir die wasserpistole eben ein - aber das macht er weil er nen beschissenen tag hatte, nicht weil n paar buchstaben fehlen. wenn die da währen, währs trotzdem passiert...

    jetzt sind 5 seiten fred erstellt worden, weil einer wissen wollte, ob er bei fehlenden beschusszeichen in guantanamo landet.
    das sind n paar kleine buchstaben, die sich mit der zeit eh abreiben - die machen aus der wasserpistole kein eisenbahngeschütz(also keine scharfe waffe)

    ne alte valtro ohne ptb wurde mir auch schon eingezogen...da war die laufsperre kaum zu erkennen. die war nicht zugelassen in D...da kam nichtmal n bußgeld.

    "das verfahren wurde eingestellt, wiel man davon ausgeht, dass ich bereits ausreichend gewarnt worden bin und meine schuld als zu gering anzusehen ist." bla bla...der staatsanwalt hat keinen bock sich mit offensichtlich ungefährlichen kleindelikten zu befassen. nen richtigen kick kriegt er erst, wenn da einem 8 jahre und mehr blühen. oder wenn einer umgenitet wurde. da wird man definitiv tätig werden.

    grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Stiffler's Mom (28. März 2012 um 18:53)

  • ok jetzt will ichs auch wissen ,

    nehmen wir an ! das wir die beschusszeichen vor dem polieren eingravieren lassen , also sprich die vorhandenen

    was ist dann


    Das ist dann erst Recht Urkundenfälschung. Denn wie Sparky völlig richtig anmerkte ist ein Uhrmacher keine Person die befugt wäre amtliche Prüfzeichen anzubringen. Das ist auch völlig egal, ob der Gegenstand prinzipiell dieses Zeichen tragen darf.

    Vorangegangene Fälle, die vor Gericht entschieden worden sind oder bis zu dieser Instanz gar nicht vorgedrungen sind, sind immer Einzelfallentscheidungen. Wenn halt amtliche Zeichen an einer Schusswaffe gesetzliche Vorschrift sind, so hat sich der Gesetzgeber schon was dabei gedacht. Darüber dürfen wir uns nicht hinwegsetzen oder das ignorieren. Immerhin droht Ärger und wenn das Verfahren gegen Einzug der Waffe eingestellt wird, mag das glimpflich verlaufen sein, aber dieser Ärger und der Verlust eines teuer bezahlten Gegenstandes reicht doch auch. Andere Fälle laufen vielleicht nicht so glimpflich ab und dann kreist der Hammer.
    Vergleiche dazu schießen zu Silvester auf der Straße. Das war für einige richtig teuer und da wurde dann richtig ausgeholt.
    Daher kann man vor Bagatelisierungen nur warnen. Wir wissen, dass das Entfernen der Prüfzeichen unzulässig ist und daher ist die Ursprungsfrage auch hinreichend beantwortet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (28. März 2012 um 19:08)

  • "hab das video rausgenommen wegen ILLEGAL"


    ...was das schiessen zu sylvester angeht ;) auf dem video sind berliner kennzeichen erkennbar...ist also nicht kleinhinterhofen.

    maschinenpistolenfeuer in der berliner innenstadt - und schient nix passiert zu sein, das video wurde gleich am 02.01. reingestellt.

    zumal der schütze für mich auch noch minderjährig aussieht -.- also mehr als nur ein wenig illegal

    Einmal editiert, zuletzt von Stiffler's Mom (1. April 2012 um 16:52)

  • Hey Stiffler, :^)

    Du kannst doch einen offensichtlich illegalen Umbau einer Walther P99 nicht als Grundlage für eine ernst zu nehmende Diskussion einbringen. :eeeevil:

    Zum "Übergravieren", bei ansonsten unangetasteten Kennzeichnungen auf einer Waffe, damit "gefahrlos" übergraviert werden kann: Auch nicht gestattet.

    Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die den Willen des Ausstellers, (Beschussamt, nicht Juwelier oder selbst graviert) erkennen lässt. Eine Urkunde ist gegen jede Veränderung (Fälschen, Verfälschen, Unterdrücken, usw.) geschützt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • So,
    Nun hab ich eIne Antwort von einen Polizisten der auch Wbk's bearbeitet, sehr fit in Waffenrecht ist etc. Und er hat genau das gesagt was ich mir dachte!

    Der PTB-Stempel beinhaltet eigentlich den Beschuss, da sonst der Stempel
    nicht erteilt wird, und wenn er nicht mehr sichtbar ist (wird wohl an
    anderer Stelle noch sein, z. B. Verschluss etc.) ändert das nichts an
    der Bauartzulassung. Die Waffe ist weiterhin legal, und der Beschuss
    kann über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt jederzeit
    vorgewiesen werden, denn er ist Teil der Genehmigung für diese PTB-Nummer aus der Zulassungsliste. Es kann ja auch vorkommen dass die
    durch regen Gebrauch abgeschliffen werden.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Morgens...es ging ja nur darum, klarzustellen, dass das was in Realität passiert und das was theoretisch vorgeschrieben ist, oft weit auseinander geht...
    theoretisch ists VERBOTEN eine SSW in der Öffentlichkeit abzufeuern - in der Praxis haben wir Maschinenepistolenfeuer in der Berliner Innenstadt...passiert ist offensichtlich nix!

    ebenso mit den beschusszeichen. keiner wird sich wirklich darum kümmern, wer welche beschusszeichen wo hingeschrieben hat(ausser PTB-zeichen näturlich).
    schwachsinnige erbsenzähler sind nämlich mit der satsi ausgestorben.
    und ein normaler mensch chickt höchstens laufsperre und ptb...

  • Zitat

    ebenso mit den beschusszeichen. keiner wird sich wirklich darum kümmern, wer welche beschusszeichen wo hingeschrieben hat(ausser PTB-zeichen näturlich).
    schwachsinnige erbsenzähler sind nämlich mit der satsi ausgestorben.
    und ein normaler mensch chickt höchstens laufsperre und ptb...

    Nun gut, mach nur.
    Aber nicht rumjammern wenn du an den Falschen (bzw. den Richtigen) gerätst und dann hier den nächsten "Hilfe, mir ist folgendes passiert:...."-Thread eröffnen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ähem...ich glaube ich werde zu alt für diese Internetgeschichte mit Foren und so..... ;(

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Da ich ursprünglich mal der Threadstarter war, die Problematik bereits geklärt wurde, aber jetzt die Diskussion in verschiedene Richtungen ausartet, würde ich vorschlagen, dass man ab hier den Thread dicht machen sollte... Danke!

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Ich habs nun auch getan :S Das Patronenlager meiner PK380 mit nem "Küchenschwamm" polliert. Ein Blase an meinem Daumen sagt mir, es war nicht einfach :D Mit dem Ergebnis bin ich soweit zufrieden. Ob es nun besser oder schlechter ausschaut als vorher sei dahibgestellt. Mich störten die Kratzer- und nun sieht es weitesgehend wieder einheitlich aus.


    An der Seite wo die Beschusszeichen angebracht sind, habe ich sehr sehr vorsichtig poliert. Die Brünierung ist dort nun bis auf minimale Rückstände entfernt- ebenso die Beschusszeichen. Sie sind aber noch klar zu erkennen, wenn man sich Mühe gibt.

    Meine Frage nun darf ich die Waffe in diesem Zustand noch führen? ?(

  • Wären diese Buchstaben und Zeichen nicht so lächerlich Billig aufgedruckt gäbe es solche Probleme nicht.

    Ist fast als hätten die Hersteller das nicht ganz zu ende gedacht, im Prinzip geht dieser Billige aufdruck im laufe der Zeit ja schon fast von alleine verloren.

    So groß...,so böse...,so tot!