Du hast natürlich Recht, dass ein (anerkannter) Waffensammler auch Waffen ohne Bechuss besitzen darf.
Nicht nur der.
Nochmal, wie Sgt-Elias schon sagte :
Für den Besitz einer SSW ist kein Beschuss erforderlich.
Das hat also nichts mit anerkannt zu tun.
Zu anderen wüsste ich nicht warum eine Waffe nicht neu beschossen werden darf. ( Eher im gegenteil es gibt ja genügend Gründe warum das vor gesehen ist )
Joachim