Legal oder nicht? PK380 mit poliertem Patronenlager, ohne Beschusszeichen

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 28.437 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2012 um 19:15) ist von Thomas19990.

  • Naja,amtliche Kennzeichnungen dürfen halt nicht entfernt werden.Aber,zb bei meinem verchromten Ruger Superhawk sind die schwarz aufgedruckten Bezeichnungen auch nach einiger Zeit weggeputzt gewesen,man kann sie nur noch schwach gegens Licht wahrnehmen,reicht auch.Oder diese weissgelaserten,mit Edding überdeckt,sind auch noch grad lesbar.Obwohl,im Fall der Hausdurchsuchung ist eh jede Bezeichnung egal,wird alles eh mitgenommen.Ob da n F oder ne PTB draufsteht,der einfache Polizist oder auch der Kriminalhauptkommisar hat doch eh keinen Plan davon-denn die haben genug mit echten Waffen zu tun!Aber de kleine LupiBesitzer wird erstmal enteignet und kriminalisiert....Ich hab das schon 2mal am eigenen Leib erlebt...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Na dann könnte man auch argumentieren, dass die Autoplaketten auch gern mal der Waschanlage zum Opfer fallen...
    Beschusszeichen sind genau wie KFZ-Plaketten am Auto amtliche Siegel, die einer Urkunde gleichstehen. Da darf man nichts ändern oder löschen. Das drückt doch schon das Wort "Beschussamt" aus. Das ist eine Behörde.
    Mich wundert schon die Frage an sich.

  • Aber wenn die Plakette "ab geht" ist mein Auto nicht illegal sondern muss nur wieder zum Tüv... ich darf die prüfplaketten auch abschleifen oder whatever solange ich danach durch eine erneute prüfung neue bekomme. Und so sehe ich das auch mit der Waffe. So, nach viel Rumtelefoniererei gehts morgen doch nach Köln und der Herr wird sichd as ganze anschauen und überlegen ob er ne Ausnahme macht. Ich werde dann mal hier berichten.

  • Also mal ganz ehrlich: Wer so einen Dummfug macht sollte einfach mal auch was für das Leben lernen. Alle finden es nicht besonders berauschend wenn die Beschusszeichen nicht mehr dauerhaft eindeutig angebracht werden. Dann kommt einer daher und entfernt die nahezu noch absichtlich. Nur weil ein blankes Patronenlager "cooler" aussehen soll. Die sollten das Teil in Köln einziehen und aus die Maus...
    Ich gehe auch nicht an mein Auto und schleife das Profil runter, weil Slicks cooler kommen und man noch besser driften kann.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Aber manche Menschen legen nun einmal für die Vitrine Wert auf eine möglichst realistische Optik oder haben einfach Freude daran ihre Waffen äusserlich zu einem Unikat zu machen.

    Ich für meinen Teil habe es jedenfalls nicht gemacht weil es angeblicher "cooler" sein soll. Sondern weil es mir besser gefällt und das Patronenlager durch die Demontage eh schon recht angekratzt und unschön war.

    Wenn meine Handlung wirklich nicht erlaubt sein sollte ist auch jegliches Schlitten polieren, verchromen, nachbrünieren, Lauf polieren usw. VERBOTEN. Und demnach könnten die blauen direkt mal die hälfte des Forums einbuchten wenn man sich mal den SSW Custom Thread ansieht.


    Eine Waffe bekommt eine PTB Zulassung wenn sie Gewisse Kriterien erfüllt. Maßgeblich dafür sind Lauf, Laufsperre, Schlitten, Patronenlager, angebrachte Schwächungen, verwendetes Metall/Legierung.
    Wenn man es so sieht bekommt im Prinzip der "Bauplan" einer Waffe eine Zulassung. Denn nach dem bauen die Hersteller ihre waffen und bringen dann das PTB Symbol auf, da sie eben nach diesem Zugelassenen Bauplan gebaut wurde.

    Die Oberflächenfarbe oder das Finish ist aber NICHT Teil der PTB Zulassung wenn man von den Registrierten Markings absieht. Eine Blaue, grüne, gelbe, pinke, polierte ... SSW hat die gleiche PTB Nummer wenn sie nach dem gleichen Baumuster/Plan gebaut wurden und in der Zulassung festgelegte Tolleranzen einhalten.


    Wenn ich nun durch mein polieren die Oberfläche verändere und nicht zu viel abtrage sodass ich noch im Rahmen der von der PTB für diese Waffe vorgegebenen Tolleranzen liege ist meine Waffe weiterhin LEGAL! Nur muss eben bei Bedarf ein erneuter Beschuss durchgeführt werden.

    Ich hoffe ihr versteht meine Argumentation.

  • Das ändert aber trotzdem nichts daran, das du jetzt ein rechtliches Problem hast. Mit Glück achten die Uniformierten nur darauf, ob das in deinem Fall noch sichtbare PTB Zeichen vorhanden ist, wenn du sie fuehrst. Mit Pech gibt es unsaegliche Querelen. Das ist es nicht wert...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Hi, :^)

    an einer Waffe: Damit es dort eine Urkundenfälschung ist, muss die Entfernung der Kennzeichnung in der Absicht erfolgen, über den tatsächlichen Status der Waffe hinweg zu täuschen. Einfach nur abgenutzte Kennzeichnungen sind keine Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes.

    Wer also sagt: "Ich hab' das PTB-Zeichen entfernt, damit die Waffe wie eine Echte aussieht." Der begeht eine Urkundenfälschung. Bei jemandem, der diese Absicht nicht hat, ist das Ganze strafrechtlich nicht relevant. Da fehlt dann halt die vom WaffenG vorgeschriebene Kennzeichnung. Die rechtliche Beurteilung setzt im Waffengesetz an.

    Bei Autokennzeichen, zum Beispiel, ist es auch so. Da ist ebenfalls der subjektive Tatbestand entscheidend. Wer sein Kennzeichen mit Dreck beschmiert, damit es nicht mehr gelesen werden kann, der unterdrückt eine Urkunde. Strafbarkeit gem. § 267 StGB.

    Wer aus einem C ein 0 macht, der verfälscht eine Urkunde.

    Ein nach oben geknicktes Versicherungskennzeichen ist ebenfalls nach 267 StGB strafbar, aber kein Verfälschen, sondern ein Unterdrücken. Grundsätzlich ist jegliche Veränderung an einer Urkunde durch den § geschützt, aber in der Frage, ob es eine Urkundenfälschung ist, ist immer eine Täuschungsabsicht über den tatsächlichen Zustand der verkörperten Gedankenerklärung entscheidend.

    LG Andreas :^)

    Beim Kfz mal vom "Kennzeichenmißbrauch" und den anderen Verstößen verkehrsrechtlicher Art ganz abgesehen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Moment mal.
    Solange die Waffe das PtB Kennzeichen hat ist sie nicht Illegal.

    Zitat

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    [...]
    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    Ergo: PtB Vorhanden = Erlaubnisfreier Besitz
    Deine Waffe ist jetzt zwar ohne Beschußzeichen auf dem Lauf, aber Besitzen darfst Du sie noch.
    Nur schießen eben nicht. Deswegen ist ja auch das Beschußamt zuständig und nicht die PtB.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Immerhin haben wir "endlich" die Aussage eines Amtes, dass Polieren eine "spanabtragendes Verfahren" ist.


    Das Problem ist weniger warum die Zeichen weg sind, sondern eher dass die Geschichte als "Bearbeiten von waffenrechtlichen Teilen" gewertet werden könnte.

  • Ja, die Aussage haben wir jetzt. Nur: Was ist die Aussage wert? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass "Polieren" gesetzlich als spanabhebend/spanabtragend gewertet wird. Ich habe noch nie Jemanden so heftig polieren sehen, dass wirklich Späne "geflogen" wären. ?( Vielleicht ein Missverständnis? ?(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Joachim, du vergisst eine Tatsache. Hier geht es nicht um den Besitz oder dem Führen (einer Schusswaffe), sondern dass das bewusste Entfernen oder Verändern von amtlichen Zeichen nunmal Urkundenfälschung ist.
    Ob diese Waffe irgendwie weiter benutzt werden darf, steht auf einem zweiten Blatt.

    Du hast natürlich Recht, dass ein (anerkannter) Waffensammler auch Waffen ohne Bechuss besitzen darf. Allerdings hat er nicht den Beschuss oder das Zeichen ungültig gemacht, sondern die Waffe hatte keinen Beschuss oder er ist durch andere Umstände ungültig geworden. In beiden Fällen hat der Besitzer das nicht zu verantworten. Das ist was völlig anderes, als wenn der Besitzer Zeichen vorsätzlich entfernt. Erst die nächste Frage wäre, ob der Beschuss im technischen Sinn dadurch ungültig wird und was das für weitere Folgen hat.

  • ...Urkundenfälschung...

    ... Urkundenfälschung ...

    Wenn Jura leicht wäre, bräuchten wir keine drei Instanzen :-P.

    Eine Urkundenfälschung liegt m.E. nicht vor. Das ledigliche Entfernen von Beweiszeichen ist kein Verfälschen im Sinne des § 267 StGB. Hier lässt sich aber natürlich darüber streiten, ob sich durch das Entfernen tatsächlich die Beweisrichtung der Waffe als Einheit mit dem Beschusszeichen ändert. Letztlich wird es aber an der Täuschungsabsicht ("zur Täuschung im Rechtsverkehr") scheitern.
    Eine Urkundenfälschung ist hier natürlich nicht abwegig; ganz so klar, wie hier teilweise dargestellt, ist sie aber nicht.

  • Urkundenfälschung liegt nicht vor, da ich die Beschusszeichen erst ganz entfernt habe nachdem ich das Ok für den Neubeschuss hatte. Musste die ja entfernen damit er sauber neue einlasern kann.

    Das Problem dass ich mit dem Herr da hab liegt nur in der Tatsache dass poliert wurde. Nur das stört ihn. Und da bin ich meiner Gesetzesauslegung nach im Recht denn ich habe weder die Funktion der Waffe, noch ihre spezifischen Abmessungen, die Stabilität oder die Möglichkeit zum Umbau oder vorderladen verändert sondern eine reine Oberflächenbehandlung durchgeführt.


    EDIT:

    So, ich habe mich mal durch das WaffG gewühlt und einen SEHR wichtigen kleinen Abschnitt gefunden der das polieren gestattet!

    8.2
    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden<--------


    Beachtet den letzten Satz. Da ist es im Gesetz verankert, denn ich denke jeder Richter sieht den minimalen Materialverlust durch das Polieren als geringfügige Änderung an.


    Auf einer anderen Seite fand ich den gleichen Paragraphen allerdings noch mit folgendem Zusatz:


    Eine Schusswaffe wird "weder bearbeitet noch instand gesetzt", wenn
    - lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden!
    - optische Veränderungen durchgeführt werden ohne die Leistungsfähigkeit der Waffe zu steigern oder zu verändern.


    In Paragraph 21 ist nun noch folgendes zu finden:




    Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung
    oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funkti-
    onsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein
    „Herstellen“ im Sinne des Waffengesetzes und unterliegen daher nicht
    der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am
    Schaft oder an der Visiereinrichtung.




    Seid ihr nun meiner Meinung, dass ich somit mit dem polieren des Patronenlagers eine legale Handlung ausgeführt habe und somit die Waffe NICHT WBK pflichtig geworden ist oder sonstwie illegal?



    So also es sieht nun so aus: Polieren, etwas Brünierung anschleifen wie auch immer ist Ok aber es dürfen dabei keine relevanten Zeichen entfernt werden. In Köln ist man rechtlich ziemlich gut informiert und hat Ahnung von der Sache. Das ist auf jeden Fall positiv zu erwähnen. Andere Beschussämter mögen das lockerer sehen oder wissen es selber nicht genau.


    Die einzige Möglichkeit die mir einfallen würde wie man sein Pk380 lager doch offiziell polieren darf wäre indem man evtl. VORHER wenn die Beschusszeichen noch voll vorhanden sind diese einfach tiefer Lasern lässt und dann poliert sodass alle Zeichen erhalten bleiben. Ob die Ämter sowas machen weiss ich nicht, aber erst wegpolieren und dann neue haben wollen ist scheinbar am dunkleren Ende der Grauzone wenn überhaupt noch im grauen Bereich. Ich hab draus gelernt, für euch endlich mal klare Antworten eingeholt und wünsche euch viel Spass beim polieren sofern ihr lieb zu all den süßen Zeichen seid :D Merkt es euch! Nicht dass hier wieder einer quengelt weil Köln keine neuen Zeichen stempeln will wie ich  :thumbsup:

    5 Mal editiert, zuletzt von FlorianD (27. März 2012 um 11:00)

  • gotthgott!!! in den knast kommt er wohl nicht, wenn BB und die anderen paar buchstaben weg sind.

    und dass das teil dauerhaft eingezogen wird, bezweifle ich auch mal stark.

    mir wurden schon softairs zurückgegeben, die nichtmal ge"F"t waren - einfach nur weil die aus plaste waren.

    fakt ist - in der exikutive weiss kaum einer richtig bescheid und damit es zu judikative kommt, wird was im sinne des StGB vorgefallen sein.

    bei stippvisiten in meiner wohnung, wurde nur in den lauf geguckt und das PTB überpfüft...

    grüße

  • Ich verstehe echt nicht, was hier für ein Akt daraus gemacht wird, natürlich ist nicht Legal Beschusszeichen weg zu machen, allerdings sind heutzutage diese nur Aufgedruckt oder Gelasert und verlieren sich so oder so mit der Zeit, der Hersteller Umarex nimmt sich dieser an und man kann für kleines Geld diese Beschusszeichen Nachdrucken lassen und fertig.

    Einzig und Alleine beim PTB Zeichen könnte Umarex Böse und Vermeintlicher Beamter Böse werden.

    MFG
    Canny

  • Moment, Vorsicht, in Köln wurde mit Umarex Kontakt aufgenommen und wohl gesagt dass Waffen die zu denen geschickt werden mit abpolierten Beschusszeichen zur Polizei gehen und vernichtet werden.

    Sucht euch ein Beschussamt und fragt vor dem abschleifen nach ob die tiefer gelasert werden können. Danach könnt ihr dann drüber polieren. Alles andere hat großes potential Ärger zu verursachen.

    Meine Infos sind aus gesicherten zuverlässigen Quellen, also im Rahmen dessen was im Internet an "Beratung" machbar ist ich vertrauenswürdig.

  • Wenn die weg geschmissen wurden, warum haben dann ein paar Leute hier aus dem Forum ein Blank Poliertes Patronenlager mit neuen Beschusszeichen drauf?

    Wurden die wieder aus dem Müll geholt?

    Sollange das PTB Zeichen nicht verschwindet ist das denke ich nicht so Schlimm, wie gesagt die nutze sich von alleine schon schnell genug ab, besonders am Patronenlager.

    Mir Persönlich ist es aber egal, ich lasse meine wie sie ab Werk war, da wird nichts Poliert ;^)

    MFG
    Canny

  • Ich denke ein ganz wichtiges Stichwort ist noch der Ermessensspielraum der Beamten der massiv vorhanden ist durch die Spielräume bei der Auslegung des Waffengesetzes ;)

  • Eiei...
    ich versteh das Problem momentan nicht! Ich hab das Patronenlager der PK380 auch poliert... und alle Beschusszeichen sind gut zu lesen! Poliert nur die Brünierung weg mit nen superfeinen Polierschwamm. Wer da gleich mit Schleifpapier dran geht... ne ne. Das Umarex Waffen zur Polizei sendet wo die Beschusszeichen nicht mehr da sind bezweifle ich stark.. oder senden die dann gratis ne neue PK zu? Das Gesetz sagt doch klar das der PTB Stempel drauf sein muss, da steht nichts von Beschusszeichen! Wenn die fehlen ist das rechtlich wie ein Auto ohne TÜV. Besitzen ja, benutzen nicht. Aber ich frag mal meinen klugen Polizisten und Waffensachbearbeiter/Sachverständiger,,, der müsste das sicher wissen.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Bei mir waren die Beschusszeichen so dünn eingelasert, dass sie schon nichtmehr sichtbar waren nachdem die Brünierung mit einem essiggetränkten Tuch abgerieben wurde ;)