Ich bewerte nur nach "Das gilt immer für alle!" Und wir reden hier über frei verkäuflich ab 18 Jahre ohne Nachweis einer Befähigung geschweige denn Eignung.
Ich schrieb weiter vorne schon einmal (und ich denke da hätten die Meißten hier auch kein Problem mit), dann halt einen neue WBK (von mir aus luftig blau ^^) für Luftgewehre über 7,5J für die man persönliche Eignung (BZR) und meinetwegen auch einen Sachkundenachweis bringen muss. Dafür dann aber keine Bedürfnisprüfung, keine Joulebegrenzung und § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG in die vorgeschlagene Richtung ändern.