Wenn jemand versucht nachts etwas draussen zu entwenden (Fahrrad, Roller, Auto ect.) ist das doch durch Notstand gedeckt bis der jenige das Weite sucht oder nicht? Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs auf ein Rechtsgut (Eigentum)?!
Falsch, das ist Notwehr. Bei Notstand geht die Gefahr von einer Sache aus.